Recht & Steuern
Checkliste fĂźr einen Prophylaxeshop * % _ ; %  Ž ÂŽ Â? ` ; ÂŽ ` € produkte zu erwerben. Doch Vorsicht: Werden steuerrechtliche Bestimmungen auĂ&#x;er Acht gelassen, kann es fĂźr den Betreiber teuer werden. Autor: Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker, Steuerberater
Umsatzsteuer:
Die Leistungen eines Zahnarztes sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn es sich dabei Die Einrichtung eines Prophylaxeshops ist häuum die AusĂźbung der Zahnheilkunde han $ ' $ _ delt. Als AusĂźbung der Zahnheilkunde ist den Patienten einen zusätzlichen Service zu die berufsmäĂ&#x;ige, auf zahnärztlich wissen % $ schaftliche Kenntnisse gegrĂźndete Feststelgleich aus einer Hand geliefert werden. Die Ablung und Behandlung von Zahn-, Mund- und grenzung zu anderen Praxen durch den Shop Kieferkrankheiten anzusehen. kann somit ein geeignetes Instrument zur Pa $ \ $ ; Y ;$ * $ - Die Umsätze des Praxisshops unterliegen gen sowie die anfallenden Kosten im Vorfeld dagegen der Umsatzsteuer. Ist der Umsatz gut durchkalkuliert sein. jedoch unter 17.500 Euro p. a., wird die USt nach der sog. Kleinunternehmerregelung nicht erhoben. Sofern die Praxis mit einem Steuerlich sind im Wesentlichen folgende AsEigenlabor betrieben wird, und diese Leispekte wichtig: tungen bereits Ăźber 17.500 ₏ p.a. liegen, greift diese Vereinfachungsregel nicht und Gewerbesteuer: + $ ; $ Der Verkauf von Produkten ist als Handelsgewerbe bei der zuständigen Gemeinde als Auch hier kĂśnnte zur Vermeidung der Um ; $ ; ¤ Gewerbe anzumelden. Das Gewerbeamt inhelfen, die noch einmal den Freibetrag von formiert das Finanzamt. Sofern der Gewinn 17.500 ₏ in Anspruch nehmen kann. aus dem gewerblichen Prophylaxeshop nicht Ăźber dem gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 ₏ liegt, wird im Ergebnis Einkommensteuer: keine Gewerbesteuer anfallen. Die Gewinne werden getrennt von den Ist die Zahnarztpraxis als Berufsauszahnärztlichen EinkĂźnften der normalen Ăźbungsgemeinschaft tätig, ist wichtig, dass Einkommensteuer unterworfen. der Prophylaxeshop eindeutig rechtlich und organisatorisch von der zahnärztlichen Tätigkeit getrennt ist, ansonsten besteht die ¤ + $ ; _ ; ‰_ ; und somit auch fĂźr die zahnärztliche Praxistätigkeit Gewerbesteuer anfallen kĂśnnte. Die Trennung ist z. B. durch die GrĂźndung einer zweiten rechtlich selbständigen GbR mĂśglich. Die Betreibung des Shops durch eine dritte Person (z. B. Ehegatte) wäre ebenfalls als einfache LĂśsung mĂśglich. ZBB Ausgabe 4/2012
Dipl.-Oec. Frank Pfeilsticker, Steuerberater Konzept Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin und Potsdam
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