gerte Fallzahlen allerdings erst im jeweiligen Quartal des nächsten Jahres zu einer Steigerung des RLV/QZV. Mit der Fallzahl steigen aber meist auch die Leistungen außerhalb des RLV/QZV – und das macht sich direkt im Abrechnungsquartal bemerkbar.
nungsposition (GOP) 35150 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) für Psychotherapeuten als Einzelleistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt. Die Leistungen werden also unbegrenzt zum aktuellen EBM-Preis vergütet.
Gibt es den Kooperationszuschlag von 10 Prozent auch für angestellte Ärzte? Ja. Den Zuschlag erhalten angestellte Ärzte, wenn an einem Standort zwei Ärzte tätig sind, egal ob angestellt oder niedergelassen. Eine Ausnahme: Jobsharing-Partner oder angestellte Ärzte im Jobsharing erhalten keinen Kooperationszuschlag.
Wie viele Therapien bzw. Therapieleistungen sind bei einer vollen Zulassung plausibel? Wieviel bei einer halben? Nach der Plausibilitätsrichtlinie werden in jedem Quartal für jede Praxis bzw. jeden Arzt oder Psychotherapeuten sowohl Tages- als auch Quartalsprofile erstellt. In die Tagesprofile bzw. Quartalsprofile werden die Leistungen einbezogen, für die im EBM (AnAbrechnungsberater hang 3) eine Prüfzeit fixiert ist. Für eine Bezirksstelle Düsseldorf Therapiesitzung sind dort 70 Minuten anUlrike Donner gesetzt. Telefon 0211 5970 8779 Telefax 0211 5970 8610 Das AufgreifkriteE-Mail ulrike.donner@kvno.de rium für das Tagesprofil gilt als überOlga Lykova schritten, wenn an Telefon 0211 5970 8704 Telefax 0211 5970 8610 drei Tagen LeistunE-Mail olga.lykova@kvno.de gen von insgesamt mehr als zwölf StunSusann Degenhardt den abgerechnet Telefon 0211 5970 8780 wurden. Im QuarTelefax 0211 5970 8610 talsprofil gilt das E-Mail susann.degenhardt@kvno.de Aufgreifkriterium, wenn bei einem vollen VersorgungsaufBezirksstelle Köln trag Leistungen von mehr als 780 StunJasmin Krahe Telefon 0221 7763 6446 den abgerechnet Telefax 0221 7763 5446 werden. Der Umfang E-Mail jasmin.krahe@kvno.de der Tätigkeit wird
Gibt es Leistungssteigerungsmöglichkeiten beim Jobsharing bzw. bei der Beschäftigung von Entlastungs- oder Weiterbildungsassistenten? Im Jobsharing ist eine Leistungssteigerung möglich bis zur Punktzahlobergrenze; be troffen sind nur die in Punkten bewerteten Leistungen. Achtung: Wenn Sie die Grenze überschreiten, dann kürzt die KV alle punkt bewerteten Leistungen, also sowohl RLV/QZVLeistungen als auch Leistungen außerhalb der RLV/QZV. Bei der Beschäftigung von Entlastungs- oder Weiterbildungsassistenten gibt es keine Punktzahlobergrenze, denn es sollte keine Leistungsausweitung stattfinden. Ein Entlastungsassistent unterstützt eine(n) Praxisinhaber(in) in Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen. Ein Weiterbildungsassistent ist zur Weiterbildung – und sollte auch nicht zur Leistungsausweitung führen.
Psychotherapeutische Leistungen Werden die Therapieleistungen voll bezahlt oder gibt es Begrenzungen? Seit 2013 werden Leistungen der Psychotherapie nach Kapitel 35.2 und die Probatorischen Sitzungen nach der Gebührenord-
berücksichtigt: Beim halben Versorgungsauftrag sind 390 Stunden pro Quartal die Grenze. n KVNO
Michael Sybertz Telefon 0221 7763 6447 Telefax 0221 7763 5447 E-Mail michael.sybertz@kvno.de
Berichte KVNO aktuell 6+7 | 2016
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