52 | 800 Jahre Kirche
Gab es kein Geständnis, zeigte man den Angeklagten die Folterinstrumente und erklärte ihre Anwendung. Gestanden die Beschuldigten auch jetzt nicht ihre „Schuld“, dann erfolgte die peinliche Befragung unter Anwendung der genannten Folterwerkzeuge, vorwiegend mittels Daumenschrauben und Streckbank. Während bei der Befragung der Angeklagten unter dieser Tortur Namen erpresst wurden, erhöhte sich zwangsläufig die Zahl der Verdächtigen. Auf diese Art löste ein Hexenprozess in einigen Orten regelrecht Kettenprozesse aus, und so könnte es in Neubukow gewesen sein.
Rostocks Bürgermeister Matthaeus Liebherr stellte 1667 im Hexenprozess der Anna Gribbenis einen Komplex von Fragen auf, die der Delinquentin im Verhör gestellt werden sollten: Fragen, die bei der peinlichen Befragung gestellt wurden 1. Ob sie zaubern könne? 2. Wer sie die Zauberkunst lehrte? 3. Zu welcher Zeit und an welchem Ort, auf welche Weise sie zaubern lernte? 4. Ob sie dabei den wahren Gott verleugnete und einen Bund mit dem Satan machte? 5. Ob sie einen eigenen Geist habe? 6. Ob sie sich mit ihm fleischlich vermische? 7. Verursachte sie mit ihrer Zauberkunst Leuten und Vieh Schaden an Leib und Leben? 8. Welchen schadete sie? 9. Brachte sie die Zauberei anderen bei?“ 101 101 Ehlers, Ingrid: Der Fall Anna Gribbenis – Ein mecklenburgischer Hexenprozess aus dem Jahre 1667. In: 777 Jahre Rostock. Neue Beiträge zur Stadtgeschichte. Herausgegeben von Ortwin Pelc, Konrad Reich Verlag 1995. S.113
▲ Ehlers, Ingrid: Der Fall Anna Gribbenis – Ein mecklenburgischer Hexenprozess aus dem Jahre 1667. In: Schriften des Kulturhistorischen Museums in Rostock, 777 Jahre Rostock – Neue Beiträge zur Stadtgeschichte. Herausgegeben von Ortwin Pelc, Konrad Reich Verlag Rostock 1995, S. 111