Arznei-, Heil- und Hilfsmittel KVNO extra „Sprechstundenbedarf 2017“ Die KV Nordrhein informiert in einer Broschüre über die Verordnung von Sprechstundenbedarf. Dazu zählen Arznei-, Verband- und Hilfsmittel zum Behandeln von Patienten in der Praxis sowie Mittel, die bei Notfällen benötigt werden. Auch Impfstoffe werden in der Regel als Sprechstundenbedarf (SSB) verordnet. Die meisten wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Sprechstundenbedarf fußen auf der SSB-Vereinbarung. Welche Artikel Ärzte im SSB verordnen dürfen, ist in der Anlage zur SSB-Vereinbarung fixiert, also einer Art „SSB-Positivliste“.
Beim Impfen geben die SchutzimpfungsRichtlinie und die Impfstoffvereinbarung vor, welche Impfstoffe in welchen Indikationsbereichen alle gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein zahlen. Darüber hinaus können Kassen in ergänzenden Vereinbarungen festlegen, welche zusätzlichen Impfleistungen sie als sogenannte Satzungsleistungen an bieten. Wir bieten dazu eine Übersicht in der Extra-Ausgabe „Sprechstundenbedarf 2017“, die ausschließlich online zur Verfügung steht.
KVNO
extra
VERORDNUNGSMANAGEMENT
Sprechstundenbedarf 2017
Die Online-Ausgabe zum Sprechstundenbedarf finden Sie unter kvno.de | KV | 170423
Medikationsplan: Pflicht ab 1. April 2017 Die erste Übergangsfrist für den bundeseinheitlichen Medikationsplan endet am 1. April 2017. Danach dürfen nur noch Medikationspläne verwendet werden, die den Vorgaben des bundeseinheitlichen Plans entsprechen (wir berichteten). Die Pläne sollen weiterhin vom Hausarzt des Patienten bzw. von dem Arzt, der hauptsächlich die Medikation eines Patienten überwacht, ausgestellt werden. Der bundeseinheitliche Medikationsplan wurde im Oktober 2016 eingeführt. Er dient in erster Linie zur Information der Patienten. Nach einer weiteren Übergangsphase bis Januar 2019 soll der Medikationsplan auf Pa-
pier durch Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte ersetzt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das Bundesgesundheitsministerium und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses darauf hingewiesen, dass einzelne Softwareanbieter für die Implementierung des Medikationsplans in die Verordnungssoftware Gebühren verlangen. Die KBV fordert, dass die Softwares modular aufgebaut sind und einzelne Bausteine über Schnittstellen ergänzt werden können – ohne dass Softwareanbieter zusätzliche Funktionen selbst programmieren müssen. Die KBV möchte dann Bausteine kostenfrei ergänzen. n HON
Nasale Influenza-Impfung gestrichen Die nasale Influenza-Impfung hat der Gemeinsame Bundesausschuss vollständig aus der Schutzimpfungs-Richtlinie gestrichen. Dies bedeutet, dass alle gesetzlich versicherte Kinder,
für die eine Indikation nach der Richtlinie besteht, künftig mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft werden sollen. Die neue Regelung tritt voraussichtlich Mitte April 2017 in Kraft. n HON
Verordnungsinfos KVNO aktuell 3+4 | 2017
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