Abrechnung
Immediatprothese
Fazit: Wird eine Immediatprothese aus Gründen, die weder der Zahnarzt noch das Labor in Folge einer mangelhaft erbrachten zahnärztlichen bzw. zahntechnischen Leistung zu vertreten hat, unterfüttert, ist diese Unterfütterung als vertragszahnärztliche Leistung abrechnungsfähig (auch innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Eingliederung).
Frage: Eine neu angefertigte Immediatprothese muss nach 3 – 6 Monaten unterfüttert werden. Unterliegt diese Unterfütterungsleistung der Gewährleistungspflicht nach § 136a SGB V? Antwort: Eine Immediatprothese ist eine definitive (endgültige) Prothese, die beispielsweise sofort nach Extraktionen oder anderen chirurgischen Maßnahmen eingegliedert wird. In der Natur der Immediatprothese liegt es, dass sie nach der Wundheilung unterfüttert werden muss (ohne, dass ein Verschulden des Zahnarztes bzw. des Labors an dem Erfordernis der Unterfütterung vorliegt), um dann als dauerhafter Zahnersatz getragen werden zu können.
Jerosch_150907.pdf
1
07.09.15
12:38
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Sitzverteilung der VV nach d‘ Hondt im Jahr 2010 Zu verteilende Sitze: 30
Listen
Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt
Stimmen Divisor
Liste 1
Liste 2
Liste 3
Liste 4
346 (2)
487 (1)
Liste 1
Agieren statt Reagieren – Liste Damm
88
1
88 (10)
90 (9)
Liste 2
Liste unabhängige Kandidaten
90
2
44 (22)
45 (20) 173 (4)
243,5 (3)
Unabhängige Wählergemeinschaft
346
3
29,33
30
Liste 3
115,33 (7)
162,33 (5)
Land Brandenburg der Zahnärzte,
4
86,5 (11)
121,75 (6)
Kieferorthopäden und MKG-Chirurgen
5
69,2 (14)
97,4 (8)
6
57,66 (16)
81,16 (12)
7
49,42 (18)
69,57 (13)
im Jahr 2010 darge-
8
43,25 (23)
60,87 (15)
stellt.
9
38,44 (25)
54,11 (17)
Sitzverteilung:
10
34,6 (28)
48,7 (19)
Liste 1:
2 Sitze
11
31,45 (30)
44,27 (21)
Liste 2:
2 Sitze
12
28,83
40,58 (24)
Liste 3:
11 Sitze
Liste 4:
15 Sitze
Liste 4
VNZ – Verband der Niedergelassenen Zahnärzte Land Brandenburg
ZBB Ausgabe 2/2016
487
13
37,46 (26)
14
34,78 (27)
15
32,46 (29)
16
30,43
Ergänzend zur Seite 3 ist hier die Ermittlung der Sitze der VV bei der Wahl
67