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Analoge Berechnung der leitlinienbasierten PAR-Behandlung

Autoren: ZA Matthias Weichelt, LZÄKB-Vorstandsmitglied, und GOZ-Autorenteam

Die Parodontitistherapie wurde durch die im Jahr 2020 veröffentlichte S3-Leitlinie neu definiert. Der folgende Beitrag gibt Hilfestellung bei der analogen Berechnung sowie eine Argumentationshilfe für den Patienten bei eventuellen Erstattungsschwierigkeiten

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Die S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ enthält vollumfänglich systematische und nachhaltige Therapiemaßnahmen, welche dem aktuellen zahnmedizinischen wissenschaftlichen Standard entspricht. Im GKV-Bereich wurde der BEMA diesbezüglich mit entsprechenden Leistungspositionen aktualisiert bzw. ergänzt. Die beschriebenen parodontologischen Leistungspositionen im GOZ-Bereich bilden immer noch den wissenschaftlichen Standard der 1980er Jahre ab und entsprechen nicht der Wiedergabe der aktuellen leitlinienbasierten Parodontitistherapie. Ein Teil der in der S3-Leitlinie beschriebenen Leistungen, welche sich mit ihren neuen Leistungsbeschreibungen und -inhalten weder in der GOZ noch in den geöffneten Bereichen der GOÄ befinden, sind demzufolge nur analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar. Die BZÄK veröffentlichte dazu zwei Positionspapiere (einsehbar auf der Internetseite der BZÄK oder der Kammerseite unter: www.die-brandenburger-zahnaerzte.de »Zahnärzte »Gebührenrecht). Die von der BZÄK veröffentlichte Liste mit ausgewiesenen analogen Leistungen der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ sind auch ausdrücklich nur als unverbindliche Beispiele für eine mögliche Auswahl geeigneter, d.h. nach den Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ gleichwertiger Leistungen zu verstehen. Letztlich kann nur der behandelnde Zahnarzt festlegen, welche Leistung nach Art, Kosten- und Zeitaufwand als gleichwertig erachtet werden kann.

Letztlich kann nur der behandelnde Zahnarzt Anwendung der Analogie unverfestlegen, welche Leistung zichtbar nach Art, Kosten- und Zeit- Unterstreichend und wiederholend aufwand als gleichwertig informieren wir Sie darüber, dass erachtet werden kann. das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 11. Mai 2022 die Auffassung der BZÄK bestätigte, dass die leitlinienbasierte Parodontitisbehandlung für den Privatpatienten zu wesentlichen Teilen mittels Analogberechnung abgerechnet werden kann bzw. muss. Die Anwendung der Analogie ist somit unverzichtbar. Auf Grund schon auftretender Erstattungsschwierigkeiten hinsichtlich analog berechneter Leistungen haben wir ein Patienteninformationsblatt als Argumentationshilfe erstellt – auch zur Weitergabe an Ihre Patienten. Diese Information finden Sie auf der Internetseite der LZÄKB im Bereich Patienten »GOZ–Informationsblätter für Patienten. 

Vorschläge Analogieleistungen der Bundeszahnärztekammer

Die Vorschläge der in der nebenstehenden Tabelle ausgewiesenen Analogpositionen sind unverbindliche Beispiele. Jedem Zahnarzt und jeder Zahnärztin steht es frei, eine geeignete gleichwertige Leistung aus der GOZ/GOÄ selbst auszuwählen und zu verantworten.

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