KVNO aktuell 6/7 2009

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Drittes Quartal Fallwerte steigen leicht – Verluste auf 10 % begrenzt

Morbi-RSA Die Kodierung entscheidet über Geldfluss in die Region

eGK Karte wird ab 1.10.2009 an Versicherte ausgegeben

Kurzbericht Besserer Austausch zwischen Praxis und Klinik

Regressanträge Verordnung muss zu Indikationsschlüssel passen

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Inhalt 1

Editorial

Schwerpunkt 2

Neuer Honorarverteilungs-Vertrag: Fallwerte steigen leicht - Verluste auch in III/09 begrenzt

Aktuell 5

KBV-Vertreterversammlung: System renovieren, nicht Fundament erschüttern

6

Kein neuer Hausarztvertrag in Nordrhein: Jetzt kommt ein Schiedsverfahren – KVNO-Hausarztverträge laufen weiter

8

Basis-Rollout: Kassen starten eGK-Ausgabe am 1. Oktober – Bis 31. Oktober gibt es Geld für neue Lesegeräte

10 Am 30. Juni 2009 läuft die Frist ab: Endspurt für rund 1000 Ärzte und Psychotherapeuten

Berichte 16 Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich: Die richtige Kodierung zählt – und zahlt sich für die Region aus 20 Kliniken können Direktverträge schließen: Belegärzte am Scheideweg 22 Kooperationen in Nordrhein: Immer mehr Gemeinschaftspraxen 23 Tag der Niedergelassenen: Großes Interesse – auch am KV-System 24 Logo steht für Riechen, Schmecken, Hören und Schwindel: In der „Praxis der Sinne“ 26 Wohnortnahe Versorgung gerät in Gefahr: Sprechstunde im Lazarett-Zelt

Service 27 Aktuelle Fragen und Antworten: Was Sie von den Serviceteams wissen wollten 28 Deutschland beim Arzt: 18 Behandlungen pro Jahr 28 Fünf Prozent mehr Gehalt für Medizinische Fachangestellte 28 Gemeinsamer Bundesausschuss darf GKV-Leistungen streichen 29 Online-Informationsportal: „Evidenz auf einen Klick“ 29 Arztrufzentrale und KVNO Consult zertifiziert 29 Neue Qualitätszirkel 30 Fax­-A­b­ruf

Praxisinfo 11 Neugeborenen-Hörscreening weiter nur via Kostenerstattung 11 Praxisgebühr bei Beamten muss nicht von Praxen kassiert werden 11 Patientenüberleitung schnell und unbürokratisch

Arzneimittelinfo 12 AOK-Rabattverträge gestartet - Mehr Beratung in den Praxen 13 Fremdbesitz von Apotheken bleibt verboten 14 Arzneimittelausgaben im April: 33 Euro pro Versichertem 14 Bestrahlungsgeräte richtig verordnen 15 Kassen: Prüfanträge wegen unzulässiger Verordnung von Heilmitteln


Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege, entgegen anderer Meldungen ist Ihr Vorstand nicht zurückgetreten. Wir haben am 5. Juni die fristgemäße Kündigung unserer Verträge angekündigt und führen die Vorstandsgeschäfte vertragsgemäß weiter. Ursache für unsere Kündigung ist das aus unserer Sicht zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen Vorstand und einer Mehrheit der Vertreterversammlung (VV). Diese Zerrüttung wurde von einzelnen Mitgliedern der VV, die eigene egoistische bzw. fundamentalistische Interessen verfolgen, herbeigeführt. Angesichts der schwierigen Aufgaben, die der Vorstand der KV Nordrhein in den kommenden Monaten zu bewältigen hat, ist die uneingeschränkte Unterstützung durch die VV unabdingbar.

verträgen einräumt, droht die Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu zerbrechen. Um die Versorgung in der Fläche aufrechtzuerhalten, braucht der Vorstand die ungeteilte Unterstützung. Geschlossenheit ist das Gebot der Stunde. Die Meinungsunterschiede über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind nur vorgeschobener Anlass von Kräften, die die Geschlossenheit der Ärzteschaft zerrütten und die KV letztendlich abschaffen wollen. Denn die Einführung der eGK fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich einer KV, sondern ist gesetzlicher Auftrag an die Krankenkassen. Aufgabe der KV ist es, durch die kostengünstige Ausstattung mit Lesegeräten die Praxen vertrags-, geschäfts- und abrechnungsfähig zu halten. Dies haben wir getan.

Die schwierigen Aufgaben sind vor allem: n Bei der Honorarreform 2009 wurde die Ärzteschaft in Nordrhein benachteiligt. Das kann im laufenden Jahr zu einem Defizit von 100 Millionen Euro führen. Dieses Geld würde für die Versorgung der Bevölkerung im Rheinland fehlen. Um zusätzliche Mittel zu erlangen, braucht der Vorstand die ungeteilte Unterstützung. Geschlossenheit ist das Gebot der Stunde.

Wir werden für einen geordneten Übergang der Geschäfte sorgen. Solange werden wir weiter wie bisher verantwortungsbewusst im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen und ihrer Patientinnen und Patienten handeln.

n Durch den § 73b Sozialgesetzbuch V, der dem

Dr. Leonhard Hansen

Mit freundlichen Grüßen Ihr KV-Vorstand

Dr. Klaus Enderer

Hausärzteverband das Recht zu eigenen SelektivZur Erläuterung: Der Vorstand der K V Nordrhein besteht aus zwei Mitgliedern und ist hauptamtlich tätig. Er wird von der Vertreter versammlung der K V Nordrhein gewählt. Die Amtszeit dauert sechs Jahre. Die reguläre Amtszeit von Hansen und Enderer endet am 31.12.2010, ebenso die Amtszeit der 50 ehrenamtlichen Mitglieder der V V.

Editorial

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Neuer Honorarverteilungs-Vertrag

Fallwerte steigen leicht Verluste auch in III/09 begrenzt Ab 1. Juli 2009 gelten neue Regeln für die Honorarverteilung in Nordrhein. Psychiatrische Leistungen werden besser bezahlt und bei fachungleichen Gemeinschaftspraxen zählt der Behandlungsfall. Die Umstellung der Fallzählung vom Arzt- auf den Behandlungsfall betrifft fach- und schwerpunktungleiche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der verschiedenen Arztgruppen.

Umstellung soll Fallzahlanstieg stoppen Die Festlegung der Regelleistungsvolumen (RLV) auf Basis der Arztfälle führte zu einem Anstieg der Fallzahlen. Ärzte in Praxen mit verschiedenen Fachrichtungen oder Schwerpunkten können sich Patienten zuweisen, um die Fallzahlen zu erhöhen. Dies geschieht zulasten von fachgleichen Kooperationen und Einzelpraxen, deren Fallwerte sinken. Dem will der Bewertungsausschuss mit der Behandlungsfall-Regelung einen Riegel vorschieben. Als Ausgleich hierfür erhöhen sich die RLV für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungs­zentren und Praxen mit angestellten Ärzten bzw. Schwerpunkten. Und zwar n um fünf Prozent je Arztgruppe bzw. Schwerpunkt bei bis zu sechs Arztgruppen bzw. Schwerpunkten n für jede weitere Arztgruppe bzw. jeden weiteren Schwerpunkt um weitere 2,5 Prozent. Das Maximum liegt bei einer 40-prozentigen Steigerung. Bei den fachgleichen Kooperationen bleibt es bei der zehn-prozentigen Erhöhung ihrer RLV.

Schwerpunkt

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Fachgruppenspezifische Radiologie-Zuschläge Vorbei ist die Zeit für den einheitlichen Fünf-EuroFallwertzuschlag zum RLV für Teilradiologie bei Fachärzten. Die Zuschläge hat der Bewertungsausschuss nach Arztgruppen diffe­renziert. Damit will er den zum Teil sehr unterschiedlich anfallenden Aufwand für teilradio­logische Leistungen zwischen den Arztgruppen berücksichtigen. Der Fallwertzuschlag liegt nun zwischen 80 Cent für HNO-Ärzte und 7,20 Euro für Fachärzte der Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie.

Weitere Leistungen außerhalb der RLV Als „freie Leistung“ außerhalb des RLV laufen ab 1. Juli 2009 unter anderem psychiatrische Gesprächs- und Betreuungsleistungen, im Einzelnen die EBM-Nummern 14220, 14222, 21216, 21220 und 21222. Für diese Leistungen erhalten die Ärzte ab dem dritten Quartal 3,5 Cent fest pro Punkt. Weitere Leistungen, die ab 1. Juli außerhalb der RLV bezahlt werden: n anästhesiologische Leistungen des Abschnittes 5.3 des EBM n nephrologische Leistungen der Abschnitte 4.5.4 und 13.3.6 n Bronchoskopien (EBM-Nummern 09315, 09316, 13662 und 13670)


Nur noch zwei Prozent für Rückstellungen Um mehr Geld für die RLV zur Verfügung zu haben, sinken die Rückstellungen ab 1. Juli im haus- und im fachärztlichen Bereich. Dann müssen die KVen nur noch zwei Prozent des RLV-Vergütungsvolumens für die Bezahlung der Leistungen zurückbehalten, die die Praxen über das RLV hinaus abgerechnet haben. Bislang waren es drei Prozent.

Keine Töpfe für freie Leistungen

messen wird dies am gesamten Umsatz, den die Praxis im Vorjahresquartal mit analoger Fallzahl erzielt hat. Die für die Stützung nötigen Mittel stammen aus den Rückstellungen. Die „Gewinner-Praxen“ behalten ihre Mehreinnahmen vollständig.

Höhere Fallwerte im dritten Quartal Die RLV-Fallwerte der Mehrzahl der Fachgruppen liegen im dritten Quartal über den Werten des zweiten Quartals. Bei den Allgemeinmedizinern zum Beispiel steigt der Fallwert von 34,26 Euro auf 36,18 Euro oder den Chirurgen von 25,96 auf 28,78 Euro.

Der Bewertungsausschuss hat Kassen und KVen in den Regionen zudem die Option eingeräumt, Honorarkontingente für die freien Leistungen und im Laborbereich (Kapitel 32 Fallwertzuschläge für Teilradiologie EBM) festzulegen. Mit einer solchen Begrenzung könnte Fachärzte erhalten nun verschiedene Zuschläge auf Fälle, in denen sie radiologische Leistungen erbracht haben. der Anstieg der zu vergütenden freien Leistungen dauerhaft begrenzt werden, um Fachärzte Euro Fachärzte das RLV und damit die VerChirurgen, Kinderchirurgen, MKG-Chirurgen gütung der Kernleistungen plastische Chirurgen, ohne 6,10 Neurochirurgen zu stabilisieren. Die KontinUnfallchirurgie und NeuroOrthopäden und Fachärzte gentierung der freien Leischirurgie für Orthopädie und Unfalltungen haben Kassen und Gynäkologen 3,90 chirurgie KV nicht vereinbart .

HNO-Ärzte Fachärztlich tätige Internisten ohne Schwerpunkt Gastroenterologen Kardiologen Pneumologen Rheumatologen

Das könnte sich allerdings bereits im vierten Quartal ändern. „In den Verhandlungen mit den Kassen über die Honorarverteilung im dritten Quartal standen noch keine Abrechnungsdaten des ersten Quartals zur Verfügung, die zeigen, wie sich die freien Leistungen entwickelt haben“, erläutert Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Ab Ende Juli aber liegen die Daten auf dem Tisch.

Verluste auf zehn Prozent begrenzt Wie im ersten und zweiten Quartal 2009 sind die Verluste auch im dritten Quartal 2009 begrenzt. Der maximale Verlust liegt im dritten Quartal bei zehn Prozent. Ge-

0,80 3,80

2,10 1,30 4,70 5,40

Fachärzte für Physikalische und Reha-Medizin Urologen Sonstige Facharztgruppen, für die Leistungen der diagnostischen Radiologie zum Kern des Gebietes gehören

Euro 2,30 4,70 7,20 6,60 3,30 5,30

In den Fachgruppen, in denen die Fallwerte geringer sind, liegt dies zum Teil daran, dass Leistungen aus dem RLV herausgerechnet wurden. Das ist zum Beispiel bei den Psychiatern der Fall, bei denen Gesprächs- und Betreuungsleistungen im dritten Quartal als freie Leistung mit 3,5 Cent pro Punkt außerhalb des RLV bezahlt werden. So sinken zwar die Fallwerte in diesen Gruppen, der Umsatz aber dürfte steigen. Und darauf kommt es an.

Schwerpunkt

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Proteste gegen Mini-RLV Vom 18. Mai an blieb die Praxis von Dr. Uta Stierstorfer eine Woche lang dicht. „Wir protestieren mit den anderen elf HNO-Praxen in Krefeld gegen die ruinösen Regelleistungsvolumen.“ Die Aktion simuliere die Situation, die sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zu wünschen scheint: eine Versorgung weitgehend ohne niedergelassene Fachärzte, erläutert Dr. Joachim Wichmann, Vorsitzender des Berufsverbandes der HNO-Ärzte in Nordrhein. Motto der Aktion: „Wir schließen für Sie“. Foto: Reinhold Schlitt

Die 26,69 Euro für drei Monate Behandlung seien Rund 200 Augenärzte forderten anlässlich der Vertreterversammlung der KBV höhere Grundpauschalen – sonst drohe „ei„keine leistungsgerechte Bezahlung, wie von Frau ne brutale Ausdünnung der augenärztlichen Basisversorgung“. Schmidt immer wieder behauptet wird“, heißt es auf einem Flugblatt, das die Ärzte den Patienten geben. triebsausgaben wie Gehälter, Mieten und Versicherung Etwa die Hälfte der 440 HNO-Praxen in Nordrhein ha- schmelzen die Umsätze zusammen. „Es reicht derzeit ben sich laut Wichmann an der Aktion beteiligt, Schwer- kaum für die laufenden Kosten.“ Mit den derzeitigen punkte waren Düsseldorf, Essen und Krefeld. RLV sieht Stierstorfer keine Perspektive. „Jeder Patient, der mehr als einmal im Quartal in die Praxis kommt, ist Eine HNO-Praxis mit 1000 Scheinen macht einen Quar- für mich ein Minusgeschäft.“ talsumsatz von knapp 27.000 Euro, rechnet Stierstorfer vor. „In den Stadtteilen Fischeln oder Uerdingen kom- Nicht nur die HNO-Ärzte protestierten. Die Augenärzte men kaum Umsätze mit Privatbehandlungen dazu.“ Be- zeigten ihren Unmut über Fallwerte zwischen 17 und 25 Euro am 18. Mai vor der Rheingoldhalle in Mainz, in der die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung tagte. In Velbert, Wülfrath und Heiligenhaus beispielsweise behandelten Orthopäden am 20. Mai ihre Patienten, ohne die Praxisgebühr zu kassieren. Sie wiesen mit der Aktion darauf hin, dass sie am Quartalsende gezwungen seien „zum Nulltarif zu arbeiten“. Hautärzte aus Aachen boten am 3. Juni „kostenlose Beratung“ am Elisenbrunnen an. Am 16. Juni fand ein Aktionstag in den Frauenarztpraxen statt. Er markiert den Höhepunkt der Kampagne „Was ist die kranke Frau in Deutschland wert?“. In Essen Wie Dr. Uta Stierstorfer und Matthias Buß schlossen die demonstrierten 500 Praxen; einen ausführlichen meisten Krefelder HNO-Ärzte vom 18. bis 23. Mai ihre Praxen. Grund: die unzureichende Honorierung. Bericht finden Sie auf Seite 26.

Schwerpunkt

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KBV-Vertreterversammlung

System renovieren, nicht Fundament erschüttern Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat am 18. Mai Forderungen formuliert. Ziel ist, die Handlungsfähigkeit der KVen zu sichern. „Ich habe es satt, immer wieder nur sagen zu können, dass ich für jede Veränderung den GKV-Spitzenverband und das Ministerium brauche“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender der KBV. Dem KV-System könne nicht die Schuld an der Misere gegeben werden, da es gar nicht die Honorarverteilungshoheit habe. Die Politik müsse sich entscheiden, ob sie zu einer starken Selbstverwaltung stehe oder ob sie einen völligen Will das KV-System sanieren: Dr. Andreas Köhler Neuanfang wolle.

artenübergreifend gestalten zu können und in Versorgungsketten zu denken. . In einer Resolution schlossen sich die Delegierten den Forderungen Köhlers an. Sie wollen daraus Wahlprüfsteine entwickeln, die auf einem Kassenärztetag am 3. Juli in Berlin präsentiert werden sollen.

Forderungen der KBV Freiberuflichkeit

Keine Übernahme ganzer Versorgungsbereiche durch gewinnorientierte Kapitalunternehmen. Die ärztliche Selbstverwaltung muss ihre Gestaltungsspielräume zurückbekommen. Nur so kann sie ihre Funktion als Interessenvertretung wahrnehmen und die ambulante Versorgung weiterhin sicherstellen. Der Staat beschränkt sich auf die Rahmensetzung.

Wettbewerb

Der Gesetzgeber muss klare Regeln für den Wettbewerb definieren.

Köhler verlangte mehr Freiheiten und Sicherheiten für das KV-System. Er verglich das KV-System mit einem Haus, dessen Fundament durch Selektivverträge und den Druck von Kassen und Politik stark angegriffen sei. „Geht es so weiter, ist der Einsturz nicht mehr zu verhindern.“ Köhler warb für „ein gut renoviertes Gebäude“, das allen modernen Anforderungen in vollem Umfang entsprechen solle. Dies sei besser als „ein Neubau, dessen Architektur nicht bekannt und dessen Statik nicht gesichert ist“. Das KV-System müsse sich als Versorgungsgestalter positionieren und nicht als bloßer Verteiler von Honoraren. „Das dürfen wir auf gar keinen Fall anderen überlassen. Nicht den Krankenkassen, nicht dem Staat und nicht einzelnen Ärzteverbänden.“ Das KV-System habe den riesigen Vorteil, Versorgung fachübergreifend und kassen-

Neuordnung der Versorgungsebenen

Der Kollektivvertrag bleibt die Basis der Versorgung. Er kann durch Selektivverträge ergänzt werden. Versicherte haben die Wahl zwischen drei Arten von Kollektivtarifen: n entsprechend der heutigen Regelversorgung mit freier Arztwahl und Sachleistungsprinzip n Zugang zum Facharzt nur auf Überweisung durch einen frei wählbaren Hausarzt, Sachleistungsprinzip n Kostenerstattung

Qualität

Weitere Entwicklung und Einsatz von Qualitätsindikatoren. Ziele: Vergleichbarkeit, Transparenz, qualitätsbezogene Vergütungselemente.

Arzneimittel

Ärzte wählen Arzneimittel nach medizinischen Gesichtspunkten. Die Verantwortung für die Morbidität und die Preise tragen die Krankenkassen und die pharmazeutische Industrie bzw. die Apotheker.

Organisationsreform des KV-Systems

Konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips: Je nach Erfordernis müssen Aufgaben regional oder zentral angesiedelt sein.

Aktuell

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Kein neuer Hausarztvertrag in Nordrhein

Jetzt kommt ein Schiedsverfahren – KVNO-Hausarztverträge laufen weiter Die Verhandlungen zwischen dem Hausärzteverband und den Krankenkassen in Nordrhein sind gescheitert. Nun soll eine Schiedsperson die Inhalte festlegen. „Die Kassen wollten die von uns angebotenen zusätzlichen Leistungen in ihren Add-on-Vertrag einarbeiten, aber für die Angebote in der Regelversorgung keine zusätzliche Vergütung zahlen“, kritisierte Dr. Dirk Mecking, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Nordrhein in der Ärzte Zeitung.

Kassen und Hausärzteverband weit auseinander Die Kassen sehen das ganz anders. Sie machen den Verband für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich. Dessen Forderungen nach einer pauschalen Vergütung von 85 Euro je Versichertem und Quartal haben AOK und Co als „unvertretbar“ zurückgewiesen: „Die Erfüllung der Forderungen des Hausärzteverbands würde die gesetzlich Versicherten im Rheinland mit jährlichen Mehrkosten von 400 Millionen Euro belasten und hätte Zusatzbeiträge zur Folge.“ Bis zur Vertrags-Deadline am 30. Juni war keine Einigung in Sicht. Deswegen hat der Hausärzteverband am 22. Mai das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Nun muss eine Schiedsperson über Inhalte und Vergütung der Hausarzt-Verträge entscheiden.

Mandatierung light reicht Kassen nicht Doch nicht nur auf der inhaltlichen Ebene gibt es Probleme. Die Kassen äußern auch formale Bedenken: Den Hausärzteverband hätten nur knapp 41 Prozent der nordrheinischen Allgemeinmediziner mandadiert. Das gesetzlich vorgegebene Quorum sei nicht erfüllt. Die Kassen müssen nur dann Verträge mit dem Verband schließen, wenn

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der nachweisen kann, dass er mindestens 50 Prozent der Allgemeinmediziner in einem KV-Bezirk vertritt. Weiterer Kritikpunkt der Kassen: Der Hausärzteverband habe nicht klar gemacht, dass die Mandatierungs-Unterschrift die Ärzte verpflichtet, auch an den Verträgen teilzunehmen. Die Kassen pochen nicht ohne Grund auf die feste Bindung. Paragraf 73b verpflichtet sie zur „flächendeckenden Sicherstellung“ der hausarztzentrierten Versorgung. Mit der möchten sie am Ende nicht allein dastehen.

Darf die HÄVG abrechnen? Ein weiterer wunder Punkt ist die Abrechnung der Verträge. Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2008 untersagt, dass private Abrechnungsstellen die Daten gesetzlich Versicherter erhalten. Das betrifft auch die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG), die Verträge der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg und Bayern abrechnet. Denn Mitte Juni läuft die vom BSG eingeräumte Übergangsfrist aus. Wenn der Gesetzgeber nicht kurzfristig den Weg ebnet, dürfte es lange Gesichter in der Zentrale des Hausärzteverbandes geben. Denn dann kämen nur die Kassen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften für die Abrechnung der Verträge in Frage.

4,5 Millionen Euro in Bayern „verschwunden“ Alles andere als glatt läuft die Abrechnung des Hausarztvertrages in Bayern. Dort hat die AOK die Abschlags-


zahlungen an die KV um 40 Millionen gekürzt, offiziell heißt dies: „Bereinigung der Gesamtvergütung“. Die KV wiederum reduzierte deshalb das Honorar der Ärzte, die an den Verträgen des Hausärzteverbandes teilnehmen, um insgesamt 40 Millionen Euro. Den Ärzten könnte dies im Zweifel egal sein, wenn sie den gleichen Betrag von ihrem Verband bekämen. Tatsächlich hat die AOK an die HÄVG aber nur 35,5 Millionen Euro überwiesen. Wo die restlichen 4,5 Millionen Euro geblieben sind, vermag derzeit niemand zu sagen. Die KV Bayern klagte gegen die Kürzung der AOK – und bekam recht. Das Sozialgericht München entschied, dass die AOK die Abschlagszahlungen nicht kürzen darf. Gleichzeitig muss sie die HÄVG bedienen, de facto also doppelt zahlen. Dagegen hat die AOK Bayern nun Beschwerde beim Landessozialgericht eingelegt. Der Streit geht weiter.

Kassen wollen Vertrag mit Verband und KV Die Krankenkassen im Rheinland wollen keine bayerischen Verhältnisse. Sie wollen die Zusammenarbeit mit der KV Nordrhein bei den Hausarztverträgen fortsetzen. Unberührt von allen derzeitigen Auseinandersetzungen laufen die Hausarztverträge weiter, die die KV Nordrhein mit den Kassen im Rheinland geschlossen hat. Da ist zum einen der Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg, der IKK und Landwirtschaftlichen Krankenkasse, den die KV Nordrhein und der Hausärzteverband Nordrhein gemeinsam geschlossen haben. Er läuft trotz der Kündigung des Hausärzteverbandes weiter. An ihm nehmen derzeit rund 3.300 Ärzte und mehr als 170.000 Versicherte teil. Zudem laufen die Verträge der KV Nordrhein mit den Betriebskrankenkassen und der Gmünder Ersatzkasse weiter. Alle anderen Ersatzkassen würden gerne einen neuen Vertrag mit der KV und dem Hausärzteverband schließen. Ziel ist ein einheitlicher Vertrag aller Kassen mit KV und Hausärzteverband. Doch der setzt auf Separatlösungen. Ob der Verband seine Linie noch lange fahren kann, ist zweifelhaft. Franz Knieps, Leiter der Abteilung Kranken-

versicherung im Bundesgesundheitsministerium bezweifelt, dass „ein Monopol ohne öffentlichen Auftrag und Kontrolle“ auf Dauer hinnehmbar ist. Der Paragraf 73b würde nach der Wahl „so nicht bleiben“.

Praxisnetze warnen: Hausarztverträge wie in Bayern bedeuten Honorarverlust Nicht die Hausärzte in Bayern und Baden-Württemberg profitieren von den Verträgen, die der Hausärzteverband geschlossen hat, sondern die dortigen AOKen. Davor warnt der Landesverband der Praxisnetze in NRW. „Der hohe Fallwert wird durch massive Senkung von Fallzahlen ausgeglichen“, sagt Dr. Heinrich Miks, Vorsitzender des Netz-Verbandes. Die Verträge setzen auf Hausarztbindung über Einschreibung und niedriger Vertretungspauschale. „Doch fast ein Drittel der Patienten besuchen häufig zwei oder mehr Hausärzte pro Quartal“, so Miks. Im Schnitt suchen Patienten 1,4 Hausärzte pro Quartal auf. In die Verbands-Verträge eingeschriebene Patienten dürften aber nur einen Hausarzt aufsuchen. „Sie bringen zwar eine erhöhte Pauschale, aber der bislang konsultierte zweite oder dritte Hausarzt geht leer aus.“ Mit anderen Worten: In den Verträgen des Hausärzteverbandes sinken die Fallzahlen - und damit auch das durch die Fallzahlen generierte Honorar. Unterm Strich dürften die Umsätze der teilnehmenden Hausärzte in Bayern und Baden-Württemberg also sinken, meint Miks. Lukrativer seien Add-on-Verträge wie sie die KVen in Nordrhein und Westfalen-Lippe geschlossen hätten. Denn hier käme das Geld auf die Vergütung oben drauf. Miks Fazit: „Angeschmiert, nichts gewonnen, sondern verloren. Das ist die Lage in Bayern und Baden-Württemberg. Kein erstrebenswertes Ziel.“

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Basis-Rollout

Kassen starten eGK-Ausgabe am 1. Oktober – Bis 31. Oktober gibt es Geld für neue Lesegeräte Pauschalen für neue Lesegeräte erhalten die Praxen in Nordrhein nun bis 31. Oktober. Die Finanzierungsvereinbarung wurde um drei Monate verlängert.

Die Krankenkassen starten in Nordrhein ab 1. Oktober mit der Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) an ihre Versicherten. „Praxen und Krankenhäuser in der Startregion Nordrhein können sich Informationen jetzt konkret daWenn Sie Fragen zum Basis-Rollout bzw. den rauf einstellen, dass neuen Lesegeräten haben, können Sie sich an die Hotline der KV Nordrhein wenden: ab Anfang Oktober Patienten mit eGK Hotline Telefon 0180 2660 010 zu ihnen kommen Telefax 0180 2330 010 werden“, sagt Dr. 6 Cent/Anruf oder Fax Klaus Theo SchröBestellformular und Merkblatt Alle wichtigen Informationen zum Thema der, Staatssekretär eGK-Basis-Rollout inklusive Merkblatt und im BundesgesundErstattungsformular finden Sie im Internet unter www.kvno.de/egk heitsministerium. Infos zu Lesegeräten

Auf der KV-Telematik-Website sind die zugelassenen mobilen und stationären Lesegeräte abrufbar und Informationen über die Zulassung der Praxiscomputersysteme für den Basis-Rollout www.kv-telematik.de

Individuelle Beratung

Jeden Mittwoch um 15 oder 17 Uhr können Sie im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf und in der Bezirksstelle Köln die zugelassenen Lesegeräte in kleinen Gruppen in Augenschein nehmen und sich beraten lassen. Bitte anmelden: Düsseldorf Silke Hochheim, Telefon 0211 5970 8006 Köln Astrid Scherer, Telefon 0211 5970 8016

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Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein erhalten für den Kauf zertifizierter Lesegeräte Pauschalen. Die Pauschalen zahlen die Krankenkassen. Die Erstattung läuft vorbehaltlich der noch ausstehenden, aber zu erwartenden

Verlängerung der Pauschalenvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband über die KV Nordrhein bis 31. Oktober 2009. Praxen haben also noch gut vier Monate Zeit, die neuen Geräte zu erwerben. Wer danach kauft, muss die Geräte aus eigener Tasche zahlen. Anfang Juni standen neun stationäre und drei mobile Kartenterminals zur Auswahl. Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) sieht „eine ausreichende Marktvielfalt“ erreicht.

Pauschalen für neue Geräte Die Krankenkassen zahlen Pauschalen für stationäre und mobile Lesegeräte sowie für die Installation: n Jede Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaften mit bis zu drei Mitgliedern erhalten 430 Euro für ein stationäres Lesegerät. Bei vier bis sechs Mitgliedern erhalten sie Pauschalen für zwei, ab sieben Mitglieder für drei Geräte. n Die Installationspauschale von 215 Euro erhält jede Praxis nur einmal. n Wer Hausbesuche macht oder am Notdienst teilnimmt, erhält zudem 375 Euro als Pauschale für ein mobiles Lesegerät. Das gilt auch für Ärzte, die in Fremdpraxen tätig sind, zum Beispiel Anästhesisten. Im derzeitigen Praxisbetrieb sind alle zertifizierten Geräte problemlos einsetzbar und laufen reibungslos. Sie haben Tests des Bundesamtes für Sicherheit in der In-


formationstechnik, der TÜV Informationstechnik GmbH und der Gematik durchlaufen.

Tastatur erfassen. Dies ist deutlich umständlicher als das Einlesen der eGK.

Datensicherheit ist Trumpf

Beschlüsse der VV

Die Hersteller der Lesegeräte betonen: „Bei der Entwicklung der eGK und der Lesegeräte wurde auf kaum einen Aspekt so viel Wert gelegt wie auf die Datensicherheit.“ Der Einsatz der eGK ist aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, weitestgehend unbedenklich. „Die derzeitige Versichertenkarte ist schlechter abgesichert als die eGK.“

Die Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein hat am 5. Juni beschlossen, dass folgender Beschluss „auf der Homepage der KV Nordrhein (…) sowie in der nächsten Printausgabe von KVNO aktuell zu veröffentlichen“ ist: „Die VV fordert den Vorstand der KV Nordrhein auf, die neuerliche Aufforderung, jetzt Lesegeräte zu beschaffen, unverzüglich von der Homepage der KV Nordrhein zu entfernen und an deren Stelle im Wortlaut den Beschluss der VV zu platzieren, vorerst von der Anschaffung der Lesegeräte Abstand zu nehmen.“

Die Mitglieder der KV Nordrhein können frei entscheiden, ob sie neue Geräte erwerben oder nicht. „Sollten die Pauschalen beantragt werden, müssen auch die Lesegeräte eingesetzt werden“, sagt Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Antragsteller: Prof. Bertram, Herr Brock, Dr. Fischbach, Dr. Gassen, Dr. Krausbauer, Dr. Lennartz, Frau Haus, Frau Löber-Kraemer, Dr. Marx, Dr. Peters, Dr. Rütz, Herr Stagge, Dr. Rado, Dr. Vesper, Dr. Weisweiler, Dr. Wollring Anmerkung der Redaktion: Den entsprechenden Beschluss der VV vom 28. März hatten wir bereits in KVNO aktuell 04/2009 im Wortlaut im Rahmen der Berichterstattung über die VV und über die eGK veröffentlicht. Sie sind zudem in der Online-Ausgabe von KVNO aktuell unter www.kvno.de abrufbar.

Wenn die Versicherten mit den eGK ausgestattet sind, sollten die Praxen vorbereitet sein. Wer kein passendes Lesegerät einsetzt, muss die Versichertendaten via PC-

Innovationspreis der KV Nordrhein: Jetzt bewerben Die Ausschreibung für den Innovationspreis der KV Nordrhein läuft noch bis 1. Juli. Der Gewinner erhält 10.000 Euro. Bewerben kann sich jeder, der vertragsärztlich im Bereich der KV Nord­ rhein tätig ist. Die Bewerbung sollte folgende Fragen beantworten: n Wie sieht das Versorgungskonzept Ihrer Praxis aus (zum Beispiel Leistungsspektrum, Fallzahlen, Zielgruppen, Service)? n Wer ist an dem Versorgungskonzept beteiligt, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern bzw. anderen Leistungssektoren? n Wie wird die Qualität gesichert? n Was war die Motivation für die Entwicklung Ihres Versorgungskonzeptes? n Welchen Nutzen haben die Patienten, Ihre Mitarbeiterinnen, Sie selbst und die Krankenkassen von dem Versorgungskonzept?

n Warum ist Ihr Versorgungskonzept be-

sonders effizient und wie messen Sie den Erfolg Ihres Konzeptes? n Warum sollen Ihre Kollegen mehr über Ihr Versorgungskonzept erfahren? Bewerben sollten sich nur umgesetzte Projekte. Die Bewerbung darf fünf Seiten (Schriftgröße 11) nicht überschreiten. Der Preis wird gestiftet und ist mit 10.000 Euro dotiert. Eine neunköpfige Jury entscheidet, wer den Preis erhält. Die Verleihung des Innovationspreises findet im Rahmen des 5. Innovationskongresses der KV Nordrhein am 5. September statt. Die Unterlagen richten Sie bitte an: KV Nordrhein Consult Frank Bausch Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Telefon 0211 5970 8061, Telefax 0211 5970 9061 E-Mail innovationspreis@kvno.de

Aktuell

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Am 30. Juni 2009 läuft die Frist ab

Endspurt für rund 1000 Ärzte und Psychotherapeuten Mehr als 13.000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten im Rheinland haben bereits nachgewiesen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Bei rund 1.000 Mitgliedern der KV Nordrhein indes fehlt der Nachweis bislang. Der Countdown läuft noch bis zum 30. Juni. Bis dahin müssen auch sie nachweisen, dass sie ihre Fortbildungspflicht erfüllt haben. Diese Nachweispflicht hat der Gesetzgeber 2004 festgeschrieben. Betroffen sind im Rheinland insgesamt 12.589 Vertragsärzte und 1.762 Psychotherapeuten, also all diejenigen, die im Juli 2004 niedergelassen waren. Nach Angaben der Ärztekammer sind es deutlich unter 1.000 Ärzte, bei denen bis Ende Mai noch Punkte fehlten. „Die Kolleginnen und Kollegen sollten gesammelte Fortbildungsnachweise rasch einreichen“, sagt Dr. Klaus Enderer, Vize-Vorsitzender der KV Nordrhein. Bei den Psychotherapeuten waren bis Mitte Mai schon 87 Prozent aus dem Schneider; hier fehlen nur noch 221 Nachweise. Der Nachweis gegenüber der KV Nordrhein kann via Fortbildungszertifikat, Ausdruck aus dem Fortbildungskonto oder automatisch per elektronischem Datenabgleich mit der Psychotherapeuten- bzw. Ärztekammer stattfinden.

Die Honorarkürzung beginnt mit dem Honorarbescheid für das erste Quartal, das auf den Nachweiszeitraum folgt. Bei Vertragsärzten und Psychotherapeuten, die bereits 2004 niedergelassen waren, ist dies das dritte Quartal 2009. Bei Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren kürzt die KV Nordrhein die Honorare der Ärzte oder Psychotherapeuten, die den Fortbildungsnachweis nicht vorgelegt haben. Auch bei Anstellungsverhältnissen trifft die Kürzung nur denjenigen, der in den vergangenen fünf Jahren keine 250 Fortbildungspunkte gesammelt hat. Mit anderen Worten: Die Honorarminderung bezieht sich nur auf die Leistungen des Arztes, der keinen Fortbildungsnachweis vorlegt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de

Ansprechpartner Den aktuellen Punktestand können Sie über die Homepage Ihrer Kammer abrufen. Sie benötigen dazu die ÄrztekammerMitglieds- bzw. PTK-Kennnummer und die Einheitliche Fortbildungsnummer.

Psychotherapeutenkammer NRW

Wer bis 30. Juni keinen Punktenachweis vorlegt, dem muss die KV Nordrhein nach dem Willen des Gesetzgebers das Honorar kürzen: vier Quartale lang zehn Prozent, ab dem darauf folgenden Quartal sogar 25 Prozent. Die Kürzung endet gemäß Paragraf 95d des Sozialgesetzbuchs V erst dann, wenn die Fortbildungen nachgewiesen werden. Die Kürzung bezieht sich auf das vertragsärztliche Honorar. Vergütungen der so genannten sonstigen Kostenträger, erstattete Sachkosten oder für Verträge außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht betroffen.

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Aktuell

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Fortbildungskonto Anja Sturm Telefon 0211 5228 4731 (montags bis donnerstags 13-15 Uhr)

Ärztekammer Nordrhein

Abteilung Weiterbildung/Fortbildung Telefon 0211 4302 1542 bis -44 Wenn Sie der Datenübermittlung nicht zugestimmt haben, senden Sie bitte Ihren Fortbildungsnachweis per Post oder Fax an die

KV Nordrhein

Qualitätssicherung Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Telefax 0211 5970 8160


Praxisinfo Neugeborenen-Hörscreening weiter nur via Kostenerstattung Die Untersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen ist seit 1. Januar 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Früherkennungsrichtlinie Kinder hat der Gemeinsame Bundesausschuss angepasst. Doch noch konnten sich Ärzte- und Kassenvertretern nicht über die Vergütung einigen. Patienten können die Leistung im Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Durchführen können das Neugeborenen-Screening neben Kliniken auch niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen. Das Neugeborenen-Hörscreening erfolgt mittels TEOAE oder AABR und soll bis zum dritten Lebenstag durchgeführt werden. Wenn das Risiko konnataler Hörstörungen besteht, ist die AABR obligat. Bei Frühgeborenen soll die Untersuchung spätestens zum Zeitpunkt des errechneten Geburtstermins, bei kranken oder mehrfach behinderten Kindern spätestens bis Ende des dritten Monats stattfinden. Bei Geburt im Krankenhaus ist die Untersuchung vor der Entlassung vorgesehen. Bei Geburt außerhalb des Krankenhauses oder nicht erfolgter Untersuchung findet die Untersuchung spätestens im Rahmen der U2 statt. Die Richtlinie finden Sie im Internet unter www.g-ba.de

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Praxisgebühr bei Beamten muss nicht von Praxen kassiert werden

werden. Den Beamten werden die zehn Euro pro Quartal vom Dienstherrn direkt von der staatlichen Beihilfe abgezogen. Auch in den Ländern müssen sich die Beamten an den Krankheitskosten beteiligen. In Nordrhein-Westfalen entrichten die Landesbeamten dafür eine so genannte Kostendämpfungspauschale, die nach Einkommen und Familienstand gestaffelt ist.

Patientenüberleitung schnell und unbürokratisch Ein neuer ärztlicher Kurzbericht soll den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Krankenhäusern bei Einweisung und Entlassung der Patienten verbessern. Entworfen hat ihn die Gesundheits- und Pflegekonferenz Essen. In Zusammenarbeit mit Vertretern aus anderen Gesundheitskonferenzen wurde ein standardisierter ärztlicher Kurzbericht erstellt, der künftig nach dem Prinzip des Blankoformulardrucks unbürokratisch und schnell von allen Ärzten in Nordrhein genutzt werden kann. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Kurzbericht in das Vorlagenregister aufgenommen und das Update den Softwarehäusern zur Verfügung gestellt. So ist er ab Anfang Juli einsetzbar. Wenn Sie Interesse an dem ärztlichen Kurzbericht haben, sprechen Sie mit Ihrem Softwarehaus und lassen das Formular in Ihre Software integrieren. Ansprechpartner

Auch Beamte müssen Praxisgebühr zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden. Für die Praxen hat dies keine Folgen, weil die Bundesbeamten privat versichert sind. Das Bundesverwaltungsgericht stellte am 30. April fest, dass sich Bundesbeamte in gleicher Höhe wie gesetzlich Versicherte an den Behandlungskosten beteiligen und eine Art Praxisgebühr bezahlen müssten (Az: 2 C 127.07 und 2 C 11.08). Die Praxisgebühr muss jedoch nicht wie bei den gesetzlichen Versicherten in der Praxis bezahlt

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Serviceteam Köln Telefon 0221 7763 6666, Telefax 0221 7763 6450 E-Mail service.koeln@kvno.de Serviceteam Düsseldorf Telefon 0211 5970 8888, Telefax 0211 5970 8889 E-Mail service.duesseldorf@kvno.de

Praxisinfo

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel AOK-Rabattverträge gestartet - Mehr Beratung in den Praxen Am 1. Juni startete die AOK Rabattverträge über 63 häufig verordnete Wirkstoffe, darunter ACE-Hemmer, Glimepirid, Metformin und Omeprazol. Monatelange Rechtsstreite - insgesamt 52 Verfahren - waren den Verträgen mit 22 Herstellern vorausgegangen. „Wir haben den Markt ordentlich aufgemischt“, sagt Christopher Hermann, VizeChef der AOK Baden-Württemberg, der die Verhandlungen geführt hat. Die Verträge laufen zwei Jahre lang.

Hamburger Apothekerverein geschlossen hat. Im Mittelpunkt steht „die Erhöhung der Compliance (…) insbesondere im Zusammenhang mit einer Medikamentenumstellung“. „Seit zehn Jahren erklären vor allem wir Hausärzte unseren Patienten, warum sie auf welches Medikament umsteigen müssen“, so Dr. Heinrich Antz. Unzählige unbezahlte Stunden hätte er damit in seiner Praxis in Köln-Longerich verbracht.

Viele der rund 2,6 Millionen AOK-Versicherten im Rheinland erhalten nun Arzneien von einem neuen Hersteller. Das bedeutet viele Fragen und Beratung. Viele Apotheken erhalten eine einmalige Beratungspauschale von 1000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Mit Hilfe der Rabattverträge will die AOK bundesweit Einsparungen von bis zu 500 Millionen Euro erzielen. Für Franz Knieps sind die Rabattverträge ein wichtiges Werkzeug, um die hohen Arzneimittelpreise in Deutschland zu senken. „Ich erwarte bald Nachahmer“, sagt der Leiter der Abteilung Gesetzliche Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium mit Blick auf die anderen Kassen.

Das sieht ein Vertrag vor, den die AOK Rheinland/Hamburg mit dem Apothekerverband Rheinland und dem

Eine Übersicht der im Rahmen der AOK-Verträge rabattierten Wirkstoffe und der Hersteller finden Sie im Internet unter www.kvno.de

Austauschfalle Packungsgröße Die Apotheke muss ein rabattiertes Arzneimittel abgeben, wenn der Austausch nicht ausgeschlossen wurde, Ärzte also kein Aut-idem-Kreuz setzen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise im Notdienst, kann der Apotheker von dieser Vorfahrtsregel für Rabattarzneimittel abweichen.

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Neben Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und Indikation spielt auch die Packungsgröße beim Austausch eine Rolle. Beispielsweise erhielt bei den neusten Rabattverträgen der AOK für Omeprazol 20 mg und 40 mg KSK den Zuschlag für die 15 (N1), 28 (N2), 56 (N3) und 98 (N3) Stück-Packung.

Den Rabattvertrag kann der Apotheker nur bedienen, wenn Sie n den Wirkstoff mit der passenden Stückzahl oder in der Normgröße (N1, N2, N3) verordnen. Bei der Verordnung von 100 Stück dürfte die Apotheke nicht auf 98 ausweichen. In der Normgröße muss sie die kleinste Packung abgeben, in diesem Fall 56 Stück bei N3. n ein anderes Generikum oder das Original in Stückzahl oder Normgröße verordnen, das mit der Packungsgröße des rabattierten Produktes identisch ist. n das Rabattarzneimittel namentlich verordnen.

Mittlerweile ist das Präparat auch in 30 (N2), 50 (N2), 60 (N3) und 100 (N3) Stück-Packungen im Handel, diese sind jedoch nicht rabattiert.

Wenn kein Rabattvertrag existiert, muss der Apotheker im Rahmen von aut idem das verordnete Präparat oder eins der drei preiswertesten Generika abgeben.

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Fremdbesitz von Apotheken bleibt verboten Eine gute Nachricht für die rund 19.000 Apothekeninhaber in Deutschland: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 19. Mai das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken (Az.: C-531/06 und C-171/07, 172/07). Demnach dürfen nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung Apotheken betreiben und maximal drei Filialen besitzen. Die Entscheidung bedeutet wohl das Aus für die Pläne von Kapitalgesellschaften, den deutschen Arzneimittelmarkt durch Aufbau von Apothekenketten mit Angestellten umzukrempeln.

Ganz schlecht war die Nachricht für die Versandapotheke DocMorris. Sie musste ihre bislang einzige echte Filialapotheke in Saarbrücken nach dem Urteil schließen. Denn dass saarländische Gesundheitsministeri-

Die Apothekerverband feierte das Urteil: „Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Denn das Fremdbesitzverbot sichert die fachlich qualifizierte BetreuKapitalgesellschaften ausgegrätscht. Der EuGH hat entschieden, dass das deutsche Fremdbesitzverbot mit der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages vereinbar ist. ung der Patienten in ArzneiFranchise-Ketten wie die von DocMorris sind davon nicht betroffen. mittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker“, sagte Fritz Becker, Vorsitum widerrief die im Juli 2006 erteilte Betriebsgenehzender des Deutschen Apothekerverbandes. Erfreut zeigmigung wenige Tage nach dem Urteil der Luxemburte sich auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: ger Richter. Das Urteil sichere eine „von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung“. Franchisesysteme bleiben gestattet. Der Pharmagroßhändler Celesio AG, dem unter anderem DocMorris geDer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen werhört, kündigte an, das Versandhandels- und Franchisetete den Beschluss der obersten EU-Richter dagegen geschäft auszubauen. „Wir werden aggressiver in den „als verpasste Chance für mehr Wettbewerb“. Den VorMarkt gehen“, kündigte Celesio-Chef Fritz Oesterle in der sitzenden des Ersatzkassenverbandes (vdek), Thomas Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung an. Bis 2011 Ballast, hat das Urteil „enttäuscht“; es setze seiner Ansoll es 500 Apotheker geben, die unter dem DocMorsicht nach „völlig falsche Signale“. Schon heute arbeiris-Logo arbeiten; derzeit sind es rund 150. Auch Reteten viele in den 21.600 Offizin-Apotheken als Angezeptsammel- und Arznei-Abholstellen für rezeptpflichstellte, ohne dass dies die Versorgung der Versicherten tige Präparate in Super- oder Drogeriemärkten sind von beeinträchtigt hätte. dem Urteil nicht betroffen.

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Arzneimittelausgaben im April: 33 Euro pro Versichertem Im April lagen die Arznei- und Impfstoffausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein bei 281,6 Millionen Euro. Das sind 1,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat, was auf die späten Osterferien in 2009 zurückzuführen ist. In den ersten vier Monaten des laufenden Jahres stiegen die Ausgaben für Arznei- und Impfstoffe in Nordrhein um 5,1 Prozent gemessen am gleichen Zeitraum des Vorjahres.

die Arzneimittelausgaben je Versichertem im April zwischen 27,46 Euro in Bremen und 40,45 Euro in Sachsen-Anhalt. Arzneimittelausgaben 2009 im Vergleich zum Vorjahr (monatlicher Vergleich)

Bundesweit lag der Anstieg nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei 3,0 Prozent. Die Ausgabensteigerung in Nordrhein ist überproportional, die Ausgaben je Versichertem liegen mit 33,19 Euro im April jedoch im Mittelfeld. Insgesamt variieren

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Bestrahlungsgeräte richtig verordnen Welche Bestrahlungsgeräte sind für den Anwendungsbereich im häuslichen Bereich des Patienten (HomecareBereich) als Hilfsmittel aufzufassen? Sie finden für die UVTherapie geeignete Geräte im Hilfsmittelverzeichnis. Folgende Bestrahlungsgeräte sind bei bestimmten Hauterkrankungen verordnungsfähig: n Psoriasiskämme (Hilfsmittel-Nr. 06.30.01.0) und n Punktbestrahlungsgeräte (Hilfsmittel-Nr. 06.30.01.1) Diese Geräte sind indiziert zum Beispiel bei Nageloder Kopfhautpsoriasis, Akne oder therapieresistenten Herden nach Ganzkörperbestrahlung bei Psoriasis oder Neurodermitis. Die Erkrankungen müssen insgesamt lokal begrenzt, therapieresistent, entweder schuppend (zum Beispiel Psoriasis) bzw. entzündlich (zum Beispiel Akne) und entstellend oder funktionsbehindernd sein. Für beide Produktarten gelten besondere Verordnungsvoraussetzungen, die die Ärzte berücksichtigen müssen: n Vor der Verordnung für den häuslichen Anwendungsbereich muss unter ärztlicher Aufsicht eine positive Anwendungsbeobachtung stattfinden.

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n Der verordnende Arzt muss den Versicherten und

wenn nötig die Betreuungsperson am verordneten Gerät einweisen. Auch der Patient muss sich an bestimmte Bedingungen halten. So ist dieser dazu verpflichtet, ein Patiententagebuch zu führen. Das Tagebuch beinhaltet unter anderem Angaben zu: Bestrahlungsabständen und -zeiten, den behandelten Körperstellen und möglicherweise auftretenden Hautreaktionen. Bei den vom behandelnden Arzt geforderten regelmäßigen Kontrolluntersuchungen muss der Patient das Tagebuch mitführen.

Pharmakotherapie- und Heilmittelberatung Pharmakotherapieberatung

Telefon 0211 5970 8111 Telefax 0211 5970 8136 E-Mail pharma@kvno.de Bei Fragen zu Prüfung und Verfahren:

Qualitätssicherung Prüfwesen Telefon 0211 5970 8396 Telefax 0211 5970 9396 E-Mail margit.karls@kvno.de


Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Kassen: Prüfanträge wegen unzulässiger Verordnung von Heilmitteln Die Krankenkassen stellen bei der Prüfungsstelle Nordrhein Regressanträge wegen unzulässiger Verordnung von Heilmitteln. Bitte beachten Sie: Verordnungsfähig sind ausschließlich Heilmittel, die im Heilmittelkatalog bei dem jeweiligen Indikationsschlüssel genannt sind. Der indikationsbezogene Katalog ist Bestandteil der Heilmittelrichtlinien. Der Katalog regelt die: n Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungs-

fähig sind n Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen

n Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diag-

nosegruppe n Besonderheiten bei Folgeverordnungen Wenn Sie ein Heilmittel verordnen, das im Heilmittelkatalog nicht beim angegebenen Indikationsschlüssel aufgeführt ist, bewegen Sie sich außerhalb der Richtlinie. Diese Verordnungen monieren die Kassen in Nordrhein derzeit und stellen Regressanträge. Solche liegen bei der Prüfungsstelle auch für Fälle vor, in denen Ärzte zwei vorrangige Heilmittel auf einem Verordnungsvordruck verordnet haben. Bitte verordnen Sie die Heilmittel auf separaten Rezepten.

Achtung Regressgefahr Den Diagnosegruppen ordnet der Heilmittelkata- des Heilmittel Elektro-, Wärme- oder Kältetherapie. log einen Indikationsschlüssel zu. Diesen Schlüs- Die Lymphdrainage sieht der Heilmittelkatalog nach sel müssen Sie bei einer Verordnung auf dem Vor- einer Fragmentfraktur des Humerus nicht vor. Desdruck in dem dafür vorgesehenen Feld angeben. wegen könnten die Kassen in diesem Fall einen ReBei den „Verletzungen/Operationen und Erkrankun- gressantrag stellen. gen der Extremitäten …“ ist das zum Bei6 Lymphdrainage li. Arm spiel der Indikationsschlüssel „EX2“. Wenn ein Patient unter GeEX 2 a Zustand nach Humerusfragmentfraktur lenkfunktions-, Bewegungsstörungen oder Kontrakturen leidet, klassifiziert der HeilWiederherstellung/Besserung der gestörten Beweglichkeit, mittelkatalog dies als Schmerzreduktion Leitsymptomatik „a“. Bei der Diagnose EX2a sieht der Katalog als vorrangiges Heilmittel Krankengymnastk (KG) oder MT vor, optional Übungsbehandlungen und als ergänzen-

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Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Die richtige Kodierung zählt – und zahlt sich für die Region aus Die Diagnoseverschlüsselung ist seit Jahresbeginn ein Milliardengeschäft. Denn von ihr hängen die Zuweisungen an die Krankenkassen ab, die diese aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Und damit auch, wie viel Geld in welche Region fließt. Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass die Codierung bei rund 25 Prozent der Behandlungsfälle nicht dem tatsächlichen Stand der Diagnose entspricht – häufig fehlt die Diagnose oder sie passt nicht zur Therapie. Dies angemessen zu verbessern, fasst der Begriff „Rightcoding“ zusammen. „Upcoding oder Rightcoding, was schert mich das als Vertragsarzt. Davon profitiere nicht ich, sondern die Krankenkassen“, mag manch ein niedergelassener Arzt denken. Verständlich angesichts der bürokratischen Belastung, aber zu kurz gesprungen. Denn letztend-

lich hängt das Finanzvolumen, das zum Beispiel einer Region wie Nordrhein aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wird, entscheidend davon ab, dass die Morbidität korrekt wiedergegeben wird. Untersuchungen der Qualität der Codierung haben zum Beispiel ergeben, dass bei der EBM-Nr. 13600 „kontinuierliche Betreuung eines chronisch niereninsuffizienten Patienten“ in gut 88 Prozent aller Fälle die Codierung fehlerhaft war oder ganz fehlte. Qualitätssicherung und -verbesserung der Morbiditätsdaten sind daher von großer Bedeutung.

Ärzte-Honorare sind betroffen Denn auch die Finanzierung der vertragsärztlichen Versorgung setzt künftig auf Diagnosen als Bedarfsindikatoren. Seit 2009 stützt sich die Berechnung der Gesamtvergütung dafür unter anderem auf die vertragsärztlichen Behandlungsdiagnosen. Steigt die Morbidität der Versicherten, müssen die Krankenkassen die geschätzten Zusatzkosten übernehmen.

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Wenn Diagnosen fehlen, entgeht den Krankenkassen Geld aus dem Risikostrukturausgleich. Betroffen sind am Ende aber auch die Ärzte.

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Hintergrund

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Ab 2010 muss auf dieser Basis jede Krankenkasse das Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten voll übernehmen. „Die korrekte Codierung sichert die Finanzmittel zur medizinischen Versorgung im Rheinland und verringert den Mittelabfluss aus dem Rheinland“, betont Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein.


Für 80 Krankheiten gibt es Geld Die Palette der Maßnahmen beim so genanten Upcoding ist breit. So berichtet das Zentralinstitut für die vertragsärztliche Versorgung (ZI), dass sie von der Forderung zur Datenkorrektur bei einzelnen Patienten bis zur finanziellen Erfolgsbeteiligung bei systematischer „Verbesserung“ der Datengrundlage reicht. Möglich sind verschiedene Maßnahmen, um die Zahl ihrer Versicherten mit zuschlagsauslösenden Diagnosen zu erhöhen oder höhere Zuschläge zu erwirken. Dabei könnte die Grenze zwischen der zulässigen Plausibilitätsprüfung mit dem Ziel der Vervollständigung oder Fehlerbereinigung („Rightcoding“) und einer Manipulation („Upcoding“) leicht überschritten werden. Grundlage des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs ist die vom Bundesversicherungsamt veröffentlichte Liste von rund 4000 ICD-10-Schlüsselnummern. 80 Krankheiten sind ausgleichsfähig, aus denen 106 Morbiditätsgruppen definiert wurden. Weist ein Versicherter eine oder mehrere Diagnosen aus einer der 106 Gruppen auf, löst dies für die Kasse den finanziellen Zuschlag aus, der für diese Gruppe vorgesehen ist.

Sockelbetrag und Zuschläge Die Zuschläge werden zu einem nach Alter und Geschlecht differenzierten Sockelbetrag hinzugezählt. Der Betrag, den die Krankenkasse je Versichertem aus dem Fonds erhält, setzt sich also aus dem Sockel sowie unter Umständen einem oder mehreren Zuschlägen zusammen. Insgesamt entfällt knapp die Hälfte des Finanzvolumens aus dem Risikostrukturausgleich auf die diagnosebezogenen Zuschläge. Viele Zuschläge kommen jedoch nur zur Anwendung, wenn für den Versicherten zudem Arzneimittelverordnungen für bestimmte Wirkstoffe in bestimmter Dosierung vorliegen. Diese Verordnungskriterien steuern rund die Hälfte dieses Zuschlagsvolumens.

Die sechs wichtigsten Regeln zur korrekten Diagnoseerfassung* 1. Alle vorliegenden Krankheiten diagnostizieren Alle Diagnosen, zu denen beraten und behandelt wurde, sollten erfasst werden. 2. So spezifisch wie möglich dokumentieren Die Diagnose sollte die zugrunde liegende Erkrankung so genau wie möglich beschreiben (Berücksichtigung der Komplikationen). 3. Endstellige ICDs verwenden Es sollte immer auf die letzte nach ICD-10 vorgeschlagene Stelle verschlüsselt werden (Berücksichtigung des Schweregrades). 4. Zusatzinformationen zur ICD (Buchstabencode) ausfüllen Wenn die Diagnose gesichert ist, sollte dies durch den Zusatz „G“ eindeutig dokumentiert werden. 5. Chronische Diagnosen kontinuierlich dokumentieren Für optimale Codierqualität sollte die Behandlung aller chronischen Diagnosen auch regelmäßig dokumentiert werden. 6. Dokumentation dem Verlauf anpassen Erkrankungen können sich im Verlauf ändern. Deshalb sollte die Verschlüsselung bei Bedarf angepasst werden.

*Empfehlungen des Hausärzteverbandes Bayern

„Upcoding“ kann für einzelne Patienten unbeabsichtigte Folgen haben, es unterminiert das Vertrauen in ärztliches Handeln und verhindert die notwendige und richtige Bedarfsorientierung der Finanzierungsströme im Gesundheitswesen.

ZI beobachtet Codierung Das Thema Codierung hat auch den 112. Deutschen Ärztetag in Mainz beschäftigt. Die Delegierten erklärten, dass Krankenkassen rechtswidrig handeln, wenn sie Ärzte dazu veranlassen, ihre ursprünglichen Di-

Hintergrund

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agnosen zu ändern, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Sie betonten, dass die Kodierung sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien und den aktuellen Vorgaben des ICD-Schlüssels zu richten hat. Die Diagnosen, die ein niedergelassener Arzt in seiner Abrechnung dokumentiert, können sich auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen auswirken, bei denen seine Patienten versichert sind. Einige Krankenkassen sind deshalb versucht, das ärztliche Kodierverhalten zu beeinflussen, um dadurch höhere Einnahmen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu erhalten. Diese Praxis verbirgt sich hinter dem Begriff „Upcoding“. Was einfach ausgedrückt bedeutet, dass Patienten kranker gemacht werden sollen, als sie tatsächlich sind. Wir wollen feststellen, ob es bundesweit Bemühungen von Krankenkassen gibt, die Diagnosecodierung von Vertragsärzten zu manipulieren“, so Dr. Andreas

Köhler, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts. Um eventuelle Manipulationsversuche rechtzeitig zu erkennen, bietet das Institut im Internet das ZIObservatorium an.

Das ZI-Observatorium Das ZI-Observatorium ist unter www.zi-berlin. de/zi-observatorium zu erreichen. Fragen und Hinweise nimmt das ZI über das dort bereitgestellte Kontaktformular oder per E-Mail unter zi-observatorium@zi-berlin.de entgegen.

Das ZI-Observatorium soll eine Informationsplattform für Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen zum Thema Codierung werden. Ärzte können hier namentlich oder anonym ihre Erfahrungen mitteilen oder fachliche Fragen rund um das Thema Diagnosecodierung stellen.

Die 80 Krankheiten des Morbi-RSA Für folgende Krankheiten erhalten die Kassen via Risikostrukturausgleich (RSA) Zuschläge aus dem Gesundheitsfonds. Die Höhe der Morbiditätszuschläge liegt zwischen 20 Euro (Nephritis) und 5.056 Euro (Hämophilie) monatlich. n n n n n n n n n n n

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HIV/AIDS Sepsis/Schock Nicht virale Meningitis/Enzephalitis Infektionen durch opportunistische Erreger Bösartige Neubildungen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx Bösartige Neubildungen der Verdauungsorgane Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe Bösartige Neubildungen der Knochen, des Stütz- und Weichteilgewebes Bösartige Neubildungen der Brustdrüse Bösartige Neubildungen der weiblichen Genitalorgane Bösartige Neubildungen der männlichen

Hintergrund

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Genitalorgane n Bösartige Neubildungen der Niere, der n

n n n n n n n

Harnwege und der Nebenniere Bösartige Neubildungen des Auges, Gehirns und sonstiger Teile des Zentralnervensystems einschließlich Hypo- und Epiphyse Bösartige Neubildungen sekundärer, nicht näher bezeichneter oder multipler Lokalisation Lymphome und Leukämien Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens Diabetes mellitus Schwerwiegende metabolische oder endokrine Störungen Leberzirrhose (inkl. Komplikationen) Chronische Hepatitis


n Akute schwere Lebererkrankung

n Koma, Hirnödem, hypoxischer Hirnschaden

n Ileus

n Sekundärer Parkinsonismus und andere

n Chronisch entzündliche Darmerkrankung

(Morbus Crohn / Colitis ulcerosa) n Erkrankungen des Ösophagus n n n n n n n

n n n n n n n n n n n n n n n n n n

(exkl. Ulkus und Blutung) Entzündung / Nekrose von Knochen / Gelenken / Muskeln Rheumatoide Arthritis und entzündliche Bindegewebskrankheiten Spinalkanalstenose Osteoarthrose der großen Gelenke Osteoporose und Folgeerkrankungen Schwerwiegende Erkrankungen der Blutbildung und Blutgerinnung Agranulozytose, septische Granulomatose, andere näher bezeichnete Erkrankungen der weißen Blutkörperchen Disseminierte intravasale Gerinnung und sonstige Koagulopathien Purpura / Thrombozytenfunktionsstörungen / Blutungsneigung Delir und Enzephalopathie Demenz Schwerwiegender Alkohol- und DrogenMissbrauch Psychotische Störungen und Persönlichkeitsstörungen Depression Bipolare affektive Störungen Anorexia nervosa und Bulimia nervosa Aufmerksamkeitsstörung / andere hyperkinetische Störungen Ausgeprägte schwere Lähmungen Erkrankungen/Verletzungen des Rückenmarks Muskeldystrophie Periphere Neuropathie / Myopathe Entzündlich / toxische Neuropathie Multiple Sklerose Morbus Parkinson und andere Basalganglienerkrankungen Epilepsie

n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n

n n

extrapyramidale Bewegungsstörungen Herzinsuffizienz Akutes Lungenödem und respiratorische Insuffizienz Hypertensive Herz- / Nierenerkrankung / Enzephalopathie Ischämische Herzkrankheit Erkrankungen der Herzklappen Angeborene schwere Herzfehler Hypertonie Vorhofarrhythmie Ventrikuläre Tachykardie Schlaganfall und Komplikationen Atherosklerose, periphere Gefäßerkrankung Arterielles Aneurysma (exkl. d. Aorta) Mukoviszidose Emphysem / Chronische obstruktive Bronchitis Asthma bronchiale Postinflammatorische und interstitielle Lungenfibrose Pneumonie Niereninsuffizienz Nephritis Neurogene Blase Bestehende Schwangerschaft (einschl. Komplikationen) Hautulkus, exkl. Dekubitalulzera Schwerwiegende bakterielle Hautinfektionen Wirbelkörperfraktur (ohne Schädigung des Rückenmarks) Luxation des Hüftgelenks Traumatische Amputation einer Extremität Schwerwiegende Komplikationen bei Patienten während chirurgischer oder medizinischer Behandlung Blutung / Hämatom / Serom als Komplikation nach einem Eingriff Status nach Organtransplantation (inkl. Komplikationen)

Hintergrund

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Kliniken können Direktverträge schließen

Belegärzte am Scheideweg Belegärzte haben die Wahl: KV-Abrechnung oder Honorarvertrag. Seit Kurzem können Kliniken mit ihnen Direktverträge schließen. Die sind mit Vorsicht zu genießen. Das Belegarzt-System gilt als besonders effektive und preisgünstige Form der stationären Versorgung. Es ist der Verzahnungsbereich par excellence: Hier arbeiten freiberuflich niedergelassene Ärzte am Krankenhaus. Doch wie verkraftet das System den Punktwert von 3,5 Cent?

3,5 Cent pro Punkt Bis Ende 2008 konnten die rund 900 Belegärzte in Nordrhein ihre in Kapitel 36 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) fixierten Leistungen innerhalb ihrer Individualbudgets abrechnen. Zum Jahresbeginn gibt es das Honorar extrabudgetär.

Zwar liegt der Punktwert nur bei 3,5 Cent, doch der Bewertungsausschuss hat die Punktzahlen der Belegarztleistungen um 18 Prozent erhöht. Gemessen an den alten Punktzahlen würden diese mit einem Punktwert von 4,15 Cent vergütet. Dieses Honorar gilt für die „klassischen“ Belegärzte, die im Sozialgesetzbuch V definiert sind als „nicht am Krankenhaus angestellte Vertragsärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) im Krankenhaus unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel vollstationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten“ (Paragraf 121 Abs. 3). Das Honorar rechnet der Belegarzt mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab; die belegärztlichen Leistungen des Kapitels 36 werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und außerhalb der Regelleistungsvolumen bezahlt.

Belegarzt aus Leidenschaft: Dr. Christoph Greven führt jährlich 300 Operationen im Krankenhaus durch.

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Berichte

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Neben den klassischen Belegärzten haben etliche niedergelassene Ärzte Verträge mit Kliniken geschlossen und stationär Leistungen als Konsiliar- oder Honorararzt erbracht. Diese Zusammenarbeit hat das Vertragsarztrechts-Ände-


rungsgesetz seit Beginn des Jahres 2007 erheblich erleichtert. Bis zu 13 Stunden in der Woche können niedergelassene Ärzte demnach an Kliniken arbeiten.

Direktverträge mit den Kliniken Die jüngste rechtliche Änderung schafft das Krankenhausf inanzierungsreformgesetz, kurz KHRG. Das Gesetz räumt Kliniken mit Belegbetten die Möglichkeit ein, die beVerzahnung par excellence: 900 Niedergelassene in Nordrhein operieren als Belegarzt legärztliche Versorgung in einer Klinik. auch durch Vertragsärzte mit Honorarverträgen sicherzustellen. lich befristet sein werden. Vertragsverlängerungen würden wohl abhängig gemacht Der Belegarzt rechnet in diesem Fall divom Umsatz der Belegabteilung. Der grorekt mit der Klinik ab. Die allerdings erße Renner ist das neue Modell für die Behalten in dieser Konstellation nicht die legärzte also nicht. volle Fallpauschale für Hauptabteilungen, sondern nur 80 Prozent davon. In Dass er durch die Neuregelung mehr verdieder Gesetzes-Begründung heißt es danen könne, glaubt auch Dr. Christoph Grezu: „wegen der bei belegärztlicher Verven nicht. „Ich bin da ziemlich skeptisch“, sorgung in der Regel günstigeren Kossagt der Hals-Nasen-Ohrenarzt aus Kretenstrukturen“. feld, dessen Spezialität Nasennebenhöhlen-Operationen sind. Etwa 300 Patienten „Mit dieser Regelung sollen Belegärzte in pro Jahr operiert er im Krefelder KrankenAbhängigkeit der Kliniken gedrängt werhaus Maria-Hilf. den“, warnt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Denn es sei nicht Geld steht indes nicht unbedingt im Vorvon einer Wahloption des Belegarztes oder dergrund seiner belegärztlichen Karriere: einer gemeinsamen Entscheidungsfindung „Das lohnt sich zwar finanziell nicht bedie Rede. sonders, macht aber Spaß“, sagt Greven. Trotzdem operiert er weiter an der Klinik, Dr. Klaus Schalkhäuser, Vorsitzender des entfernt Mandeln, korrigiert NasennebenBundesverbandes der Belegärzte, geht dahöhlen endoskopisch oder legt abstehenvon aus, dass solche Verträge immer zeitde Ohren an.

Berichte

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Kooperationen in Nordrhein

Immer mehr Gemeinschaftspraxen Kooperationen liegen im Trend: Die Zahl der Gemeinschaftspraxen ist in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen. Auch die Medizinischen Versorgungszentren vermehren sich. Gemeinschaftspraxen ersetzen langsam die klassische Einzelpraxis. Seit zehn Jahren sinkt die Zahl der Einzelpraxen in Nordrhein kontinuierlich, zwischen den Jahren 2004 und 2007 um 1.012. Der Anteil kooperativer Praxisgründungen dagegen steigt: Seit 1997 hat sich die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die in Gemeinschaftspraxen tätig sind, um über 50 Prozent erhöht. „Immer mehr Niedergelassene erkennen die wirtschaftlichen Vorteile einer effizienten Zusammenarbeit“, sagt Frank Bausch, Geschäftsführer der KV Nordrhein Consult. Investitionsrisiken verteilen sich zum Beispiel auf mehrere Schultern, laufende Kosten sinken, Öffnungszeiten und Leistungsspektrum können erweitert werden.

2009 wurden 14 neue MVZ eröffnet. Zum Vergleich: 2008 waren es insgesamt 26 Neugründungen. In vier von fünf Fällen gründen Vertragsärzte die Versorgungszentren, meist aus bestehenden Einzelpraxen, die sich zusammenschließen, um ihre Patienten gemeinsam „unter einem Dach“ zu versorgen. Im Schnitt praktizieren vier Ärzte in einem MVZ, wobei Haus- und Laborärzte die am häufigsten beteiligten Facharztgruppen sind. In Nordrhein praktizieren 460 Ärzte in MVZ, rund 70 Prozent in einem Angestelltenverhältnis, wobei das Gros der angestellten Ärzte in Vollzeit tätig ist.

Gemeinschaftspraxen

Medizinische Versorgungszentren

5000

100

4500

90

4000

80

3500

70

3000

60

2500 4651

2000

3854

4079

Anzahl

Anzahl

Auch die Zahl der Ärzte, die ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder sich dort anstellen lassen, nimmt stetig zu. Inzwischen existieren in Nordrhein 100 Versorgungszentren; allein im ersten Quartal

Im fünften Jahr nach Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes lässt sich eine weitere Tendenz konstatieren: Bei den MVZ dominiert als Rechtsform die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); knapp die Hälfte aller MVZ im Rheinland werden aktuell als GmbH betrieben.

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I/2009 Quelle: KVNO


Großes Interesse – auch am KV-System Die Premiere war ein voller Erfolg. Eine Fortsetzung ist für 2010 fest geplant. Die Rede ist vom „Tag der Niedergelassenen“, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder in Berlin veranstaltet hat. Die KBV konnte nicht nur wegen der 600 Teilnehmer zufrieden sein. Sie traf auch auf eine Parteien übergreifende Zustimmung zum KV-System. Franz Knieps, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, sagte klipp und klar: „Wir wollen die KVen nicht abschaffen, sondern diskutieren, was sie eigentlich sein sollen. Ich lehne es ab, dass die KV Resteverwaltung macht und andere die Rosinen picken.“ Knieps räumte ein, dass das Verhältnis von Kollektiv- und Selektivverträgen derzeit „suboptimal“ sei. Aber der Paragraph 73, der breite Möglichkeiten zu Selektiverträgen bietet, werde sicher nicht abgeschafft, aber doch modifiziert.

Die KVen informierten die Besucher am gemeinsamen Infostand: Fragen zu Arzneimitteln, Fortbildung und Honorar standen im Vordergrund.

Auch die CDU sei „nicht glücklich“ mit dem § 73b, erklärte Dr. Hans-Georg Faust, Arzt und CDUBundestagsabgeordneter. Er prognostizierte, dass es im Jahre 2020 eher das Problem sein werde, in entleerten Gebieten überhaupt noch einen Arzt zu finden, der Wettbewerb machen könne. Selbst Daniel Bahr, gesundheit spolitischer Sprecher der FDP, ge-

Fotos: Reinhold Schlitt

Schlagabtausch im Speakers Corner: Dr. Leonhard Hansen (re.) trat gegen Franz Knieps an. Der KV-Chef stritt mit dem BMG-Abteilungsleiter über Kollektiv- und Selektivverträge.

stand ein, dass es keine Alternative zur Institution KV gäbe. „Wer übernimmt sonst die Aufgaben? Der Staat oder die Krankenkassen. Also brauchen wir die KVen.“ Auch er sah Nachbesserungsbedarf beim Paragraf 73b. Bahr: „Wir ersetzen ein Monopol durch ein anderes, das ist kein Wettbewerb.“ „Das Kollektivvertragsystem hat 50 Jahre lang gut funktioniert“, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler während der zentralen Podiumsdiskussion. Aber wenn in dieses Netz durch die Selektivverträge „vor allem im Süden“ große Löcher gerissen würden, könnten die KVen die Sicherstellung nicht mehr leisten. Köhlers zentrale Forderung: „Die Selektivverträge dürfen nicht wie jetzt Substitutionscharakter haben, sondern sollten lediglich ergänzend zum Kollektivvertrag wirken.“ Mehr Infos im Internet unter www.tag-der-niedergelassenen.de

Berichte

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Logo steht für Riechen, Schmecken, Hören und Schwindel

In der „Praxis der Sinne“ Viele Hals-Nasen-Ohrenärzte arbeiten unter einem gemeinsamen Logo. Damit wollen sie ihre Kompetenzen betonen. Entwickelt hat das praxisübergreifende Projekt „Praxis der Sinne“ der Berufsverband der HNO-Ärzte. „Die meisten Menschen sehen uns nur als Ohrenärzte. Kein Mensch geht zum Nasenoder Halsarzt“, sagt der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Dirk Heinrich. Das Marketing soll die Kompetenzen bekannter machen – und so die „Wichtigkeit und Durchsetzungsfähigkeit“ der HNO-Ärzte erhöhen.

Kompetenzen einheitlich betonen Dazu sollen gemeinsame Gestaltungselemente wie das Logo oder Praxisbekleidung beitragen, aber auch eine möglichst geschlossene Information der Patienten via gemeinsamer Wartezimmerzeitungen. Die stehen im geschützten Bereich des Internetangebots des Berufsverbandes der HNO-Ärzte zum Herunterladen bereit. „Die Homepage ist unser Kernkommunikationsmedium“, sagt Heinrich. Hier können die Mitglieder auch das Logo herunterladen oder die Praxisbekleidungsartikel bestellen, etwa das Rugby-Shirt im La-Martina-Style. Ob das Angebot von Corporate Design und Corporate Communication wirklich dazu führt, dass das gesamte Leistungsspektrum der HNO-Ärzte wahrgenommen wird? Das hängt nicht zuletzt von der Beteiligung der Praxen ab.

Riechen, Schmecken, Hören und Schwindel Das Leistungsspektrum der Praxis flimmert über Computer-Bildschirme. Rechts oben erscheint das Kampagnen-Logo.

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Reportage

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Die indes scheinen das Ende 2008 gestartete Projekt anzunehmen. So auch


Dr. Joachim Wichmann. Das bunte Logo prangt auf seinem blauen Polo-Shirt, die Piktogramme am Ärmel – Nase, Mund und Ohr – zeigen, um welche Sinne sich die HNOÄrzte kompetent kümmern: Riechen, Schmecken und Hören.

einfach nicht gehört hat“, ärgert sich der Vater von vier Kindern. Die Diagnose zu stellen sei für einen HNO-Arzt einfach. Hausärzte wür-

Dazu kommt der Gleichgewichtssinn. „Das Thema spielt in unserer Ausbildung und der täglichen Praxis eine große Rolle“, betont der HNO-Arzt aus Krefeld-Fischeln. Bei den Patienten kommt die Aktion gut an: „Ich wusste gar nicht, dass sie so viel machen“, ist eine typische Reaktion. Die Kompetenzfelder der HNO-Ärzte sollen die seit Ende 2008 laufende Aktion markieren und Eckpfeiler des Leistungsspektrums im Bewusstsein der Patienten verankern. Neben dem Schwindel sieht der 40-Jährige drei große Domänen der HNO-Fachärzte: die Prävention und Früherkennung (zum Beispiel beim Kehlkopfkrebs), die Allergologie (etwa bei Heuschnupfen) und die Hördiagnostik. „In den Bereichen ist unser Know-how unersetzbar“, betont der Vorsitzende des HNOBerufsverbandes in Nordrhein. Wichmann erzählt von einem achtjährigen Kind, bei dem der Kinderarzt einen permanenten Paukenerguss nicht erkannt hat. „Statt den Jungen einmal zu einem HNO-Arzt zu schicken, hat er monatelang Logopädie verordnet, insgesamt 100 Stunden.“ Nicht nur die dadurch entstandenen Kosten seien mehr als ärgerlich. „Das Kind hat den Anschluss in der Schule völlig verloren, weil es schlicht und

Dr. Joachim Wichmann will nicht nur als Ohrenarzt gesehen werden, sondern auch als Hals- und Nasenarzt oder Schwindelexperte.

den bei Hörproblemen oft im Dunkeln tappen. „Die Kollegen haben schließlich auch keine Camera silenta - und ohne Hörkabine klappt das einfach nicht“, so Wichmann. Das Spektrum seiner Praxis präsentiert Wichmann seinen Patienten, während sie im Behandlungsraum auf ihn warten. Dort läuft am Computer-Bildschirm eine PowerpointPräsentation. „Die habe ich selbst erstellt, das ist ganz einfach“, meint Wichmann. Natürlich läuft auch diese Präsentation unter dem Praxis-derSinne-Logo.

Reportage

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Wohnortnahe Versorgung gerät in Gefahr

Sprechstunde im Lazarett-Zelt In Essen spürten Patienten am 19. und 20. Mai, was das Ausbluten der ambulanten Versorgung für sie bedeuten könnte. An diesen Tagen waren die meisten Essener Praxen dicht. Die niedergelassenen Ärzte hielten ihre Sprechstunde derweil in fünf Lazarett-Zelten auf dem Kennedyplatz im Herzen der Ruhrmetropole ab. Eine von ihnen ist Dr. Cornelia Erdelt. „Wir schließen unsere Dreierpraxis zum ersten Mal sei 29 Jahren“, sagt die Allgemeinmedizinerin aus dem Stadtteil Holsterhausen. Erdelt fürchtet, dass die Praxis „um die Ecke“ bald der Vergangenheit angehören könnte und stattdessen Medizinische Versorgungszentren an ihre Stelle treten. „Doch die sind meist in der Stadtmitte, die immobilen Patienten bleiben auf der Strecke.“ Die unzureichende Honorierung nagt an der Versorgung. „Einige Kollegen wollen Zweigpraxen wieder schließen, andere denken über Kurzarbeit nach“, berichtet Erdelt. Als letzter Ausweg winken Selektivverträge, an denen sich die Allgemeinmedizinerin eigentlich nicht beteiligen will. „Etwa 500 der 650 Praxen in Essen beteiligen sich an den Aktionstagen“, berichIn fünf Lazarett-Zelten informierten Ärzte auf tet Dr. Ludger dem Kennedyplatz, dass die UnterfinanzieWollring, Korung die „Praxis um die Ecke“ bedrohe. Untersuchungsangebote wie das der Gemeinschaftsordinator der praxis von Dr. Behafarid Baharmast und MohZeltstadt. Die sen Tekiyeh standen den Patienten offen. Essener Hausund Fachärzte messen in den Zelten Blutdruck, beraten oder machen Belastungs-EKGs – und sie informieren über die Auswir-

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Bezirke

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kungen der Gesundheitspolitik. Die zentrale Botschaft: Der Fortbestand der wohnortnahen ambulanten ärztlichen Versorgung ist akut gefährdet. Dr. Michael Hill gefällt, wie geschlossen die Ärzte in Essen auftreten. „Die Obleute aller Fachgruppen haben sich einstimmig für den Protest ausgesprochen, die Kolleginnen und Kollegen informiert und motivier t “, betont der Dr. Cornelia Erdelt kam mit ihrer Tochter Sonja: „Wir müssen heute handeln, stellvertresonst gibt es die wohnortnahe Versortende Vorgung morgen nicht mehr.“ sitzende der K r eis s t elle Essen der KV Nordrhein. Es gehe darum, das Ausbluten der ambulanten Versorgung zu verhindern. Der Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Kassen ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten von 22 auf unter 15 Prozent gefallen. „Nur noch 15 Euro von 100 Euro Kassenbeitrag kommen in der ambulanten ärztlichen Versorgung an“, sagt Wollring, „dabei führen die niedergelassenen Haus- und Fachärzte mehr als neun von zehn Behandlungen durch“. Gleichzeitig steige bedingt durch den demografischen Wandel die Nachfrage nach Leistungen, auch den hochwertigen wie Computertomografien, Chemotherapien oder ambulanten Operationen. Wollring: „So kann es nicht weitergehen.“


Aktuelle Fragen und Antworten

Was Sie von den Serviceteams wissen wollten Bei den Serviceteams der KV Nordrhein gehen pro Monat rund 7.000 Fragen ein. Die häufigsten Fragen aus dem Monat Februar und deren Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Wann kann ich Impfstoffe verordnen, wann muss der Patient zahlen? Alle Impfstoffe, die Sie für Impfungen auf Grundlage der Impfvereinbarung (zum Beispiel MMR oder FSME) benötigen, können Sie als Sprechstundenbedarf beziehen. Nutzen Sie dafür das Rezept (Muster 16) und tragen als zuständigen Kostenträger die KV Nordrhein ein. Bitte kreuzen Sie die Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) an. Mit einer Reihe von Krankenkassen hat die KV Nordrhein darüber hinaus Vereinbarungen über Reiseschutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen und erweiterte HPVImpfungen geschlossen. Verordnen Sie diesen Impfstoff bitte auf dem Muster 16 auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweiligen Kasse. Kreuzen Sie nur das Feld 8 (Impfstoff) an; das Feld 9 (Sprechstundenbedarf) freilassen. Eine Übersicht über die Kassen, mit denen erweiterte Impf-Vereinbarungen bestehen, finden Sie im Internet unter www.kvno.de Patienten von Krankenkassen, die solche Verträge nicht anbieten, stellen Sie bitte bei Impfungen anlässlich eines privaten Auslandsaufenthalts dem Patienten sowohl den Impfstoff als auch die Impfleistung privat in Rechnung.

Was muss ich tun, wenn der Patient die Praxisgebühr nicht zahlt? Patienten, die die Praxisgebühr nicht entrichten, müssen Sie einmal schriftlich auffordern, die zehn Euro zu zahlen. Reagiert der Patient darauf nicht, tragen Sie einfach die Symbolnummer 80044 im Abrechnungsdatensatz ein. Bitte senden Sie keine Zahlungsaufforderung an die KV Nordrhein. Die KV filtert die Symbolnummer 80044 mit

den dazugehörigen Patientendaten direkt aus der Abrechnung und führt dann ein so genanntes Anhörungsverfahren (ähnlich einem Mahnverfahren) durch. Wenn ein Patient die Praxisgebühr vor Abgabe der Quartalsabrechnung zahlt, streichen Sie bitte die Symbolnummer 80044 wieder aus der Abrechnung. Zahlt der Patient, nachdem Sie die Quartalsabrechnung abgegeben haben, informieren Sie bitte die KV Nordrhein, damit wir kein unnötiges Verwaltungsverfahren einleiten.

Kann ich für denselben Patienten mehr als eine Überweisung an einen Psychotherapeuten im Quartal ausstellen? Ja, aber nur in besonderen Fällen. Mehrfachüberweisungen an Psychotherapeuten zu probatorischen Sitzungen sind dann zulässig, wenn der Patient mit dem zunächst gewählten Therapeuten nicht zurecht kommt und eine psychotherapeutische Behandlung deswegen nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine weitere Überweisung indiziert. Erscheinen Ihnen die Gründe des Patienten aus medizinischer Sicht nicht ausreichend, dann müssen Sie auch keine weitere Überweisung ausstellen.

Serviceteams Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Serviceteam Köln Telefon 0221 7763 6666 Telefax 0221 7763 6450 E-Mail service.koeln@kvno.de Serviceteam Düsseldorf Telefon 0211 5970 8888 Telefax 0211 5970 8889

E-Mail service.duesseldorf@kvno.de

Service

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Deutschland beim Arzt: 18 Behandlungen pro Jahr 76 Millionen Menschen sind im Jahr 2007 mindestens einmal zum Arzt gegangen. Insgesamt wurden 586 Millionen Behandlungsfälle abgerechnet. Das sind Ergebnisse einer Studie der Gmünder Ersatzkasse (GEK). Wichtigste Ansprechpartner bei Fragen rund um die Gesundheit sind Allgemeinmediziner; 680 von je 1 000 Bürgern wurden im Jahr 2007 von ihnen behandelt. An zweiter Stelle folgen die Internisten. Während im Jahresdurchschnitt täglich rund vier Prozent der Bevölkerung einen Arzt konsultieren, sind es am Montag durchschnittlich acht Prozent. Insgesamt zählte die GEK pro Kopf 18 Arztkontakte pro Jahr.

Von je 1 000 Bundesbürgern wurden im Jahr 2007 behandelt von

Verhaltens-/Psychotherapeuten Urologen Neurologen, Kinder- u. Jugendpsychiatern Pathologen Kinderärzten Chirurgen Hals-Nasen-Ohrenärzten Radiologen, Strahlentherapeuten Hautärzten Orthopäden Laborärzten Augenärzten Gynäkologen

20 78 85 113 116 133 165 175 177 198 225 257 265

Internisten

312

Praktischen Ärzten/Allgemeinmedizinern

680

Sonstigen Fachärzten 256

2604

© Globus

Quelle: Gmünder Ersatzkasse GEK

Fünf Prozent mehr Gehalt für Medizinische Fachangestellte Ab 1. Juli erhalten Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter fünf Prozent mehr Gehalt. Das sieht der neue Tarifvertrag vor, den der Verband medizinischer Fachberufe und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) vereinbart haben. Das Einstiegsgehalt der Medizinischen Fachangestellten liegt demnach zwischen 1.423 und 1.494 Euro. Das Gehalt der Auszubildenden steigt ab Juli um monatlich

50 Euro, sodass sie im ersten Ausbildungsjahr 531 Euro, im zweiten 572 Euro und im dritten 616 Euro verdienen. Vollzeitbeschäftigte Arzthelferinnen erhalten für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 zudem eine Einmalzahlung von 330 Euro; Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung in anteiliger Höhe. Der Tarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2010. Die AAA ruft die nicht tarifgebundenen Ärztinnen und Ärzte auf, die Gehaltserhöhung weiterzugeben, um den Medizinischen Fachangestellten zu zeigen, wie wichtig ihre Arbeit ist.

Gemeinsamer Bundesausschuss darf GKV-Leistungen streichen Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) streichen darf, wenn ihre Wirksamkeit nicht hinreichend durch Studien belegt ist (Az.: B 6 A 1/08 R). Im konkreten Fall ging es um die Protonentherapie bei Mammakarzinom. Das Bundesgesundheitsministerium wollte dies als GKVLeistung erhalten und hatte einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beanstandet. Das BSG stellte klar: Fachliche Fragen sind Sache der Ärzte- und Kassenvertreter im G-BA. Das Ministerium dürfe nicht „eigene politische Zweckmäßig-

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In Kürze

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keitserwägungen“ an die Stelle der wissenschaftlichen Bewertung des G-BA stellen. Das Bundesgesundheitsministerium übt die „Rechtsaufsicht“ aus, es darf also kontrollieren, ob die Entscheidungen des Ausschusses rechtmäßig zustande gekommen sind; inhaltliche Eingriffe sind indes tabu. „Das Urteil stärkt den G-BA in seiner fachlichen Verantwortung“, kommentierte der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Rainer Hess, die Entscheidung der Kasseler Richter. Der Ausschuss sei durchaus „nicht gegen den Fortschritt“, führte Hess aus, er stelle sich aber gegen eine Versorgung „mit unerforschten und damit fragwürdigen Methoden“.


Online-Informationsportal: „Evidenz auf einen Klick“ Qualitätsgeprüftes und evidenzbasiertes Wissen aus hochwertigen Quellen in leicht zugänglicher Form bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Besuchern ihrer Online-Arztbibliothek an. Entwickelt hat sie das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin im Auftrag der KBV. „Evidenz auf einen Klick“ lautet schlagwortartig das Motto eines neuen Internetportals für Ärzte und Psychotherapeuten. „In Zeiten der Informationsüberflutung liefert dieser Service zuverlässige und aktuelle Fakten. Eine effiziente Recherche bedeutet

für Ärzte letztlich auch mehr Zeit für ihre Patienten“, so der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler. Das OnlineNachschlagewerk bietet ausgewählte Behandlungsleitlinien, Praxishilfen und Patienteninformationen. Ebenso verfügbar sind Cochrane-Reviews und aktuelle Evidenzberichte. Weiterhin erhält der Nutzer Zugang zur Online-Datenbank der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen. Das Portal finden Sie im Internet unter www.arztbibliothek.de

Arztrufzentrale und KVNO Consult zertifiziert Ausgeprägte Kundenorientierung und ein hohes Dienstleistungsniveau - das zeichnet die Notdienst- und Bürgerberatungs GmbH (NDBB) mit ihren beiden Geschäftsbereichen Notdienst und Consult aus. Nun ist auch die Tochtergesellschaft der KV Nordrhein nach der DIN EN ISO 9001:2000 zertifiziert. Die Auditoren überzeugten sich von der Dienstleistungs- und der Prozessorientie-

Neue Qualitätszirkel

Thema: Kollegiale Supervision Kontakt Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Klaus Höfer Urdenbacher Allee 53 40593 Düsseldorf Telefon 0211 7185 984 Telefax 0211 7185 985 Termin nach Vereinbarung Ort Praxisräume Dr. Höfer

rung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Düsseldorf und in der Arztrufzentrale in Duisburg. „Wir freuen uns über die positive Bewertung, die die Qualität der Arbeit im Bereich Notdienst und bei unserer Consult unterstreicht“, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Die KV Nordrhein wurde bereits 2007 zertifiziert.

Thema: Methodenübergreifende Psychotherapie und QZManagement in der psychologischen Praxis Kontakt Beate Broermann Neuenhöfer Allee 125 50935 Köln-Sülz Telefon 0221 516 378 Telefax 0221 5907243 E-Mail bea.broermann@netcologne.de Termin 4. September, 17 Uhr Ort Praxisräume Broermann

Thema: Psychosomatische Grundversorgung und Psychotherapie in der allgemeinmedizinischen Praxis Kontakt Sigrid Heistermann Gotenring 9 50679 Köln Telefon 0221 811 195 Telefax 0221 814 033 Termin Nach Vereinbarung; ab August 2009 Ort Praxisräume Chludek und Heistermann

Betriebswirtschaftliches Konsil Für die Mitglieder der KV Nordrhein bieten wir einen Beratungsservice, der zu Fragen der wirtschaftlichen Praxisführung sachkundigen Rat geben kann. Folgende Leistungen werden angeboten: 1. Kostenlose telefonische Beratung an jedem Montag in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr (Telefon 0800 2233 677) mit der Möglichkeit zur Anmeldung und Terminvereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs im Hause der KV Nordrhein in Düsseldorf. 2. Persönliche Beratung jeweils mittwochs in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger Termin­absprache während der telefonischen Beratungszeit. Die Kosten für das Beratungsgespräch betragen 50 Euro. Die Beratung wird von einem sachkundigen neutralen Berater in unserem Auftrag durchgeführt. Der Berater ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Er unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt alle Informationen streng vertraulich, auch gegenüber der KV Nordrhein.

Qualitätszirkel

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Fax­-A­b­ruf-Nr.: 0211 59 70 -

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Zum Abruf wählen Sie bitte die Nummer des Dokumentes. Je nach Gerät müssen Sie vor oder nach dem Wählen die Abruf-Taste des Fax-Gerätes drücken. Da die Fax-Geräte je nach Hersteller unterschiedlich sein können, sind leider keine allgemeingültigen Angaben zur Handhabung der Abruffunktion möglich. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten zur Funktion des Fax-Abrufes der Betriebsanleitung Ihres Gerätes. Durch- wahl-Nr.

Ti­tel

(Sei­ten­an­zahl)

Bezirksstellen der KV Nordrhein 7504 Bestellschein für Vordrucke

(2)

Bezirksstelle Düsseldorf 7500 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte

(4)

7501 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte

(4)

7502 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser

(4)

Bezirksstelle Köln 7510 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte

(3)

7511 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte

(3)

7512 Gesamtaufstellung – Krankenhäuser

(3)

EDV/IT in der Arztpraxis 7523 Merkblatt eHKS, elektronische Dokumentation zum HautkrebsScreening 75 24 Online-Abrechnung mit D2D: Merkblatt für Arztpraxen 7525 D2D-Anmeldung

(7)

Durch- wahl-Nr.

Ti­tel

(Sei­ten­an­zahl)

7551 Meldeformular für Laborgemeinschaften zur Direktabrechnung über die KV Nordrhein ab dem 4. Quartal 2008

(3)

7553 DMP Asthma/COPD: Antrag auf Teilnahme - Erklärung zur Strukturqualität (fachärztliche Versorgungsebene) 7554 DMP Asthma / COPD: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt

(1) (4)

7555 Ambulantes Operieren: Check-Liste

(9)

7556 Anzeige über Beginn/Beendigung der Methadonsubstitution

(1)

7557 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für den Hausarzt

(1)

7558 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für die DSP und Kinderärzte

(4)

7559 Meldebogen „Gründung eines Qualitätszirkels“

(1)

7560 Patientendokumentation zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (4) 7561 Patientenerklärung zum Datenschutz / Abschluss

(2)

7562 Patientenerklärung zum Datenschutz / Beginn

(2)

7563 Patientenmerkblatt: Darmkrebs-Früherkennung

(3)

7564 DMP Brustkrebs: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt

(2)

(14)

7566 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt

(4)

(8)

7567 DMP Diabetes mellitus Typ 2: Teilnahmeerklärung Vertragsarz

(4)

7526 Merkblatt und Antragsunterlagen zur Blankoformularbedruckung (5)

7568 DMP KHK: Erklärung über die Praxisausstattung

(2)

7527 Merkblatt eKoloskopie-Dokumentation

7569 DMP KHK: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt

(4)

7528 Merkblatt: eDMP 7529 Meldebogen für die IT-gestützte Quartalsabrechnung

(8) (10) (1)

Phar­ma­ko­the­ra­pie­be­ra­tung 7532 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2009)

(2)

7533 Praxisbesonderheiten 2009 – Arzneimittel

(1)

7534 Richtgrößen 2009 – Heilmittel

(1)

7536 Richtgrößen 2009 – Arzneimittel

(1)

7537 GAmSI-Fax-Bestellformular

(2)

7539 Genehmigungsverzicht bei HeilmittelVerordnungen außerhalb des Regelfalles

(2)

7541 Praxisbesonderheiten 2009 – Heilmittel

(2)

Qualitätssicherung/Sicherstellung

7550 Bedarfsplanung

(4)

Rechts­ab­tei­lung 7570 Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen

(4)

7571 Praxisgebühr: Mustermahnbescheid

(1)

7572 Rundschreiben der KBV zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG – Sachverständigentätigkeit eines Arztes für die gesetzliche Unfallversicherung

(5)

Unternehmenskommunikation 7580 Anfahrtsbeschreibung zur KV Nordrhein

(2)

7581 Bestellformular: Publikationen der KV Nordrhein

(1)

Vertrags­ab­tei­lung 7586 Merkblatt Versandlistenverfahren

(2)

7595 Übersicht der Krankenkassen, die der Vereinbarung über Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beigetreten sind

(4)

Diese Dokumente sind auch über die Online-Ausgabe von KVNO aktuell im Internet unter www.kvno.de abrufbar. Bei tech­ni­schen Pro­ble­men steht das Com­mu­ni­ca­tion-Cen­ter der KVNO unter der Telefonnummer 0211 5970 8500 zur Verfügung - bei Stö­run­gen wen­ den Sie sich bit­te an den Ge­rä­te-Her­stel­ler. In­halt­li­che Fragen zu den Do­ku­men­ten rich­ten Sie bit­te an die zu­stän­di­ge Fach­ab­tei­lung, Telefon 0211 59 700.

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Fax-Abruf

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Infomarkt in Düsseldorf Schwerpunkt des Infomarktes am 1. Juli im Haus der Ärzteschaft ist der neue Honorarverteilungsvertrag in Nordrhein. Außerdem beantworten Experten der KV Nordrhein Fragen zum Rollout der eGK-Lesegeräte; zugelassene Geräte stehen zur Ansicht bereit. Eine Anmeldung zum Infomarkt ist nicht erforderlich. Themenstände n n n n n

Honorarreform und Honorarverteilung Verträge in Nordrhein (Schwerpunkt: SAPV) KV-Praxis-Check und KV-Börse KVNO-Portal: Online Dienste für Praxen Niederlassungsberatung

n Arznei- und Heilmittel n Serviceteams –für alle Fragen aus dem Praxisalltag Termin: 1. Juli 2009, 15 Uhr bis 18 Uhr Ort: KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf

Pharmareferenten: Koalitionspartner für die Gesundheit? Die focus-Veranstaltung, die am 1. Juli im Haus der Ärzteschaft stattfindet, thematisiert die künftige Rolle der Pharmareferenten. Welche Erwartungen haben Ärzte an den Pharmaberater von morgen und was müssen Pharmareferenten als Interessenvermittler zwischen Industrie, Ärzteschaft und Kostenträgern leisten? Termin: Ort: Zertifizierung:

1. Juli 2009, 16 Uhr bis 18.30 Uhr KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf 4 Punkte

Anmeldung

Cognomed Franziska Hoffmann, Reinhardtstraße 50, 10117 Berlin Telefon 030 2787 8385, Telefax 030 2787 8380, E-Mail franziska.hoffmann@cognomed.de

5. Innovationskongress der KV Nordrhein Unter dem Titel „Der Arzt als Unternehmer und Manager“ findet am 5. September der 5. Innovationskongress der KV Nordrhein statt. Die Referenten greifen unter anderem folgende Themen auf: „Gestaltungsfreiräume in der Gesundheitsversorgung erkennen und daraus marktorientierte Ideen und Konzepte entwickeln“; „Versorgungsqualität erhöhen, Wirtschaftlichkeit verbessern“; „Effektives Abrechnungsmanagement nutzt alle Ressourcen“. Anlässlich des Kongresses verleiht die KV Nordrhein erstmalig den Innovationspreis – Bewerbungen können noch bis zum 1. Juli eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de Termin: Ort: Zertifizierung:

5. September 2009, 10 Uhr bis 16 Uhr KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf beantragt

Anmeldung

Cognomed Franziska Hoffmann, Reinhardtstraße 50, 10117 Berlin Telefon 030 2787 8385, Telefax 030 2787 8380, E-Mail franziska.hoffmann@cognomed.de

Veranstaltungen KVNO aktuell 6+7 2009

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Termine n 20.6.2009

Round-Table der KV Nordrhein mit Selbsthilfeorganisationen „Vor der Bundestagswahl … - was ist gut, was muss besser werden?“, Köln

20.6.2009

Konstituierende Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf

20.6.2009

Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie: „7. Rheinisches Hautkrebs-Symposium 2009 mit Fortbildung ‚Hautkrebs-Screening’ für Hautärzte“, Köln

24.6.2009 n 1.7.2009 n 1.7.2009

KV Nordrhein Consult: „Medizinisches Versorgungszentrum in Ärztehand“, Düsseldorf Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf focus – Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen „Koalitionspartner für die Gesundheit? - Die zukünftige Rolle der Pharmareferenten“, Düsseldorf

n 8.7.2009

KV Nordrhein Consult: „Juristische Fallstricke“, Düsseldorf RP-Sprechstunde „Ohren“, Düsseldorf

15.7.2009

Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V: „IV und MVZ - Von

n 29.7.2009 n 12.8.2009

der Idee zur Umsetzung“, Köln Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Basiswissen EBM“, Düsseldorf RP-Sprechstunde „Demenz“, Düsseldorf

Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:

1.7.2009

14. – 15.8.2009

n 19.8.2009

Fortbildungsveranstaltung „Mind/Body Medicine Onkologie“, Essen Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis“, Köln

Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:

20. – 23.8.2009

n 29.8.2009 n 5.9.2009 n 9.9.2009

Fortbildungsveranstaltung „Mind/Body Medicine Summer School 2009“, Essen Kreisstelle Leverkusen der KV Nordrhein: „Tag der ambulanten Medizin“, Leverkusen 5. Innovationskongress der KV Nordrhein, Düsseldorf Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „IGeL-Abrechnung“, Köln

Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen, Congress Center Essen, Essener

9. – 10.9.2009

n 16.9.2009

Wirtschaftsförderungsgesellschaft: „IT-Trends Medizin / Health Telematics 2009“, Essen Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis“, Köln

Lehrstuhl für Naturheilkunde der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung:

23. – 27.9.2009

n 7.10.2009 n 7.10.2009

Fortbildungsveranstaltung „Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren“, Essen Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf und Köln Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis“, Düsseldorf

10. – 16.10.2009 Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: 69. Fortbildungskongress,

n 14.10.2009 n 28.10.2009

Norderney Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „IGeL-Abrechnung“, Düsseldorf Mitgliederversammlung der Kreisstelle Essen der KV Nordrhein, Essen

Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: Fortbildungsveranstaltung für

4.11.2009

Medizinische Fachangestellte: „Sachkenntnisse gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung für

n 7.11.2009 n 18.11.2009

die Instandhaltung von Medizinprodukten“, Düsseldorf 3. Nordrheinischer Praxisbörsentag, Köln Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis“, Düsseldorf

18. – 21.11.2009 MEDICA, Düsseldorf Fortbildung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Richtig abrechnen – Beispiele aus der Praxis“, Düsseldorf

n 18.11.2009

18.11.2009

Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: Fortbildungsveranstaltung für Medizinische Fachangestellte: „Sachkenntnisse gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung für

n 21.11.2009

32

Termine

die Instandhaltung von Medizinprodukten“, Düsseldorf Vertreterversammlung der KV Nordrhein, Düsseldorf

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de

KVNO aktuell 6+7 2009


Impressum

Vorschau KVNO

aktuell 8 09

KVNO aktuell

Herausgeber:

Ergebnisse des

ersten Quartals 2009

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf

n Honorar:

n Abrechnung: Redaktion: Ruth Bahners (verantwortlich) Frank Naundorf, Karin Hamacher

Redaktionsbeirat: Dr. Leonhard Hansen, Dr. Klaus Enderer, Ruth Bahners

Jetzt läuft es auch

online mit dem HBA

n Allgemeinmedizin:

die Weiterbildung

Druck: Druckhaus Limbach, Köln

Satz: BCS, Düsseldorf

Anschrift der Redaktion: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Gute Beispiele für

n Interview:

Erfahrungen mit

der Kostenerstattung

Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf Telefon 0211 5970 8077 Telefax 0211 5970 8100 E-Mail redaktion@kvno.de

n Wahlen:

Gesundheitspolitik

der großen Parteien

KVNO aktuell erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

n Pro und contra:

Fünf Arzneien pro

Patient sind genug

Gesamtauflage dieser Ausgabe: 22 000

Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.

Die nächste Ausgabe von KVNO aktuell erscheint am 19. August 2009 Aus aktuellem Anlass kann es zu Themenänderungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.



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