ZBB Ausgabe 1/2010

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Zahnärzteblatt

BRANDENBURG OFFIZIELLES MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE ZAHNÄRZTE IM LAND BRANDENBURG

Dagegen Ministerin Tack stemmt sich gegen ein Reformmodell mit Kopfpauschalen S. 6

Trügerisch Selektivverträge machen Zahnärzte zu „Angestellten“ der Krankenkassen S. 10

Verbindlich Ein Urteil aus dem Land Brandenburg zum Heil- und Kostenplan S. 28

Horizonte 2010 Kammern des Landes begegnen der Politik S. 5 Ausgabe 1

Februar 2010


Die Seite 3

„Ich wünsche mir den dringenden Neuanfang“ Autor: Dipl.-Stom. Jürgen Herbert Präsident der LZÄKB Die Wirtschafts-, Freiberufs- und Heilberufekammern hatten am 27. Januar in Potsdam gemeinsam zum Neujahrsempfang geladen. Jürgen Herbert, einer von 16 anwesenden Präsidenten, begrüßte im Namen aller Heilberufekammern bei „Horizonte 2010“ – so das Motto des Neujahrsempfanges – die zahlreichen Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen. „Zum neuen Jahr sollte man kurz Bilanz ziehen und einige Wünsche äußern dürfen. Insbesondere heute, wo fast die gesamte politische Führung, nicht nur unseres Bundeslandes, anwesend ist. Brandenburg wird immer älter und damit auch kränker. Die Auftragslage für die Heilberufe ist also gut. Doch was in anderen Branchen für Genugtuung sorgt, löst bei uns Bestürzung aus: Alle wollen gesund sein und dafür möglichst wenig bezahlen. Diesen Wunsch hat die Politik in den vergangenen 40 Jahren aufgegriffen und mit dem reagiert, was sie meint, am besten zu können: mit Gesetzen. Deshalb ist der medizinische Bereich heute – sektoral sicherlich unterschiedlich – zum Teil irrwitzig überreguliert. Es gibt in Deutschland sicher niemanden mehr, der unsere ‚Bibel‘ – Entschuldigung, unser Sozialgesetzbuch noch komplett überblickt. Vielleicht kommt daher das Misstrauen zwischen Ärzten, Krankenkassen und Politik. Ich glaube, im medizinischen Bereich ist ein grundsätzlicher Neuanfang notwendig.

haus angekommen war, hatte ich die Hälfte meiner Zeit mit Papier statt mit Patienten zu tun. Darum habe ich den schönsten Beruf der Welt zeitweise aufgegeben und bin in die Politik gegangen. Statt der Kultur des Misstrauens brauchen wir eine Kultur des Vertrauens, damit wir als Ärzte, Politiker und Krankenkassen wieder das tun, was wir eigentlich wollen und können: nämlich für eine möglichst gesunde, wenn auch ältere Bevölkerung sorgen.‘ Dieser Neuanfang ist dringend notwendig, um uns wieder positiv in die Zukunft blicken zu lassen. Im Bürokratieabbau liegen immer wieder die gesuchten Wirtschaftlichkeitsreserven. Der Bürokratieabbau hilft uns darüber hinaus bei der Beseitigung des strukturellen Ärztemangels im Land und sichert eine flächendeckende medizinische Versorgung. Ein bekannter Politiker der SPD hat mal zu mir gesagt: ‚Wenn man die Geschichte der Bundesrepublik betrachtet, dann sind Veränderungen im Sozialbereich nur erreicht worden, wenn wir die Regierung gestellt haben. Wenn die Anderen Veränderungen wollten, haben wir so ein Spektakel gemacht, dass nichts Sinnvolles daraus geworden ist.‘ Ich kann nur dafür werben, das Gesundheitswesen zukünftig mehr aus dem Parteiengezänk herauszuhalten. Mehr Vertrauen und weniger Bürokratie – das sind meine Wünsche nicht nur für dieses Jahr 2010!“

Jürgen Herbert während der Neujahrsansprache

Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens Minister Rösler formulierte es Mitte Januar auf dem Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft so: ‚Ich hatte den schönsten Beruf der Welt gewählt. Doch als ich als Arzt im KrankenZBB Ausgabe 1/2010

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Inhalt

Die Seite 3 ICH wünsche mir den dringenden Neuanfang

Seite 5 - „Horizonte 2010“ vereinte Kammern und Politik

Seite 8 - Freiberufler treffen Ministerpräsident Platzeck

Seite 12 - Kinderzahnmedizin ist Teamaufgabe

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Berufsplitik „HORIZONTE 2010“ Kammern treffen Politik TACK gegen Reformmodell mit Kopfpauschalen FREIBERUFLER treffen Ministerpräsident Platzeck DER schöne Schein ist mehr als trügerisch

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Tagung KINDERZAHNMEDIZIN ist Teamaufgabe

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Fortbildung „AÌSTHESIS” in der Zahnmedizin BESUCHER aus Bozen in Berlin

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Abrechnung FRAGEN und Antworten zur Abrechnung

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Privates Gebührenrecht HEIL- und Kostenplan ist verbindlich

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Praxis NEUE Richtlinien für das digitale Röntgen

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Recht & Steuern ZAHNARZTHAFTUNG bei haltlosen Versprechen

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Aktuelles POTSDAMER Schulkinder spenden für Kinder in Kenia EINE Idee für Menschen mit Handicap „KITA mit Biss“ in Cottbus vorgestellt

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Termine WIR trauern TERMINE für Fachzahnarztprüfungen TERMIN der nächsten Kammerversammlung STERNENSINGER zu Besuch WIR gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag

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Verlagsseite

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Impressum

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Seite 31 - Kita mit Biss lernt in Cottbus das Laufen

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Berufspolitik

SPD-Fraktionsvorsitzender FrankWalter Steinmeier, Ministerpräsident Matthias Platzeck, der Präsident der Freien Berufe, Thomas Schmidt, sowie LZÄKBPräsident Jürgen Herbert (v.l.n.r.).

„Horizonte 2010“ Kammern treffen Politik Das dürfte bundesweit ein Novum sein: 16 Wirtschafts-, Freiberufs- und Heilberufekammern luden gemeinsam zum Neujahrsempfang ein. Etwa 500 Gäste - darunter Ministerpräsident Platzeck - folgten der Einladung am 27. Januar nach Potsdam.

(ZBB) Während der Neujahrsreden fielen insbesondere die Schlagwörter „Überwindung der Wirtschaftskrise“ und „Nachwuchsförderung“ – wobei das eine ohne das andere nicht funktioniert. Ein vorsichtiger Optimismus macht sich breit, was die Wirtschaftslage betrifft. Es hat sich bewährt, dass in Brandenburg die Unternehmen auf soliden Füßen stehen, Bodenständigkeit beweisen und Aufträge so weit wie möglich regional vergeben werden. Der Ministerpräsident nannte es „die Stärken weiterhin stärken“. ZBB Ausgabe 1/2010

Ist die Wirtschaft oder vielmehr das gesamte gesellschaftliche Leben gesichert, gibt es auch für die Jugend attraktive Gründe, im Land zu bleiben und nicht abzuwandern. Einer qualifizierten Schulbildung - dieses Jahr werden erstmals seit der Wende Lehrer und Erzieher eingestellt - folgen die kompetente betriebliche Ausbildung sowie das Studium. Hohe Auftragslagen sichern Arbeitsplätze. So könnte es funktionieren, so der Ausblick auf das Jahr 2010. Was sich Jürgen Herbert speziell für die Heilberufe gewünscht hat, haben Sie sicher bereits auf der Seite 3 gelesen.

Jürgen Herbert im Gespräch mit dem Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Dr. med. HeinrichDaniel Rühmkorf (2. v. r.) sowie dem Präsidenten der Landesapothekenkammer, Dr. Jürgen Kögel

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Berufspolitik

Tack gegen Reformmodell mit Kopfpauschalen Mit den Landtagswahlen hat Brandenburg eine neue Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bekommen. Nach ihrer 100-Tage-Schonfrist stellt sich Anita Tack (Die Linke) den Fragen des Zahnärzteblatts. Frage: Eine der Hauptforderungen der Zahnärzteschaft bundesweit ist der Bürokratieabbau. Zahnärzte wollen sich auf die Behandlung von Patienten konzentrieren, nicht auf gesetzlich verordnete Schreibtischarbeit. Welche Überlegungen gibt es dazu in Ihrem Ministerium? Sehen Sie auf Landesebene Chancen, es den Zahnärzten – beispielsweise in Bezug auf die Abfallentsorgung – leichter zu machen? Antwort: Natürlich muss die Behandlung der Patienten, ihre bestmögliche Versorgung, in jeder Arzt- und jeder Zahnarztpraxis an erster Stelle stehen. Unnötige bürokratische Hürden gehören auf den Prüfstand und müssen abgebaut werden, im Interesse der Ärzteschaft und vor allem im Interesse der Patienten.

Gesundheitsministerin Anita Tack und Staatssekretär Dr. med. HeinrichDaniel Rühmkorf

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Die Forderung, hier etwas zu ändern, kann aber nicht nur an die Politik gehen. Sie richtet sich auch an die Partner der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene. Aus meiner Sicht was das angesprochene Problem der Abfallentsorgung betrifft - sollte geprüft werden, ob für

die zurzeit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten geltenden unterschiedlichen Modalitäten und Vorschriften nicht ein einheitlicher Nenner gefunden werden kann. Frage: Zahnärztliche Behandlung sollte - wenn irgend möglich - immer in einer Hand liegen. Dies wird aber durch die Auslage prothetischer Behandlungen nach Polen (auch gefördert durch die AOK) teilweise bewusst verhindert. Das kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Patienten führen und gefährdet letztlich die wohnortnahe Betreuung. Wie steht das Gesundheitsministerium zu diesem Punkt? Antwort: Die von Ihnen angesprochenen Angebote werden insbesondere von Versicherten aus grenznahen Gebieten wahrgenommen. Nach einer kasseninternen Auswertung ist der Anteil dieser ausländischen Versorgungsform bezogen auf die Gesamtversorgung der AOKVersicherten für 2009 marginal. Das Verhältnis der in Polen gefertigten Prothesen zur Anzahl des in Deutschland hergestellten Zahnersatz ist also eher gering und keine Gefahr für eine wohnortnahe Versorgung. Als Ministerin für Gesundheit und Verbraucherschutz sehe ich hier auch Chancen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Ausland hatte die AOK Brandenburg im Jahre 2005 einen Vertrag zur Versorgung mit Zahnersatz durch eine polnische Tochtergesellschaft abgeschlossen. Die Antragstellung für eine prothetische Versorgung erfolgt über den auch in Deutschland üblichen Heil- und Kostenplan. Bei Unklarheiten erfolgt darüber hinaus im Vorfeld der Bewilligung eine Prüfung über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Ergebnisse dieser Begutachtung werden von den polnischen Zahnärzten umgesetzt. Bei möglichen Mängeln ist der ZBB Ausgabe 1/2010


Berufspolitik

MDK ebenfalls Ansprechpartner. In der Regel Zukunft zu machen. Nach wie vor gibt es keine kann im Rahmen der Gewährleistung Abhilfe dauerhafte und gerechte Finanzierungsgrundgeschaffen werden. Die Gefahr einer erhebli- lage. Die Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung lassen Schlimchen gesundheitlichen BeTack: Vor dem Hintergrund, dass mes befürchten. Union einträchtigung für die Versidie Rate der Nicht-Erwerbstätiund FDP halten beispielscherten ist für uns aufgrund gen unter den Versicherten eher weise an der Kopfpaudieser Erfahrungen nicht steigt und die Bruttolohnquote schale fest. Dann zahlen ersichtlich. als Bemessungsgrundlage für alle den gleichen Beitrag Kasseneinnahmen an Bedeu– unabhängig vom EinFrage: Nicht nur bei den Mekommen. Wer diese Beidizinern, auch bei den Zahn- tung verliert, ist nur solidarische Bürgerversicherung sozial und träge nicht zahlen kann, ärzten werden die Wege für wird zum Bittsteller beim die Patienten immer länger zukunftssicher. Staat, wenn er im Rah– insbesondere im ländlichen Raum. Beispiel Kieferorthopäden: Geht men des Sozialausgleichs seine Bedürftigkeit ein älterer Fachzahnarzt für Kieferorthopädie nachweisen muss. in den Ruhestand, folgt kein neuer. Grund ist unter anderem die fehlende Universität im Frage: Der Finanzausgleich zwischen den KasLand, wodurch für eventuell interessierte jun- sen in zweistelliger Milliardenhöhe lastet allein ge brandenburgische Zahnärzte das geforder- auf den Schultern der Beitragszahler. Befürte Uni-Jahr für dieses Fachgebiet eine kaum zu worten Sie eine Neuausrichtung der Finanzieüberwindende Hürde darstellt. Welche Konzep- rung des Gesundheitssystems? te gibt es im Ministerium für die Sicherung der Antwort: Vorweg möchte ich betonen, dass ein kieferorthopädischen Versorgung? Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen Antwort: Zur Sicherung der medizinischen notwendig ist, um die ungleichen Belastungen Versorgung der Brandenburger Bevölkerung zu kompensieren, die sich aus verschiedenen gehören die zahnmedizinische und die kiefer- Versichertenstrukturen mit unterschiedlichen orthopädische Versorgung. Unterversorgung Gesundheitsrisiken ergeben. Der neugefasste ist ein zunehmend gravierendes Problem. Eine Risikostrukturausgleich mit direkUniversität allein kann das Problem nicht lösen, tem Morbiditätsbezug beseitigt weder bei den Zahnärzten noch bei den Haus- Verzerrungen im Wettbewerb der oder Fachärzten. Die von Ihnen angesproche- Kassen. Vor dem Hintergrund, dass ne Hürde kann auf Landesebene nicht geän- die Rate der Nicht-Erwerbstätigen dert werden. Wichtig bleiben vor allem die unter den Versicherten eher steigt gemeinsamen Anstrengungen mit der Landes- und die Bruttolohnquote als Bekrankenhausgesellschaft, der Ärzte- und Zahn- messungsgrundlage für Kassenärztekammer des Landes Brandenburg und die einnahmen an Bedeutung verliert, Bemühungen der kommunalen Vertreter, sich ist nur solidarische Bürgerversium Fachkräfte zu bemühen und für die Region cherung sozial und zukunftssicher. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger zu werben. und alle Einkommensarten einbeFrage: Die derzeitige Finanzierung des Gesund- zogen und die Arbeitgeber wieder heitssystems beinhaltet Ungerechtigkeiten, paritätisch an den Beiträgen der beispielsweise, dass normale Doppelverdiener Erwerbseinkommen beteiligt wersehr viel mehr Versicherungsbeiträge zahlen den, können die Aufgaben und Ausgaben des Gesundheitssystems bewältigt müssen als ein gut gestellter Alleinverdiener. werden. Dann ist es auch möglich, Zahnersatz Antwort: Keiner Bundesregierung ist es bisher für Menschen mit geringem Einkommen über gelungen, das Gesundheitssystem fit für die die Krankenversicherung zu finanzieren. ZBB Ausgabe 1/2010

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Berufspolitik

Freiberufler treffen Ministerpräsident Platzeck Die Präsidenten der Mitgliedsverbände des Landesverbandes der Freien Berufe (LFB) trafen sich am 14. Dezember vergangenen Jahres zu ihrem ersten Austausch mit Ministerpräsident Matthias Platzeck nach der Landtagswahl. (ZBB). Nach ihrer Jahreshauptversammlung begaben sich die Präsidenten aller LFB-Mitgliedsverbände in die Staatskanzlei zu ihrem jährlichen Treffen mit dem Ministerpräsidenten. Anwesend waren ebenfalls die neuen Staatssekretäre Prof. Wolfgang Schroeder (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie), Dr. Heinrich-Daniel Rühmkorf (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz), und Henning Heidemanns (Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten). Die brandenburgischen Zahnärzte wurden vertreten durch den KZV-Vorsitzenden Dr. Gerhard Bundschuh, den KZV-Vizevorsitzenden und LFB-Präsidenten, Dipl.-Med. Thomas Schmidt und den Kammerpräsidenten Jürgen Herbert. In seinem Statement beklagte Dipl.-Med. Schmidt die ausufernde Bürokratie, die für die Zahnarztpraxen zu einem erheblichen Zeitund Kostenfaktor geworden ist. Laut Schmidt

wäre durch die Streichung einiger überflüssiger Paragraphen des SGB V ein signifikanter Bürokratieabbau möglich, so z. B. des Paragraph 81 a, „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“. Eventuelles Fehlverhalten aufzudecken und zu ahnden sei ohnehin Aufgabe der Körperschaften und mache eine zusätzliche Einrichtung überflüssig. Für ebenso unnötig hält Schmidt den Paragraphen 35 a, der Einzelheiten des zahnärztlichen Qualitätsmanagements regelt. Aus seiner Vorstandserfahrung und als Referent zahlreicher Vorträge zum Thema QM ist Schmidt bestens im Bilde, auf welch hohem Niveau das Qualitätsmanagement vom Berufsstand betrieben wird, und zwar nicht erst, seitdem der Gesetzgeber einen Nachweis dafür verlangt. Eine weitere Forderung Schmidts betraf die Ost-West-Angleichung der zahnärztlichen Honorare. 20 Jahre nach der Wende sei das kein Thema mehr, über das man noch diskutieren müsse.

Ministerpräsident Platzeck informiert sich über die wirtschaftliche Lage

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Berufspolitik

Der schöne Schein ist mehr als trügerisch Es gibt tatsächlich Zahnärzte, die hoffen, durch Selektivverträge ihren Praxisertrag zu steigern. Wie erheblich Zahnärzte ihren Interessen damit schaden, verdeutlicht ein Brief, den Zahnarzt Dr. Abel aus Dormagen an einen Kollegen geschrieben hat.

Autor: Rainer Linke Mitglied des Vorstandes der KZVLB Niemand hat etwas gegen Selektivverträge, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen. Die sich auf dem zahnärztlichen Gesundheitsmarkt tummelnden Selektivvertragsangebote stellen sich bei näherer Betrachtung jedoch als verkappte Einkaufsmodelle verschiedener Krankenkassen heraus. Diese Verträge degradieren den beteiligten Zahnarzt

zum Angestellten der Krankenkassen, der nicht zu auszuhandelnden Konditionen, sondern zu einseitigen „Bedingungen“ der Krankenkassen zu arbeiten hat. Alles schon mal dagewesen, wie dem nachfolgenden Brief eines Hamburger Zahnarztes an seinen Kollegen zu entnehmen ist. Nehmen Sie im eigenen Interesse die Warnungen ernst. Mehr Hintergrundinformationen und Details erfahren Sie demnächst auf den Informationsveranstaltungen „Süßes Gift Selektivverträge“.

Brief eines Zahnarztes an einen Kollegen Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch über den Vertrag zur integrierten Versorgung. Ich lege Ihnen einige Kopien zur Entwicklung des Kassen(zahn-)arztrechts bei, die Ihnen vielleicht nicht geläufig sind. Ich glaube, gerade die Entwicklung zu Beginn des letzten Jahrhunderts bis in die 30er Jahre hinein gibt genügend Stoff zum Nachdenken. Parallelen zum heutigen Geschehen sind wohl evident, nur sind die damaligen Vorgänge nicht so euphemistisch beschrieben. Diese Zeiten sind gerade einmal zwei Zahnarztgenerationen her, nur sind sie leider Gottes weitgehend vergessen.

stieg nehmen, um außervertragliche Leistungen an die Kunden (sind es noch Patienten?) zu bringen, wie ehrlich und aufrichtig den uns wissensmäßig unterlegenen Patienten gegenüber ist diese Art der Argumentation oder Geschäftspolitik? Wie ginge es Ihnen als Patient/ Kunde dabei? Offenbaren Sie Ihre Beweggründe und Gedanken auch Ihren Kunden/Patienten? Und wenn nicht - warum nicht? Wie viel Platz hat Medizin in Ihrem „Markt“? Sie werfen unser aller Ansehen als freier Beruf, dem Wohl des sich uns anvertrauenden Menschen verpflichtet, in die Waagschale. Ist für Sie wirtschaftlicher Erfolg der alleinige Maßstab? Die mögliche Argumentation, nur zum Wohle der „armen“ Patienten zu handeln, die sich ansonsten keinen Zahnersatz leisten können, nehme ich Ihnen einfach nicht ab. Dem widerspricht Ihre GOZ-Neigung.

Vielleicht sollten wir alle einmal darüber nachdenken, ob „Markt“, „Transparenz“, „Ausbrechen von Monopolen“ wirklich der Weg ist, der zum Ziel eines ausgewogenen Miteinander führt. Ist „Marketing“ wirklich der Königsweg Zweifelsohne ist die Einbindung der professioder nicht doch eher eine verlockende Sack- onellen Zahnreinigung ein Fortschritt. Aber gasse? Glauben Sie, es geht der BKK und Imex - auch hier kann ausschließlich die Krankenkasum Ihre Praxis und Patienten/Kunden oder se Eigenwerbung betreiben. Bisher besteht ja nicht doch eher um das Senken von Preisen schon die Möglichkeit, die Kosten für eine PZR oder positives Eigenmarketing? Wenn Sie, wie zu erstatten. Warum also dieses Instrument? Sie selbst einräumen, die „0-€-Krone“ als Ein- Als Lockvogel? Für wen? Qui bono? 10

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Berufspolitik

Vor ca. acht Jahren wurden von der AOK „Qua- nung.de“ an. Wieviel ist Ihnen Ihre eigene Arlitätsverträge“ angeboten mit einem erhöh- beit wert? ten Honorar bei längerer Gewährleistung. Mit Ihrem Vertrag wird das Honorar unterboten. Vermutlich fegen Sie diese Argumente weg Kannten Sie die Verträge nicht? Oder kennen mit dem Zeitgeist der Flexibilität und ModerniSie die betriebswirtschaftlichen Zahlen Ihrer tät. Tempora mutantur et nos mutamur in illis! Praxis nicht? Glauben Sie denn wirklich, diese Neue Situationen bedürfen neuer, innovativer katastrophal ausgehandelte Honorierung wür- Antworten! Die Antworten von Gestern könde Ihnen auf Dauer und dem Berufsstand ins- nen die Fragen von Heute nicht befriedigend gesamt nützen oder nicht doch in der nächs- beantworten! Aber glauben Sie - Ihr Weg führt ten Verhandlungsrunde als Argument gegen über dieses Dumping und die Unehrlichkeit zu uns alle verwandt werden, auch bei der von einem unheilvollen Umgang miteinander, zu Ihnen dann ja so geschätzten GOZ? Offen- einem Leben im Haifischbecken. Wie viel Kollesichtlich gibt es ja Zahnärzte, die Kronen auch gialität werden wir uns noch leisten (können)? für weniger als das BEMA-Honorar anfertigen Versuchen Sie einmal, über den Tag hinauszukönnen: Dies ist die Botschaft, nicht Ihre GOZ- denken, vielleicht erkennen Sie Ihren Irrweg Abdingung. Glauben Sie wirklich, es gäbe nicht bevor es zu spät ist. Sie setzen auf genau die noch eine Spirale nach unten, von der auch Sie entgegengesetzte Strategie! Divide et impera dann erfasst werden? Glauben Sie wirklich, es - schon zu Cäsars Zeiten hat dies funktioniert. gäbe keine Kollegen/Investorengemeinschaft Aber - wer war der Sieger? o.ä., die es noch billiger machen können und Mit kollegialem Gruß auch machen würden? Schauen Sie doch nur die „Marktpreisfindung“ in „2te-Zahnarztmei- Dr. Wolfgang Abel

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Vortragsveranstaltungen der KZVLB: „Vorsicht vor Selektivverträgen“ Referent: Rainer Linke 24.02.2010; 15:00 Cottbus, Best Western Hotel Branitz LCC, Heinrich-ZilleStraße 10.03.2010; 15:00 Potsdam, KZVLB, Helene-LangeStraße 4a 14.04.2010; 15:00 Frankfurt, RAMADATreff Hotel Turmstraße 1

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Tagung

Über 1.300 Zahnärzte sowie Praxismitarbeiter kamen zum 19. Brandenburgischen Zahnärztetag

Kinderzahnmedizin ist eine Teamaufgabe Insgesamt 18 Fachvorträge für Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte sorgten während des 19. brandenburgischen Zahnärztetages für einen praxisnahen Blick auf die vielfältigen Bereiche der Kinderzahnheilkunde. Autoren: Jana Zadow, LZÄKB und Christina Pöschel, KZVLB

Dr. Lutz Laurisch, Korschenbroich: Individualprophylaxe, Organisation in der Praxis Ein durchdachtes Konzept der Praxisorganisation als Prophylaxepraxis befähigt Patienten, besser für ihre und die Mundgesundheit ihrer Familien zu sorgen und dient zudem der Patientenbindung. Die Praxis benötigt dafür klare Organisationsstrukturen, in die das gesamte Team eingebunden ist. Organisatorische und praktische Abläufe sollten individualisiert an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet werden.

Dr. Lutz Laurisch, niedergelassener Zahnarzt mit Lehrauftrag an der Universität Düsseldorf

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punkt, diese Informationen zu vermitteln. Überhaupt ergibt sich dabei die beste Gelegenheit, sich über den Wissensstand der Mutter ein Bild zu machen und einige traditionelle Verhaltensweisen, wie das Nuckel- bzw. Löffel-Ablecken, die dem Kind schaden, infrage zu stellen. Eine Speichelanalyse ist zu diesem Zeitpunkt sinnvoll und eine professionelle Zahnreinigung sollte unbedingt angeboten werden. Der Behandlungsbeginn für das Kind ist spätestens im Alter von zwei Jahren angezeigt und beginnt mit der Abklärung des Kariesrisikos. Mittels intraoraler Kamera kann die Mutter in

Noch bevor ein Kind geboren wird, kann die Kariesprävention beginnen, und zwar mit zwei Botschaften an die werdende Mutter. Die erste lautet: Karies ist weitgehend vermeidbar, die zweite: Bakterien kann man übertragen und setzt dadurch sein Baby unnötigerweise einem hohen späteren Kariesrisiko aus. Eine Prophylaxesitzung vor der Geburt ist der richtige ZeitZBB Ausgabe 1/2010


Tagung

die Kontrolle eventueller Karies, der Fissuren und Zahnzwischenräume einbezogen werden. Bereits bei den Zweijährigen empfehlen sich Speicheltest, Ernährungs- und Fluoridanamnese sowie myofunktionelle Diagnostik. Auch hier ist ein intensives Gespräch mit der Mutter angesagt, denn sie ist es, die mit ihrem Verhalten die Weichen für die spätere Zahngesundheit ihres Kindes stellt. Kaum eine Mutter weiß beispielsweise, dass ein Kind erst dann motorisch selbstständig zum Zähneputzen in der Lage ist, wenn es schreiben kann. Ein Training der richtigen Nachputz-Technik wird dann meist dankbar angenommen. Auf den Themenplan gehören ebenfalls Stichworte wie: Ernährungssorgfalt, Trinkgewohnheiten, Schluckfehler durch zu langes Nuckeln, Verwendung von Fluoriden und Hygiene. Darüber hinaus sind die therapeutischen Maßnahmen je nach Altersgruppe zu differenzieren. Dabei gehören die 2- bis 3-Jährigen zur ersten Gruppe, die 6- bis 12-Jährigen zur zweiten, und die 12- bis 18-Jährigen zur dritten Gruppe. Typische Probleme in der zweiten Gruppe sind beispielsweise Zahnwechsel, zunehmende Ernährungsdefizite oder sichtbare Zahn- und Kieferfehlstellungen.

Prof. Dr. Rosemarie Grabowski, Rostock: Kfo-Frühbehandlung Das Milchgebiss ist die Zeit der präventiven Behandlung. Problematisch ist allerdings, das bestimmte Fehlstellungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden und entsprechende Überzeugungsarbeit hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft bei den Eltern geleistet werden muss. Was hierbei oft nicht bedacht wird: Sichtbare Fehlfunktionen

wie Kreuzbiss oder eine offene Mundhaltung sind ganz selten die einzige Störung – dazu ist die mundmotorische Entwicklung viel zu komplex. Sprechstörungen, Veränderungen in der Gestik, falsche Atmung, Veränderungen im Sozialverhalten ... die Liste der möglichen Spätfolgen ist lang. Um so wichtiger ist es, auf eine frühzeitige Behandlung – auch mit kieferorthopädischen Mitteln – zu drängen. Die kieferorthopädische Frühbehandlung muss eine kausale Therapie sein, um nachhaltig zu wirken. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Hauszahnarzt unabdingbar.

Dr. Anja Treuner, Cottbus: Muss Nuckelflaschenkaries sein? – Prophylaxe und Sanierung Im Gegensatz zur Erfolgsgeschichte des Kariesrückganges bei Kindern und Jugendlichen ist die Situation im Milchgebiss unbefriedigend. Besonders die frühkindliche Karies bei Kindern stellt ein international ungelöstes Problem dar. Die Folgen der sogenannten Nuckelflaschenkaries sind immens: Schmerzen, Schlafstörungen, Beeinträchtigungen der körperlichen Reife, Atemwegsdefekte, Ohrenbeschwerden und erhöhte Infektanfälligkeit. Aufgrund ihrer Häufigkeit und Problematik in der Therapie sind dringend Präventionsprogramme nötig. Aus wissenschaftlicher Sicht stehen erfolgreiche Maßnahmen für die Prävention von frühkindlicher Karies zur Verfügung. Dazu gehört insbesondere ein primär funktionierendes Präventionsprogramm bei den Eltern, beginnend mit einer Aufklärung in der Schwangerschaft und weitergehend für beide Eltern, die die Ätiologie der Nuckelflaschenkaries, Empfehlungen zur zahngesunden Ernährung Fluoridberatung und ein Mundhygienetraining in regelmäßigem Abstand umfassen. Einfache, aufsuchende Maßnahmen, die auf der Plaqueentfernung und Fluoridnutzung basieren, scheinen den erfolgreichsten Ansatz hinsichtlich der Prävention von Nuckelflaschenkaries zu bieten und die bestehende Kariespolarisation abzuschwächen.

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Dr. Anja Treuner studierte und promovierte an der Universität Greifswald und ist seit 2008 in Cottbus tätig.

Prof. Rosemarie Grabowski, Direktorin der Poliklinik für Kieferorthopädie der Universität Rostock

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Tagung

siko und behinderte Jugendliche erhalten eine intensivere Betreuung. Instrumente, wie die „Zahnärztlichen Prophylaxepässe“ für Mutter & Kind, Vorschul- und Schulkinder zeigen, wie die notwendigen Netzwerke zwischen Zahnärzten, Krankenkassen, ÖGD, Eltern, Erzieher und Lehrern geknüpft werden können. Darüber hinaus gibt es das Bündnis „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ oder solche regionalen Netzwerke wie „Kita mit Biss“ (siehe dazu auch Beitrag auf Seite 31) oder „Gesunde Schule“. Alles in allem Komponenten für die permanente und flächendeckende Gesundheitsaufklärung.

Der Einsatz des „Zahnärztlichen Prophylaxepasses für Mutter & Kind“ der LZÄKB gehört laut Dr. Treuner zu den machbaren Ansätzen, damit die Nuckelflaschen-karies erst keine Chance hat.

Insgesamt sollte die interdisziplinäre Zusammenarbeit ausgebaut sowie die Zahnärztinnen des Öffentlichen Dienstes stärker eingebunden werden. Zudem ist so frühzeitig wie möglich das Wissen um Ursache und Folgen falscher Ernährung und Trinkgewohnheiten Eltern und Kindern zu vermitteln.

Dr. Gudrun Rojas, Brandenburg a.d.H.: Prävention in der Gruppe

Dr. Gudrun Rojas, Sachgebietsleiterin im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg

Mit Dr. Gudrun Rojas sprach eine Vertreterin der Zahnärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Land, ohne die kein Präventionsprogramm denkbar wäre. Gesetzlich seit 1989 gefordert und gefördert, gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Strukturen, um Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten. Im Land Brandenburg wurde dafür vor 15 Jahren eine Vereinbarung zur Gruppenprophylaxe getroffen. Jährlich besuchen die Teams des ÖGD bis zur 6. Klasse flächendeckend die Kindertagesstätten und Schulen. Kinder mit erhöhtem Kariesri-

PD Dr. Christine Erfurt, Dresden: Kindesvernachlässigung und -misshandlung erkennen Ganz abgesehen davon, dass manche Eltern es nicht vermögen, sich um die (Zahn-)Gesundheit ihrer Kinder zu kümmern – noch viel erschreckender ist es, was Erwachsenen einfällt, was man Kindern antun kann. Kindervernachlässigung oder gar -misshandlung sollten schnellstmöglich erkannt werden – gerade in der Zahnarztpraxis gibt es dafür gute Chancen, denn ein Kind mit herausgeschlagenem oder abgebrochenem Zahn wird eher noch dem Zahnarzt vorgestellt. Wenn Kinder so etwas erleben, sind sie auf jeden Fall verändert. Verhaltensauffälligkeiten können sein: Ängstlichkeit, Gefügigkeit, Alarmbereitschaft, provozierendes Verhalten – die Palette ist breit. Kommt ein solches Kind in die Zahnarztpraxis, ist es notwendig, so viel wie möglich zu dokumentieren – am besten auch mit Fotos. Alles hilft gegebenenfalls dem Rechtsmediziner bei der Aufklärung des Falles und hilft damit dem Opfer. Was kann der Zahnarzt aber noch tun, wenn ihm ein Verdacht aufkommt? Schließlich unterliegt er der Schweigepflicht. Doch dafür gibt es im Strafgesetzbuch den Pragraphen 34 „Rechtfertigender Notstand“. Dort heißt es wörtlich: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von

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Tagung

sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“ Das gibt dem Zahnarzt die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Kriminalpolizei oder dem Staatsanwalt zu stellen. Andere Möglichkeiten sind eine Meldung an eine soziale Behörde wie das Jugendamt oder an den Kinderschutzbund. Oder Sie weisen das Kind zur Konsultation in der Rechtsmedizin in ein Krankenhaus ein. Das A und O in so einem Fall ist aber in erster Linie eine Dokumentation, die später für die Beweislage zu verwenden ist. Als Hilfe hat die Landeszahnärztekammer Brandenburg im Internet unter www.lzkb.de >> Zahnärzte >> Rechtsfragen einen „Befundbogen forensischer Zahnmedizin“ zum Herunterladen eingestellt. Nutzen Sie ihn bitte.

als beängstigend erlebt hat. Ein Zahnarzt, der sich phantasievoll auf seine kleinen Patienten einlässt, wird keine schwierigen, sondern interessante Kinder erleben. Doch weil das Prädikat „interessant“ auch Eigenschaften wie verwöhnt, aggressiv, trotzig, schüchtern oder ängstlich umfasst, empfiehlt sich vor der Behandlung ein kurzer Rundgang durch das Wartezimmer, um ganz nebenbei herauszufinden, in welcher Verfassung der kleine Patient gerade ist. Auch ein Blick auf die Eltern ist meist aufschlussreich.

Dr. Christine Erfurt (Mitte), kommissarische Direktorin des Institutes für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der TU Dresden

Dr. Wolfgang Kuwatsch, Rostock Verhaltensformung und Hypnose – Rolle der zahnärztlichen Assistenz

Bringt ein Kind der Behandlung Widerstand entgegen, erfolgt die Suche nach den Ursachen. Ist es die Angst vor dem Ungewissen, eine Kevin will nicht. Bockig verweigert er die Be- normale Entwicklungsphase des Kindes – das handlung. Nur mit List lässt er sich in das Lieblingswort eines Zweijährigen lautet „nein“ Behandlungszimmer locken. Dort fällt sein – oder vielleicht sogar eine psychosoziale StöBlick voller Erstaunen auf den Behandlungs- rung? Jedes Kind muss da abgeholt werden, wo stuhl. Gemütlich liegt darauf der Zahnarzt und es gerade steht. Die Verhaltensführung richtet schnarcht. Kevin nähert sich neugierig. Der sich nach der jeweiligen Entwicklung. Zahnarzt öffnet seine Augen einen Spalt breit und grummelt den Jungen an: „Was willst Du Damit das Kind die Behier? Du störst mich beim Schlafen.“ Kevin ver- handlungssituation entsteht die Welt nicht mehr. Jetzt setzt er alles spannt erleben kann, daran, den Zahnarzt zu vertreiben und selbst darf der Zahnarzt in die auf dem Behandlungsstuhl Platz zu nehmen. Trickkiste greifen. Das Praxisteam Geschafft. Alles Weitere ist nun ein Kinder- gesamte sollte sich ein Vokabular spiel. angewöhnen, in dem neOft haben „schwierige“ Kinder zahlreiche Be- gative Wörter und Verhandlungsversuche und viele negative Erleb- neinungen nicht mehr nisse hinter sich. Erfolgreich behandeln wird vorkommen. Ein Satz sie nur ein Zahnarzt, der sich auf eine Muster- wie: „Es tut gar nicht unterbrechung versteht und das Kind nicht wie- weh“, der beim Patiender in Situationen versetzt, die es zuvor schon ten sofort das gegenteiZBB Ausgabe 1/2010

Dr. Wolfgang Kuwatsch, niedergelassener Zahnarzt; Ausbilder und Supervisor in der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Hypnose

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Tagung

Prof. Wolfgang Sümning, Leiter der Poliklinik für MKG-Chirurgie am Zentrum für ZMK der Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald

Auch die Zahnmedizinischen Fachangestellten folgten den Vorträgen mit großer Aufmerksamkeit

lige Gefühl auslöst, wird aus der Praxissprache gestrichen. Stattdessen ist die Rede von „Zaubermarmelade, Rillenputzer oder Zahneinschlafgerät. Der Mund eines unwilligen Patienten wird sich von allein öffnen bei der Frage: „Sag mal, hast du Jungen- oder Mädchenzähne? Ich will doch nachher das richtige Geschenk für dich heraussuchen.“ Während der Behandlung dürfen die kleinen Patienten in Zaubersäckchen wühlen, Zauberkugeln beobachten und die Größeren auf einer Angstskala ganz ernsthaft die Intensität ihrer Furcht messen. Möglichst alle Sinneskanäle sollen angesprochen werden. Für die Drei- bis Sechs- – durch individuellen Mundschutz. Andererseits jähren kommen hypnotische Sprachmuster zur erleiden jedoch 30 Prozent der jungen BevölAnwendung, für Sieben- bis Elfjährige ist eine kerung Frontzahnverletzungen. Zahnärzte sollkurze Tranceinduktion angebracht und ab elf ten viel mehr Eigeninitiative ergreifen und mit Jahren erfolgt die formelle Hypnoseinduktion – Plakaten oder Aktionen immer wieder aufklären.

falls überhaupt noch notwendig. Ziel all dieser Maßnahmen ist der Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses zur Zahnarztpraxis, denn eines ist unbestritten: Wie die Patienten als Kinder behandelt werden, reagieren sie als Erwachsene.

Prof. Dr. Wolfgang Sümning, Greifswald: Das Frontzahntrauma Wie im Bereich der Prävention ist auch beim Thema „Frontzahntrauma“ die permanente Aufklärung darüber das Wichtigste überhaupt. Verletzungen im Gebiss bräuchten überhaupt nicht erst entstehen, wenn die Menschen immer an einen Mundschutz denken würden. So gibt es beispielsweise einen Boxerclub, der seit 40 Jahren keinen Zahnunfall mehr registrierte 16

Ist es zum Unfall gekommen und der Patient sitzt auf dem Stuhl, sollte der Zahnarzt nach dem ZEPAG-Prinzip den Schaden begutachten. ZEPAG steht dabei für Zahn, Endodont, Parodont, Alveolarknochen, Gingiva. Während Kronenfrakturen heutzutage ohne Probleme auch bei Kindern therapiert werden können, stellt sich eine Wurzelfraktur schon komplizierter dar. Ein Röntgenbild ist unbedingt zu empfehlen, denn sollte nekrotisches Pulpagewebe zwischen die Fraktur gekommen sein, ist der Bruch kaum heilbar. Schienungen eignen sich bei Subluxation und peripherer Luxation – allerdings ist zum Beispiel die physiologische Beweglichkeit zu erhalten. Eine Luxation nach zentral geht immer mit der Verletzung des Zahnfaches einher. Einen Merksatz gab Prof. Sümning dem Auditorium mit auf dem Weg: Die Pulpa wird oft zu spät und zu wenig trepaniert. Mit den Spätfolgen hat dann der Jugendliche und junge Erwachsene zu kämpfen. Bei einem Frontzahntrauma sollte möglichst der entsprechende Befundbogen (unter www-dgzmk.de zum Herunterladen vorliegend) ausgefüllt werden. Einerseits ist dieser eine gute Checkliste, andererseits für den Patienten, um Versicherungsleistungen geltend zu machen. Und: Patienten mit Frontzahntrauma gehören in den Recall. ZBB Ausgabe 1/2010


Tagung

Dr. Sebastian Paris, Kiel: Müssen wir noch bohren? Die Infiltration ist der Versiegelung überlegen. Selbst bei den Milchzähnen mit Läsionsprogression erreicht die Infiltration laut einer Studie wesentlich bessere Ergebnisse. Für die indirekte approximale Infiltration ist eine Grundvoraussetzung das Anlegen von Kofferdam, denn es erfordert absolute Trockenheit. Nach dem zweiminütigen Ätzen und der Trocknung erfolgt dann die Infiltration über einen Zeitpunkt von genau drei Minuten. Diese Zeit ist unbedingt einzuhalten, da es sich hierbei um einen Kapillarvorgang handelt. Nach Reinigung und Lichthärtung kann eventuell noch einmal eine einminütige Infiltration erfolgen. Mittels dieser mikroinvasiver Behandlung ist Karies erfolgreich gestoppt - regelmäßige Röntgenbilder sollten jedoch immer wieder zur Kontrolle angefertigt werden. Da mit den Infiltrationsmitteln kleine oberflächliche Flecken verschwinden, wird zugleich ein sehr ästhetisch ansprechendes Ergebnis erreicht. Als Kontraindikation sind inaktive Läsionen wie Schmelzbildstörungen (Trauma, Fluorose) genannt. „Müssen wir noch bohren?“ – Laut Dr. Paris vielleicht nicht mehr ganz so früh Dank der Infiltrationstechnik.

Prof. Dr. Christian H. Splieth, Greifswald: Füllung und Krone am Milchzahn Beim Milchzähnen ist alles anders als bei permanenten: Zahnärzte scheinen Angst vor ihnen zu haben. Schließlich werden in Deutschland nur die Hälfte der kariösen Milchzähne gefüllt. Anders gesagt: Die Hälfte der kariösen Milchzähne werden nicht behandelt! Etwa die Hälfte der approximalen Füllungen wiederum geht verloren wegen Sekundärkaries, Insuffizienz infolge von Frakturen und so weiter. Auch die Sorgfalt des Behandlers spielt eine Rolle. Auf der Suche nach dem richtigen Füllungsmaterial stößt man zuerst auf Amalgam: Es ist das bessere Mittel der Wahl in der KinderzahnZBB Ausgabe 1/2010

heilkunde, aber Prof. Splieht möchte und kann es nicht empfehlen. Glas-Ionomer-Füllungen sind überhaupt keine Alternative, sondern fast schon Körperverletzung, denn das kann im Milchzahn nicht halten. So bleiben als alternative Materialien Kompomere und Komposite. Bei der Auswahl des Füllungsmaterials ist aber auch zu berücksichtigen, inwieweit das Kind kooperationsbereit ist. Wie groß müsste die Füllung werden? Bei geringer Compliance, aber hoher Kariesaktivität ist nämlich zu überlegen, lieber zu einer Stahlkrone zu greifen. Prof. Splieth hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht: Eine Strahlkrone hält länger als jede mehrflächige Füllung, die Verlustrate ist gering, das Material ist mikrobakteriell kaum belastbar. Für den Frontzahnbereich empfiehlt Prof. Splieth Frasaco-Strip-Kronen.

Prof. Splieth (re.), wissenschaftlicher Leiter des 19. Brandenburgischen Zahnärztetages und Dr. Sebastian Paris, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Kiel

PD Dr. Jan Kühnisch, München: Milchzahnendodontie Die Milchzahnkaries stellt bei Kindern nach wie vor ein relevantes klinisches Problem dar. Aufgrund der anatomischen Besonderheiten des Milchzahnes, welche zu einer raschen Mitbeteiligung der Pulpa im Fall von kariösen Dentinläsionen führen, muss der kinderzahnärztlich tätige Zahnarzt das Spektrum endodontischer Behandlungsmethoden am Milchzahn beherrschen. Zu den zahnbezogenen Indikatoren für eine erfolgreiche endodontische Behandlung im Milchgebiss zählen die klinische Symptomlosigkeit (negative Schmerzanamnese, fehlende Per-

Freuen Sie sich schon jetzt auf den 20. Brandenburgischen Zahnärztetag am 19. und 20. November 2010 im Messe- und Tagungszentrum Cottbus zum Thema: „Update Zahnheilkunde“ unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald!

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Tagung

PD Dr. Jan Kühnisch, Oberarzt im Funktionsbereich Kinderund Jugendzahnheilkunde der LMU München

absolut wichtig, damit die Kinder später eine Chance haben, kariesfrei zu sein. Nun gibt es im Land Brandenburg keine reine Kinderzahnarztpraxis. Dennoch könnte die eine oder andere Anregung aus der Hamburger Praxis hilfreich sein, eine Zahnarztpraxis kinderfreundlicher zu gestalten. Gedämpfte Pastelltöne, möglichst wenig Sichtbares, was an einen Zahnarzt erinnert, eine Duftsäule beispielsweise gegen den typischen Praxisgeruch kussionsempfindlichkeit, nicht diagnostizier- – sprich: auch Kinder wissen eine Wohlfühlatbarer Fistelgang, keine erhöhte Zahnbeweg- mosphäre sehr zu schätzen. lichkeit). Die klinische Diagnostik sollte vor der Indikationsstellung zur Vitalamputation oder Um Kinder wirtschaftlich behandeln zu können, Wurzelkanalfüllung durch ein präoperatives muss jeder Termin letztendlich Geld bringen. Röntgenbild ergänzt werden, um pathologi- Es gibt jede Menge Leistungen, die von der sche Resorptionen bzw. Entzündungsprozesse GKV nicht abgedeckt sind – aber doch angeboten werden können. Bei der Erstberatung darf zu erfassen. es allerdings absolut keine Behandlung geben. Die Grenze für endodontische Verfahren wird Das Kind wird einer umfassenden Diagnostik einerseits bei positiver klinisch-röntgenolo- – einschließlich Röntgenbefund – unterzogen. gischer Anamnese und andererseits mit fort- Für jeden einzelnen Zahn wird ein Behandschreitender physiologischer Wurzelresorption lungsplan aufgestellt und gemeinsam mit dem bei einer Resorption von mehr als einem Drittel begleitenden Elternteil genau erklärt. der Wurzellänge gezogen. In Abhängigkeit vom Zahn und dem Zahnungsalter korrespondiert Wenn Probleme mit der Kooperationsbereitdiese mit einem chronologischen Alter von schaft des Kindes zu erwarten sind, sollte ein zwischengeetwa 4 bis 5 Jahren für die Milchfrontzähne und „Mundhygiene-Desens-Termin“ von etwa 8 bis 9 Jahren für die Milchmolaren. schaltet werden. Das ist übrigens eine privaUnter Berücksichtigung dieser Altersangaben te Leistung, bei der eine speziell ausgebildete und des Behandlungsumfangs wird deutlich, ZFA dem Kind die Praxis erklärt und mit den dass vor allem bei kleinen Kindern die Zahn- Gerätschaften vertraut macht. sanierung – einschließlich der endodontischen Maßnahmen – nur in Sedierung bzw. Allgemein- Kinder unter Narkose zu behandeln, kann sich anästhesie durchgeführt werden kann. Daher anbieten bei einer Behandlungsunfähigkeit wird empfohlen, die Indikation für aufwendige oder auch -unwilligkeit, bei multiblen Abszesendodontische Maßnahmen sorgfältig abzuwä- sen oder sehr hohem Kariesbefall. Hier ist ingen und die Extraktion des betreffenden Zahnes als Behandlungsalternative in Erwägung zu ziehen.

Dr. Tanja Roloff, Hamburg: Kinderzahnheilkunde in der Praxis Dr. Tatjana Roloff, niedergelassene Zahnärztin mit einer Zahnarztpraxis für Kinder

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Dr. Roloff behandelt ausschließlich Kinder in ihrer Praxis im Hamburg. Alles ist darauf ausgerichtet: die Praxisausstattung, das Bestellsystem, das Narkosemanagement. Ihre Praxisphilosophie lautet: Sanierte Milchzähne sind ZBB Ausgabe 1/2010


Tagung

nerhalb der Planung das Gespräch mit den Eltern äußerst wichtig. Alles sollte genau erklärt und gezeigt werden. Mit einer anschließenden Unterschrift ist die Aufklärung zu dokumentieren. Eine Behandlung unter Narkose hat definitiv unter Kofferdam zu passieren, damit auch kein Wasser in den Hals gelangt und sie sollte nicht länger als 90 Minuten dauern. Eltern sollten für die Rückfahrt zwei Begleitpersonen einplanen - für solche und andere (mundhygienische) Ratschläge sind diese dann immer sehr dankbar.

Dr. Christine Berndt, Universität Greifswald: Kariesprävention in Zeiten des Caries Declines Seit der Einführung fluoridierter Zahncremes in den Neunzigern ist die Karies beständig auf dem Rückzug. Aber: Diese Zahnkrankheit polarisiert ebenso wie unsere Gesellschaft. Der Mehrheit der kariesfreien Kinder steht eine wachsende Gruppe Problemkinder gegenüber, die oftmals sozial schwachen Schichten entstammen. Ihre Gebisse sind stark durch Karies zerstört, obwohl sie noch nicht einmal das dritte Lebensjahr erreicht haben. Die Zufuhr von Fluoriden ist dank fluoridiertem Speisesalz, Zahnpasta (deren Fluoridgehalt von 1990 bis heute etwa verdoppelt wurde), Lacken, Gelen und Lösungen heutzutage unvergleichlich besser gesichert als noch vor 20 Jahren. Weil viel bekanntermaßen nicht viel hilft, sollte sich die zusätzliche Einnahme von Fluoretten auf Kinder mit Kariesrisikodiagnose beschränken, andernfalls drohen Fluorosen. Die ZBB Ausgabe 1/2010

konsequente Verwendung fluoridhaltiger Zahncreme in Kombination mit regelmäßiger Plaqueentfernung und Versiegelung reicht aus, um Kinderzähne gesund zu erhalten. Europaweit hat man sich darauf verständigt, für Zwei- bis Sechsjährige jeweils eine erbsengroße Menge Zahncreme zu empfehlen, wobei Erbsengröße als Größe des kleinen Fingernagels des Kindes definiert wurde. Doch welche Kinder sind es, die Sorgen bereiten? Überwiegend unkooperative Zwei- bis Fünfjährige mit ausgedehnter Nuckelflaschenkaries. Die Dauerselbstbedienung der Kleinen aus der Nuckelflasche ist bequem und setzt sich nachts fort. 76 Prozent der Kinder trinken während der Nacht selbst im Schlaf regelmäßig in Selbstbedienung aus der Flasche. Froh sein können die, deren Eltern Milch oder Wasser hineingefüllt haben - die meisten Kleinen erhalten leider auch in der Nacht gesüßten Tee oder Fruchtsaftgetränke. Selbst große Mengen Mineralwasser schaden der Zahngesundheit, denn das Wasser sorgt für die Entmineralisierung des Speichels. Wenn aus Kindern langsam Jugendliche werden, stellt die Pubertät mit ihrem veränderten Hygieneverhalten vor allem bei den „Ehschon“-Risikokindern eine Gefahr für die Zähne dar. 19


Tagung

Diese Jugendlichen profitieren dann am meisten von der Fissurenversiegelung. Da allerdings die eigentliche Kariesaktivität dadurch nicht reduziert wird, folgt oft die Zunahme der approximalen Karies. Mit Hilfe moderner Röntgentechnik, die Läsionen bereits im Schmelzbereich sichtbar macht, und Versiegelung der Approximalflächen wäre auch dieser Karies beizukommen, vorausgesetzt natürlich, die Jugendlichen lassen sich zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen motivieren.

Dr. Sadowski demonstrierte an einer Originalversion die Funktionsweise des Z-PMS, wobei sich herausstellte: Nach kurzer Auseinandersetzung mit der Software ist das Z-MPS leicht verständlich. Es bleibt eine Fleißaufgabe.

Dr. Christine Jann, Potsdam: Abrechnung - richtig ist wichtig

Dr. Wolfram Sadowski, Gransee: Qualitätsmanagement – Warum und wie?

Dr. Wolfram Sadowski, Dr. Christine Jann (r.), niedergelassene Zahnärzte im Land Brandenburg

QM-Vorträge der LZÄKB: 24.02.2010 14.04.2010 08.09.2010 03.11.2010

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„Qualität kommt von Qual“ – scheint so manches Praxisteam zu befürchten, das sich mit der Qualitäts-ManagementProblematik auseinandersetzen muss. Dabei bringt ein richtig angewandtes QM eine Reihe von Vorteilen. Derzeit gibt es wohl kaum eine brandenburgische Zahnarztpraxis, bei der das Thema nicht auf der Tagesordnung steht, denn bis Ende 2010 muss jede Praxis laut Gesetz über ein Qualitätsmanagement-System verfügen. Hierfür bietet die Landeszahnärztekammer einen Service mit einem eigens für die brandenburgischen Zahnärzte entwickelten Zahnärztlichen PraxisManagementSystem, dem Z-PMS. Damit entfällt die Notwendigkeit, sich auf einem unübersichtlichen Markt umzutun. Viele der dort angebotenen QM-Systeme sind keineswegs auf eine zahnärztliche Praxis zugeschnitten, deshalb kompliziert in der Anwendung und oftmals nicht gerade preiswert. Das Z-PMS hingegen deckt alle notwendigen Erfordernisse ab und lässt sich leicht umsetzen, so dass jede Praxis ihr eigenes, auf ihre speziellen Erfordernisse zugeschnittenes Qualitätsmanagement betreiben kann. Die aktualisierte und verbesserte Variante liegt seit Anfang Dezember in den Praxen vor (siehe auch ZBB 6/2009).

Schon zum zweiten Mal konnte Dr. Christine Jann auf dem brandenburgischen Zahnärztetag nicht ihr Wunsch-Referat „Neue GOZ“ halten. Noch immer steckt der Referentenentwurf in der Schublade, doch vertraut man dem Koalitionsvertrag, dürfte er in absehbarer Zeit dort wieder herausgeholt werden. Bis es soweit ist, gilt die alte Gebührenordnung. Wie im Programmheft ausgewiesen: „Nur eine formal und inhaltlich richtig erstellte Rechnung ermöglicht es den Zahnärzten, den Anspruch auf Ausgleich gegenüber den Patienten bzw. dem Zahlungspflichtigen durchzusetzen“, beleuchtete Dr. Jann alle Seiten der privaten Abrechnung. Intensiv erörterte sie den Paragraphenteil im Hinblick auf eine präventionsorientierte Kinder- und Jugendzahnheilkunde und thematisierte die Themen Rechtsbeziehungen, Verjährungsfristen von Honoraransprüchen sowie Beihilfevorschriften. In zahlreichen Beispielen erläuterte Dr. Jann die richtige Verwendung der einzelnen Gebührennummern und die Möglichkeiten der analogen Berechnung. Thema war auch die Abrechnung der PZR, wobei sie an die Praxismitarbeiterinnen appellierte, sich vor jeglicher Pauschalisierung zu hüten und die PZR korrekt nach GOZ-Positionen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu berechnen. ZBB Ausgabe 1/2010


Fortbildung

„aísthesis“ in der Zahnmedizin Ästhetische Zahnmedizin ist in aller Munde. Und nicht nur das, auch Presse und Fernsehen beschäftigen sich mehr und mehr mit diesem spannenden Thema. Dadurch fragen auch Patienten vermehrt nach ästhetischen Lösungen in der Zahnheilkunde.

Autor: Prof. Dr. med. dent. Roland Frankenberger, Universität Marburg

Prof. Frankenberger

Die Literaturliste kann in der Redaktion angefordert werden

Nach dem adhäsiven Aufbau des Zahnes 12 geht die Behandlung interdiziplinär weiter

Aber was ist das eigentlich, ästhetische Zahnmedizin? Klar ist, es gibt sowohl nationale als auch internationale Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin, American Academy of Esthetic Dentistry), wissenschaftliche Zeitschriften (Ästhetische Zahnmedizin, European Journal of Esthetic Dentistry, Journal of Esthetic and Restorative Dentistry) und Lehrbücher zum Thema ästhetische Zahnmedizin. Trotzdem ist gerade durch die notwendige Abgrenzung zu Begriffen wie „Kosmetische Zahnmedizin“ eine klare Definition von Ästhetik in der Zahnmedizin wichtig. Ästhetik kommt aus dem Griechischen (aísthesis: Wahrnehmung) und ist definiert als die Lehre von der wahrnehmbaren Schönheit sowie von Gesetzmäßigkeiten und Harmonie in der Natur [1-3]. Übertragen auf die Zahnmedizin bedeutet diese vermeintlich kurze Definition schon sehr viel. Ästhetische Zahnmedizin ist darauf bedacht, in ihrem medizinischen Schaffen primär die Natur nachzuahmen, also im Rahmen der oralen Rehabilitation ästheti-

sche Aspekte nicht außer Acht zu lassen, sondern als vollwertige Bausteine in die Behandlungsplanung zu integrieren [4]. Um der modernen Zahnmedizin mit ihrer Bedeutung für die Medizin allgemein gerecht zu werden, darf ästhetische Zahnmedizin nicht auf Bleaching und Veneerkleben beschränkt sein, sie muss vielmehr alle Subspezialitäten mit berücksichtigen: Prothetik inklusive Funktionslehre, Zahnerhaltung, Endodontie, Parodontologie, Kieferorthopädie und Oral- sowie MKG-Chirurgie. Nur dann kann ästhetische Zahnmedizin sinnvoll sein und als wertvolle Ergänzung zum zahnärztlichen Tun fungieren. Dieser hohe interdisziplinäre Ansatz erfordert eine enge Kommunikation zwischen den beteiligten Kollegen und eine abgestimmte Fallplanung. An dem unten gezeigten Fall arbeiten aktuell zahnärztliche Kollegen aus der konservierenden Zahnheilkunde, der Kieferorthopädie und der Implantologie eng zusammen. Nach adhäsivem Aufbau des Zahnes 12 wird nun durch eine kieferorthopädische Behandlung die Implantologie an Position 22 vorbereitet.

Curriculum Ästhetische Zahnmedizin – 4044.0 Moderator: Prof. Dr. med. dent. Roland Frankenberger Kursbeginn: 28./29. Mai 2010 (sechs Wochenenden) Weitere Infos zur Fortbildung: www.pfaff-berlin.de oder telefonisch unter 030 414 72 50.

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Fortbildung/Aktuelles

Besucher aus Bozen in Berlin [Pfaff Berlin] Im November des letzten und im Januar dieses neuen Jahres haben sich innerhalb ihres Berufspraktikums acht angehende Dentalhygienikerinnen und ein Dentalhygieniker aus Bozen auf den Weg nach Berlin ins Philipp-Pfaff-Institut gemacht, um die deutsche Variante dieser Aufstiegsfortbildung kennenzulernen. Das Philipp-Pfaff-Institut bietet die einjährige nebenberufliche Aufstiegsfortbildung seit 2006 an. In Italien wird die Dentalhygienikerin als dreijährige Ausbildung an der Claudiana, der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe unter Leitung von Dr. Dr. Fabrizio Fontanella – Primar der Abteilung Odontostomatologie – Gesundheitsbezirk Bozen und Prof. Dr. Giorgio Deli, Außerordentlicher Professor der Università Cattolica Sacro Cuore in Rom, durchgeführt.

te zeigten sich im abschließenden Gespräch von der hohen Fortbildungsqualität sehr beeindruckt. Besonders die umfangreiche praktische Fortbildung wurde als Anregung für die eigene Ausbildung mitgenommen. Während der Pausen gab es Zeit für das eine oder andere Fachgespräch zwischen den Kursteilnehmern und für persönliche Kontakte. Ein Besuch in Bozen ist von den 14 DH-Seminarteilnehmerinnen nach den erfolgreich absolvierten praktischen und theoretischen Prüfungen im März 2010 geplant. Der Grundstein für weitere Hospitationen ist damit gelegt. Es ist sicherlich für alle an- und aufregend, einmal über den „eigenen Tellerrand“ hinweg zu schauen.

Zukünftige italienische Dentalhygieniker/innen besuchten das DH-Seminar des Philipp-PfaffInstitutes

Das Besuchsprogramm eröffnete der Geschäftsführer des Philipp-Pfaff-Institutes, Dr. Schmidt-Rogge, mit einem kurzen Abriss zur Geschichte der Zahnklinik der Charité und des Instituts. Anschließend nahmen die italienischen Besucher im DH-Seminar an den Vorlesungen und an den praktischen Kursanteilen im Rahmen der Patientenbehandlung teil. Für beide Seiten wies der Austausch von Informationen interessante Perspektiven auf. Die Gäs-

Potsdamer Schulkinder spenden für Kinder in Kenia Die Klasse 6b der Potsdamer Otto-NagelGrundschule sammelte 150 Euro für Schulkinder in Kenia. Mit einem Lichtbildervortrag über den Alltag der Kinder in Kenia bedankte sich ZA Raimar Köster, der sich seit Jahren im Verein Arzt- und Zahnarzthilfe Kenya e. V. engagiert. Auch Ordensschwester Fabian dankte bei ihrem Deutschlandbesuch im September (wir berichteten im ZBB 5/2009) den Schülern persönlich. Die Lehrerin bereitete eine Schulstunde vor, in der die Kinder Fragen stellen konnten, meist in Englisch. Fabian antwortete und schrieb zum Schluss einige Sätze auf Kisuaheli an die ZBB Ausgabe 1/2010

Tafel. Alle waren begeistert, vor allem, weil ihre Spende nun nicht mehr anonym war.

Die Klasse 6b der Otto-NagelGrundschule übergibt einen Spendenscheck für die Kinder in Kenia

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Abrechnung

Fragen und Antworten zur Abrechnung „Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen.“ (Goethe) In bewährter Art werden wir auch im Jahr 2010 diese Rubrik nutzen, um Ihre Abrechnungsfragen aus dem Praxisalltag zu beantworten. Autoren: Rainer Linke, Anke Kowalski Frage: Wenn bei einer prothetischen Versorgung funktionsanalytische Leistungen anfallen, können diese dann über den Heil- und Kostenplan zum Ansatz gebracht werden? Rainer Linke Vorstandsmitglied der KZVLB

Anke Kowalski stellv. Abteilungsleiterin Abrechnung

Antwort: NEIN! Nach § 28 Abs. 2 SGB V gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur zahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von der Krankenkasse auch nicht bezuschusst werden. Wählt ein Patient eine derartige Leistung, handelt es sich demnach um eine reine Privatleistung, die nicht auf dem Heil- und Kostenplan zu vermerken ist. Vielmehr wird diese reine Privatleistung im Rahmen der privaten Planung (Rechnung nach Maßgabe der GOZ und BEB) abgerechnet; und zwar losgelöst von den Angaben zu den nach Maßgabe der GOZ abzurechnenden ZELeistungen für gleichartige und/oder andersartige Versorgungen, die von den Festzuschüssen erfasst werden und deren Honoraranteil unter III. 3 bzw. V. auf dem Heil- und Kostenplan der Krankenkassen auszuweisen sind. Frage: Nach der Abrechnungsbestimmung zur Geb.-Nr. 04 gilt: „Eine Leistung nach Nr. 04 kann einmal in zwei Jahren abgerechnet werden.“ Im ZÄ-Blatt der Ausgabe 4/2006 wurde der Terminus „… abgerechnet werden“ so definiert, dass es auf den Tag der Leistungserbringung ankommt. Dem entgegen geht die BEMA-Kommentierung von Liebold/Raff/Wissing davon aus, dass die Geb.-Nr. 04 jedes 9. Quartal abrechenbar wäre. Welche Aussage ist nun richtig? Antwort: Im Zuge Ihrer Anfrage baten wir die KZBV erneut um ihre dahingehende Stellungnahme. Abweichend zu ihrem damaligen Standpunkt teilte uns nun die KZBV mit, dass sie sich mit dem Spitzenverband der Kranken-

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kassen darauf geeinigt habe, dass eine erneute Erhebung des PSI-Code innerhalb des Quartals, in welchem diese wieder möglich ist (also nach Ablauf von sieben „Leerquartalen“) frei wählbar ist und dass es auf eine taggenaue Bestimmung des Zeitpunktes der erneuten Erhebung des PSI-Code damit nicht mehr ankommt. Beispiel: Tag der Leistungserbringung (Ereignistag): 20.03.08; Erneute Erhebung des PSI-Code: 05.01.10 Fristverlauf: I’08 (20.03.08) II’08 III’ 08 IV’08 I’09 II’09 III’09 IV’09 I‘10 (05.01.10)

= = = = = = = = =

Leistungsquartal 1. Leerquartal 2. Leerquartal 3. Leerquartal 4. Leerquartal 5. Leerquartal 6. Leerquartal 7. Leerquartal neues Leistungsquaral

Zusammenfassung: Die Erhebung des PSI-Code ist nach dem Ablauf von 7 Leerquartalen im 8. Quartal (also ab dem 01.01.2010) erneut abrechenbar, wobei es auf keine taggenaue Bestimmung der Leistungserbringung ankommt. Frage: Wird bei der Durchführung von Besuchen (GOÄ-Nrn. 48, 50 und 51) die Praxisgebühr fällig? Antwort: Folgende einvernehmliche Regelung wurde dahingehend zwischen der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen bereits 2005 getroffen und publiziert: „Eine Zuzahlung ist grundsätzlich auch dann zu leisten, wenn ein Besuch nach den GOÄ-Nrn. 48, 50 und 51 als alleinige Leistung erbracht wird. Der Besuch ist damit nicht der BEMA-Nr. 01 gleichzusetzen. Für Besuchsleistungen nach ZBB Ausgabe 1/2010


Abrechnung

GOÄ-Nrn. 48, 50 und 51, bei denen ausschließlich eine Vorsorgeuntersuchung zur Erlangung des Bonus durchgeführt wird, ist keine Zuzahlung zu leisten. Darüber hinaus können neben der Vorsorgeuntersuchung Leistungen nach den Gebührennummern 04, Ä 925 bis Ä 935, 8, 107 erbracht werden; die auch keine Zuzahlung auslösen.“

Frage: Ein Härtefall-Versicherter wählt eine Regelversorgung mit Edelmetall. Woraus ergibt sich der NEM-Zuschuss-Betrag für die Abrechnungseinheiten der jeweiligen Regelversorgung? Antwort: Entsprechend der im KZV-SonderRundschreiben 3/2009 veröffentlichten Höchstpreisliste für gewerbliche und praxiseigene Laboratorien im Land Brandenburg wird mit Gültigkeit zum 01.01.2010 unter der BEL-Nr. 970 0 die Leistungsbezeichnung „Verarbeitungs-Aufwand NEM-Legierung“ mit einem Euro-Betrag von 10,81 aufgeführt. Werden die 7 Prozent Mehrwertsteuer hinzugerechnet, ergibt sich (nach Rundung) ein derzeitiger Zuschussbetrag von 11,57 € je Abrechnungseinheit.

Hinweis: Erfolgt der Besuch ausschließlich für eine Vorsorgeuntersuchung zur Erlangung des Bonus (die Geb.-Nr. 01 ist neben Besuchsleistungen nicht abrechenbar), so ergibt sich für die Kennzeichnung bezogen auf die Zuzahlungspflicht (die in diesem konkreten Fall nicht gegeben ist) die Ziffer 3. Diese Zuzahlungskennzeichnung steht für: „Zahnärztliche Untersuchung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 4 und 5 SGB V.“ Frage: Ist die elektronische Längenbestimmung der Kanäle eine eigenständige Privatleistung Frage: Bezogen auf die nachstehende Befund- oder wird wegen dieser Maßnahme die gesamsituation soll bei der Freiendbrücke 15 – 13 die te Wurzelbehandlung außervertraglich? vestibuläre Verblendung erneuert werden und eine Wiedereingliederung dieser Brücke erfol- Antwort: In Anlehnung an die wissenschaftliche gen. Ist diese Wiederherstellungsmaßnahme Stellungnahme der DGZMK zum Thema „Die festzuschussfähig? Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge“ (03/2004) * vertritt der VorTP stand der KZVLB die AufR fassung, dass lediglich die f B f k k b 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 elektrometrische Längenbestimmung (GOZ-Nr. 240) Antwort: Nein! Da auch bei Wiederherstel- mit dem Patienten privat zu vereinbaren ist und lungsmaßnahmen die Zahnersatz-Richtlinien somit die Abdingung der gesamten Wurzelbezu beachten sind und die ZE-Richtlinie 22 in handlung entfällt. Bei dieser LängenbestimSchaltlücken den Ersatz von Eckzähnen durch mung handelt es sich um eine eigenständige Freiendbrücken ausschließt, sind keine Festzu- - allerdings außervertragliche - Leistung, die soschüsse ansatzfähig. Diese Leistung muss mit mit nicht gegen das Zuzahlungsverbot zu Vertragsleistungen verstößt. dem Patienten privat liquidiert werden.

*Auszug aus der Stellungnahme der DGZMK: „…Die Röntgenmesstechnik hat sich als Standardtechnik zur Längenbestimmung bewährt, auch wenn mit ihr das physiologische Foramen nur arbiträr bestimmt wird [6]... Die elektrische Längenmessung (Endometrie) hat durch Verbesserung des physikalischen Messprinzips an Bedeutung gewonnen und ist der röntgenologischen Bestimmung in der direkten Lokalisierung der Konstriktion überlegen [7, 8]... Die endgültige Arbeitstiefe soll aber nicht nur aus forensischen Gründen röntgenologisch abgesichert werden, ein zusätzliches Röntgenbild bietet oft zusätzliche, für die weitere Wurzelkanalbehandlung relevante Informationen. Die Kombination von Endometrie und Röntgenmessaufnahme liefert derzeit die genaueste Bestimmung der endodontischen Arbeitslänge...“

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Privates Gebührenrecht

Heil- und Kostenplan ist verbindlich In einem erst jetzt bekannt gewordenen Berufungsverfahren vor dem brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) klagte ein behandelnder Zahnarzt auf vollständige Begleichung seiner Honorarforderung bzw. Liquidation für seine Leistungen. Autor: Dipl.-Stom. Roland Kobel GOZ-Ausschussmitglied der LZÄKB

Dipl.-Stom. Roland Kobel

Ein behandelnder Zahnarzt hatte die in einem Heil- und Kostenplan kalkulierten Kosten in seiner späteren Liquidation aufgrund höherer Laborkosten und veränderter Bemessungsfaktoren deutlich überschritten. Auch das Berufungsgericht hat seiner Klage nur teilweise stattgegeben und den beklagten Patienten auf Restzahlung in Höhe von 5.452,64 € nebst Zinsen verurteilt. Alle Details des Rechtsstreites sind nicht bekannt, jedoch lassen einige Aussagen aus der Urteilsbegründung Rückschlüsse zu; sind einige Einzelheiten durchaus allgemein interessierend und sollen deshalb hier näher beleuchtet werden. Nicht zuletzt, um ähnliche Fälle in der täglichen Praxis bei der Behandlungsvorbereitung zu vermeiden.

Schätzungen von Fremdlaborkosten sind nicht verbindlich Zahntechnik ist hochwertige Handarbeit – und entsprechend kostenintensiv

Die in die Gesamtliquidation eingeflossenen Material- und Laborkosten bleiben in vollem Umfang berechenbar, obwohl sie den im Heilund Kostenplan angegebenen Betrag in Höhe

von 5.000 € deutlich überschreiten. Jedoch war aus diesem klar erkennbar, dass es sich hierbei um eine Schätzung der Kosten eines Fremdlabores handelt. Derartige Kosten können in der Regel aber erst nach Herstellung des Zahnersatzes abschließend ermittelt werden.

Erhöhung des Gebührensatzes für prothetische Leistungen ... Das Gericht führt hierzu aus: „... Der in dem Heil- und Kostenplan angesetzte Betrag von 1.956,38 €, der anhand eines 2,3-fachen Gebührensatzes ermittelt worden ist, ist grundsätzlich verbindlich. Denn der Zahnarzt ist vor Beginn ... in der Lage, die zu erbringenden Leistungen zu überblicken. ... Eine Erhöhung des in diesem Heil- und Kostenplan veranschlagten Honorares ist daher nur gerechtfertigt, wenn nicht vorhersehbare Umstände zu einer Erhöhung des Steigerungssatzes führen. ...“ Hier bezieht sich das brandenburgische OLG ausdrücklich auf die vergleichbare Rechtssprechung des OLG Köln aus dem Jahr 1996. Und es ist anzunehmen, dass auch zukünftig Honorarerhöhungen aufgrund erhöhter Gebührenbemessungen von Gerichten äußerst kritisch bewertet werden.

... und begleitende chirurgischkonservierende Leistungen Auch hinsichtlich der Kosten für begleitende chirurgisch-konservierende Leistungen haben die Voraussetzungen für eine nachträgliche Überschreitung des 2,3-fachen Satzes gefehlt, so dass nur ein Gesamthonorarbetrag unter Zugrundelegung des „Schwellenwertes“ anerkannt wurde. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14. September 2006, Az.: 12 K 31/06 26

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Privates Gebührenrecht/Praxis

Resümee und Kommentar des GOZ-Ausschusses

dann gemäß § 9 auch in ihrer tatsächlichen Höhe weitergegeben.

Dieses erste – bekannte – Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichtes zur GOZ, speziell zur Verlässlichkeit sowie Verbindlichkeit von Heil- und Kostenplänen, reiht sich ein in die Aussage anderer, auch höherer Gerichte. Müssen Ansprüche aus einer zahnärztlichen Liquidation vor Gericht eingeklagt werden, und liegt dieser ein vorher erstellter Heil- und Kostenplan zugrunde, ist Folgendes zu beachten:

b) Auch die endgültige Höhe der Gebühren, welche durch den Bemessungsfaktor bestimmt wird, kann erst nach Abschluss der Behandlung festgestellt werden. Bereits im Vorfeld der Behandlung bekannte Schwierigkeiten oder häufige, bei vielen Patienten vorzufindende Erschwernisse rechtfertigen dennoch keine nachträgliche Erhöhung des Gebührenfaktors. Diese sollten demzufolge also bereits beim Kostenangebot mit der Bemessung eines entsprechend höheren Gebührenfaktors berücksichtigt werden.

Abweichungen vom – kostenpflichtigen – Heilund Kostenplan sind möglich, jedoch kann ein Patient auf gewisse Verlässlichkeit bzw. Verbindlichkeit vertrauen. a) Fremdlaborkosten sind für den Zahnarzt im Voraus nur zu schätzen. Tatsächliche Laborkosten eines Fremdlabores stehen für ihn erst nach Abschluss der Behandlung fest; werden

c) Der Begleittext sollte und muss Hinweise zu möglichen Abweichungen hinsichtlich der Laborkostenschätzung sowie zu nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Behandlung und einer daraus resultierenden Erhöhung des Gebührenfaktors enthalten.

Neue Richtlinie für das digitale Röntgen Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) wurde im Abschnitt 3.2.7. „Dentale Röntgeneinrichtungen: Tubusgeräte, Panoramaschichtgeräte, Fernröntgengeräte“ hinsichtlich der Grauwertprüfung neu gefasst und ist ab sofort gültig. Autor: Dr. Harald Renner, Vorsitzender der Zahnärztlichen Stelle Röntgen der LZÄKB

ständigenprüfung zu erfolgende direkte Dosismessung ersetzt.

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) verlangt hinsichtlich der Konstanzprüfung bei dentalen digitalen Röntgeneinrichtungen (Tubusgeräte, Panoramaschichtgeräte, Fernröntgengeräte) die monatliche Kontrolle und Dokumentation folgender Parameter im Vergleich zur Abnahmeprüfung: • das visuelle Auflösungsvermögen anhand der Abbildung eines Strichrasters, • der Mindestkontrast.

Ausschnitt aus der QS-RL: Die Konstanzprüfung ist nach Norm DIN 6868-5 durchzuführen. Abweichend von den Vorgaben der DIN 6868-5 wird die Ermittlung des Grauwertes im Rahmen der Konstanzprüfung digitaler Dentalröntgensysteme durch eine direkte Dosismessung, wie in der Abnahmeprüfungsnorm DIN 6868-151 beschrieben, ersetzt. Diese Dosismessung ist alle fünf Jahre durchzuführen (Prüfhäufigkeit). Abweichend von den Vorgaben der DIN 6868-5 sind für Neugeräte (Erstinbetriebnahme ab 1. Juli 2008) bei der Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung der Bildempfängerdosismessung bei digitalen Panoramageräten Absorberwerte von 1,8 mm Cu + 6 mm Al zugrunde zu legen.“

Hinsichtlich der Grauwertprüfung (dosisäquivalente Größe) wurde die QS-RL geändert. Die Grauwertprüfung muss ab sofort bei der Konstanzprüfung nicht mehr durchgeführt werden. Sie wird durch eine im Rahmen der SachverZBB Ausgabe 1/2010

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Recht & Steuern

Zahnarzthaftung bei „haltlosen“ Versprechen Oft wird in der Implantologie die zahnärztliche Leistung so oder ähnlich beschrieben: Zahnimplantate sind eine moderne Alternative zum herkömmlichen Zahnersatz. Doch oft genug bleibt diese Werbung nur ein Traum – ein „haltloses“ Versprechen. Autorin: Gabriele Mayer Rechtsanwältin Die Rechtsprechung befasst sich in auffälliger Häufigkeit mit Zahnarzthaftungsfragen aus implantologischer Zahnversorgung. Das könnte für nicht ausreichende Standards bei der Implantologie einerseits und mangelnde Sorgfalt bei Therapieplanung und deren Durchführung sprechen. Die Haftung wegen eines Behandlungsfehlers ist nach wie vor der „klassische“ Fall der Zahnarzthaftung und steht nach wie vor im Vordergrund von Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Zahnärzten. Der Begriff des zahnärztlichen Behandlungsfehlers („Kunstfehler“) ist im Gesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung knüpft insoweit an den Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. Die Behandlung muss sich an dem Standard eines gewissenhaften Zahnarztes der betreffenden Fachrichtung messen lassen. Hieraus wird deutlich, dass die Medizin – nicht die Rechtsprechung – den Sorgfaltsmaßstab vorgibt. Dieser orientiert sich an objektiven Kriterien.

Wir danken für die Nachdruckerlaubnis: ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis, Ausgabe 11/09, S. 30-32, Oemus Media AG, Leipzig

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Entscheidend ist nicht das Maß an Sorgfalt, das der einzelne Zahnarzt individuell aufzubringen vermag: vielmehr wird der Zahnarzt immer an der Sorgfalt des erfahrenen und gewissenhaften Fachvertreters gemessen. Für die Ermittlung des medizinischen Standards nehmen die Gerichte Zugriff auf die Leitlinie Implantatversorgung der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Wurden diese darin aufgeführten umfangreichen, strengen Therapieindikationen und Risikofaktoren durch den Zahnarzt nicht beachtet, drängt sich das Vorliegen eines Behandlungsfehlers dem Gericht nahezu auf.

Wann liegt Behandlungsfehler vor? Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für etwaige Unverträglichkeiten vor, so besteht für den Zahnarzt keine Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen des Zahnersatzes. Dass es bei einer implantatgetragenen Zahnersatzkonstruktion zu galvanischen Strömungen geringster Stärke im Mund kommt, stellt keinen Behandlungsfehler dar, sondern ist regelmäßige Folge der notwendigen Verwendung unterschiedlicher Metalle, ohne dass hiermit medizinisch relevante Auswirkungen verbunden wären. ¹ Fertigt der Zahnarzt eine Zahnprothese an, die unmittelbar nach der Extraktion der Zähne eingesetzt wird und lediglich den Zeitraum bis zur vollständigen Ausheilung des Kiefers und einer Versorgung mit Implantaten überbrücken soll, sind Schmerzen, Druckstellen und Unzulänglichkeiten beim Sitz der Prothese unvermeidlich, da sich der Kiefer im Zuge des Heilungsprozesses verändert. Dadurch können wiederholt Anpassungsarbeiten erforderlich werden. Dieser Umstand lässt keine Rückschlüsse auf Mängel der Prothese zum Behandlungszeitpunkt zu. ² Die zahnärztliche Behandlung mit Freiendbrücken war von vornherein unbrauchbar und auch durch Nachbesserungsarbeiten nicht funktionstüchtig zu machen. Die Folge: 7.000 Euro Schmerzensgeld, da die Patientin ca. fünf Jahre ohne fachgerechte Versorgung blieb und sich umfangreichen Nachbehandlungen unterziehen musste. ³ Es greift eine Beweislastumkehr zulasten des Zahnarztes ein, der es in erheblichem Umfange unterlässt, Diagnose- und Kontrollbefunde zum Behandlungsgeschehen zu erheben. DieZBB Ausgabe 1/2010


Recht & Steuern

se Beweislastregel findet Anwendung, wenn es ein Zahnarzt unterlässt, sich nach dem Einsatz von Implantaten durch eine Röntgenkontrolle 3 über die Passgenauigkeit zu vergewissern.

Beispielhafte Aufklärungsfehler Wegen einer Verletzung seiner Aufklärungspflicht über das Risiko einer Implantatabstoßung kann der Zahnarzt ebenso haftbar gemacht werden: Der behandelnde Arzt hat über diejenigen Risiken aufzuklären, die dem Eingriff typischerweise spezifisch anhaften und die für die Lebensführung des Patienten im Fall der Verwirklichung des Risikos von besonderer Bedeutung sind. Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass sich der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung zu der tatsächlich durchgeführten Behandlung entschlossen hätte, trifft den Arzt, wenn der Patient plausibel darlegt, dass er in diesem Fall in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre. Es ist nicht erforderlich, dass der Patient darlegt, wie er sich bei vollständiger Aufklärung tatsächlich 4 entschieden hätte. Kommen zur zahnärztlichen Versorgung einer Zahnlücke mehrere Alternativen des Zahn ersatzes (viergliedrige, bogenförmige Brücke, implantatgetragene Einzelbrücken oder herausnehmbare Prothese) in Betracht, die aus ex ante Sicht des Zahnarztes eine gleichwertige Versorgungschance bieten, aber insbesondere eine deutlich unterschiedlche Beanspruchung des Patienten durch die Behandlung zur Folge haben, so hat der Zahnarzt seinen Patienten über diese Behandlungsalternativen aufzuklären und die Therapiewahl unter Berücksichtigung der subjektiven Gründe des Pa5 tienten vorzunehmen. Vor der Knochenaugmentation mit künstlichem Knochenersatzmaterial bovinen Ursprungs ist der Patient sowohl über diese Tatsache aufzuklären als auch über die mögliche Alternative einer Augmentation nur mit körpereigenem Knochen beispielsweise aus dem Beckenkamm einschließlich der dafür erforderlichen Operation. Bestehen also mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte BehandlungsmöglichZBB Ausgabe 1/2010

keiten mit wesentlich unterschiedlichen Risiken oder Erfolgsaussichten, so ist der Patient hiervon in Kenntnis zu setzen, damit er in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechtes die Entscheidung für die eine oder andere Behandlungsmöglichkeit eigenverantwortlich 6 treffen kann.

Auch Aufklärung unterliegt der Haftungspflicht Die zweite Säule der zivilrechtlichen Haftung des Zahnarztes im Zusammenhang mit dem Behandlungsgeschehen ist die Haftung aus einem Aufklärungsfehler. Diese Haftung findet zunehmend Bedeutung in der Rechtsprechung. Die Verpflichtung des Zahnarztes zur Aufklärung basiert auf folgendem Grundgedanken: Der Patient soll selbst entscheiden dürfen, welche Behandlungsmaßnahmen er an sich vornehmen lässt. Dies ergibt sich aus dem grundgesetzlich verbürgten Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er soll nicht Objekt, sondern Subjekt des Behandlungsgeschehens sein. Nach der von dem Bundesgerichtshof verwendeten Formel ist über die mit der Durchführung des Eingriffs verbundenen „spezifischen Risiken im Großen und Ganzen“ aufzuklären (Risikoaufklärung). Soweit die voraussichtlichen typischen Folgen betroffen sind, wird auch der Begriff der Verlaufsaufklärung verwendet. Neben der Aufklärung über die mit einem Eingriff verbundenen Risiken ist der Patient auch über das Ausmaß der bei ihm anzutreffenden Befunde zu informieren (Diagnoseaufklärung). Von großer praktischer Bedeutung ist schließlich auch die Verpflichtung, den Patienten über etwaige Behandlungsalternativen aufzuklären. Grundsätzlich ist die Auswahl einer bestimmten Behandlungsmethode zwar Sache des Zahnarztes, sodass er nicht ungefragt erläutern muss, welche sonstigen Behandlungsmethoden in einem bestimmten Fall zu Gebote stehen. Gibt es jedoch alternative Methoden mit vergleichbaren Chancen, muss der Patient darüber aufgeklärt werden, damit er die Möglichkeit hat selbst zu entscheiden, welchen Weg er beschreiten möchte.

Kontakt: Rechtsanwälte Prof. Mayer & Kollegen Grassistraße 9 04107 Leipzig Tel.: 0341 14144-0 E-Mail: kanzlei@prof. mayer-kollegen.de

Eine Literaturliste kann unter E-Mail: zwp-redaktion@ oemus-media.de angefordert werden.

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Aktuelles

Eine Idee für Menschen mit Handicap Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, dass uns jederzeit genommen werden kann. (Richard von Weizsäcker) Nützliche Hilfen im Falle einer Behinderung sind stets willkommen – von einer Hilfe handelt der folgende Beitrag. Autorin: Dr. Gudrun Rojas, Zahnärztlicher Dienst Brandenburg a.d.H. Die regelmäßige zahnmedizinische präventive Betreuung der etwa 150 Kinder und Jugendlichen in der HELIOS-Klinik Hohenstücken – Neurologisches Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche – macht auf ganz besondere Weise deutlich, was es heißt, mit Behinderungen leben zu müssen.

Flyer mit Informationen über die verschiedenen Varianten der Halstücher zum Auslegen in Behinderteneinrichtungen können unter www. halstuecher-brehm. de, per E-Mail info@ halstuecher.de oder auch unter Tel.: 09502-924979 angefordert werden.

Seit vielen Jahren ist das Team des Zahnärztlichen Dienstes Brandenburg an der Havel mit seinem jährlichen Beratungsangebot ein fester Bestandteil des Klinikalltags. Hinweise zur Situation des orofazialen Systems der Kinder und Jugendlichen und daraus resultierende Tipps zur Zahn- und Mundpflege für Patienten und Angehörige, Gespräche mit dem Pflegepersonal, Logopäden und Ärzten sowie die Vermittlung zahnärztlicher Betreuung gehören dabei zum Repertoire dieses spezifischen Betreuungsangebotes. Patienten bzw. betreuende Begleitpersonen aus vielen Bundesländern berichten aus ihrem Erleben mit der prophylaktischen Betreuung und es ergeben sich oft interessante Gespräche.

Philipp Brehm gehört zu den „Stammpatienten“ der Klinik und wird stets von seiner Mutti begleitet. Frau Brehm hat sich seit der Geburt ihrer Zwillinge vor neun Jahren auf ein Leben mit einem behinderten Kind eingestellt und dieses Schicksal in bewundernswerter Art und Weise angenommen. Aus ihren Erfahrungen ist die Idee entstanden, durchweichfeste Halstücher in unterschiedlichen Größen herzustellen.

Halstücher „made by brehm“ bundesweit bestellbar Der Chefarzt der Brandenburger Klinik, Dr. Martin Köhler, hat der kreativen Mutti Mut gemacht, ihre praktische Idee umzusetzen. Durchweichfeste Haltstücher und Lätze „made by brehm“ gehören inzwischen zum festen Sortiment des Klinik-Shops, können dort gekauft und gleich ausprobiert werden. Viele Eltern und ihre Kinder haben sie so kennen und schätzen gelernt. Inzwischen ist aus der Idee ein kleines Familienunternehmen geworden und die Halstücher sind bundesweit bestellbar. Der Erlös aus dem Verkauf kommt Philipp zugute. Therapien und Umbauten werden hiervon finanziert, die ihm und der Familie das Leben erleichtern. Bestellungen nimmt Frau Karin Brehm telefonisch entgegen. Sie beantwortet montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr allen Interessenten ihre Fragen. Das Team des Zahnärztlichen Dienstes in Brandenburg an der Havel möchte diese Idee ebenfalls unterstützen und hofft, dass bald noch mehr der bunten Halstücher „made by brehm“ getragen werden. Bei Nachfragen können Sie sich auch gern an die Autorin per E-Mail wenden. Ihre Adresse ist: Gudrun.Rojas@stadtbrandenburg.de.

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ZBB Ausgabe 1/2010


Aktuelles

„Kita mit Biss“ in Cottbus vorgestellt Das Projekt schreibt seit sechs Jahren in Frankfurt (Oder) seine Erfolgsgeschichte. Nun erfolgte der offizielle Startschuss für die Aktion in Cottbus. Gern könnte es im gesamten Bundesland „Kitas mit Biss“ geben.

Dr. Yvonne Jonczyk (l. o.) erklärt den Projektablauf für Cottbus; Dr. Petra Haak (am Laptop) stellte unter anderem die Handlungsrichtlinie für eine teilnehmende Kita vor, Blick in die Gesprächsrunde (r.)

(ZBB) Zu einer Informationsveranstaltung für das Projekt „Kita mit Biss“ trafen sich Anfang dieses Jahres alle Träger und Leiterinnen von Cottbuser Kindereinrichtungen. Der Dezernent für Gesundheit der Stadt Cottbus, Berndt Weiße sowie Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vorstandsreferentin der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB), eröffneten die Gesprächsrunde. Während Berndt Weiße anhand von Zahlen untermauerte, wie wichtig es sei, den Anteil naturgesunder Zähne im Bereich der Stadt Cottbus wesentlich zu erhöhen, um den WHO-Zielen nahe zu kommen, hofft Bettina Suchan auf einen Domino-Effekt: Gelingt es, nach Frankfurt (O.) auch in Cottbus dieses Projekt so erfolgreich zum Laufen zu bringen, könnte es letztendlich im gesamten Land Brandenburg nur noch „Kitas mit Biss“ geben. Dr. Petra Haak erläuterte schließlich aus erster Hand Einzelheiten der Aktion „Kita mit Biss“, ZBB Ausgabe 1/2010

da sie vor sechs Jahren durch den Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes Frankfurt (O.) entwickelt worden war. Für sie und ihr Team war damals „fast das Wichtigste“: Den Spruch der meisten Eltern, Milchzähne seien egal – sie fallen eh‘ bald aus, aus den Köpfen zu bekommen. Mittlerweile beteiligen sich an der Aktion 30 der 31 Frankfurter Kindertagesstätten. Bereits nach drei Jahren konsequenter Umsetzung der Richtlinien konnte ein Rückgang der frühkindlichen Karies um fast 50 Prozent verzeichnet werden. Gleichzeitig stieg der Anteil der fünfjährigen Kindergartenkinder mit naturgesunden Gebissen von 44 Prozent (2004) auf 52 Prozent im Jahr 2007. Die Verantwortlichen der Cottbuser Kitas zeigten sich aufgeschlossen gegenüber dem Vorhaben. Doch erst die nächsten Monate werden zeigen, wie fruchtbringend die Veranstaltung war. 31


Termine

Wir trauern um unsere Kollegin und Kollegen SR Günter Ludwig aus Brandenburg a.d.H. geboren am 17. Februar 1921 verstorben im Dezember 2009 Dr. med. Jürgen Kettlitz aus Lauchhammer geboren am 4. August 1954 verstorben im Januar 2010 San.-Rat Margarete Herbert aus Cottbus geboren am 19. Dezember 1916 verstorben im Januar 2010

Termine für Fachzahnarztprüfungen

Termin nächste Kammerversammlung

Die Fachzahnarztprüfungen auf den Gebieten Allgemeine Zahnheilkunde, Kieferorthopädie, Oralchirurgie sowie Öffentliches Gesundheitswesen führt die Landeszahnärztekammer Brandenburg zweimal jährlich durch.

Die nächste Kammerversammlung innerhalb der 5. Legislaturperiode findet am Samstag, dem 27. März 2010, im Hotel Residenz am Motzener See, Töpchiner Straße 4 in 15741 Motzen statt. Die Kammerversammlung beginnt um 10.00 Uhr und ist öffentlich. Gäste melden sich bitte bei Sabine Leipholz in der Geschäftsstelle der Kammer, Tel. 03 55/3 81 48-21 oder Fax: 3 81 48-58 an.

Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 10. März oder 10. September bei der LZÄKB, Postfach 10 07 22, 03007 Cottbus, einzureichen (Download unter www.lzkb.de).

Sternensinger zu Besuch in der Kammer

Auch in Cottbus waren die Sternensinger unterwegs. Sie besuchten unter anderem die Geschäftsstelle der LZÄKB

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ZBB Ausgabe 1/2010


Termine

Wir gratulieren ganz herzlich zum Geburtstag .... allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in den Monaten März und April ihren Ehrentag feiern. Wir wünschen Ihnen allen beste Gesundheit, schöne Stunden im Kreise Ihrer Familie sowie viel Freude am Leben. Ganz besonders gratulieren wir ... im Monat März zum 85. am 6. März Dr. med. dent. Wolfgang Jahn aus Lindow

zum 85. am 8. März Dr. med. dent. Horst Gehrke aus Eisenhüttenstadt

zum 84. am 19. März SR Franziska Graßmann aus Herzberg

zum 84. am 20. März Zahnärztin Margarete Pittelkow aus Lehnin

zum 84. am 24. März Zahnärztin Ursula Eckerle aus Glienicke

zum 83. am 23. März Dr. med. dent. Heinrich Rheinländer aus Prenzlau

zum 83. am 26. März SR Dr. med. dent. Michael Pincus aus Panketal

ZBB Ausgabe 1/2010

zum 82. am 10. März MR Dr. med. dent. Horst Schmidt aus Frankfurt (Oder)

zum 82. am 17. März Dr. med. dent. Dorothea Jörß aus Kyritz

zum 82. am 26. März Prof. Dr. Dr. Klaus Pape aus Cottbus

zum 81. am 25. März SR Lothar Günther aus Schöneiche

zum 80. am 15. März MR Dr. med. dent. Karl-Heinz Arendt aus Eberswalde

zum 70. am 9. März Dr. med. dent. Werner Krause aus Klosterfelde

zum 70. am 19. März. ZÄ Ingrid Schwefel aus Fürstenberg

zum 65. am 27. März ZÄ Viktoria Kulow aus Potsdam

im Monat April zum 100. am 11. April Dr. med. dent. Rolf Maaßen aus Zeuthen

zum 88. am 6. April Dr. med. dent. Hermann Gleistein aus Stahnsdorf

zum 83. am 25. April SR Dr. med. dent. Konrad Döring aus Bad Saarow-Pieskow

zum 80. am 21. April SR Eugen Geyer aus Brüssow

zum 75. am 13. April

zum 70. am 18. April Dr. med. Heiderose Dahlmann aus Teltow

zum 70. am 18. April ZA Rudolf Kock aus Brandenburg a.d.H.

zum 70. am 23. April Dr. med. Peter Langenhahn aus Wittstock

zum 70. am 23. April Dr. med. dent. Gerhard Post aus Woltersdorf

zum 65. am 22. April ZÄ Marlis Tamm aus Eberswalde

MDR Dr. med. dent. Christa Köpnick aus Kleinmachnow

zum 70. am 2. April ZÄ Elvira Hertel aus Ruhland Zahnärztinnen und Zahnärzte, die keine Gratulation wünschen, wenden sich bitte mindestens zehn Wochen vor ihrem Geburtstag an: Jana Zadow, LZÄKB, Tel. 03 55 381 48-15.

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20. Jahrgang

SIE HABEN FORMAT UND WIR HABEN DIE GRÖSSE, DIE ZU IHNEN PASST! im Zahnärzteblatt Brandenburg Kleinanzeigenteil Mindestgröße: 43 mm Breite x 30 mm Höhe Private Gelegenheitsanzeigen: Stellenangebote: Stellengesuche: Chiffregebühr:

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Zahnärzteblatt Brandenburg HERAUSGEBER: Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg, Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam Landeszahnärztekammer Brandenburg, Hausanschrift: Parzellenstraße 94, 03046 Cottbus Postanschrift: Postfach 100722, 03007 Cottbus

FÜR DIE KZVLB REDAKTION:

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Impressum

Rainer Linke (verantwortlich) Christina Pöschel Telefon: 0331 2977-0 / Fax: 0331 2977-318 E-Mail: christina.poeschel@kzvlb.de Internet: http://www.kzvlb.de

FÜR DIE LZÄKB REDAKTION: Maria-Luise Decker (verantwortlich) Jana Zadow Telefon: 0355 38148-0 / Fax: 0355 38148-48 E-Mail: jzadow@lzkb.de Internet: http://www.lzkb.de gemeinsames Internetportal: http://www.zahnaerzte-in-brandenburg.de

REDAKTIONSBEIRAT: KZV LB: Dr. Gerhard Bundschuh, Dipl.-Stom. Sven Albrecht, Raimar Köster, Dr. Loretta Geserich LZÄKB: Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Dr. Eberhard Steglich

HINWEIS DER REDAKTION: „Zahnarzt“ ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Interesse einer leichteren Lesbarkeit wird auf die weibliche bzw. männliche Form der Berufsbezeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeichnungen „Zahnmedizinische Fachangestellte“, „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“, „Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin“, „Zahnmedizinische Fachassistentin“ und „Dentalhygienikerin“.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN: Michael Helbig, proDente e.V., Alrun Nüßlein, Christina Pöschel, Jana Zadow Das Zahnärzteblatt beinhaltet zugleich amtliche Mitteilungen gemäß § 25 der Hauptsatzung der LZÄK Brandenburg. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Herausgeber zu richten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt zu veröffentlichen. Gezeichnete Artikel, Anzeigen und Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck der in dieser Zeitschrift veröffentlichen Beiträge ist nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages nicht erlaubt.

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DRUCK UND WEITERVERARBEITUNG: Das Druckteam Berlin, Gustav-Holzmann-Straße 6, 10317 Berlin

ISSN 0945- 9782 Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr, Erscheinungstermin ist jeweils der 20. des geraden Monats. Die Zeitschrift wird von allen Brandenburgischen Zahnärzten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Landeszahnärztekammer bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bezugsgebühr: jährlich 19,– € zzgl. Versandkosten Einzelheft 3,– €. Bestellungen werden vom Verlag entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

ZBB Ausgabe 1/2010

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