Genehmigung und EVA-Anmeldung In der KV Nordrhein erteilen die Genehmigungen zur Abrechnung der Leistungen von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und -assistenten die Abteilungen für Qualitätssicherung in den Bezirksstellen Köln und
Düsseldorf. Hier können sich Medizinische Fachangestellte (MFA) auch zu EVA-Fortbildungen anmelden. Folgende Unterlagen müssen Hausarztpraxen einreichen, um die Genehmigung zu erhalten:
n Erklärung, dass die nicht-ärztliche Praxis
assistentin mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis beschäftigt ist. n Nachweis, dass die nicht-ärztliche Praxis assistentin über eine qualifizierte Berufsausbildung zur MFA, Arzthelferin oder Krankenschwester verfügt. n Erklärung, dass die nicht-ärztliche Praxis assistentin über eine mindestens dreijäh-
rige Berufserfahrung in einer hausärzt lichen Praxis verfügt. n Nachweis einer Zusatzqualifikation der nicht-ärztlichen Praxisassistentin gemäß § 7 der Delegationsvereinbarung. Hier reicht im Rahmen der Übergangsregelung der Nachweis aus, dass die Medizinische Fachangestellte die praktische Ausbildung begonnen hat.
Wenn Ihre MFA die Fortbildung zur EVA mit dem praktischen Teil beginnen soll, dann können Sie das in der eigenen Praxis tun, indem Sie sie mit auf Hausbesuche nehmen. Hierbei begleitet die angehende Versorgungsas-
sistentin die Ärztin bzw. den Arzt bei Hausbesuchen und übernimmt diese im weiteren Velauf unter Aufsicht des Arztes selber. Jeder Hausbesuch ist mit je 30 Minuten auf die praktische Fortbildungspflicht anzurechnen.
Die Unterlagen sind einzureichen bei Bezirksstelle Düsseldorf Abteilung Qualitätssicherung Tersteegenstraße 9 40474 Düsseldorf
Bezirksstelle Köln Abteilung Qualitätssicherung Sedanstraße 10-16 50668 Köln
Als Kontakt steht für Sie bereit Uwe Wirth Telefon 0211 5970 8563 Telefax 0211 5970 8574 E-Mail uwe.wirth@kvno.de
Franz Trieba Telefon 0221 7763 6561 Telefax 0221 7763 6550 E-Mail franz.trieba@kvno.de
Martina Rathay Telefon 0211 5970 8560 Telefax 0211 5970 8574 E-Mail martina.rathay@kvno.de
Christiane Sybertz Telefon 0221 7763 6502 Telefax 0221 7763 6550 E-Mail christiane.sybertz@kvno.de
Im Februar beginnt eine neue EVA-Fortbildung der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung in Düsseldorf. Leider sind die Kapazitäten für die Ausbildung begrenzt. Die KV Nordrhein und die Nordrheinische Akademie werden so vie-
le EVA-Fortbildungen wie möglich anbieten, damit die Hausarzt-Praxen ihre MFA im Sinne der Bundesvereinbarung qualifizieren können. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass nicht alle Interessierten im Jahr 2015 zum Zuge kommen.
Aktuelle Infos finden Sie unter www.akademie-nordrhein.de und www.kvno.de | KV | 141206
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Schwerpunkt KVNO aktuell 12 | 2014