Verheiratete Paare Trennung und Scheidung verheirateter Paare Wenn verheiratete Paare ihre Beziehung auflösen wollen, müssen sie in Italien zwei Schritte vollziehen: zuerst eine Trennung und dann erst die Scheidung.
Beide Verfahren werden gewöhnlich vor Gericht vollzogen. Mittlerweile gibt es dazu aber auch zwei Alternativen: die sogenannte Verhandlungsüber einkunft mit Rechtsbeistand und die Möglichkeit, eine Ehe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Gemeinde aufzulösen (» Seite 29).
Einvernehmliches oder strittiges Verfahren? Sowohl bei der Trennung als auch bei der Scheidung stehen Eheleuten vor Gericht zwei Möglichkeiten offen, ihre Beziehung aufzulösen: der einvernehmliche sowie der strittige Weg. Einvernehmlich bedeutet, dass die beiden Partner sich selbst auf die wichtigsten Bedingungen für ihre nacheheliche Beziehung einigen. Haben sie gemeinsame Kinder, sind dies vor allem das Sorgerecht und die Betreuungszeiten der Kinder sowie der Unterhalt. Die darüber getroffenen Vereinbarungen werden vom Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und in der Folge bestätigt. Das Gericht stellt dabei in erster Linie sicher, dass bei den vereinbarten Bedingungen die Interessen der Kinder gewahrt werden. Ist einer der Partner gegen die Auflösung der Ehe oder können sich die Paare nicht über ihre Rechte und Pflichten und auf die Lebensgestaltung nach der Trennung bzw. Scheidung einigen, werden die Streitpunkte Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Dieses dauert im Durchschnitt etwa ein Jahr. Bei Paaren, die sehr zerstritten sind, kann es sich auch
über mehrere Jahre ziehen. In der ersten Verhandlung werden in solchen Fällen von der Gerichtspräsidentin bzw. dem Gerichtspräsidenten Fragen wie Sorge- und Betreuungsrecht, Unterhaltszahlungen und Benützung der Familienwohnung mittels einer so genannten dringlichen Verfügung vorläufig geregelt. Eine definitive Regelung wird dann in einem darauffolgenden Verfahren vor einer Richterin bzw. einem Richter mit Urteil getroffen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens können die Ehepartner aber immer noch zu einer einvernehmlichen Lösung finden. Einigen sich die Eheleute selbst auf die Trennungsbedingungen, kann die Trennung in einem einvernehmlichen Verfahren schneller und kostengünstiger abgewickelt werden als auf strittigem Weg. In jedem Fall gilt der Grundsatz, dass alle Regelungen bezüglich Sorge- und Umgangsrecht, Zuweisung der Familienwohnung und des Unterhalts abänderbar und neu bestimmbar sind, sofern neue Umstände eintreten.
Rechtliche Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen
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