ZBB Ausgabe 6/2010

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Zahnärzteblatt

Brandenburg OffizielleS Mitteilungsblatt für die Zahnärzte im Land Brandenburg

Abschiednehmen Dr. Gerhard Bundschuh erinnert sich an die Anfänge der KZVLB vor 20 Jahren  S. 3

Herausfordernd

Kammerversammlungsmitglieder trafen sich zu brisanten Themen  S. 6

Knifflig

Praxisverbundene Abrechnungstipps zu nicht einfachen Fällen  S. 38

Jubiläum

Ausführlich vom 20. Zahnärztetag ab S. 24 Ausgabe 6

Dezember 2010


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ZBB Ausgabe 6/2010


Die Seite 3

Zwei Jahrzehnte für die Zahnärzteschaft Autor: Dr. Gerhard Bundschuh Vorsitzender des Vorstandes der KZVLB 20 Jahre ist es her, als sich Zahnärzte aus ganz Brandenburg zusammenfanden, um ihre KZV zu gründen. Als ich damals von dieser Runde gebeten wurde, den Vorstand der Körperschaft zu übernehmen – so wird berichtet – waren meine Augen groß vor Schreck. Doch die Anderen ließen sich nicht von meinen Worten: „Ich habe das doch noch niemals gemacht“, abschrecken, schließlich hatte keiner von uns „Ost“zahnärzten Erfahrungen im Führen einer KZV. Und weil die Arbeit getan werden musste, stimmte ich zu.

Dr. Gerhard Bundschuh, Vorsitzender

So begann damals für mich eine wahnsinnig anstrengende, aber nicht minder spannende Zeit in der Berufspolitik. Eine funktionierende Selbstverwaltung musste aus dem Boden gestampft werden, um den Zahnärzten auf dem Weg in die Niederlassung so viele Steine wie möglich aus dem Weg zu räumen und den Traum von einer freien Berufsausübung zu verwirklichen. Wenn man bedenkt, dass von etwa 12.000 Zahnärzten in der ehemaligen DDR nur 460 eine eigene Praxis hatten – in Brandenburg waren es 46 – und viele Zahnärzte in der DDR keine Perspektive für eine eigene Niederlassung gesehen haben, wird rückblickend deutlich, welche Leistungen für den Aufbau eines freien Gesundheitswesens in den neuen Bundesländern aufgebracht werden mussten. Denkwürdig war auch der 7./8. Dezember 1990, als rund 800 Zahnärzte aus dem Land Brandenburg zum ersten Einführungslehrgang zur kassenzahnärztlichen Zulassung, der bekanntlich die Voraussetzung für die bereits beantragte Zulassung zum 1. Januar 1991 war, nach Potsdam in die damalige Bezirksparteischule der SED kamen, weil diese den einzigen Saal in notwendiger Größe hatte. Diejenigen unter uns, die dabei waren, werden sich an das chaotische Gewusel erinnern, und doch zogen die Lehrgangsteilnehmer am Abend glücklich mit einem Zertifikat in der Hand in ihre HeiZBB Ausgabe 6/2010

des Vorstandes der KZVLB

matgemeinden zurück, welches ihnen die Zulassungsvoraussetzung als Kassenzahnarzt ermöglichte. Dem stürmischen Anfang folgte die Schaffung verlässlicher Abrechnungs- und Dienstleistungsstrukturen. Stabilität und Kontinuität behielten im, wie ich es immer gern bezeichne, „Service-Unternehmen KZV“, für die brandenburgischen Zahnärzte oberste Priorität. Und ich wage die Behauptung, dass die überwiegende Zahl brandenburgischer Zahnärzte nicht auf ihre KZV verzichten möchte! Wir haben eine solide Basis geschaffen. Das gibt mir Ruhe und Zuversicht, wenn ich nunmehr den Moment für gekommen sehe, den Staffelstab weiterzureichen und mich von meinem Vorstandsamt zurückzuziehen. Erfolge erreicht man nur im Team, und ich verdanke sie zu einem großen Teil der hervorragenden Zusammenarbeit mit meinen zahnärztlichen und standespolitischen Kollegen und einer Verwaltung, auf deren fleißige und kluge Mitarbeiter ich immer bauen konnte. Diesen Menschen sage ich von ganzem Herzen danke. Ebenso gilt mein Dank allen brandenburgischen Zahnärzten für zwei Jahrzehnte großartigen Miteinanders. 3


Inhalt

Die Seite 3 Zwei Jahrzehnte für die Zahnärzteschaft

Seite 14 – Am 11. Dezember tagte die VV zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode

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Berufspolitik Kollegialität leben heißt auch: Werben mit Maß Persönlicher Brief an Sie zur Novellierung der GOZ Die KZVLB feierte den 20. Jahrestag Letzte VV-Tagung in der Legislaturperiode Öffentlichkeitsarbeit weit mehr als Lobbyismus

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Amtliche Mitteilungen der LZÄKB Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung 12

Seite 24 – Der 20. Brandenbur-

Praxis Seit zwei Jahren hat Potsdam eine MKG-Klinik DVT im Einsatz für die Zahnärzte – Teil 2 Infektionskrankheiten / Impfschutz / Krankenhaushygiene

20 21 23

Praxismitarbeiter Prüfungstermine für das erste Halbjahr 2011

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Tagung Update Zahn-Mund-Kieferheilkunde 2010 Nie aufhören, alte Lehren zu hinterfragen „Den Menschen unbedingt als Ganzes sehen!“ Anspruchsvolles Programm für Teammitglieder

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Fortbildung Philipp-Pfaff-Institut mit neuem Programm

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Privates Gebührenrecht Gedanken zu einem Geburtstag

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Abrechnung Fragen und Antworten zur Abrechnung

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Recht & Steuern Seminar: „Der Gutachter vor Gericht“

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Aktuelles Neuzulassungen im Land Brandenburg Praxisinhaber ist für Fortbildung verantwortlich Haiti – Pakistan: Überall ist Hilfe vonnöten In memento Prof. Dr. Wolfgang B. Freesmeyer

41 41 45 48

gische Zahnärztetag gehört der Geschichte an: ein Resümee

Seite 42 – Die Schulung „Der Gutachter vor Gericht“ mit interessanten Aspekten

Seite 45 – Kein Reisebericht, sondern dringende Bitte um Hilfe für Haiti und Pakistan

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Termine Wir trauern um unsere Kollegen Z-PMS-IntensiV-Workshop nicht verpassen Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag Verlagsseite | Impressum

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Berufspolitik

Die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr – Zeit zum Besinnen, zur Rückschau, zum Hoffen ... 365 erlebnisreiche Tage sind vorbei. Egal, wie sie waren, sie gehören dazu. Deshalb wünschen wir allen Lesern des „Zahnärzteblattes Brandenburg“ auch für‘s Neue Jahr viel Abwechslung und zahlreiche Erfahrungen. Mögen sie vor allem positiv sein. Was das nächste Jahr bringt, ist ungewiss. Deshalb sollen Ihnen vor allem Offenheit und Neugierde treue Begleiter im nächsten Jahr sein. Wir werden versuchen, Ihnen dabei mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. Herzlichen Dank allen Zahnärzten, Praxismitarbeitern sowie allen Vertragspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Monaten – und auf ein gutes Jahr 2011: die Vorstände, Geschäftsführung und Mitarbeiter/-innen Ihrer beiden zahnärztlichen Körperschaften

Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg sowie Landeszahnärztekammer Brandenburg

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Berufspolitik

„Müssen wir Zahnärzte unbedingt Hochglanzbroschüren mit unseren Anzeigen finanzieren?“ fragt Kammerpräsident Dipl.-Stom. Jürgen Herbert und zeigt Beispiele.

Kollegialität leben heißt auch: Werben mit Maß Die zweite Kammerversammlung des Jahres am 23. Oktober zeigte, dass es für die brandenburgischen Zahnärzte auf vielen Ebenen Herausforderungen gibt – und die liegen nicht nur in der Politik begründet. Autorin: Annegret Freitag 4iMEDIA Leipzig Ein Garant für schönes Wetter ist sie praktisch immer – die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB). Da machte auch die zweite Veranstaltung in diesem Jahr keine Ausnahme – und lud bei malerischer Herbstsonne zur Tagung an den Motzener See. Eine Schönwetterveranstaltung jedoch wurde es nicht, denn dafür gibt es derzeit einfach zu viele Herausforderungen, denen sich die Zahnärzte der Region stellen müssen. Allen voran das Thema GOZ beziehungsweise Gesundheitsfinanzierungsgesetz. Mit der Erkenntnis, „dass unsere GOZ Anfang nächsten Jahres schon rüstige 23 Jahre alt wird, ist kein Grund zum Feiern, sondern sehr bedenklich“, eröffnete Kammerpräsident Dipl.-Stom. Jürgen Herbert denn auch seinen Vortrag, bei dem er der geltenden Gebührenordnung vor allem eines attestierte: Realitätsferne. „Wir können immer mehr Leistungen gar nicht nach GOZ abrechnen – weil einfach viele moderne Therapieleistungen nicht im 23 Jahre alten Katalog der GOZ stehen.“ Allerdings, so der Präsident weiter, müsse in Sachen Novellierung mit ei6

nem sehr abgeschwächten Kompromiss gerechnet werden: „Die von der Bundeszahnärztekammer entwickelte neue Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) wird nicht kommen – sondern allenfalls eine angepasste GOZ. Natürlich beraten wir die Politik weiterhin – und hoffen auf einen Entwurf noch in diesem Jahr.“

Kommt die Öffnungsklausel, ist Schluss mit Gesprächsbereitschaft Inwieweit dieses Beratungsengagement jedoch fortgeführt wird, hängt laut Jürgen Herbert von der Politik ab: „Die Regierung plant, eine sogenannte Öffnungsklausel einzuführen. Aus Sicht der Zahnärzte geht diese aber komplett am Patienten vorbei – weshalb wir auf Bundesebene beschlossen haben: Wenn diese Klausel so im Entwurf stehen sollte, werden wir die Teilnahme an den Gesprächen abbrechen. Dann fordern wir, dass Zahnärzte nicht nur mit einzelnen Versicherungen, sondern auch mit einzelnen Patienten individuelle Absprachen treffen können.“ Deshalb müsse die Zahnärzteschaft aufklären – über Selektivverträge und Öffnungsklausel – und ihre politische Meinung nach außen tragen. ZBB Ausgabe 6/2010


Berufspolitik

Auch bei weiteren fachpolitischen Themen gibt es laut Jürgen Herbert noch viel zu tun: „Bei der Anpassung der Ost- an die Westhonorare agieren wir gemeinsam mit der KZV Brandenburg, auch das Land ist mit im Boot. Ziel ist es, eine Regelung zu erreichen, die das Wort ‚Anpassung‘ verdient.“ Drängend ist ebenso das Thema Elektronische Gesundheitskarte. Hier kündigt Jürgen Herbert an: „Sie wird kommen – allerdings in Brandenburg sicher nicht vor 2013. Vorher wird der Heilberufeausweis eingeführt. Hier stehen wir in enger Abstimmung mit der KZVLB, damit es so kostengünstig wie möglich für die Kollegen wird. Wichtig ist: Es muss eine freiwillige Entscheidung bleiben. Denn Gruppendruck, wie er zum Beispiel bei den Hausärzten herrscht, ist hier gefährlich.“

Kollegialität in Gefahr? Doch auch intern gibt es laut Jürgen Herbert brennende Themen: „Wir stellen immer mehr fest, dass das Werbeunwesen in der Zahnärzteschaft um sich greift. Wenn ich mir das oftmals sehr aggressive Marketing ansehe, das da betrieben wird, dann gehen Grundzüge meines Berufsverständnisses verloren. Schließlich sollte das Merkantile in unserem Beruf erst an zweiter Stelle stehen – und vor allem Ehrenamtsträger müssen mit gutem Beispiel voran gehen. Wenn jedoch Ehrenamtsträger Grenzen auslotend agieren, hat das eine katastrophale Außenwirkung“, erklärte Herbert mit Blick auf ein Präzedenzurteil, das die Kammer kürzlich gegen die Zahnklinik Bernau erwirkt hat. „Die Kollegialität, sie leidet“, so der Befund des Kammerpräsidenten; verbunden mit dem Appell: „Wir müssen entschiedener gegen solche Fälle vorgehen!“

in der Kritik stehenden Zahnklinik Bernau, zu verstehen, dass er den verstärkten Wettbewerb als vereinbar mit der Berufsordnung ansieht. Auch sieht er seine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Zusammenhang nicht als problematisch an. Vielmehr, so Dr. Weßlau, liege ihm „die Kollegialität sehr am Herzen. Außerdem begrüße ich es, eine rechtsstaatliche Lösung für diese Frage zu finden.“

Bezirksstellen: Struktur weiter entwickeln Das Thema Kollegialität spielt auch im Bericht von Dr. Eberhard Steglich eine Rolle: In seinem Vortrag zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit und Gutachterwesen stellt er unter anderem fest: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Zahnärzten nehmen zu“ – auch dies offenbar ein Zeichen, dass der Wettbewerbsdruck steigt. Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit vermerkt Dr. Steglich darüber hinaus, dass die Bezirksstellentreffen noch nicht wirklich funktionieren: „Die Struktur der Bezirksstellen muss noch weiterentwickelt, mehr als eigenverantwortliches Gremium verstanden werden.“ Ein funktionierendes Instrument der Patientenkommunikation sei hingegen der „ZahnRat“, die Patientenzeitschrift der Landeszahnärztekammern in den neuen Bundesländern.

Zwei von den insgesamt 12 in der Kammerversammlung vertretenen

Zum Thema Internetkommunikation führt Dr. Steglich aus, dass Arztportale zwar ein großes Diskussions- aber kaum ein relevantes Öffentlichkeitsthema sind: „Nur drei Prozent

Zahnärztinnen: Dr. Ulrike Helming aus Belzig (l) sowie Dr. Magdalene Höhne aus Potsdam

In diesem Zusammenhang informiert Jürgen Herbert, dass er in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin den Antrag stellen wird, den Kollegen Dirk Weßlau aus seiner Funktion als Mitglied des Verwaltunsausschusses abzuberufen. Dr. Dirk Weßlau besitzt nicht mehr das Vertrauen der Zahnärzte im Land Brandenburg. In seiner Replik zu diesem Thema gab Dr. Dirk Weßlau, Kammerversammlungsmitglied und Leiter der ZBB Ausgabe 6/2010

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Berufspolitik

Informiert über die Schwierigkeiten der Gleichwertigkeitsprüfung: Kathrin Küster, Vertreterin der Aufsichtsbehörde (Foto links). Gibt Auskunft zum Haushaltsplan der LZÄKB: Dr. Wolfram Sadowski, Mitglied des Finanzausschusses.

der Menschen im Netz nutzen diese Portale bis jetzt überhaupt.“

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Zurück zur Zielgruppe Zahnärzte kam Dr. Erwin Deichsel in seinen Ausführungen zu Finanzen sowie Fort- und Weiterbildung. Das Fortbildungsthema wurde vor allem vom Zahnärztetag bestimmt, der in diesem Jahr sein 20-Jähriges feiert und immer mehr Zulauf aus teilweise weit entfernten Bundesländern vorzuweisen hat. Auch die positive Entwicklung des Philipp-Pfaff-Institutes, die vor allem durch Curricula für die Zahnärzte und Aufstiegsfortbildungen für die Praxismitarbeiter zustande kommt, ist ein erfreulicher Aspekt. Weniger positiv sind die Entwicklungen in Sachen Gleichwertigkeitsprüfung: „Die Niveauunterschiede von Zahnärzten aus dem Ausland zu deutschen Kollegen sind enorm. Das in den Prüfungen gezeigte Wissen entspricht oft nicht mal dem unserer Praxismitarbeiterinnen“, erklärt Dr. Deichsel, und mahnt: „Hier müssen wir auf politischer Seite weiter drängen, diese Approbationen nicht kritiklos und auf Teufel komm‘ raus anzuerkennen.“

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Kathrin Küster, Vertreterin der Aufsichtsbehörde, ergänzt dieses brisante Thema der Gleichwertigkeits- und Difizitprüfung: „Ausländische Abschlüsse bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Berufen sind deutschlandweit ein Problem. Letztlich müssen wir es vertreten, dass hier Leute arbeiten, die kei-

ne Gefahr für Leib und Leben darstellen. Doch komplizierter als bisher wird es bei den Angehörigen der neuen EU-Länder, da diese keiner Gleichwertigkeitsprüfung unterzogen werden brauchen.“ Einen wichtigen Hinweis für die Praxisarbeit der brandenburgischen Zahnärzte hat Thomas Schwierzy in seinem Bericht zum Thema Zahnärztliche Berufsausübung: „Im Landkreis Märkisch-Oderland stehen seit einiger Zeit Kontrollen des Gesundheitsamtes an. Bitte informieren Sie uns rechtszeitig, damit wir Sie bei solchen ‚Begegnungen‘ unterstützen können!“ Kurse zum Zahnärztlichen PraxisManagementSystem (Z-PMS) wird es zudem auch im nächsten Jahr geben.

Praxis- und Ausbildungsthemen Dipl.-Stom. Bettina Suchan appelliert in ihrem Vortrag an die Zahnärzte des Landes, ihre Praxen hinsichtlich der Eignung für ältere Patienten kritisch unter die Lupe zu nehmen. Sie wies darauf hin, dass es zum Thema ‚aufsuchende Betreuung‘ aktuell eine Gesetzesinitiative gibt, um eine Regelung für zahnärztliche Hausbesuche zu finden. Bei den jüngsten Patienten hingegen, so die Prophylaxe-Beauftragte der Kammer, stelle weiterhin das Problem frühkindlicher Milchzahnkaries die größte Herausforderung dar. Dr. Thomas Herzog zieht in seinem Bericht eine positive Bilanz des Ausbildungsstandes in Sachen ZFA in Brandenburg: 168 neue AusZBB Ausgabe 6/2010


Berufspolitik

bildungsverhältnisse wurden 2010 begonnen. Allerdings seien Förderungen nicht mehr so umfassend möglich wie früher, da das Ausbildungsprogramm Ost nicht neu aufgelegt wurde. Zur Diskussion stand wieder einmal die 2-jährige Ausbildung zur Praxisassistentin – ein Konzept, das die Kammer strikt ablehnt.

Historisch niedriger Kammerbeitrag und neue Verwaltungsgebührenordnung das Gesundheitsministerium und Veröffentlichung im Amtsblatt des Landes Brandenburg wird diese Satzungsänderung in Kraft treten.

Im Auftrag des Finanzausschusses der LZÄKB stellt Dr. Wolfram Sadowski den Haushaltsplan 2011 zur Diskussion: „Wir haben auf Grund äußerst sparsamer Haushaltsführung derzeit ei- Ein Vortrag des Versorgungswerkes (siehe Kasnen historisch niedrigen Kammerbeitrag – hier ten unten links) schloss die Herbst-Kammerwünscht sich sicher niemand einen Ost-West- versammlung ab. Angleich!“ Entsprechend einstimmig votierten die Kammerversammlungsmitglieder für die Wichtige Termine zum Vormerken „Satzung über die Feststellung des Haushaltsplanes der LZÄKB für das Haushaltsjahr 2011“. • Am 17. Januar lädt die LZÄKB gemeinsam mit den anderen brandenburgischen KamDr. Erwin Deichsel rief schließlich zur Diskusmern zum Neujahrsempfang „Horizonte sion über die „Dritte Satzung zur Änderung 2011“ in das Kleistforum in Frankfurt (Oder) der Verwaltungsgebührenordnung der LZÄKB“ ein. auf. Insbesondere mussten hier die Prüfungs- • Zum 20-jährigen Jubiläum der LZÄKB gibt gebühren für die Fortbildungsprüfung zum/zur es am 16. Februar im Cottbuser Hotel RadiZMP und ZMV einschließlich der Gebühren für son einen feierlichen Empfang. Wiederholungsprüfungen angepasst werden. • Die nächste öffentliche KammerversammDie Anwesenden beschlossen auch diese Satlung findet am 9. April am Motzener See im zung einstimmig. Nach Genehmigung durch Hotel Residenz statt.

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin baut Reserven wieder auf In seinem Bericht konnte Albert Essink, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Positives verkünden: „Das

Krisenjahr haben wir gut überstanden. Im Jahr 2008 hatten wir ohne die Immobilieneinnahmen eine Nettorendite von vier Prozent – genau wie 2009. Aktuell werden die Reserven wieder aufgebaut – und es sind auch wieder Aktien ins Portfolio aufgenommen worden.“ Besonders spannend, so Albert Essink, sei im Moment das Thema Immobilien. Das Versorgungswerk hat in diesem Bereich in den vergangenen Jahren umstrukturiert: Die Immobilienverwaltung wurde ausgelagert, so dass die eigenen Strukturen verschlankt werden konnten – und man für die Zukunft gut gerüstet sei.

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Maria-Luise Decker blickt am 1. November auf 20 Jahre Geschäftführertätigkeit zurück – der Vorstand dankte ihr vorab während der Kammerversammlung für ihre Arbeit

Rücktritt Dr. Dirk Weßlau Dr. Dirk Weßlau ist am 23. November mit sofortiger Wirkung von seinem Mandat als Mitglied des Verwaltungsausschusses zurückgetreten. Somit wurde gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Satzung in der Sitzung der Vertreterversammlung am 27. November 2010 ein brandenburgisches Mitglied für den Verwaltungsausschuss nachgewählt: Kammerversammlungsmitglied Dr. Michael-Wolfgang Geuther aus Hohen Neuendorf. Die Nachwahl wirkt bis zum Ende der regulären Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds im Mai 2011.

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Berufspolitik

Persönlicher Brief an Sie zur Novellierung der GOZ Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Der Brief an die Kollegenschaft wurde von Dr. Peter Engels und Dipl.-Stom. Jürgen Herbert unterschrieben

müssen und wollen wir das bestmögliche Ergebnis für uns und unsere Patienten erreichen. Vordringliches Ziel dabei ist, dass Ihnen weiterhin - entsprechend den gesetzlichen Grundlagen der derzeitigen GOZ - eine individuelle Abrechnungsmöglichkeit erhalten bleibt. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei die Kostenentwicklungen der letzten 22 Jahre zu berücksichtigen.

seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wieder intensive Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gibt ihre fachliche Expertise zu der seit Jahren überfälligen Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Was nach über 22 Jahren fachlich und betriebswirtschaftlich notwendig ist, haben wir mit der Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) dokumentiert und als Forderung formuliert. Was Nach Ansicht der Privaten Krankenversichejedoch in der heutigen wirtschaftlich äußerst rung (PKV) soll es Ihnen durch die Öffnungsschwierigen Zeit von der Politik finanziert wer- klausel – also einer Art Separatvereinbarung den kann und will, entscheiden leider nicht wir – möglich sein, direkte Verträge mit Privatversicherern abzuschließen. Damit wäre es mögZahnärzte. lich, zahnärztliche Leistungen pauschaliert Unsere Aufgabe als Standesvertreter ist es, und außerhalb der zahnärztlichen Gebührendie Politik zu beraten und für die Belange al- ordnung abzurechnen. Befürworter der Öffler Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch der nungsklausel – allen voran die PKV – führen als Patienten zu sensibilisieren. In diesem Sinne vermeintliche Vorteile die Argumente „mehr Wettbewerb“ und „Kostenersparnis“ an. Fest steht aber: Nicht Wettbewerb ist das Ziel der PKV, sondern ein Instrument in die Hände zu bekommen, das es ihr ermöglicht, die Preise der GOZ noch zu unterschreiten.

Die Bundeszahnärztekammer als Berufsvertretung der deutschen Zahnärzteschaft spricht sich daher gegen eine Öffnungsklausel aus, da fairer Wettbewerb de facto verhindert, Patientenrechte wie die freie Arztwahl ausgehöhlt und die Behandlungsqualität ernsthaft gefährdet würden. Dennoch haben die Verantwortlichen im BMG bis heute nicht erklärt, ob eine Öffnungsklausel in der neuen GOZ verankert werden soll – obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand von existenzieller Bedeutung ist. Daher hat der Vorstand der BZÄK auf seiner außerordentlichen Sitzung am 14. September 2010 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag – zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte 10

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Berufspolitik

(GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der sogenannten Öffnungsklausel konterkariert, weil die GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufstand nicht akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt – beizubehalten.“ Mit einem gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelten Positionspapier „Fünf gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“ haben wir den

politischen Vertretern die Nachteile einer solchen Regelung im Detail aufgezeigt und erneut auf eine novellierte Gebührenordnung als Alternative hingewiesen. Das Positionspapier steht Ihnen auf der BZÄK-Homepage zur Verfügung (www.bzaek.de). Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundes- wie auf Landesebene wollen wir gemeinsam mit der Politik eine Lösung finden, in der Behandlungsqualität, freier Wettbewerb und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten zahnmedizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können. Daher sprechen wir uns zum heutigen Stand ausdrücklich für die bisherige GOZ mit Optionen zur individuellen Abrechnung statt neuer GOZ mit „Knebelvertrag“, sprich Öffnungsklausel, aus. Gerade bei diesem Projekt ist es wichtig, mit einer Stimme nach außen zu treten - dabei brauchen wir auch Sie und bauen auf Ihre Unterstützung vor Ort. Herzlichen Dank! Dr. Peter Engel | Präsident der BZÄK

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Dipl.-Stom. Jürgen Herbert Präsident der LZÄKB

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LZäKB

Amtliche Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Brandenburg Dritte Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg Vom 25. November 2010 Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 23. Oktober 2010 auf Grund des § 21 Abs. 1 Nr. 10 des Heilberufgesetzes vom 28. April 2003 (GVBl. I S.126), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2008 (GVBl. I S. 134, 139) geändert worden ist, folgende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen. Sie ist durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 22. November 2010 (AZ: 22-6411A4V12) genehmigt worden. Artikel 1

Artikel 2 Übergangsregelung Für Personen, die vor dem 1. Januar 2011 ihre Fortbildung begonnen haben, gelten weiterhin die Gebühren nach Nr. 3.4. und 3.5. der Anlage 1 der Verwaltungsgebührenordnung vom 18. Februar 2003 i. d. F. der Ersten Änderungssatzung vom 18. Februar 2003 (Abl. S. 318). Artikel 3 In-Kraft-Treten Diese Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Genehmigt

Die Verwaltungsgebührenordnung der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 18. Februar 2003 (ABl. S. 316), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Mai 2007 (ABl. S. 1316), wird wie folgt geändert:

Potsdam, den 22. November 2010 Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Im Auftrag (Siegel)

Die Anlage zu § 1 - Gebührenverzeichnis - wird wie folgt geändert: Kathrin Küster 1. Die Nummer 3.4. wird wie folgt neu gefasst:

„Durchführung einer Fortbildungsprüfung zum/zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in, Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in einschließlich Ausstellung Urkunde und Prüfungszeugnis

Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt und ist im Mitteilungsblatt der Landeszahnärztekammer Brandenburg zu veröffentlichen. Cottbus, den 25. November 2010

280,00 €“

Der Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg (Siegel)

2. Die Nummer 3.5. wird wie folgt neu gefasst:

„Durchführung einer Wiederholungsprüfung zu Pkt. 3.4.

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Jürgen Herbert

200,00 €“

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Berufspolitik

Die KZVLB feierte den 20. Jahrestag Die Feier ihres 20. Jubiläums begingen die Mitglieder der Vertreterversammlung der KZVLB und ihre Gäste mit einem Festakt im Inselhotel Hermannswerder. Alle Redner würdigten die Körperschaft als ein Erfolgsmodell der Freiberuflichkeit.

Autorin: Christina Pöschel KZVLB In anrührenden, launigen, aber auch ernsten Festansprachen ließen die Redner die 130 Gäste Anteil haben an 20 spannenden und erfolgreichen Jahren von der Abrechnungsstelle in Potsdam hin zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung. An das Pult traten, wie Dr. Carl-Theodor Plöger aus Westfalen-Lippe, Mentoren der ersten Stunde, die in den stürmischen Aufbaujahren geholfen hatten, die KZVLB aus der Taufe zu heben. Dr. Bundschuh erinnerte an die Einsätze seiner Kollegen aus der KZV WestfalenLippe und deren Mitarbeiter, die über viele Monate dauerten, und die materielle Hilfe, die den Brandenburgern zuteil wurde. Dafür – so die dankbaren Worte des Vorstandsvorsitzenen – seien sie „untrennbar mit dem Aufbau der KZV Land Brandenburg in unserem Herzen verbun-

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den“. Mit Blick auf den gut gefüllten Festsaal würdigte er seine Berufskollegen, die – oftmals von Anbeginn an – in ehrenamtlicher Tätigkeit die Selbstverwaltung mit Leben erfüllen sowie die Vertragspartner, die über die lange Zeit ihre Zuverlässigkeit bewiesen haben. Als eine „glückliche Beziehung mit viel Arbeit in einem tollen Team“ überschrieb Kammerpräsident Dipl.-Stom. Jürgen Herbert seine Erfahrungen mit der KZV. Ohne Profilierungssüchte seien in pragmatischer Sach- und intensiver Zusammenarbeit in 20 Jahren zwei schlanke und effiziente Dienstleister entstanden.

Festansprachen hielten: Dr. Gerhard Bundschuh, Dr. med. HeinrichDaniel Rühmkorf, Dr. Jürgen Fedderwitz, Dr. Karl-Heinz

Für alle steht fest: Wenn die Feierlichkeiten beendet sind, werden die alten und ab dem kommenden Jahr auch neue Akteure die Erfolgsgeschichte der zahnärztlichen Körperschaften im Land Brandenburg fortsetzen.

Weßlau, Dr. Carl Theodor Plöger, Frank Michalak, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert

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Berufspolitik

Letzte VV-Tagung in der Legislaturperiode Am 11. Dezember tagte die Vertreterversammlung der KZVLB zum letzten Mal in der Legislaturperiode 2005 bis 2010. Beschlossen wurden Satzungsänderungen, die sowohl das Selbstverwaltungsorgan VV als auch die Ausschüsse weiter stärken.

Autor: ZA Sven Albrecht, stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZVLB

Letztmalig in dieser Zusammensetzung: Die Vertreterversammlung der KZVLB tagte am 11. Dezember

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Die letzte Vertreterversammlung der Legislaturperiode 2005 bis 2010 am 11. Dezember stand neben der Abarbeitung verschiedener Anträge und der Verabschiedung des Haushaltsplanes im Zeichen der Festveranstaltung zum 20-jährigen Jubiläum unserer KZV, welche am Vortag ebenfalls in Potsdam stattfand. Sowohl der Vorsitzende der Vertreterversammlung als auch die Vorstandsmitglieder würdigten in ihren Reden die vergangenen 20 Jahre, wagten aber auch Ausblicke in die Zukunft. Der Vorsitzende der VV, Dr. Karl-Heinz Weßlau, dankte in seiner Begrüßungsrede den Mitgliedern der VV, dem Vorstand sowie den Mitarbeitern der Verwaltung für ihr Mitwirken bei der Interessenvertretung der brandenburgischen Zahnärzte in der zurückliegenden Legislaturperiode. Gleichfalls bedankte er sich für die konstruktive Zusammenarbeit bei Rolf Emig von der Aufsichtsbehörde des Ministeriums, was dieser in seiner Erwiderungsrede an die KZV zurückgeben konnte.

Es folgten die Tätigkeitsberichte der drei Vorstandsmitglieder zu ihren jeweiligen Geschäftsbereichen. Der Vorstandsvorsitzende der KZV, Dr. Gerhard Bundschuh, ließ zu Beginn seiner Rede die vergangenen 20 Jahre Revue passieren und stellte fest, dass 1990 alle Beteiligten beim Aufbau der Selbstverwaltung Newcomer waren und die ihnen übertragenen Aufgaben mit viel Engagement, aber auch mit viel Respekt vor dem Neuen angingen. Herausgekommen ist eine KZV, die von dem überwiegenden Anteil unserer Kollegen als Service-Unternehmen für die brandenburgischen Zahnärzte geschätzt wird und sich in diesen 20 Jahren immer für den Erhalt der Freiberuflichkeit eingesetzt hat. Auch unter den Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes, so Dr. Bundschuh, dürfe die Freiberuflichkeit als unser höchstes Gut nicht leiden, im Gegenteil: Eine der Hauptaufgaben der KZV sei der Schutz der Einzelpraxen und kleineren Berufsausübungsgemeinschaften. Weitere Arbeitsfelder für die KZV sieht er in den Folgejahren im Kampf für die Ost-West-Angleichung der Honorare, da die beabsichtigten Anhebungen in

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Berufsolitik

Dr. Gerhard Bundschuh (li.) und Dipl. Med. Thomas Schmidt berichten aus ihrem Geschäftsbereich an die VV

den Jahren 2012/2013 nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei. Die Kostenerstattung müsse unbürokratischer als bisher von jedem Patienten wählbar sein. Am Ende seiner Rede bedankte sich Dr. Bundschuh, wie später auch die anderen Vorstandsmitglieder, bei der VV und ihrem Vorsitzenden für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Kontroll-Exzessen seitens des Gesetzgebers müsse der neu zu wählende Vorstand der KZV entgegentreten – bei 150 Mio. € erbrachter Leistungen ohne Honorierung in Deutschland (Budgetrückzahlungen 2009) seien Tendenzen in diese Richtung fehl am Platze. Gute Qualität könne es eben nur bei adäquater Honorierung geben.

Dem Kontrollwahn entgegen treten

Abrechnung mit der Politik

Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstan- Das dritte Mitglied des Vorstandes, Rainer Lindes, ZA Thomas Schmidt, konnte in seinem ke, rechnete in seinem Tätigkeitsbericht mit Bericht feststellen, dass bis auf einen Fall dem GKV-Finanzierungsgesetz der aktuellen der nachgewiesenen Falschabrechnung kei- Regierung ab und machte den VV-Mitgliedern ne weiteren Meldungen über ein sogenanntes deutlich, welches Sparopfer jeder Zahnarzt auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu ver- Grund der Absenkung der Grundlohnsummenzeichnen waren. Die Gutachtersteigerung zu erbringen hätte. verfahren in den Bereichen ZE Demnach würde sich je ZahnRainer Linke: und PA hätten sich bewährt und arzt ein Beitrag in Höhe von „Die KZVLB ist seien in der Regel als qualitativ 428 Euro (bei der 0,25-prozenso gut, wie ihre hochwertig anzusehen. Hierfür tigen Minderung) und von 884 Mitglieder sorgten auch die regelmäßiEuro (bei der 0,5-prozentigen sie leben.“ gen Schulungen der GutachMinderung im Folgejahr) ergeter, die die KZV durchführt. Um ben. Insgesamt summiert sich den Kollegen die Einführung die Minderung auf einen Wert des gesetzlich geforderten Qualitätsmanage- von 1.292 Euro pro Zahnarzt, der in den Folmentsystems bis zum 31. Dezember 2010 zu gejahren aufgrund der Nichtberücksichtigung erleichtern, wurden in Zusammenarbeit mit weiter wachsen wird. der Landeszahnärztekammer 17 Schulungen durchgeführt und den Praxen mit der Z-PMS- In seinem Statement ging Herr Linke desweiCD (LZÄK) ein praktikables Arbeitsmittel in teren auf die demografische Entwicklung der die Hand gegeben. Weiteren Bürokratie- und Zahnärzte im Lande Brandenburg ein und stellZBB Ausgabe 6/2010

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Berufspolitik

Dr. Klaus Markula, ebenfalls Fraktion des VNZ, trat für die Weiterentwicklung der Festzuschüsse, insbesondere in der KFO, ein. Er analysierte das Pro und Contra Hauptamtlichkeit der KZV-Vorstände in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Die damit einhergehende Professionalisierung sei durchaus positiv für die Kollegenschaft zu werten, dennoch befürchte Dr. Markula mit steigender Zahl der Tätigkeitsjahre als hauptamtliche Funktionäre eine schleichende Entfremdung von der zahnärztlichen Basis. Er schätzte ein, dass die Hauptamtlichkeit des Vorstandes nicht mehr zurückdrehbar sei und plädierte daher für eine Verkürzung der Legislaturperiode von sechs auf vier Jahre. Rainer Linke

Gemeinsam mit Jürgen Herbert trat er für eine te eine drohende Überalterung der Kollegen Veröffentlichung der Budgetsituationen der fest, wenn sich in den nächsten Jahren nicht Krankenkassen ein, um den Patienten deutlich deutlich mehr jüngere Kollegen für eine Nieder- zu machen, wer für die Mangelwirtschaft im GKV-System verantwortlich sei und gut wirtlassung in Brandenburg entscheiden würden. schaftende von schlecht wirtschaftenden KranDie Personalpolitik der KZV in den letzten Jah- kenkassen unterscheiden zu können. ren bezeichnete er als überaus positiv für die Kollegen. Auf Grund der Effektivierung der Ar- Verschlankung und Kontrolle beit und dem Einsatz moderner Technik sei es gelungen, die Anzahl von 141 Beschäftigten im Nach den Tätigkeitsberichten und der anJahr 1995 auf derzeit 78,5 zu senken und damit schließenden Diskussion ging es im weiteren die über die KZVLB abrechnenden Zahnärzte Verlauf der Versammlung um verschiedene finanziell zu entlasten. Die KZVLB müsse sich Anträge. Als erstes wurde über Satzungsändeweiter als Selbstverwaltung und nicht als ver- rungen abgestimmt, die der Kollege Dr. Lutz längerter Arm des Staates sehen – die KZV sei Dieckmann einbrachte und die die Vertreterso gut, wie ihre Mitglieder sie leben. versammlung einstimmig verabschiedete.

Vordenker ja, Vorschreiber nein In der auf die Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder folgenden Diskussion ergriff Dr. Eberhard Steglich aus der Fraktion des VNZ das Wort. Er forderte von der VV, „Vordenker“, aber nicht „Vorschreiber“ zu sein. Die Basis müsse mehr eingebunden werden. Die KZV habe zwar Gesetze umzusetzen, solle dabei aber immer die Interessen der Kollegen im Auge behalten. Als Aufgabe für die kommende KZV-Führung sehe er die Fortentwicklung der Festzuschüsse, eventuell begleitet von praktikablen Kostenerstattungsmodellen, die Ost-West-Anpassung sowie den weiteren Ausbau einer schlanken KZV-Verwaltung an. 16

Mit Blick auf die von den Verbänden gewünschte Reduzierung der Vorstandsmitglieder der KZV auf zwei Personen wurde im Gegenzug die Erhöhung der Versammlungsleitung der Vertreterversammlung auf drei Personen (ein Vorsitzender, zwei Stellvertreter) beschlossen. Dies verschlankt auf der einen Seite die Verwaltung und gewährleistet auf der anderen Seite eine bessere Wahrnehmung der Kontrollfunktion der Vertreterversammlung gegenüber dem Vorstand. Der Beratungsausschuss soll ab der nächsten Legislaturperiode aus fünf bis acht Mitgliedern bestehen, die den Vorstand jeweils auf ihrem Fachgebiet beratend zur Seite stehen, der Satzungsausschuss aus fünf Personen. ZBB Ausgabe 6/2010


Berufspolitik

Vorstand und VV-Vorsitzende verabschiedeten sich mit herzlichen Dankesworten

Solide Buchführung testiert Nach diesen Beschlüssen wandte man sich dem Haushaltsgeschehen der KZVLB zu. Sowohl der Betriebsprüfer der KZBV, Bernd Fabricius, als auch der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. Peter Daniel, konnten der Verwaltung eine saubere Buchführung und einen verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Mitteln bescheinigen. Daraufhin wurde der Jahresabschluss des Haushaltes 2009 von der Vertreterversammlung einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet.

Weitere Einsparungen angemahnt Im Bericht des Finanzausschussvorsitzenden, Dr. Dirk Weßlau, konnte er der Verwaltung eine solide Haushaltsplanung bestätigen, forderte aber den Vorstand auf, im Hinblick auf sich anbahnende Einsparpotenziale durch die kommende Online-Abrechnung das Organigramm der Verwaltung zu überarbeiten. Ansonsten empfahl er im Namen des Finanzausschusses der Vertreterversammlung, den Haushaltsplan 2011 zu beschließen, was diese dann auch einstimmig tat. Der Verwaltungskostenbeitrag für das Jahr 2011 wurde durch die VV unverändert in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Bevor der Vorsitzende der VV, Dr. Karl-Heinz Wesslau, den Kollegen zum Schluss der VerZBB Ausgabe 6/2010

sammlung eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2011 wünschen konnte, bedankte sich sein Stellvertreter, ZA Sven Albrecht, bei ihm für seine geleistete Arbeit. Über 16 Jahre leitete er als Vorsitzender der VV die Sitzungen der brandenburgischen Zahnärztevertreter und trug durch seine sachliche und ruhige, korrekte Art in erheblichen Maße dazu bei, dass im kollegialen Streit fast immer ein Kompromiss gefunden und Sachpolitik vor Standespolitik betrieben wurde. Man kann nur hoffen, dass dies in den folgenden Vertreterversammlungen ebenfalls die Prämisse ist. Die VV ist kein Selbstzweck, sie ist das höchste Organ der Selbstverwaltung KZV und darf nur ein Ziel kennen – die bestmögliche Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der brandenburgischen Zahnärzteschaft.

Ein Präsent für 16 engagierte Jahre: VV-Vize Sven Albrecht dankt dem Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Dr. Karl-Heinz Weßlau

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Berufspolitik

Dr. Eberhard Steglich und Sven Albrecht als Vertreter der KZVLB während einer Koordinierungskonferenz Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit weit mehr als Lobbyismus Im Herbst 2011 stehen die nächsten Wahlen für die Kammerversammlung der LZÄKB an. Die Vorstandsmitglieder und der Präsident werden in dieser und den nächsten Ausgaben des „ZBB“ jeweils ein Resümee aus ihren Zuständigkeitsbereichen ziehen. Autor: Dr. Eberhard Steglich Vizepräsident der LZÄKB

Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen spiegelt sich insbesondere im Internet wider: www.lzkb.de oder das gemeinsame Eingangsportal mit der KZVLB: www.zahnaerzte-inbrandenburg.de

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Der Zahnarzt verbringt seine freiberufliche Tätigkeit in einer komplizierten gesellschaftlichen Umgebung und nicht in einem luftleeren Raum. Er steht als Individuum und als Berufsgruppe in einem Spannungsfeld zwischen wissenschaftlichem Anspruch und gesellschaftsökonomischen Zwängen. Genauso ist er verpflichtet – auch aus eigenem Interesse –, das Informationsbedürfnis der Bürger zu befriedigen.

Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen Zur Auflösung dieser sich manchmal widerstrebenden Problematik ist eine intensive Pflege der Beziehung zur gesamten Öffentlichkeit erforderlich. Dazu müssen die Berufskollegen in Form innerer Öffentlichkeitsarbeit ebenso bedient werden, wie die Patienten, Journalisten, Kassenvertreter und Politiker innerhalb der Öffentlichkeitsarbeit nach außen. Die zahnärztliche Körperschaft Landeszahnärztekammer ist

dabei ein wesentlicher Träger der mannigfaltigen Instrumente zur Unterstützung der individuellen Öffentlichkeitsarbeit der Zahnärzte, aber auch für die Koordination sowie Bündelung der Handlungen als Berufsgruppe.

Von Drucksachen ... Der größte Teil der Öffentlichkeitsarbeit bedient die verschiedensten Printmedien. Diese reichen vom Zahnärzteblatt bis zu Kurzinformationen, die sich nicht nur auf standespolitische Themen begrenzen. Das neue Layout und die strukturelle Neugestaltung des Zahnärzteblattes – beginnend im Jahr 2006 – wurde bundesweit von Pofis ausschließlich positiv bewertet. Hier stand auch der Gedanke einer einheitlichen Öffentlichkeitsarbeit beider zahnärztlicher Körperschaften an vorderer Stelle. Dieser Aspekt, die unteilbare Standespolitik, zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche. Ein einheitliches Auftreten als Corporate Identity ist eingeleitet, aber längst noch nicht bei allen Printmedien durchgesetzt. ZBB Ausgabe 6/2010


Berufspolitik

... über Messestände zum Internet Die Öffentlichkeitsarbeit geht jedoch weit über den Bereich der gedruckten Information hinaus. Der Auftritt bei Messen (als Synonym für Bildungsmessen, Zahnärztetag, Tag der Zahngesundheit zu verstehen) spielt eine ebenso große Rolle wie das gesprochen Wort im Rundfunk und im Fernsehen, wie es mehrfach von den Vorstandsmitgliedern praktiziert wurde. Ein effektiver Messeauftritt ist heute eine große logistische Leistung, zumindest für eine kleine Zahnärztekammer wie die brandenburgische. Der Messestand als solches hat sich durch seine optische Aufmerksamkeit in den vergangenen Jahren vor allem auf der Bildungsmesse bewährt. Hinzugekommen sind multimediale Komponenten, die vor allem junge Leute ansprechen sollen.

dem Tierpark Cottbus. Die öffentliche Aufmerksamkeit für diese Aktion hat sich von Jahr zu Jahr gesteigert. Fernsehen, Tageszeitungen und Zahnärzteblätter berichten auch über die Grenzen von Cottbus hinaus. Die Einbeziehung einer polnischen Klasse in das Gesamtkonzept hat sich ebenso bewährt, wie die Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer. Die Koordination zahnärztlicher Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene hat zumeist einen sehr guten theoretischen Ansatz, lässt sich aber nicht immer in der gesamten Breite durch die Landeszahnärztekammer Brandenburg, als Folge begrenzter Ressourcen, nachvollziehen.

Apropos Multimedial: Der gesamte Bereich des Internets ist nunmehr schon über 15 Jahre in die Praxis eingeführt, aber längst noch nicht in der notwendigen Breite bei den Kollegen angekommen. Dabei spielt die große Skepsis gegenüber den neuen Medien ebenso eine Rolle wie fehlende oder nicht entsprechend dargestellte begleitende Informationen in den gedruckten Medien.

Journalisten direkt erreichen Pressegespräche sind ein scheinbar veraltetes Instrument in der Außendarstellung. In unserer schnelllebigen Zeit wird mehr mit Pressemitteilungen und Zitaten gearbeitet. Ausnahme bilden Presseseminare im Bereich der Fachjournalisten oder das Abwehren von Konfliktsituationen. Da wir in den zurückliegenden Jahren keine bedeutenden (Krisen-)Themen hatten, sind wir auf einen anderen Bereich ausgewichen: Das Mitteldeutsche Medienseminar hat sich in den vergangenen vier Jahren positiv entwickelt und transportiert sowohl fachliche wie standespolitische Informationen direkt zu den Journalisten. Der Tag der Zahngesundheit ist in Brandenburg seit mehr als zehn Jahren eine traditionelle Veranstaltung in Zusammenarbeit mit ZBB Ausgabe 6/2010

Mit wenig Aufwand den größten Nutzen erzielen, heißt eine der Devisen der brandenburgischen Zahnärztekammer. Die personelle Decke kann – wie in den vergangenen Jahren – durch eine PR-Agentur erweitert werden. Die Zusammenarbeit mit der Agentur 4iMEDIA aus Leipzig hat sich bewährt und sollte so weitergeführt werden. Von dieser Agentur kamen auch die ersten Anregungen für die Videopräsentation zum Zahnärztetag und die Lifeberichterstattung im Internet in diesem Jahr. Hier wurde Neuland betreten, was einer Auswertung und Weiterentwicklung bedarf.

Auftritt der LZÄKB während einer Bildungsmesse, um für Azubis zu werben. Ab 2011 gibt es einen komplett überarbeiteten Messestand. Die nächste Messe findet am 7./8. Januar in Cottbus statt.

Wie Sie sehen, ist in den vergangenen Jahren schon vieles geschehen. Und doch gibt es noch genauso viel zu erledigen. Bei begrenzten Mitteln, sowohl finanziell als auch personell, dauert es eben etwas länger. 19


Praxis

Seit zwei Jahren hat Potsdam eine MKG-Klinik In einer neuen Serie möchten wir Ihnen die Kliniken im Land mit ihren Spezialgebieten vorstellen, denen Sie bei Bedarf Patienten überweisen. Heute: Abteilung für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam Autor: Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Teltzrow, Chefarzt

Chefarzt Dr. Dr.

Die Abteilung für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann wurde im September 2008 neu gegründet. Zuvor fand im Klinikum nur eine rudimentäre Notfallversorgung von gesichtstraumatologischen Fällen statt. Alle Kieferfrakturen wurden nach Berlin überwiesen.

Thomas Teltzrow

Die Klinik im Internet: www.klinikumevb.de

Modern gestalteter Eingangsbereich

Die Abteilung wird von Chefarzt Dr. Dr. Thomas Teltzrow geführt und hat mittlerweile fünf ärztliche und zahnärztliche Mitarbeiter. Die Klinik gliedert sich einerseits in einen stationären Bereich, in dem im Jahr 2010 etwa 500 Patienten vollstationär versorgt wurden. Andererseits gibt es einen ambulanten Bereich, in dem rund 2.500 Patienten pro Jahr behandelt werden. Die Tendenz ist stark zunehmend und zeigt einen hohen Bedarf in der Region an. Gleichzeitig verfügt die Klinik über eine Ambulanz, die in der Poliklinik Ernst von Bergmann untergebracht ist. Hier arbeiten neben den Klinkärzten eine Oralchirurgin sowie eine Zahnärztin. Die Poliklinik ist vergleichbar mit einer klassischen Überweiserpraxis zur Versorgung des gesam-

ten oralchirurgischen Spektrums inklusive der Implantologie. Darüber hinaus ist sie jedoch auch für die vor- und nachstationäre Betreuung der Klinikpatienten verantwortlich.

Spezialsprechstunden im Angebot Eine Reihe von Spezialsprechstunden hält das Klinikteam derzeit bereit. Das sind im Einzelnen die Dysgnathie-, Mundschleimhaut-, Kiefergelenk-, Schnarcher- sowie Implantatsprechstunde.

Schwerpunkt Gesichtschirurgie Einen wesentlichen Schwerpunkt der Klinik bildet die Chirurgie der Gesichtshaut. Von der kleinen Hautveränderung bis zu invasiven Terebrans-Basaliomen wird das gesamte Spektrum der rekonstruktiven Gesichtschirurgie angeboten. Durch die Kompetenz in der rekonstruktiven Chirurgie liegen auch alle Techniken der plastischen und ästhetischen Chirurgie für die Gesichtshaut vor. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Chefarztes in einer Fachklinik für Hauttumoren (Fachklinik Hornheide/Münster) besteht eine große Erfahrung im interdisziplinären Umgang mit bösartigen Hautveränderungen einschließlich des Melanoms.

Interdisziplinäres Spaltzentrum Darüber hinaus hat sich die Klinik auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kieferorthopäden spezialisiert. Inzwischen werden etwa 30 kieferorthopädische Operationen pro Jahr vorgenommen – ebenfalls mit steigender Tendenz. Hier werden auch moderne Formen der Kieferverlagerung einschließlich der Distraktionsosteogenese eingesetzt. In enger Zusammenarbeit mit der Kinderklinik und dem Perinatalzentrum wurde ein interdisziplinäres Spaltzentrum gegründet. Hier werden 20

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Praxis

gemeinsam mit niedergelassenen Kollegen alle notwendigen Disziplinen in die Versorgung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten einbezogen. Im Bereich der Implantologie sieht sich die Klinik als Partner für niedergelassene Kollegen und kann durch die Möglichkeiten der umfangreichen Knochenaugmentation auch ansonsten schwer zu versorgende Patienten zu einer erfolgreichen implantatgetragenen Versorgung begleiten. Mit Hilfe eines digitalen Volumentomogrammes (KaVo 3D eXam) kann bereits in der Planung das Knochenangebot optimal genutzt werden. Die enge Zusammenarbeit mit einem zahntechnischen Labor ermöglicht uns auch die Möglichkeiten der 3-D-Planung und der schablonengestützten Implantologie.

Epithetik | Traumatologie | Tumorchirurgie Ein weiteres Spezialgebiet stellt die Epithetik dar. Gemeinsam mit einer niedergelasse-

nen Epithetikerin können selbst ausgedehnte Gesichtsdefekte mit implantatverankterten Epithesen rehabilitiert werden. Über einen Bereitschaftsdienst ist gesichert, dass gesichtstraumatologische Patienten 24 Stunden am Tag behandelt werden können. Das Klinikum verfügt über eine moderne Intensivstation und alle Möglichkeiten der Bildgebung. Ein Schwerpunkt liegt hier in der knöchernen Orbitachirurgie. Im Rahmen der rekonstruktiven Tumorchirurgie stehen mikrovaskuläre Konzepte zur Rekonstruktion und der multimodalen Behandlung aus einer Hand zur Verfügung. In einem interdisziplinären Tumorboard mit Strahlentherapeuten und Onkologen wird ein Gesamtkonzept für die Patienten erarbeitet. Die Klinik hält keinen eigenen zahnärztlichen Notdienst vor. Jedoch ist über einen Hintergrunddienst stets ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie für die Kollegen im zahnärztlichen Notdienst als Ansprechpartner verfügbar. Die Notfall-Handy-Nummer lautet: 0175 57 40 972.

DVT im Einsatz für die Zahnärzte - Teil 2 DVT - Dentale Volumentomographie: Das dreidimensionale radiologische Verfahren für Zahnärzte findet immer mehr Einzug in die Praxen. Die Zahnärztliche Stelle Röntgen informiert im Teil 2 über rechtliche Grundlagen und Entwicklungstendenzen. Autoren: ZA Carsten Stutzmann, Cottbus PD Dr. Dirk Schulze, Freiburg

richtungen in der Medizin oder Zahnmedizin) rechtfertigende Indikation, technische Durchführung und Befundung in angemessener Wichtung zu berücksichtigen sind. Das bedeutet nicht, dass zwangsläufig 25 Untersuchungen selbst durchgeführt werden müssen.

Der Betrieb eines DVT-Gerätes ist in Deutschland seit dem 1. März 2006 an das Vorliegen einer speziellen Fachkunde im Strahlenschutz gebunden. Diese kann man in der Regel in speziellen Kursen erlangen, die bundesweit angeboten werden. Dabei müssen nachfolgende • Kurs im Strahlenschutz: Nachweis der erzwei Kriterien erfüllt werden. folgreichen Teilnahme an einem Spezialkurs im Strahlenschutz für DVT. Das Wort „erfolgreich“ impliziert die Durchführung Rechtliche Grundlagen einer Prüfung/Klausur, welche am Ende des Kurses zu absolvieren ist. • Sachkunde: Nachweis von mindestens 25 dokumentierten Untersuchungen, wobei gemäß der Fachkunde-Richtlinie (Richtlinie Mit dem Besuch eines derartigen SpezialkurFachkunde und Kenntnisse im Strahlen- ses wird im Übrigen auch die reguläre Fachschutz bei dem Betrieb von Röntgenein- kunde aktualisiert. Ein Besuch einer separaten ZBB Ausgabe 6/2010

Carsten Stutzmann ist Mitglied der Zahnärztliche Stelle Röntgen der LZÄKB

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Praxis

Veranstaltung ist dann nicht mehr erforderlich. Gleichbedeutend ist dann zur Aktualisierung beider Fachkunden ein entsprechender Kurs auszuwählen. Diese werden ab 2011 angeboten.

Bezüglich der Indikationen kann auf die Leitlinie der DGZMK (www.dgzmk.de – siehe auch ZBB 5/2010) zurückgegriffen werden. Die Entscheidung, welches Verfahren angewendet werden soll, leitet sich aktuell leider aus monetären Aspekten ab.

Qual der Wahl Wie verhält es sich, wenn neben der Computertomographie (CT) auch eine Dentale Volumentomographie (DVT) als diagnostische Methode verfügbar ist?

Die DVT ist derzeit eine reine Privatleistung und wird nur nach Einzelfallentscheidungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dabei werden zur Abrechnung in Anlehnung an die GOÄ die Ziffern 5370 (Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs) und 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion) verwendet. Aus Sicht des Strahlenschutzes wäre in vielen (indizierten) Fällen der Einsatz des DVT sinnvoller, da die effektive Dosis der DVT im Schnitt nur 10 bis 20 Prozent der CT beträgt. Theoretisch könnte eine radiologische Praxis die DVT auch als CT über die gesetzlichen Kostenträger abrechnen. Dies ist bis jetzt allerdings nur in vereinzelten Fällen zu beobachten.

DVT-Beispiel: Verlagerter Zahn 15, apikale Osteolyse Zahn 16

Weitere technische Entwicklung Der Trend geht ganz klar in Richtung „dual“ oder „triple use“. Dabei handelt es sich um Geräte, die sowohl Panoramaschichtaufnahmen (PSA/OPG/OPT/OPTG usw.) als auch DVT oder sogar zusätzlich ein Fernröntgenseitenbild (FRS) akquirieren können. Dabei spielt naturgemäß die Kombination aus PSA und DVT die entscheidende Rolle. Des Weiteren werden zunehmend PSA-Systeme mit optionaler 3D-Erweiterung auf den Markt kommen. Qualitativ ist eine deutliche Steigerung der Bildqualität bereits aktuell zu beobachten. Dies wird durch eine verbesserte Filterung, ein optimiertes Kontrast-RauschVerhalten und eine bessere Adaptierung der Expositionsparameter erreicht. Außerdem sind neue Rekonstruktionsalgorithmen und eine intelligente Artefakt-reduktion softwareseitig zu erwarten.

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Praxis | Praxismitarbeiter

Infektionskrankheiten/Impfschutz/Krankenhaushygiene Fälle im Oktober Lyme-Borreliose Campylobacter Denguefieber E.-coli-Enteritis Giardiasis Hepatitis B Hepatitis C Keuchhusten Listeriose MRSA Meningokokken Salmonellose Windpocken

119 182 1 17 1 1 6 42 1 12 1 63 49

Kumulativwert (04.01. bis 31.10.2010)* 1.233 1.740 7 239 71 13 60 456 10 92 8 729 780

Stand: Oktober 2010 Die Übersicht stellt einen Auszug aller Fälle dar. Quelle: Abteilung Gesundheit im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)

* vorläufige Zahlen (durch Nachmeldungen kann es Differenzen zwischen der Summe der Einzelmonate und dem aktuellen Kumulativwert geben)

Interessante Rote-Hand-Briefe für Zahnärzte Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft veröffentlichte Anfang Dezember Rote-Hand-Briefe zum: •

möglichen Risiko von Kieferosteonekrosen bei Behandlung mit Sunitinib (Sutent®) und gleichzeitiger oder vorheriger

Auftreten von Kiefernekrosen bei Krebspatienten im Zusammenhang mit Avastin® (Bevacizumab) und gleichzeitiger

Anwendung von Bisphosphonaten sowie oder früherer Anwendung von Bisphosphonaten Beide Briefe finden Sie im Internet unter www.akdae.de > Arzneimittelsicherheit > RHB.

Prüfungstermine für das erste Halbjahr 2011 Termine der Zwischenprüfung sowie Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf „Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r“, Vorzieher, Wiederholer und alle anderen Teilnehmer betreffend Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung für Auszubildende und Umschüler findet am 13. April 2011 statt. Die Anmeldung ist durch die ausbildenden Zahnärzte auf dem von der LZÄKB zugesandten Formular vorzunehmen. Das Berichtsheft ist am Prüfungstag zur Einsichtnahme vorzulegen.

Abschlussprüfung Sommer 2011 schriftliche Prüfung am praktische Prüfung im Zeitraum

7. Mai 2011 17. Juni bis 2. Juli 2011

Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):  für Vorzieher und Wiederholer  für alle anderen Teilnehmer

28. Februar 2011 7. März 2011

Die Regularien zur Abschlussprüfung finden Sie im Internet unter www.lzkb.de >> Zahnmedizinische Fachangestellte >> Prüfungen.

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Tagung

Update Zahn-Mund-Kieferheilkunde 2010 Die 20. Auflage des Zahnärztetages brachte wieder Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte aus Brandenburg und der gesamten Bundesrepublik zur Fortbildung zusammen – um Netzwerke zu pflegen und praxisnahes Wissen zu gewinnen. Blick in Halle 2 während des wissenschaftlichen Programms für die Zahnärzte – die Skulpturen von Willi Selma gehören inzwischen fast zum Markenzeichen des Brandenburgischen Zahnärztetages und erfreuen die Teilnehmer während der Pausen.

Autorin: Annegret Freitag 4iMEDIA Leipzig Junge Praxisteams im Smalltalk mit gestandenen Zahnärzten, wissenschaftliche Koryphäen am Fachsimpeln mit Nachwuchsmedizinern – und Gäste aus der Regional- und Gesundheitspolitik als Gastredner: Für Eingeweihte ist bei einer solchen Konstellation in der „Messe Cottbus“ sofort klar: Es ist wieder Brandenburgischer Zahnärztetag – dieses Mal schon der 20.

angesichts des gestiegenen Wettbewerbs- und Marketingdrucks für mehr Kollegialität in der Zahnärzteschaft plädierte, Dr. Bundschuh für eine schnelle Honorarangleichung Ost-West argumentierte und Dr. Rühmkorf appellierte, „Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam zu bewältigen“ – ging es dann ins diesjährige Fachprogramm mit Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Meyer, Greifswald, als wissenschaftlichem Leiter.

Super Vorträge mit hilfreichen Ansätzen

„20 Jahre Zahnärztetag in Brandenburg – dazu dürfen wir uns durchaus gratulieren“, meinte Dass sowohl die fachlichen als auch die Netzdenn auch Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Prä- werk-Faktoren eine wichtige Rolle spielen für sident der Landeszahnärztekammer Bran- die Teilnahme am Zahnärztetag, darin waren denburg (LZÄKB), der das Fachpublikum zum sich viele Zahnärzte im Auditorium der VeranKongress begrüßte. Das hohe Niveau der Ver- staltung einig. So meinte zum Beispiel Kirsten anstaltung lobte KZV-Vorsitzender Dr. Gerhard Jacobs, Zahnärztin aus Glienicke: „Es waren Bundschuh. Und auch die Gastredner – Staats- super Vorträge mit vielen hilfreichen Ansätzen sekretär Dr. med. Daniel Rühmkorf und der – ich habe mir jede Menge Notizen gemacht.“ Cottbuser Bürgermeister Holger Kelch – gratu- Auch Anneliese Gutte aus Berlin-Pankow, die lierten in ihren Grußworten zur hochkarätigen bereits zum zweiten Mal in Cottbus dabei war, Besetzung und zur wissenschaftlichen Aus- sieht in der Praxistauglichkeit der Inhalte einen richtung des Zahnärztetages. Nach berufspo- großen Vorteil der Veranstaltung: „Es gibt zwar litischen Impulsen – in denen Jürgen Herbert viele wissenschaftliche Vorträge, aber eben 24

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Tagung

auch praxisorientierte Themen – das gefällt mir so gut.“ Und Sabine Grötzsch, Zahnärztin aus Schwedt, stellte fest: „Der Zahnärztetag ist eine tolle Gelegenheit, Kollegen wieder zu treffen und sich zu aktuellen Fragen der Standespolitik auf dem Laufenden zu halten. Das Ganze kombiniert mit einem vorzüglichen wissenschaftlichen Programm überzeugt. Da komme ich im nächsten Jahr gerne wieder.“ Katrin Beige, Zahnärztin aus Eisenhüttenstadt und der Hirschfelder Zahnarzt Falk Rühle sehen die Kombination aus Fortbildung und Kontaktpflege als wichtigste Punkte des Brandenburgischen Zahnärztetages: „Auf jeden Fall ist die Atmosphäre viel angenehmer als bei einem Einzelskurs“, fügt Falk Rühle hinzu.

Größte Dentalausstellung bisher Mit 600 Teilnehmerinnen war ein neuer Höchststand beim ZFA-Programm zu vermelden. Yvette Gärtner, Martina Kühne, Nadine Leisner und Dorit Schumacher sind als Praxisteam seit inzwischen fünf Jahren dabei. „Man will sich ja auf dem neuesten Stand halten – und in diesem Jahr wollten wir auf keinen Fall den Vortrag von Dr. Heike Steffen zur modernen endodontischen Behandlung verpassen“, erklärte Yvette Gärtner. 68 Aussteller zählte die zum festen Bestandteil des Zahnärztetages gehörende Dentalausstellung. Für die Aussteller ist sowohl der Kontakt

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zu den Zahnärzten als auch die Möglichkeit wichtig, mit den Praxismitarbeitern ins Gespräch zu kommen.

Fazit zum JubiläumsZahnärztetag Dr. Erwin Deichsel, als Fortbildungsreferent im Vorstand der LZKÄB verantwortlich für Veranstaltungen wie den Zahnärztetag, bewertete die 20. Auflage als rundum gelungen: „Vom hochkarätigen fachlichen Programm über die informative Dentalausstellung und die Kunstprojekte von Willi Selma bis hin zum Gesellschaftsabend bot dieser Zahnärztetag alles, was eine erfolgreiche Fortbildungsveranstaltung ausmacht. Etwa 1.400 Teilnehmer konnten wir letztlich verzeichnen.“

Modenschau innerhalb der Dentalausstellung

--> Videotipp: Interview mit Dr. Deichsel unter

www.lzkb.de als multimediale Ergänzung nutzen

www.lzkb.de

Auf unseren Seiten www.lzkb.de finden Sie unter Aktuel-

Foto links (v.l.n.r.):

les/Archiv den Punkt „20. Brandenburgischer Zahnärz-

Dr. Deichsel,

tetag“. Hierunter können Sie zahlreiche Erlebnisberichte

Dr. Rühmkorf und

von den beiden Tagen in Cottbus aufrufen. In Form von

Jürgen Herbert im

Video-Interviews erfahren Sie persönliche Eindrücke und

Gespräch

Vortragsinhalte von Referenten und Teilnehmern.

Foto rechts: Margit Harms, Refe-

Weitere Fotos bieten die Fotogalerien unter Aktuelles/

rat Fortbildung der

Archiv. Klicken Sie sich rein: www.lzkb.de!

LZÄKB, im Gespräch mit Prof. Meyer

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Tagung

Nie aufhören, alte Lehren zu hinterfragen So lautete einer der Kernsätze, die die Referenten dem Auditorium innerhalb des wissenschaftlichen Programmes vermittelten. Ein weiterer: „Ohne Praktiker und ihre Erfahrungen gibt es keine Wissenschaft und Forschung.“ Autorin: Jana Zadow LZÄKB In seinen einführenden Worten ließ es sich Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer nicht nehmen, zunächst den Hauptorganisatorinnen des Zahnärztetages namentlich zu danken: Maria-Luise Decker als Geschäftsführerin der LZÄKB sowie LZÄKB-Mitarbeiterin Margit Harms, die seit 1993 im Hintergrund die Fäden in der Hand hält. Eine Herzensangelegenheit war es ihm außerdem, alle Zuhörer zu bitten, im Praxisalltag seinen Leitsatz: „Zahnmediziner sollten sich fachlich und mental auf die Basis des Berufsstandes zurückbesinnen: die Medizin“ mit Leben zu erfüllen Die Vorträge des Zahnärztetages sollten unter dem Aspekt aufgenommen werden, „dass der Kopf rund geworden ist, damit die Gedanken auch mal die Richtung wechseln können.“

Risiko zahnärztlicher Werkstoff v.l.n.r.: Prof. Gottfried Schmalz, Prof. Hans-Curt Flemming, Prof. Jörg Meyle

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Nicht so sehr die zu verarbeitenden Werkstoffe sind das Problem, sondern vielmehr die Ängste der Patienten, so Prof. Dr. Gottfried Schmalz, Regensburg. Diese Ängste seien unbedingt

ernst zu nehmen – darauf baut sich die weitere Therapie auf. Gute Argumente bieten beispielsweise Vergleiche wie: Nebenwirkungen von zahnärztlichen Werkstoffen sind 100-mal seltener als bei Kosmetika. Welchen Schmuck trägt die Patientin? Schon hier gibt es Hinweise auf eventuelle Allergien. Dann sollte auch sofort die Zusammenarbeit mit einem Dermatologen gesucht werden, um gezielt testen zu lassen. Nickel und Palladium bilden beispielsweise eine Kreuzallergie. Aber auch der Zahnarzt selbst kann durch Allergien betroffen sein.

Biofilme überall Etwas unappettitlich klang schon manches an, was Chemiker und Mikrobiologe Prof. Dr. HansCurt Flemming aus Duisburg über Biofilme verlautbarte. „Selbst Sie sind ein Planet, der von Bakterien besiedelt wird!“ – so machte er deutlich, welche Rolle Biofilme in einer Zahnarztpraxis spielen. „Ich vermeide, Montagmorgen zu Ihnen in die Praxis kommen zu müssen“, da meistens das Zulaufwasser nicht genügend abgelassen wird. Wasser sollte auch unbedingt aufbereitet werden, denn Biofilme sind Ursache für chronische Wunden. Drastisch wird es, wenn Biofilm auf Implantate gelangt ist – was bei andauernder Entzündung nahe liegt:

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Tagung

„Dann hilft nur noch das Entfernen des Implantates!“ Das Auditorium erfuhr im Vortrag mehr über die Eigenschaften und Überlebensfähigkeit von Biofilmen. Wichtigste Aspekte zur Vorbeugung sind beständige Kontrollen durch wirksame Nachweismethoden, Reinigung und Desinfektion sowie die weitere Erforschung dieser „unsichtbaren“ Welt.

Aktuelle Therapiekonzepte in der Parodontologie Für Prof. Dr. Jörg Meyle, Gießen, wäre es schon genug, wenn die diagnostizierten Parodontiten in Deutschland ausreichend behandelt werden würden. Hier gibt es nämlich eine eklatante Diskrepanz: Bei etwa 20 Mill. Patienten mit CPI 3 sowie 8 Mill. Patienten mit CPI 4 stehen jährlich nur 918.200 Parodontitis-Behandlungen zu Buche! Jede Paro-Therapie helfe aber, Zähne zu erhalten. Wörtlich für „Quatsch“ hält Prof. Meyle eine ständige PZR vor einer Paro-Behandlung: Nach einmaliger PZR sollte grundsätzlich sofort der Biofilm (Schnittstelle zum Vorredner!) mechanisch, eventuell kombiniert mit Antibiotikum, zerstört werden. Erst dann wird individuell entschieden, welche Therapie weiterhin angewendet wird. So beispielsweise GTR oder GBR. Auch auf Perspektiven ging Prof. Meyle ein: Es gibt unter anderem erste Erkenntnisse darüber, dass bei einer konservativen Lokaltherapie durch kontrollierte Gabe von Omega-3 Fettsäuren und Aspirin die Heilungschancen deutlich verbessert werden können. --> Videotipp: Interview mit Prof. Meyle unter www.lzkb.de

zahlreichen Faktoren aus, unter anderem Motivation des Patienten oder Diskrepanz zwischen Behandlungsnotwendigkeit und -bedürfnis. Bei allen Arbeiten müsse dabei die Zugänglichkeit für Mundhygienemaßnahmen an erster Stelle stehen. Klammerverankerterter Zahnersatz gehört demnach nicht zur ersten Wahl, denn an Klammern bildet sich bei unzureichender Mundhygiene verstärkt Plaque. Steggeschiebe lehnt Prof. Stark ab und favorisiert eher Teleskop- oder Hybridprothese. Bei der Frage nach Implantaten für ältere Patienten sind die Kontraindikationen wie lokalanatomische Gründe oder fehlende Compliance genau zu prüfen. Die Vorteile liegen auf jeden Fall auf der Hand: der Kaukomfort verbessert sich und die Lebensqualität steigt.

Bewährtes und Neues in der Endodontie Bei einem Update der Zahn-Mund-Kieferheilkunde darf ein Vortrag zur Wurzelbehandlung nicht fehlen. Diesen Part übernahm OÄ Dr. Heike Steffen, Greifswald. Sie gab zunächst wertvolle Tipps, wie alle Wurzelkanäle mit Hilfe verschiedener Techniken (beispielsweise Röntgen oder Ultraschall) gefunden werden könnten und sollten. Hinweise zur Arbeitslängenbestimmung ergänzten den sehr praxisnah ausgelegten Vortrag. Zu den goldenen Regeln für Nickel-Titan-Instrumente zählen: leichter Druck, die Arbeit im feuchten Milieu, häufiges Ersetzen der Instrumente. Aber auch ganz neue Instrumente seien schon auf dem Markt: So die Self adjusting File (SAF-Feile),

Prof. Helmut Stark, OÄ Dr. Heike Steffen

Alterszahnheilkunde und Prothetik Die Anforderungen an einen altersgerechten Zahnersatz definiert Prof. Dr. Helmut Stark aus Bonn so: „Der Zahnersatz muss erweiterbar sein bis hin zur Totalprothese“. Im Grunde gehe es darum, den älter werdenden Patienten über die vielen Jahre Schritt für Schritt entsprechend prothetisch zu begleiten. Die Planungsstrategie richtet sich dabei an ZBB Ausgabe 6/2010

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Tagung

v.l.n.r. Prof. Reiner Biffar, Dr. Anne Wolwski, Dr. Ulrich Wahlmann

die sich für alle Kanalanatomien eigne, über eine integrierte Spülung verfüge und rezoproke Bewegung ermögliche. Insgesamt empfahl Dr. Steffen das „Nährmedium der Endodontie“ schlechthin: das Internet. Hier gibt es unter anderem Chatgruppen, bei denen man jede (Fach-)Frage stellen kann und mit großer Sicherheit beantwortet bekommt.

Prothetik zwischen Innovation und Bewährtem „Die prothetische Versorgung soll nicht für die Ewigkeit sein, sondern nur den Patienten auf einem Lebensabschnitt begleiten.“ – Mit diesem Leitsatz machte Prof. Dr. Reiner Biffar, Greifswald, deutlich, worum es ihm bei der Frage nach Prothetik geht: Egal, welche Versorgung mit bewährter oder neuer Technik gewählt wird, entscheidend ist der Zahnerhalt. Dazu können ruhig auch altbewährte Dogmen wie die validierte Okklusion oder Ruheschwebe kritisch hinterfragt werden. Der Zahnarzt hat in erster Linie die Aufgabe, durch Erhaltungstherapie den Zahnverlust nach hinten zu verschieben, denn je mehr Zähne fehlen, umso schneller führt das zur Totalprothese. Einschneidende Veränderungen für die Prothetik gab es in diesem Jahr: Durch das geänderte Medizinproduktegesetz und der darin enthaltenen Richtlinie 93/42/EWG benötigen alle Werkstoffe seit dem 21. März 2010 eine klinische Studie, um das CE-Zeichen zu erhalten. Prof. Biffar empfahl den Zuhörern dringend, die Begleitpapiere der Hersteller einschließlich dem Kleingedruckten 28

genau zu lesen. Denn fehlt jetzt einem Werkstoff das CE-Kennzeichen, ist im Zweifelsfall der Zahnarzt in der Beweispflicht!

Psychosomatik in der Zahnmedizin Den Menschen als Ganzes sehen – das ist im Grunde das Geheimnis, mit schwierigen Patienten umgehen zu lernen. Die 1. Vorsitzende des Arbeitskreises Psychologie und Psychosomatik in der Zahnheilkunde, PD Dr. Anne Wolowski, Münster, gab den Zahnärzten den Rat, zuerst in einem gründlichem Gespräch mit dem Patienten die Vorgeschichte zu klären und dabei herauszubekommen, ob der Patient überhaupt die zahnmedizinischen Maßnahmen versteht, die Folgen absehen kann. Erst dann sollte man zwischen tatsächlichen, somatischen und psychologischen Befunden unterscheiden – und interdisziplinär arbeiten! Abschließend verwies Dr. Wolowski auf die Leitlinien Psychosomatik, im Internet unter www.bzaek.de abrufbar. --> Videotipp: Interview mit Dr. Wolowski unter www.lzkb.de

Kieferchirurgische Aspekte Vielschichtig gestaltete PD Dr. Dr. Ulrich Wahlmann, Regensburg, seinen Vortrag zu aktuellen kieferchirurgischen Aspekten für die Praxis. Es lag ihm sehr daran, die praktizierenden Kollegen für die Diagnostik von Tumoren zu sensibilisieren, da es nur ein enges Zeitfenster für die rechtzeitige Diagnostik eines Tumors gäbe, damit dieser noch erfolgversprechend theraZBB Ausgabe 6/2010


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piert werden könne. Der Zahnarzt kann aber auch etwas gegen das Entstehen von Tumoren tun: so zum Beispiel scharfe Kanten bei Füllungen und Brücken vermeiden oder Raucher direkt auf die Gefahren des Nikotingiftes ansprechen und möglichst zum Entwöhnen bewegen. Zurück zur Diagnostik: Hier bat Dr. Wahlmann alle Zahnärzte ausdrücklich, unbedingt fotografisch zu dokumentieren. Beim Thema Bürstenbiopsie sei er lieber etwas zurückhaltend, da ein hoher Zeitverlust einhergeht. Bei der Dentalen Volumentomographie (DVT) bremste Dr. Wahlmann die Euphorie: Man müsse abwägen zwischen der hohen Strahlenbelastung mit DVT und dem diagnostischen Gewinn. Eine Richtlinie der DGZMK ist derzeit in Arbeit (wir werden im „ZBB“ entsprechend darüber berichten – die Red.). Im weiteren stellte der leitende Oberarzt der Klinik für MGK-Chirurgie der Uni Regensburg das Piezosurgery vor: das neueste Gerät zum Schneiden, Sägen oder Schleifen von Knochen. Das Anwendungsspektrum für die Piezochirurgie sei breit und stelle eine echte Bereicherung in der Chirurgie dar. Abschließend gab Dr. Wahlmann ganz praktisch ausgelegte Tipps für den Zahnarzt, dessen Patient vor einer Bisphosphonattherapie steht, wobei er betonte, dass im Fall des Falles im Internet die Seiten der DGZMK unter www. dgzmk.de aufgerufen werden sollten, um sich über die aktuellen Behandlungsempfehlungen zu informieren. --> Videotipp: Interview mit Dr. Wahlmann unter www.lzkb.de

Update Kieferorthopädie Ebenfall aus Regensburg kam Prof. Dr. Dr. Peter Proff, der zum Thema Kieferorthopädie referierte. Grundsätzlich setzt er auf die enge Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt: angefangen beim gemeinsamen Behandlungskonzept bis hin zum regelmäßigen Recall und der Kontrolle der Paroverhältnisse. Er stellte anhand zahlreicher Fallbeispiele dar, das die Kieferorthopoädie zum Beispiel durch Bisshebung helfen kann, eine notwendige Prothetik zu ermöglichen. Selbst bei der Kariesprophylaxe ist Kfo einsetzbar – nämlich durch Auflösung ZBB Ausgabe 6/2010

eines Engstandes. An einem anderen Beispiel demonstrierte Prof. Proff, wie mit Hilfe der Kieferorthopädie ein Patient mit einem traumatisierten Milchgebiss erfolgreich bis zum Erwachsenenalter geführt und schließlich mit bleibendem Ersatz versorgt werden konnte.

Funktionslehre interdisziplinär Der letzte Vortrag des 20. Brandenburgischen Zahnärztetages war dem wissenschaftlichen Leiter vorbehalten: Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer referierte zum Thema Funktionslehre. Die Rückbesinnung auf die Medizin steht hier an erster Stelle, da Funktionsstörungen den Menschen in seiner Gesamtheit betreffen. Warum hat der Mensch Kopfschmerzen? Falsche Haltung? Muskelverspannungen? Stress? Etwa falsch verarbeitetes Material? Schon oft wurde zu gern das Material Amalgam als Ursache für unerträgliche Kopfschmerzen deklariert. Tatsächlich aber stellte sich heraus, dass eine Okklusionsstörung und damit einhergehend CMD durch eine zu hohe Amalgamfüllung Ursache für die Kopfschmerzen war. Prof. Mayer hat sogar nur durch das Einschleigen einer schlecht modellierten Amalgamfüllung eine halbseitige Lähmung beseitigt: Das A und O sei eben bei jeder Krone oder Füllung die richtige, individuelle Okklusion, die mit großer Sorgfalt ausgearbeitet werden sollte. Darüber hinaus gibt es noch viele andere Risikofaktoren außerhalb der Zahnmedizin, die aber auch letztlich zu CMD führen. Ein Schmerzpatient sollte demnach neurologisch, orthopädisch, zahnärztlich und psychologisch betreut werden!

Nach den Vorträgen nutzten zahlreiche Zahnärzte die Gelegenheit, Fragen an die Refenten zu stellen. Foto unten: Prof. Peter Proff

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„Den Menschen unbedingt als Ganzes sehen!“ Setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass Zahnmedizin ein ganz selbstverständlicher Teil der Medizin ist: Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer

Prof. Meyer – jetzt nach Abschluss des zweitätigen Zahnärztetages: Was haben denn die Teilnehmer definitiv Neues mitgenommen? Sie haben den aktuellen Stand der Hauptdisziplinen sowie Zukunftsperspektiven mitgenommen. Mit dem Programm haben wir ihnen die Schnittstellen zu anderen medizinischen Fachdisziplinen aufgezeigt und ergänzt mit Hinweisen zur praktischen Umsetzung. Zahnmedizin als Teil der Medizin ist Ihnen durchgängig ein wichtiges Thema und war auch Ihre Philosophie für diesen Brandenburgischen Zahnärztetag. Aber was könnten Sie als Zahnmediziner tun, damit die Mediziner auch interdisziplinärer denken wie beispielsweise bei der Bisphosphontattherapie?

--> Videotipp: Interview mit Prof. Meyer unter www.lzkb.de

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Das Grundproblem beginnt beim Medizinstudium: In den acht Jahren haben die Studenten keine einzige Stunde Zahnmedizin! Sie kennen also nicht nur nicht den aktuellen Stand der Zahnmedizin, sie kennen damit auch keinerlei Schnittstellen. Hier fordern wir, die Approbationsordnung dahingehend dringend zu überarbeiten. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele, die aufzeigen. wie ich es wünschenswert fän-

de: Im vergangenen Jahr nahm ich an einer Tagung einer regionalen Paro-Gesellschaft teil, die gemeinsam mit der Fachgesellschaft für Innere Medizin ihr Programm aufgestellt und abgestimmt hatte, weil die beiden Vorsitzenden miteinander befreundet sind. Sowohl Zahnmediziner als auch Ärzte waren von den Erkenntnissen der Tagung positiv überrascht. Vor kurzem war ich außerdem bei einer Tagung bei Münster mit gleich viel Zahnärzten und Medizinern. Dort entwickelten sich absolut spannende Diskussionen! Und so müssten alle mitmachen, Puzzleteil für Puzzleteil zusammenfügen – und den Menschen als Ganzes sehen! Gibt es denn für Sie als Weltzahnmediziner noch irgendetwas, was Sie überraschen könnte? Diese Frage? (lacht) – Ja, natürlich gibt es noch Dinge, die mich überraschen. Gerade jetzt wird soviel Neuland im Bereich der Forschung, der Genetik betreten. Zahnnerven wurden bereits erfolgreich gezüchtet! Auf all‘ diese Entdeckungen bin ich neugierig – lasse ich mich immer wieder gern überraschen. Das Interview führte Jana Zadow. ZBB Ausgabe 6/2010


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Bilder vom Zahn채rztetag und Gesellschaftsabend

--> Videotipp: Impressionen vom Zahn채rztetag unter www.lzkb.de

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Anspruchsvolles Programm für Teammitglieder Wie es sich für einen runden Geburtstag gehört, bot der 20. Zahnärztetag dem Praxispersonal ein echtes Jubiläums-Programm. Was die Vorträge allesamt sehr interessant machte, waren die neuen Sichtweisen auf scheinbar Altvertrautes... Autorin: Christina Pöschel KZVLB

Anatomisch-klinische Aspekte in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Kleines AbkürzungsLexikon: ZFA = Zahnmedizinische Fachangestellte ZMP = Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin DH = Dentalhygienikerin

(ZBB) Im ersten Vortrag frischte Prof. Dr. Jochen Fanghänel die morphologischen Kenntnisse seiner Zuhörerinnen auf und erläuterte die Anatomie der Mundregion. Selbst ZFAs, die schon in Hunderte Mundhöhlen geblickt haben, können ihren Blick schärfen: Viele Krankheiten lassen sich an den Lippen und an der Schleimhaut ablesen und geben bei aufmerksamer Betrachtung eindeutige Hinweise auf den Gesundheitszustand des Patienten. „Wie manifestieren sich systemische Erkrankungen in der Mundhöhle? Was verrät der Zustand der Papillen? Wo tritt am häufigsten ein Plattenepithelkarzinom auf?“ Mit seinen Fragen zeigte Prof. Fanghänel, wie wichtig es ist, Sensibilität für die allgemeine Verfassung der Patienten zu entwickeln.

Prof. Dr. Jochen Fanghänel, Regensburg assistiert von DH Jutta Daus, Greifswald und bei ihrem eigenen Vortrag (v. l.)

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Nachsorge von Implantaten Die Zahl der Implantationen steigt beständig und mit ihr der Aufwand für Nachsorge, Rei-

nigung und Überwachung. Um die Plaquekontrolle und -entfernung bei den verschiedenen Arten implantatgestützten Zahnersatzes erfolgreich zu managen, benötigt die ZMP fundierte Kenntnisse über die Besonderheiten des periimplantären Gewebes. Die zu vermitteln verstand DH Jutta Daus aus Greifswald hervorragend in ihrem Referat „Nachsorge von Implantaten“. Ein überzeugender Vortrag statteten die ZFAs mit Wissen aus, das sie benötigen, um Implantatpatienten zu einer überzeugenden Mundhygiene zu verhelfen.

Die moderne endodontische Behandlung Ein Vortrag mit dem Titel „Die moderne endodontische Behandlung“ scheint zunächst kein Thema für ein ZFA-Seminar zu sein, doch weit gefehlt. Angesichts der umfangreichen hierbei von der ZFA zu leistenden Arbeiten und Assistenzen sind tiefgreifende Kenntnisse unumgänglich. Referentin OÄ Dr. Heike Steffen aus Greifswald stellte in ihrem Vortrag klar, welch großen Anteil die ZFA an einem gut durchdachten endodontischen Konzept der Praxis hat und vermittelte die theoretischen und prakti-

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schen Grundlagen für eine endodontische Behandlung. Hierbei besprach sie den Behandlungsablauf, mögliche Komplikationen sowie die Situationen, in denen gewöhnlich Probleme auftreten. Bei der Vorstellung des optimalen Arbeitsplatzes verriet sie Tricks, die helfen, die Assistenz zu erleichtern. Wertvoll waren auch ihre Hinweise für das richtige Röntgen sowohl im Vorfeld als auch Verlauf der Behandlung. Hier kann die ZFA mit einer fundierten und wohldurchdachten Unterstützung der arbeitsintensiven Behandlung einen erheblichen Anteil an der Optimierung des Praxisablaufs erbringen.

Alterszahnheilkunde und zahnärztliche Prothetik So wenig, wie es heute den typischen alten Menschen gibt, ist eine Totalprothese für die Erhaltung der Kaufunktion alleiniger Standard. Große körperliche und mentale Unterschiede, vor allem innerhalb der höheren Altersgruppen, erfordern differenzierte Lösungen bei Zahnverlust. Manche alte Patienten treten in der Zahnarztpraxis unsicher auf und sind froh über die Fürsorge der ZFA, die sich nicht nur auf die bequeme Positionierung im Behandlungsstuhl beschränken sollte. Es geht vielmehr um das Verständnis der Psyche: Alte Menschen bevorzugen ein ruhiges Leben mit wenigen Veränderungen, in dem der Verlust des letzten Zahns und die Gewöhnung an eine Totalprothese eine gravierende Verschlechterung darstellen, die zu akzeptieren ihnen nicht leicht fällt. Ein

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einfühlsames Gespräch kann diesen Patienten helfen, damit besser zurechtzukommen, dass Kauvermögen und -gefühl sich verändert haben und selbst das Sprechen neu erlernt werden muss. Während der Zahnarzt darauf achtet, dass der Zahnersatz für Mund- und Prothesenhygiene gut zugänglich ist, unterweist die ZFA die oft in ihrem Sehvermögen und ihrer manuellen Geschicklichkeit eingeschränkten Patienten in der Pflege.

Aktuelle Therapiekonzepte in der Parodontologie Alles Wissen um die Parodontologie beginnt mit dem Biofilm. Die Analyse der nahezu 1.000 Keimarten, die jede Mundhöhle bevölkern, erweitert die Erkenntnis um die Pathogenese der Erkrankung. Noch sind nicht alle bekannt, noch kann man nicht alle in ihrer Rolle einschätzen, doch man weiß, dass die Zusammensetzung des Biofilms veränderlich und von der Gesamtsituation abhängig ist. Behandlern steht heute ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Verfügung, um selbst eine fortgeschrittene Parodontitis erfolgreich zu bekämpfen. Weil ein rechtzeitiger Beginn der Therapie die Heilungschancen erhöht, muss die Krankheit möglichst im Frühstadium erkannt werden, was nicht immer gelingt, denn die ersten Stadien einer Parodontitiserkrankung verlaufen sehr diskret. Für den Erfolg einer parodontologischen Behandlung ist es notwendig, die Biofilmentwicklung möglichst zu unterbinden und den Patienten ebenfalls darin zu unterweisen.

OÄ Dr. Heike Steffen (Endodontie), Prof. Dr. Helmut Stark (Alterszahnheilkunde), Prof. Dr. Jörg Meyle (Parodontologie) (v. l.)

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Tagung

PD Dr. Anne Wolowski (Psychosomatik), Rainer Linke (Abrechnung)

Was heißt eigentlich psychosomatisch krank?

Die KZV-Mitarbeiter hatten vorgesorgt: Auch in diesem Jahr fanden vor allem Formulare reißenden Absatz

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nehmen, keine Heilerwartung zu wecken und keine Spekulationen (Material, Allergie) zu äußern. Wichtig ist, nicht die eigene Meinung in Angesichts der Zunahme an psychischen Er- die Aussage des Patienten hineinzuinterpretiekrankungen ist es notwendig, das Thema ren, sondern ihn ernst zu nehmen und seinen Psyche zu enttabuisieren. Da Patienten ihrem Befindlichkeiten zunächst Glauben zu schenZahnarzt normalerweise nicht aus ihrem Leben ken. Indem man unbewusste Abläufe, wie den erzählen, bleibt dem nichts übrig, als seinen sekundären Krankheitsgewinn bzw. das beBlick zu schärfen und seine Patienten nicht nur schwerdezentrierte Leben aufdeckt, gelingt es, aus anatomischer und physiologischer Sicht zu die psychosoziale Komponente zu erkennen. betrachten, sondern auch zu erkennen, wann eine psychosomatische Störung vorliegt. Auch Das große Abrechnungsquiz mit die ZFA als erste Ansprechpartnerin ist hierbei „Showmaster“ Rainer Linke gefragt. Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Beschwerden oft nur scheinbar organisch sind Nach fast siebenstündiger Fortbildung zeigten und viele dieser Patienten sind keineswegs Si- sich erste Konzentrationsschwächen. Die vermulanten. Beim Umgang mit ihnen sollte sich gingen den Praxismitarbeitern jedoch augendas Praxisteam einige Regeln vergegenwärti- blicklich, als Rainer Linke die Bühne betrat und gen, wie zum Beispiel Widersprüche wahrzu- anstelle eines Vortrages einen Abrechnungsquiz startete. Nur wenigen Referenten gelingt es, trockene Themen derart humorvoll zu verpacken. Mit seinen Fragen griff Rainer Linke die am häufigsten gemachten Abrechnungsfehler auf. Die ZFAs konnten – wie in einem echten Quiz – zwischen mehreren Lösungsmöglichkeiten wählen. Voller Spannung wetteiferte das Publikum um die richtige Antwort, die nicht immer einfach zu finden war. Einleuchtend und gut zu merken erläuterte Rainer Linke die besonders kniffligen Fälle. Das interessante Seminar vermittelte den ZFAs größere Sicherheit bei der Behandlung schwieriger Abrechnungsfragen. ZBB Ausgabe 6/2010


Fortbildung

Philipp-Pfaff-Institut mit neuem Programm Die Planungen für das Fortbildungsprogramm des Philipp-Pfaff-Instituts im nächsten Jahr sind abgeschlossen. Neue und bewährte Kurse wurden wie in den vergangenen Jahren während des Zahnärztetages in Cottbus vorgestellt.

Viele Praxismitarbeiterinnen informierten sich während ihrer Pausen am Messestand über Fort- und Aufstiegsmöglichkeiten. Zahlreiche Am Stand des „Pfaffs“ herrschte beständig re- am Philipp-Pfaff-Institut fortgebildete ZMV, ges Treiben. Im Fokus der Gespräche mit den ZMP und DH ließen es sich in Cottbus darüzahnärztlichen Kollegen stand die curriculare ber hinaus nicht nehmen, am Stand des Phiund strukturierte Fortbildung am Philipp-Pfaff- lipp-Pfaff-Institutes vorbeizukommen und ein Institut (PPI). Besonderes Interesse galt dabei „Schwätzchen“ mit ihrer ehemaligen Seminardem Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde, leiterin, ZÄ Ilona Kronfeld, zu halten. welches ab August 2011 wieder angeboten wird. Erneut wird dieses Curriculum von Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer moderiert. Interessant ist das Curriculum Allgemeine Zahnheilkunde vor allem für viele Zahnärzte aus dem Land Brandenburg, da sie mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Fortbildungsreihe einen Baustein für die Weiterbildung zum Fachzahnarzt Allgemeine Zahnheilkunde der LZÄKB erfüllen (wir berichteten darüber im BRAND-AKTUELL Nr. 6/2010). Autoren: Sabine Berg, Grit Tautenhahn Philipp-Pfaff-Institut

Auch die Erinnerung an die Röntgen-Aktualisierungskurse im kommenden Jahr stieß auf positive Resonanz beim Publikum. Im Jahr 2011 ist es für alle Zahnärzte und ZFA, die im Jahr 2006 an einem Aktualisierungskurs teilgenommen haben, wieder Zeit, ihre Fachkunde im Strahlenschutz bzw. Kenntnisse im Röntgen zu aktualisieren. Die Fünf-Jahres-Frist endet für diesen Personenkreis im Jahr 2011 (Sie finden alle Termine im BRAND-AKTUELL Nr. 6/2010, S. 6 oder in der Kursbörse: www.pfaff-berlin.de).

Neuer Service von Interesse Viele Zahnärzte freuten sich über den Service des Philipp-Pfaff-Instituts, ganz speziell und aktuell über einzelne Kursangebote (zum Beispiel Röntgen-Aktualisierungskurse) per E-Mail informiert zu werden und füllten ein entsprechendes „Interessenformular“ noch am Stand des Institutes aus. ZBB Ausgabe 6/2010

„Dental Office Day“ angekündigt Dass es erstmalig einen „Dental Office Day“ im Jahr 2011 geben wird, erfreute insbesondere die Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentinnen, da dieses Angebot speziell auf deren Fortbildungswünsche ausgerichtet ist. Erste Anregungen für das Programm und die Auswahl der Dental-Office-Ausstellung konnten die Mitarbeiterinnen des Philipp-PfaffInstitutes mitnehmen.

ZÄ Ilona Kronfeld am Stand des Philipp-Pfaff-Institutes während des Brandenburgischen Zahnärztetages

Bis Ende Januar 2011 besteht für alle Interessenten die Möglichkeit, das Programm der Fachtagung mitzugestalten und Vorschläge zu übermitteln – gern per E-Mail an: sabine.berg@ pfaff-berlin.de. 35


Privates Gebührenrecht

Gedanken zu einem Geburtstag In diesem Herbst stand insbesondere der 20. Jahrestag der deutschen Einheit im Fokus der Öffentlichkeit. Nicht vorstellbar, welche Zahnheilkunde ich – ja wir alle hier im Osten – betreiben würden, hätte es die deutsche Einheit nicht gegeben. Autor: Dipl.-Stom. Roland Kobel, GOZ-Ausschussmitglied der LZÄKB

Dipl.-Stom. Roland Kobel

Doch in diesen Tagen jährt sich auch die Geburtsstunde der GOZ, fast war ich geneigt zu schreiben: unserer GOZ, oder auch Ihrer GOZ, vielleicht auch meiner GOZ, war und bin ich doch auch schon seit genau 20 Jahren berufspolitisch eng mit ihr verbunden. Nein, da bin ich mir sicher, Ihre und meine, kurz unsere GOZ sähe mit Sicherheit ganz anders aus. So bleibt mir nur, über diese alte, seitdem unveränderte Gebührenordnung nachzudenken und zu resümieren; in diesen Tagen, in denen sie 23 Jahre alt wird. 23 Jahre GOZ, da ergeben sich als erstes solche Fragen wie: Soll man sich freuen? Oder soll man traurig sein? Wie sähe eine veränderte Gebührenordnung aus? Versuche, sie zu „novellieren“, gab es mehrere.

Blumen für 23 Jahre unveränderte GOZ?

Am Anfang starteten wir mit einem heute unvorstellbaren Gebührenabschlag von 65 Prozent, also mit nur 45 Prozent der geltenden GOZ. Dem folgten in den vergangenen Jahren insgesamt sieben Anhebungen, bis uns

die letzte vor vier Jahren per 1. Januar 2007 ebenfalls 100 Prozent der Gebühren zubilligte … Nun mag man dazu stehen wie man will: Dies hat den Blick unsererseits für eine fehlende Novellierung hier im ehemaligen Beitrittsgebiet verkleistert. Wie übrigens auch die vor mehr als zehn Jahren erfolgte Honorarabwertung für prothetische und kieferorthopädische Leistungen im GKV-System.

Politik erfüllt Auftrag nicht ... 23 Jahre GOZ, da ergibt sich auch die Frage, warum die Regierenden ihren Auftrag nicht erfüllen. Die Verpflichtung dazu findet sich im Paragrafen 15 ZHK Gesetz (siehe Kasten nächste Seite). Versuche gab es zwar mehrere, aber die Ansätze und Ziele waren uns Zahnärzten nicht immer wohlgesonnen – denken wir nur an die „Bematisierung“ der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt! So waren wir froh, dass sie mit ihrem Versuch 2008 scheiterte. Hier bleibt es auch für die Zukunft dabei: Hartnäckig, kritisch und skeptisch, ja misstrauisch zu sein.

... und wir Zahnärzte erreichten zu wenig Doch auch wir scheiterten: 2001 vor dem Bundesverfassungsgericht, eine Novelle, insbesondere eine finanzielle Anpassung an eine damalige mehr als 40-prozentige Inflation zu erreichen. Wir scheiterten mit dem Hinweis: „… die Zahnärzte mögen die vorhandenen Spielräume der GOZ ausnutzen …“. Haben wir diesen Hinweis aufgenommen? Wie ernst haben wir diesen Entscheid genommen? Wie oft haben Sie und ich eine Honorarvereinbarung geschlossen? – Auch in anderen Fragen scheiterten wir. Zum Beispiel bei den separat zu berechnenden Materialkosten im Jahr 2004 oder bei der provisorischen Inlayversorgung … Aber

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Privates Gebührenrecht

in weiteren wichtigen Fragen bekamen wir auch Recht: Denken wir an die dentin-adhaesiven Komposite, an deren medizinisch-therapeutische Möglichkeiten, an unsere Bemühungen, dafür ein gerechtes und angemessenes Honorar zu erhalten, und die Versuche der Kostenerstatter, diese als Füllungsleistungen nach den Positionen 205 bis 211 abzuqualifizieren.

Noch einige Fragen offen Es gibt darüber hinaus noch einige offene Fragen. So wird immer wieder die Berechnung der Verbindungselemente nach Nr. 508 neben den Teleskopkronen bestritten, wie auch die Position der Spannen neben den abnehmbaren Teilprothesen. Oder denken wir an den Zugang zur ärztlichen Gebührenordnung, welcher durch einen nicht mehr kompatiblen – nach der GOÄNovelle veralteten – § 6 GOZ wiederholt Anlass zu Erstattungsverweigerungen, zum Vorwurf der Falschberechnung und damit zu Irritationen mit unseren Patienten führt. Hundertfach, wahrscheinlich sogar viele tausende Mal sind in den vergangenen 23 Jahren Gerichte bemüht worden, um Klarheit in die Honorarberechnung und/oder in die Erstattungsleistung zu bekommen. Ich frage hier einfach: Muss das eigentlich so sein?

2,3-facher Faktor hat nichts mit Individualität zu tun Zum Abschluss kommen weitere Gedanken: Noch immer zeigt die GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer, dass der überwiegende Teil der erbrachten Leistungen mit einem 2,3-fachen Bemessungsfaktor berechnet werden. Dies kann nicht kriteriengerecht, wie im § 5 GOZ gefordert, entsprechend des Zeitaufwandes, der Schwierigkeit bzw. der Umstände bei der Behandlung bemessen sein! Trauen Sie

Der „beliebte“ 2,3-fache Satz im Vergleich Gebührenposition

GOZ x 2,3

AOK Land Brandenb.

001 | 01

12,93

13,94

010 | L1

9,06

9,30

200 + 405 | IP5

13,04

12,93

233 | Cp

14,23

4,65

205 | F1

19,41

24,79

207 | F2

27,16

30,21

209 | F3

38,80

37,96

227 | 19

34,92

14,31

8,41

8,52

241 | WK

36,22

22,46

244 | WF

25,87

13,17

8,41

7,75

239 | Trep1

330 | N 407 | P 200 bzw. P 201

14,23

10,84 bzw. 20,14

501 | 91b

142,30

96,42

sich! Nicht 0-8-15 ist das Maß der Dinge, sondern Individualität und Qualität. Nur das führt zu Patientenzufriedenheit, aber auch zu Honorargerechtigkeit.

Beispiele für die Berechnung unterschiedlicher GOZPositionen mit dem 2,3-fachen Satz und nach BEMA

Und letztendlich: Wird es eine Silberhochzeit mit dieser GOZ geben? Wird es 25 Jahre unveränderte GOZ geben? Oder werden sich die zehn Jahre langen Bemühungen um die Entwicklung einer umfassenden Beschreibung der aktuellen modernen Zahnheilkunde in der HOZ lohnen? Werden die Bemühungen durch die BZÄK und deren exzellente Kenner der GOZMaterie schließlich doch erfolgreich sein und Eingang in eine neue, moderne, leistungsgerechte und aktualisierbare Gebührenordnung finden? Dies würde ich Ihnen – uns allen – wünschen.

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde – § 15: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für zahnärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die zahnärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ > Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987, in Kraft getreten am 1. Januar 1988 <

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Abrechnung

Fragen und Antworten zur Abrechnung „Zur Weihnacht zeigt die Welt sich immer so, wie sie sein könnte, wenn es die anderen 364 Tage im Jahr nicht gäbe.“ Willy Meurer, (*1934), deutsch-kanadischer Kaufmann, Aphoristiker und Publizist Autoren: Rainer Linke, Anke Kowalski … nicht so wir beide; wir sind jederzeit an Ihren Fragen interessiert und arbeiten immer wieder gern daran, Ihnen praxisverbundene und zugleich gesetzes- sowie vertragskonforme Antworten zu übermitteln. Rainer Linke Vorstandsmitglied der KZVLB

Anke Kowalski stellv. Abteilungsleiterin Abrechnung

Erneute Praxisgebühr? Frage: Ein Patient, der nicht zu meinem Patientenstamm gehört, erscheint in meiner Praxis, da er eine Füllung verloren hat und sich sein Zahnarzt, nach Aussage des Patienten, im Urlaub befindet (ich bin kein bestellter Vertreter dieses Zahnarztes). Da der Patient eine Quittung vorlegte, die nachwies, dass er in diesem Quartal bereits die Praxisgebühr bezahlt hatte, ergab sich für mich die Frage: Muss die Praxisgebühr erneut erhoben werden oder nicht?

c)  wenn der Versicherte nach der Erstinanspruchnahme eines Zahnarztes einen anderen Zahnarzt als Notfall oder im organisierten Notfalldienst (lt. KZBV: akute Behandlungsbedürftigkeit) aufsucht; hier ist die Vorlage der Quittung von der Erstinanspruchnahme notwendig -> nach Ihrer Situationsschilderung lag keine akute Behandlungsbedürftigkeit (kein Notfall, kein organisierter Notdienst) vor, denn entsprechend dem Duden-Fremdwörterbuch bedeutet „akut“ im medizinischen Sinne: „plötzlich auftretend, schnell und heftig verlaufend (von Krankheiten und Schmerzen)“ Diese Möglichkeit scheidet demnach als Zuzahlungsbefreiungsgrund aus. Fazit: Trotz Vorlage der Quittung durch den Patienten muss die Praxisgebühr erneut erhoben werden.

Hinweis: Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass nicht jeder Antwort: Diese Frage lässt sich unseres Er- „Schmerzfall“ mit einer akuten Behandlungsachtens am verständlichsten nach dem Aus- bedürftigkeit einhergeht. schlussverfahren in Bezug auf mögliche Fallkonstellationen beantworten. Überweisung vor, OP nach18.

Geburtstag – Zuzahlungspflicht? Nach § 8a BMV-Z sowie § 13 EKV-Z entfällt die Zuzahlung a)  für die Inanspruchnahme aufgrund der Überweisung eines Vertragszahnarztes aus demselben Kalendervierteljahr -> eine Überweisung lag nicht vor; also keine Zuzahlungsbefreiung b)  wenn die zahnärztliche Behandlung von einem bestellten Vertreter außerhalb der Praxis des erstbehandelnden Vertragszahnarztes in demselben Kalendervierteljahr weitergeführt wird und der Versicherte die Quittung über die geleistete Zuzahlung vorlegt -> Sie sind nicht der bestellte Vertreter; somit hat die Quittungsvorlage keinen zuzahlungsbefreienden Charakter 38

Frage: Bei einem Patienten soll aufgrund einer Überweisung eines Vertragzahnarztes ein operativer Eingriff vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt des Ausstellens der Überweisung hatte der Patient das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, wohl aber am Tag des operativen Eingriffes. Besteht nun für den Patienten eine erneute Zuzahlungspflicht? Antwort: In der „Erklärung der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Auslegung von Zweifelsfragen bei Zuzahlungsverpflichtungen gemäß § 28 Abs. 4 SGB V“ wurde unter anderem hinsichtlich dieser Thematik folgender Konsens erzielt: ZBB Ausgabe 6/2010


Abrechnung

„Nehmen Versicherte vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zahnärztliche Leistungen in Anspruch, entfällt die Zuzahlung. Nehmen sie allerdings in demselben Kalendervierteljahr zahnärztliche Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch, haben sie die Zuzahlung zu leisten. Zahnärztliche Leistungen, die aufgrund der Überweisung des Vertragszahnarztes durchgeführt werden, haben keine weitere Zuzahlung zur Folge. Dies gilt auch, wenn bei der ersten Inanspruchnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Überweisung erfolgt und die dann folgenden zahnärztlichen Leistungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres aufgrund der Überweisung durchgeführt werden.“

auch die Zähne „ohne Befund“ in die Bisshebung zwangsweise einbezogen werden müssen. Denn können festzuschussfähige Befunde nur durch Veränderung der Bisslage versorgt werden, besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse. Hierzu verweisen wir auf Nr. 16 b der Zahnersatz-Richtlinien, wonach Zahnkronen zur Abstützung eines Zahnersatzes angezeigt sein können, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist. Unter Abstützung kann man dabei auch die vertikale Relation verstehen.

Fazit: Bei diesem konkreten Einzelfall ist im Rahmen eines Planungsgutachtens zu klären, ob der bestehende Befund nur im Zusammenhang mit einer generellen Bisshebung zahnmeFazit: Zuzahlungspflicht bei Versicherten, die dizinisch vertretbar und richtlinienkonform verim Laufe eines Kalendervierteljahres das 18. sorgt werden kann. Ist dies der Fall, stellt die Lebensjahr vollendet haben; aber keine Zuzah- Überkronung der Zähne 17, 16, 26 und 27 eine Regelversorgung dar und der Festzuschuss 1.1 lungspflicht bei Überweisungen. ist jeweils ansatzfähig.

Kronenfestzuschuss? Verweigert die Krankenkasse den Frage: Geplant ist folgende befundbezogene Festzuschuss korrekt? Oberkiefer-Versorgung: TP

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27

KV KV KV BV KV KV KV KV BV KV f 18

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Bemerkung: Überkronung der Zähne 14, 15, 21 und 22 wegen multipler Füllungen und fortgeschrittener Abrasion. Überkronung der Zähne 16, 17, 26 und 27 im Rahmen einer sinnvollen Gesamtversorgung mit der Notwendigkeit einer generellen Bisshebung. Ist für die Zähne 17, 16, 26 und 27 ein Kronenfestzuschuss ansatzfähig? Antwort: Nach der ZE-Richtlinie 16 besteht kein Anspruch auf eine Regelversorgung mit Zahnkronen, wenn ausschließlich eine Indikation zur Bisshebung besteht (die Indikation für Kronen zur Veränderung der Kieferrelation bei Zahnersatz ist seit dem 1. Januar 2004 ersatzlos aus den ZE-Richtlinien gestrichen worden). Im konkreten Fall hingegen ist es durchaus denkbar, dass durch die Neuversorgung und die damit in Verbindung stehende notwendige Bisshebung ZBB Ausgabe 6/2010

Frage: Bezogen auf einen meiner Patienten ergab sich folgende Befundsituation, Regelversorgung (aus meiner Sicht) und Therapieplanung. SKM

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Bef.-Nr.

Zahn/ Gebiet

Die zuständige Krankenkasse 1.1 25,45,35 lehnte die Übernahme der Festzuschüsse nach 1.1 sowie 1.3 mit fol1.3 25 gender Begründung ab: „Die The3.1 OK, UK rapieplanung beinhaltet, dass die Zähne 16, 26, 36, 46 mit Implantaten versorgt werden. Ein herausnehmbarer Zahnersatz, welcher es erforderlich machen würde, dass eine Abstützung durch Kronen erfolgt, ist nicht geplant. Insofern werden die Festzuschüsse 1.1 und 1.3 nicht ausgelöst.“

Anz. 3 1 2

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Abrechnung

Ist die Entscheidung der Krankenkasse korrekt? Antwort: NEIN! Ausgehend von der Festzuschuss-Richtlinie A. 2: „Die Festzuschüsse zu den Befunden werden auf Basis der befundbezogenen, im Einzelfall tatsächlich eingliederungsfähigen Regelversorgungen ermittelt und erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen so versorgt sind, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht…“, wurde für den Fall, dass keine Suprakonstruktion eingegliedert werden würde (das heißt für die sogenannte befundbezogene Regelversorgung), für die Zähne 25, 45, 35 die medizinische Indikation für eine Überkronungsnotwendigkeit wegen unzureichender Retention der Halteelemente des herausnehmbaren Zahnersatzes am natürlichen Zahn („ur“) gestellt.

Auch die Bedingung der FZ-Richtlinie A. 2, dass der Anspruch auf die Gewährung der befundbezogenen Festzuschüsse erst dann gegeben ist, wenn der auslösende Befund so versorgt wird, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht, wird erfüllt, denn wegen der jeweils fehlenden 7’er und 8’er besteht nach der Versorgung mit der Suprakonstruktion keine weitere Versorgungsnotwendigkeit.

Abschließend lässt sich zusammenfassend feststellen: Die ZE-Richtlinie 16 definiert, dass Zahnkronen zur Abstützung eines Zahnersatzes angezeigt sein können, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist. Wenn der Zahnarzt sich aus zahnmedizinischer Sicht für eine dahingehende Überkronung entscheidet, erfolgt die Kennzeichnung dieser Krone im Befund mit „ur – unzureichende Retention“. Der Festzuschuss wird – unabhängig von der Therapie – dann gewährt, wenn die Kronen in der Regelversorgung aus Somit ergibt sich für die befundbezogene und Retentionsgründen benötigt werden (gegebetatsächlich eingliederungsfähige Regelversor- nenfalls ist die Notwendigkeit der Überkronung gung im genannten Behandlungsfall in Bezug gutachterlich zu klären) und eine weitere Versorgungsnotwendigkeit nach der Eingliederung auf die Kronenversorgung: der geplanten Therapie (hier Suprakonstruktion) nicht mehr besteht. 3 x FZ 1.1 und 1 x FZ 1.3. ANZEIGE

»Die Steinlaus war nur eine Erfindung meines Zeichenstifts. Doch viele Baudenkmale sind tatsächlich vom Verfall bedroht.« Vicco von Bülow

Wir bauen auf Kultur. Helfen Sie mit! Spendenkonto 305 555 500 BLZ 380 400 07

Foto: Wilhelm W. Reinke

www.denkmalschutz.de

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Aktuelles

Neuzulassungen im Land Brandenburg Der Zulassungsausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg gewährte nachfolgenden Zahnärztinnen und Zahnärzte die Zulassung eines Vertragszahnarztsitzes im Land Brandenburg. Wir sagen: „Herzlich willkommen“! Name

Planungsbereich

Vertragszahnarztsitz

Zahnärztin Lewandowsky, Kristin

Oberspreewald-Lausitz (Senftenberg) (114,1 % )

Bockwitzer Str. 73 01979 Lauchhammer-West

Zahnärztin Dr. med. dent. Schwarz, Kathrin

Cottbus-Stadt (117,0 %)

Rudolf-Breitscheid-Str. 69a 03046 Cottbus

Zahnarzt Lethe, Uwe Christian

Oberhavel (Oranienburg) (103,8 %)

Berliner Str. 106 16515 Oranienburg

Zahnarzt Praus, Gunnar

Barnim (Bernau) (102,7 %)

Ruhlsdorfer Str. 4 16359 Biesenthal

Zahnärztin Graichen, Diane

Oberspreewald-Lausitz (Calau) (114,1 %)

Lübbenauer Str. 7 03205 Calau

Zahnärztin Schröder, Uta

Märkisch-Oderland (Strausberg) (85,7 %)

Hönower Weg 28 15366 Hoppegarten OT Birkenstein

Zahnärztin Zug, Julia

Havelland (Nauen) (84,4 %)

Forstweg 42 14656 Brieselang

Zahnarzt Skrubel, Dennis

Havelland (Nauen) ( 84,4 %)

Forstweg 42 14656 Brieselang

Zahnärztin Dr. med. dent. Schüller, Ulrike

Oberhavel (Oranienburg) (103,8 % zahnärztl. Vers. 86,7 % kieferorthop. Vers.)

Käthe-Kollwitz-Str. 58 16540 Hohen Neuendorf

Die nächste Sitzung des Zulassungsausschusses findet am 24. März 2011 statt. Annahmestopp für das Einreichen der Unterlagen ist am 25 Februar 2011.

Praxisinhaber ist für Fortbildung verantwortlich (ZBB) Für die Einhaltung der Fortbildungspflicht angestellter Zahnärzte ist nach dem Willen des Gesetzgebers stets der Arbeitgeber, also der Praxisinhaber verantwortlich. Erfüllt der angestellte Zahnarzt nicht fristgerecht seine Fortbildungsverpflichtung, dann ist die KZVLB verpflichtet, die gesetzlich vorgegebenen Honorarkürzungen gegen das Praxis-Honorarkonto vorzunehmen. Hinsichtlich der Fortbildungspflicht sind für angestellte Zahnärzte auch vorherige Tätigkeiten ZBB Ausgabe 6/2010

des Angestellten als Angestellter oder ggf. mit eigener Zulassung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Fortbildungsfrist also nicht erst mit dem Tätigkeitsbeginn des angestellten Zahnarztes in ihrer Praxis beginnt. Es kann daher vorkommen, dass ein Praxisinhaber kurz nach Neuanstellung mit Sanktionen bedacht werden muss, wenn er nicht darauf geachtet hat, ob sein angestellter Zahnarzt seinen Fortbildungsverpflichtungen nachgekommen ist.

Die Fortbildungsverpflichtung ist in § 95 d SGB V geregelt.

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Recht & Steuern

Gutachterschulung mit Johannes-Theodor Engels, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus

Seminar: „Der Gutachter vor Gericht“ Einmal im Jahr treffen sie sich und lassen sich schulen – die Gutachter der LZÄKB. Unter anderem gehört es zu ihren Aufgaben, als medizinische Sachverständige (SV) in Arzthaftungsprozessen tätig zu sein. Das Prozedere soll hier kurz vorgestellt werden. Autorin: Dr. Heike Lucht-Geuther, Henningsdorf

Dr. Heike Lucht-Geuther

Am 29. September fand die diesjährige Gutachterschulung der Landeszahnärztekammer Brandenburg statt. Für dieses Mal wurde der Vorsitzende Richter des Landgerichtes Cottbus, Johannes-Theodor Engels, eingeladen. Er sprach zu dem Thema “Der Gutachter vor Gericht“. Im Anschluss wurde zu diesem Thema sehr lebhaft diskutiert. In seinem didaktisch sehr gut aufgebauten Vortrag sprach Richter Engels zunächst über die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit. Illustriert wurden diese theoretischen Grundlagen durch Beispiele aus seiner Arbeit am Landgericht Cottbus. Da ein Streitfall vor Gericht für jeden Zahnarzt eine unangenehme Situation darstellen würde, ist eine Zusammenfassung des Vortragsinhaltes sicherlich auch für jeden Zahnarzt interessant und soll deshalb hier wiedergegeben werden. Die Arbeit als sachverständiger Gutachter beginnt, indem der Gutachter die vom Gericht zugesandte, meist sehr umfangreiche

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Gerichtsakte erhält und durcharbeitet. In der Akte ist ein Beweisbeschluss festgehalten. Der Gutachter ist gehalten, grundsätzlich nur die Fragen des Beweisbeschlusses mit seinem zahnmedizinischen Sachverstand zu beantworten. Bezieht sich beispielsweise die Beweisfrage entsprechend dem Klagevorwurf nur auf den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, hat der Sachverständige zum Beispiel zur Frage der Verletzung einer Aufklärungspflicht nicht Stellung zu nehmen.

Frage des Beweisbeschlusses Wie ist es aber, wenn der Sachverständige aus medizinischer Sicht ein Problem des Falles erkennt, dies aber nicht vom Beweisbeschluss erfasst zu sein scheint? Wenn die im Streitfall beklagten Beschwerden nach Meinung des Sachverständigen eine ganz andere Ursache haben, als diejenigen, die im Beweisbeschluss abgefragt werden? In solchen Fällen ist der Gutachter gehalten, den Richter zu kontaktieren, um eine Änderung oder Ergänzung der Beweisfrage anzuregen. Auch wenn Unsicherheit besteht, ob eine Frage rechtlicher oder mediZBB Ausgabe 6/2010


Recht & Steuern

zinischer Natur ist, sollte zur Vermeidung von Missverständnissen das Gericht befragt werden. Da die Abgrenzung teilweise problematisch sein kann, erläuterte der vortragende Richter allen Sachverständigen (SV), sehr ausführlich, wann es sich um Rechtsfragen und wann es sich um medizinische Fragen handelt. Die Gutachter nehmen in ihren Sachverständigengutachten nur zu den medizinischen Fragen Stellung.

Leitlinien beschreiben Korridor Oft lautet die Frage, ob die Behandlung dem Standard entsprach. Dies ist eine medizinische Frage, die der SV beantwortet, indem er ausführt, ob die durchgeführte Behandlung aus ärztlicher Sicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Sorgfaltsmaßstab entsprach. Es gehört deshalb zu den Aufgaben des SV, die strittige medizinische Behandlung an den Leitlinien und Empfehlungen, die zur Qualitätssicherung entwickelt wurden, zu messen. Diese Leitlinien beschreiben den „Korridor“, in welchem sich der Zahnarzt bei der Behandlung in der Regel bewegen sollte. Für ein Abweichen der Behandlung von Empfehlungen und Leitlinien sollte ein Arzt gute Gründe haben, die diese Abweichungen vertretbar erscheinen lassen. Vor allem sollten diese Gründe in den Behandlungsunterlagen dokumentiert werden.

Medizinischer Standard zum Zeitpunkt der Behandlung? Der Vortragende empfahl, im Gutachten stets zu prüfen, ob es zum Zeitpunkt der zu beurteilenden Behandlung einschlägige Leitlinien bzw. Empfehlungen gab, ob diese den damaligen Stand der Medizin aktuell zutreffend wiedergaben, ob der Arzt die Leitlinien befolgt hat, und schließlich, ob gerade ein Abweichen den Schadenseintritt erklären kann. Ein Richter kann ohne zahnmedizinisch-sachverständige Beratung nicht entscheiden, ob eine Behandlung dem zu diesem Zeitpunkt geltenden medizinischen Standard entsprach. ZBB Ausgabe 6/2010

Die Abgrenzung zwischen medizinischen und rechtlichen Fragen erklärte Richter Engels sehr genau, denn zur verantwortungsvollen Beantwortung medizinischer Fragen sind Grundkenntnisse zu den entsprechenden Rechtsfragen unverzichtbar. So ist es eine Rechtsfrage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die dazugehörende medizinische Frage lautet, ob die stattgefundene Behandlung dem medizinischen Standard aus ex ante Sicht entsprach. Zu der Rechtsfrage, ob der Arzt fahrlässig gehandelt hat, kann der SV nicht Stellung nehmen. Die medizinische Frage, die er beantworten kann, ist, ob die durchgeführte Behandlung aus ärztlicher Sicht dem damals geltenden medizinischen Sorgfaltsmaßstab entsprach.

Fehler sind zu differenzieren Die Antwort auf die Rechtsfrage, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt, ist aus sachverständiger Sicht die Beantwortung der medizinischen Frage, ob aus ärztlicher ex ante Sicht und unter Berücksichtigung des Wissensstandes des Arztes in vergleichbarer Position die von ihm durchgeführte Diagnose – Befunderhebung – Behandlung schlechterdings gar nicht mehr verständlich erscheint. Im Arzthaftungsrecht wird differenziert zwischen Diagnose-, Befunderhebungs-, Therapie- und Aufklärungsfehler. Der Vortragende ging ausführlich auf diese einzelnen Fehler ein: 1. Weil der Arzt nicht den Erfolg der Heilbehandlung schuldet, ist ein einfacher Diagnosefehler – anders als der grobe Diagnosefehler – nicht haftungsbegründend. 2. Hat ein Arzt erkannt, dass zur Abklärung der Diagnose weitere Befunde zu erheben sind, aber erhebt sie nicht, liegt eine Befunderhebungsfehler vor. Ein Befunderhebungsfehler, auch ein einfacher, begründet die Haftung. 3. Ein Therapiefehler ist die klassische Falschbehandlung. 4. Jede Maßnahme, die gegen die Entscheidungsfreiheit des Patienten verstößt – unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht sinnvoll oder nicht –, ist grundsätzlich rechtswidrig. 43


Recht & Steuern

Die Entscheidungsfreiheit des Patienten ist nichts anderes als ein Teil der Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Hohes Gut: Entscheidungsfreiheit Daher sind auch lege artis durchgeführte und indizierte Heilbehandlungen grundsätzlich rechtswidrige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Patienten. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine rechtfertigende Einwilligung des Patienten vorliegt. Die Voraussetzung für eine rechtfertigende Einwilligung ist immer eine ausreichende und ordnungsgemäße Aufklärung. Unterbleibt diese, oder ist sie vom Arzt nicht beweisbar, gilt der Eingriff als rechtswidrig und begründet einen Schadensersatzanspruch.

Dokumentation ist ein Schutz für eigene Arbeit

Lebhafte Diskussionen gab es auch während der Pause

Weiterhin wurden Dokumentationsfehler angesprochen. Der Sachverständige (SV) soll ausführen, ob er für die Beantwortung der Beweisfrage bestimmte Informationen aus der Patientenakte benötigte, diese aber nicht in der Akte enthalten sind. Die Dokumentationspflicht ist keine Pflicht gegenüber dem Patienten. Der Arzt dokumentiert nur für sich bzw. den nachbehandelnden Kollegen. Dies bedeutet, dass alles dokumentiert werden muss, was für einen später behandelnden Arzt an Information erforderlich ist, um auf der Basis der Befundbeschreibungen die Diagnose nachvollzie-

hen zu können und um eine Weiterbehandlung zu sichern. Der Dokumentationszweck ist in erster Linie die Sicherung der Behandlung. Für jeden mit- und nachbehandelnden Arzt muss eine verlässliche Datengrundlage vorhanden sein. Richter Engels arbeitete heraus, dass die wesentlichen Befunde für die Anamnese, Diagnose und Therapie dokumentationspflichtig sind. Eine gesteigerte Pflicht zur Dokumentation besteht bei Risikopatienten, Abweichungen vom Normalverlauf sowie Abweichungen von der Standardbehandlung. Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrages war die Anhörung des SV vor Gericht. Der verfassungsmäßig gebotene Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet eben auch das Recht, dem SV selbst einige Fragen zu stellen. Die Anhörung dient ebenso wie das Gutachten dazu, den Parteien und dem Gericht den medizinischen Sachverhalt und die medizinischen Probleme des Falles verständlich zu machen. Die Partei, zu deren Ungunsten das Gutachten ausfällt, stellt erfahrungsgemäß nicht nur medizinisch sinnvolle Fragen. Ist es eine Frage, die aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist, für die Rechtsfrage aber von Bedeutung, sollte der SV den Richter bitten, diese zu beantworten.

„Befangenheit“ ist schnell gegeben Das Thema „Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit“ war der letzte Schwerpunkt des Vortrages und interessierte alle teilnehmenden Gutachter ausnahmslos. Es ist interessant, dass es hier nicht darauf ankommt, ob der SV tatsächlich befangen ist. Das Ablehnungsgesuch ist bereits begründet, wenn die Gegenpartei der Meinung ist, der Gutachter wäre nicht mehr neutral genug, hätte vielleicht eine unbedachte Äußerung vorgenommen. Oberstes Gebot demnach: sachlich bleiben. Für den fundierten und sehr interessanten Vortrag möchte ich persönlich dem Vorsitzenden Richter Engels an dieser Stelle nochmals danken. Es ist ihm sehr gut gelungen, die Grundlagen des Haftungsrechts aufzuzeigen und mit praktischen Beispielen zu verknüpfen.

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Aktuelles

Haiti – Pakistan: Überall ist Hilfe vonnöten Die Bundeszahnärztekammer und die Stiftung Deutscher Zahnärzte (HDZ) bitten um weitere Hilfe, unter anderem für die Erdbebenopfer in Haiti sowie die Flutopfer in Pakistan. Naturkatastrophen trafen vor allen Dingen die Ärmsten der Armen.

[BZÄK] In Haiti ist die Lage der durch das Erdbeben obdachlos gewordenen Menschen weiterhin schockierend. Die Cholera breitet sich immer stärker aus. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt deshalb den Spendenaufruf der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), hier weitere Hilfe zu leisten.

rachi, leistet mit 220 festangestellten Mitarbeitern Nothilfe vor Ort. In den Notstandsgebieten in Khyber Pakhtunkwa und in Karachi selbst, wohin viele Flutopfer geflüchtet sind, kann sie mit ihren Mitarbeitern direkt helfen. Die HDZ-Spende kann Flutopfer mit Nahrung, Zelten, Bettzeug, Kleidung und Kochgeschirr für 1.000 Familien versorgen. Des weiteren

Cholera wütet in Haiti Die Zahl der Cholera-Toten ist in den vergangenen Tagen rasch gestiegen, wie die Panamerikanische Gesundheitsorganisation PAHO berichtete. Seit Ausbruch der Krankheit Mitte Oktober seien mehr als 20.000 Patienten in Krankenhäusern behandelt worden. Hauptursachen solcher Epidemien sind die katastrophalen hygienischen Bedingungen und der Mangel an sauberem Trinkwasser. Nach dem verheerenden Erdbeben im Januar 2010 leiden die Hauptstadt Port-au-Prince (PaP) und die umliegenden betroffenen Gebiete noch immer unter chaotischen Lebensbedingungen. Für Hilfsmaßnahmen vor Ort werden dringend weitere Spendengelder benötigt.

Flutopfer in Pakistan benötigen Grundversorgung Für die Flutopfer in Pakistan hat die Stiftung Hilfs­werk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) im Sommer dieses Jahres eine Soforthilfe von 50.000 Euro gestartet und ruft zu weiteren Spenden auf. Kooperationspartner ist neben der Bundeszahnärztekammer die Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe e.V. (DAHW) in Würzburg, mit der das HDZ seit 1987 eng zusammenarbeitet. Die deutsche Lepraärztin und Ordensfrau Dr. Ruth Pfau, Marie Adelaide Leprosy Centre, KaZBB Ausgabe 6/2010

wird die medizinische Grundversorgung in sogenannten Health Camps von ca. 5.000 Personen gewährleisten. Weitere Nothilfemaßnahmen sind geplant.

Pakistan: Die Leidtragenden der Katastrophe sind insbesondere die Kinder.

HDZ und BZÄK bitten deshalb weiterhin um Ihre Unterstützung: Spendenkonto Nr.: 000 4444 000 BLZ: 250 906 08 Deutsche Apotheker und Ärztebank, Hannover Stichwort: Haiti oder Pakistan Zur Steuerbegünstigung bis 200,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden. Weitere Informationen zum HDZ und dessen Projekte unter: www.hilfswerk-z.de. 45


Termine

Wir trauern um unsere Kollegen Dr. med. dent. Claus Wittstock

Dr. med. dent. Gerald Meyer

aus Schorfheide geboren am 21. Juli 1941 verstorben im Oktober 2010

aus Kleinmachnow geboren am 18. November 1926 verstorben im November 2010

Richtiger Termin für Tennis- und Golfturnier 2011 In der „ZBB“-Ausgabe 5/2010 hat sich ein falscher Termin bei der Ankündigung für das nächste Jahr eingeschlichen. Richtig ist, dass das 16. Sportwochenende in Bad Saarow vom 19. bis 21. August 2011 stattfindet.

Z-PMS-Intensiv-Workshops nicht verpassen

Nutzen Sie die Online-Anmeldemöglichkeit über www.lzkb.de oder Ihr Fortbildungsprogrammheft.

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„Zertifizierung“, aber auch um technische Anforderungen an das Computersystem oder um das Erstellen von Fließdiagrammen für Praxisabläufe mit Hilfe verschiedener OfficeProgramme. Schwerpunkt bildet natürlich die Arbeit mit der Z-PMS-CD der LZÄKB. Wie funk(ZBB) Starten Sie gleich durch im neuen Jahr, tioniert genau der Z-PMS-Kompass? Welche seien Sie und Ihre Praxismitarbeiter gerüstet Struktur steckt hinter dem Qualitätsmanagefür das Zahnärztliche-PraxisManagementSys- ment-Handbuch? Wo finden sich die wertvoltem, welches ab 2011 in den Zahnarztpraxen len Checklisten? Letztlich erstellt der Referent gemeinsam mit den Teilnehmern eine CD- und eingeführt werden muss. Praxis-PC unabhängige Z-PMS-Version auf eiDafür bietet Ihnen die Landeszahnärztekam- nem USB-Stick. mer Brandenburg innerhalb der dezentralen Fortbildung den Workshop „Z-PMS – Praktisch Schnell als Praxisteam anmelden umgesetzt“ mit Thomas Schwierzy als Referenten an. C 01/11 in Cottbus am 26. Januar oder P 02/11 in Potsdam am 9. Februar Es geht dabei um theoretische Grundlagen jeweils von 14:00 bis 20:00 Uhr. zum Qualitätsmanagement an sich, um Begriffsbestimmungen für „QM“, „QS“ sowie Die Gebühr beträgt pro Teilnehmer 145,- €. ZBB Ausgabe 6/2010


Termine

Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, aber jeder Augenblick ist ein Geschenk.

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag ... und wünschen allen* Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten Januar und Februar 2011 ihren Ehrentag feiern, beste Gesundheit, viel Freude am Leben sowie schöne Stunden mit Familie und guten Freunden. Alles Gute insbesondere ... zum 91. am 23. Januar

zum 80. am 20. Januar

zum 95. am 29. Februar

zum 82. am 26. Februar

Dr. med. dent. Liese-Lotte Specht aus Brandenburg

SR Dr. med. dent. Günter Schulz aus Rathenow

SR Eleonore Burchardt aus Potsdam-Babelsberg

Dr. med. dent. Wolfgang Wetzstein aus Bad Liebenw.

zum 90. am 12. Januar

zum 75. am 12. Januar

zum 89. am 11. Februar

zum 75. am 6. Februar

Dr. med. dent. Heinz Reski aus Dahlewitz

Dipl.-Stom. Martina Lempert aus Zepernick

SR Günther Seehaus aus Kleinmachnow

Dr. med. Lieselotte Parei aus Ruben

zum 88. am 21. Januar

zum 75. am 17. Januar

zum 87. am 5. Februar

zum 70. am 2. Februar

Dr. med. dent. Günter Pallenschat aus Petershagen

ZA Ulrich Haselbach aus Potsdam

ZA Gerhard Müller aus Neuruppin

Dr. med. Michael Pahlke aus Potsdam

zum 85. am 2. Januar

zum 70. am 17. Januar

zum 87. am 20. Februar

zum 70. am 9. Februar

Dr. med. dent. Alice Kanitz aus Potsdam

OMR Dr. med. dent. Roland Glauche aus Forst (Lausitz)

ZÄ Ilse Kraatz aus Spremberg

ZÄ Waltraud Baranowsky aus Blankenfelde

zum 85. am 8. Januar

zum 70. am 18. Januar

SR Rolf Mühlhaus aus Frankfurt (Oder)

ZÄ Ursula Borchardt aus Prenzlau

OMR Dr. med. dent. Helmut Kanitz aus Caputh

zum 84. am 3. Januar

zum 70. am 24. Januar

Dr. med. dent. Hans-Ulrich Jagusch aus Senftenberg

SR Dr. med. Erika Schneider aus Neuzelle

zum 82. am 20. Januar

zum 65. am 7. Januar

Dr. med. dent. Traute Bärwald aus Spremberg

Dr. med. Ursula Schley aus Schöneiche

zum 81. am 1. Januar

zum 65. am 22. Januar

Dr. med. dent. Rolf Bauer aus Rathenow

ZÄ Inge Baier aus Nuthetal OT Bergholz-Rehbrück

zum 80. am 18. Januar SR Dorothea Schober aus Eisenhüttenstadt

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zum 87. am 22. Februar

zum 85. am 9. Februar MR Dr. med. dent. Gerhard Günther aus Perleberg

zum 84. am 21. Februar Prof. em. Dr. med. habil. Edmund Bredy aus Zeuthen

zum 84. am 22. Februar OMR Dr. med. dent. Hans Fritsch aus Angermünde

zum 83. am 1. Februar MR Klaus Richter aus Strausberg

zum 70. am 13. Februar ZA Konrad Behrend aus Müncheberg

zum 70. am 24. Februar Dr. med. dent. Christiane Schmidt aus Premnitz

zum 65. am 15. Februar Dipl.-Med. Dagmar Häusler aus Potsdam

zum 65. am 22. Februar Dr. med. Margitta Treptow aus Rehfelde

zum 65. am 23. Februar Dr. med. Larissa Ermler aus Potsdam

* Zahnärzte, die keine Gratulation wünschen, wenden sich bitte mindestens zehn Wochen vorher an: Jana Zadow, LZÄKB, Tel. 03 55 381 48-15.

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Aktuelles

In memento Prof. Dr. Wolfgang B. Freesmeyer Autor: Dr. Michael Dreyer, Berlin

1992 erhielt er den Ruf auf den Lehrstuhl für Zahnärztliche Prothetik der Klinik für Zahn, Mund- und Kieferheilkunde der Freien Universität Berlin – hier habe ich ihn kennen gelernt. Ab 1995 war er Direktor der Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre. Nach seiner Pensionierung am 30. September 2009 hat er sich bis zuletzt selbst vertreten.

Prof. Dr. Wolfgang B. Freesmeyer (†)

Am 22. Oktober 2010 verstarb nach schwerer Krankheit Professor Freesmeyer. Die Nachricht von seinem Tod war für alle, die ihn kannten, auch für die, die um seine Erkrankung wussten, ein Schock. Desto mehr gilt unser Mitgefühl seiner Familie. Denn neben seiner herausragenden beruflichen Qualifikation war es vor allem der Mensch Professor Freesmeyer, der seine Person ausmachte. Von seinen Freunden und Kollegen liebevoll „Freesi“ genannt, zeichnete er sich vor allem durch seine Gradlinigkeit, seine Aufrichtigkeit und seinen Humor aus. Er konnte in charmanter Weise beharrlich sein. Diese positive Eigenschaft zeigte sich auch in seinem beruflichen Lebensweg. Nach dem Studium von 1965 bis 1970 in Jena und dortiger Assistententätigkeit bei Prof. Dr. Henkel übersiedelte er nach schweren Jahren 1977 in die Bundesrepublik. 1978 begann er in der Prothetik der Universität Tübingen bei Professor Körber. Wurde dort Oberarzt, habilitierte 1985 mit dem Thema „Orofaciale Befunde und deren Wechselwir48

kung“ und stieg weiter zum leitenden Oberarzt und zum stellvertretenden Direktor der Abteilung „Poliklinik für zahnärztliche Prothetik I“ auf. Es folgte 1989 die Ernennung zum „Lehrer der Akademie Praxis und Wissenschaft“, 1991 die Ernennung zum „Außerordentlichen Professor“.

Sein beruflicher Werdegang basierte auf seinem Fachwissen, das sich in zahlreichen Veröffentlichungen, diversen Fachbüchern, aber auch in der Betreuung von rund 100 Doktorranden widerspiegelte. Sein Engagement für die Zahnmedizin zeigte sich in seinen Tätigkeiten als Vorsitzender oder Präsident in den Fachgesellschaften (unter anderem der Arbeitsgemeinschaft „Arbeitswissenschaft in der Zahnmedizin“ der DGZMK, Verein der Freunde und Förderer der Zahnmedizin der FU Berlin oder der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie der DGZMK). Als sein ehemaliger Mitarbeiter in der Abteilung für Zahnärztliche Prothetik war er für mich ein Lehrer und Kollege gleichzeitig, wie es nur durch seine offene Art möglich war. Auch aus diesem Grunde waren viele Kollegen in der freien Praxis froh, schwierige Fälle in seine funktionsdiagnostische Sprechstunde überweisen zu können. Vielen Patienten konnte er dort weiterhelfen. Dem großartigen Menschen, den hervorragenden Kollegen Professor Wolfgang B. Freesmeyer, unserem „Freesi“, werden wir ein ehrendes Andenken bewahren. ZBB Ausgabe 6/2010


Verlagsseite

Praxen profitieren von Lava Netzwerk-Öffnung Zahnarztpraxen, die von den Vorteilen des bewährten Lava Zirkonoxid wie der 15-jährigen Garantie durch 3M ESPE profitieren möchten, sind ab sofort noch flexibler in der Wahl ihres Partnerlabors. Ermöglicht wurde dies durch die partielle Öffnung des Lava Netzwerks für Labore, die mit ausgewählten CADSystemen von Drittanbietern arbeiten. Auch Anwender des Lava Chairside Oral Scanner C.O.S. für die digitale Abformung erhalten so Zugang zu einer erweiterten Auswahl an möglichen zahntechnischen Kooperationspartnern. Seit Oktober 2010 partizipieren nun auch Labore am Lava Netzwerks, die mit Modellscanner und Konstruktionssoftware der Unternehmen 3Shape und Dental Wings arbeiten. Die Fertigung erfolgt in einem autorisierten Lava Fräszentrum. Weitere Informationen unter: www.3mespe.de.

Weltweit erster ORTHOPHOS XG 3D an Hamburger Universitätsklinik Das neue Röntgengerät ORTHOPHOS XG 3D von Sirona hat seine erste Feuertaufe mit Bravour bestanden. Als erste Anwender weltweit testeten die Wissenschaftler im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf das Panorama-3D Gerät. Ihr Fazit nach rund fünf Monaten Einsatz: Die Kombination aus PSA und 3D-Volumen bietet nahezu alle diagnostischen Möglichkeiten. Das mit umfassenden 2D-Programmen ausgestattete Gerät verfügt über modernste 3D-Röntgentechnologie mit einem Volumen von 8 Zentimetern im Durchmesser und einer einblendbaren Höhe von maximal 8 Zentimetern. Damit kann es mit nur einer Aufnahme den gesamten Kiefer eines Patienten erfassen, so dass auf das strahlungsintensive Zusammensetzen mehrerer Aufnahmen (Stitching) auch bei größeren Indikationen verzichtet werden kann. Die neue 3D-Funktion mit überzeugender Bildqualität steiZBB Ausgabe 6/2010

gert zudem die diagnostische und forensische Sicherheit und eröffnet dem Anwender in Verbindung mit CEREC neue Möglichkeiten im Bereich der Implantologie. Mehr Informationen unter: www.sirona.de.

Straumann: Knochaufbaumaterial Basis für zielgerichtete Implantatbehandlung Voraussetzung für eine stabile Verankerung von Implantaten und eine erfolgreiche langfristige Osseointegration im Kiefer ist ein ausreichendes Knochenangebot. Bei rund einem Viertel der Patienten ist dieses jedoch nicht vorhanden. Hier sollte vor der Behandlung neuer Knochen aufgebaut werden. Nach Angaben des Dentalherstellers Straumann hat sich zu diesem Zweck das vollsynthetische Knochenersatzmaterial BoneCeramic bewährt. Es würde die Regeneration von vitalem Knochen unterstützen, gleichzeitig das vorhandene Volumen erhalten und könne für eine Reihe von Verfahren in der dentalen Knochenregeneration eingesetzt werden. Nach vorliegenden Unterlagen der Straumann GmbH bescheinigen Studien BoneCeramic eine Knochenneubildung von durchschnittlich 28 Prozent. Bovines Knochenmaterial schneidet mit 22 Prozent ab. Weitere Informationen: www.straumann.de.

Neu: Allfit® Prov für semi-permanente Befestigung von Suprakonstruktionen Das neue dualhärtende semi-permanente Befestigungszement Allfit® Prov von Dr. Ihde (Eching) eignet sich hervorragend für die provisorische Zementierung von prothetischen Suprakonstruktionen. Das Ergebnis ist eine absolut kaustabile Befestigung bei gleichzeitig guter Abdichtung aufgrund einer kontrollierten Expansion. Der Vorteil: Es besteht aufgrund entsprechender Hafteigenschaften die Möglichkeit, die Versorgung jederzeit ohne Beschädigungen wieder auszugliedern. Da es sich bei Allfit® Prov um einen eugenolfreien Zement auf Basis multifunktioneller Methacrylate handelt, werden auf Harz basierende Materialien, die im Anschluss für die adhäsive Befestigung von Kronen und Brücken verwendet werden, nicht beeinflusst. Allfit® Prov ist in einer Kartusche erhältlich, auf die Mischkanülen aufgesetzt werden. Weitere Informationen sind erhältlich bei Dr. Ihde Dental GmbH, www.ihde-dental.de. 49


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Stellenangebote / Stellengesuche Moderne ZA-Praxis in Berlin-Hellersdorf, mit innovativen Behandlungsmethoden, sucht eng. ZÄ/ZA für ca. 20Std./Woche. Berufserfahrung erwünscht, nicht Bedingung. Chiffre 276

Moderne, etablierte und stark frequentierte Zahnarztpraxis (ÜBAG) mit Zentrale in Charlottenburg sucht motivierten/e Entlastungsassistenten/in für unsere Zweigstelle in Falkensee und Nauen. Späterer Einstieg möglich, wenn die Schwerpunkte Implantologie, PA, Ästhetische ZHK und Prophylaxe mitgetragen und ggf. ergänzt werden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen, gerne unter: info@zahnarztpraxis-westend.com oder telefonisch unter 03321 / 478 39 für Nauen und 03322 / 285 254 für Falkensee.

MSc KFO übernimmt Planung, Diagnostik und Erstellung der Behandlungspläne als freier Mitarbeiter. Eine Verstärkung ihres Teams in der Behandlung der KFO Patienten für 2 Tage die Woche ist außerdem möglich. Chiffre 273

Ortswechsel zum Jahreswechsel: München Wir suchen eine Tophelferin zu Traumbedingungen. 3 ½ Tagewoche, beste Bezahlung, tolles Arbeitsklima. Teamfähigkeit und Engagement setzen wir voraus und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Dr. Brigitte Stadtkus-Weigl Eversbuschstr. 3 80999 München 089 149 64 37

Praxiseinrichtungen Praxiseinrichtungen / ergonomische Stühle Planung / Herstellung / Montage Tischlerei Beuster Tel./Fax 03385/51 24 65 mobil 0171/23 12 493 Internet: www.tischlerei-beuster.de

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Kostengünstig die Praxis digitalisieren. Anbindung von digitalem Röntgen und Arbeiten aus allen Zimmern (auch karteilos). Kostenlose Beratung unter 03328-334540 Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* Constanze Herr*

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Studienplatz Medizin und Zahnmedizin Studienberatung und NC-Seminare Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Medinzin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Biologie, Psychologie). Vorbereitung für Medizinertestes und Auswahlgespräche Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e. V. (VNC) Argelander Str. 50 53115 Bonn Tel.: (0228) 215304, Fax: (0228) 215900

ZBB Ausgabe 6/2010


21. Jahrgang

SIE HABEN FORMAT UND WIR HABEN DIE GRÖSSE, DIE ZU IHNEN PASST! im Zahnärzteblatt Brandenburg Kleinanzeigenteil Mindestgröße: 43 mm Breite x 30 mm Höhe Private Gelegenheitsanzeigen: Stellenangebote: Stellengesuche: Chiffregebühr:

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1/4 Seite (90 x 132,5 mm) Farbzuschlag

Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam Landeszahnärztekammer Brandenburg, Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 Cottbus Postanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

Rainer Linke (verantwortlich) Christina Pöschel Telefon: 0331 2977-0 / Fax: 0331 2977-318 E-Mail: christina.poeschel@kzvlb.de Internet: http://www.kzvlb.de

Für dIe LZÄKB Redaktion: Maria-Luise Decker (verantwortlich) Jana Zadow Telefon: 0355 38148-0 / Fax: 0355 38148-48 E-Mail: jzadow@lzkb.de Internet: http://www.lzkb.de gemeinsames Internetportal: http://www.zahnaerzte-in-brandenburg.de

Redaktionsbeirat:

(Format: 43 mm breit x 70 mm hoch)

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Zahnärzteblatt Brandenburg

Für dIe KZVLB Redaktion:

je mm 1,20 € je mm 1,20 € je mm 1,00 € 5,50 €

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Impressum

384,– € 346,– €

1/8 Seite (90 x 64 mm)

212,– €

Farbzuschlag

190,50 €

Anzeigenschluss: am 20. des Vormonats

KZV LB: Dr. Gerhard Bundschuh, Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Raimar Köster, Dr. Loretta Geserich LZÄKB: Dipl. -Stom. Jürgen Herbert, Dr. Eberhard Steglich

Hinweis der Redaktion: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Inter­ esse einer besseren Lesbarkeit wird auf die weibliche und männliche Form der Berufsbe­zeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnmedi­zinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahnmedizinische Pro­phylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

Fotos und illustrationen: Sabine Berg, Ernst von Bergmann Klinikum, Jacqueline Blasseck, Christina Pöschel, Carsten Stutzmann, Jana Zadow, Zahnärztekammer Berlin Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

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Druck und Weiterverarbeitung: Das Druckteam Berlin, Gustav-Holzmann-Straße 6, 10317 Berlin

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ZBB Ausgabe 6/2010

ISSN 0945- 9782 Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahnärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abge­golten. Bezugsgebühr: jährlich 26,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

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