KPMG Accounting News Februar 2018

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Accounting News Aktuelles zur Rechnungslegung nach HGB und IFRS Februar 2018

Auch im neuen Jahr sind noch Detailfragen der EU-Audit-Reform offen: Mit der dritten Auflage des Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers trägt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung des insbesondere im Rahmen der CAP-Berechnung relevanten Begriffs bei. Das IDW hat außerdem die Neufassung des Rechnungslegungsstandards zur Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften veröffentlicht. Änderungen ergaben sich hier vor allem bei der bilanziellen Abbildung des Austritts eines Gesellschafters. Schließlich gibt die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) mit ihrem Tätigkeitsbericht Einblicke in ihre Aktivitäten und belegt erneut, dass Anwendungsfragen zu Anhang und Lagebericht die häufigsten Fehlerquellen darstellen. Ihnen eine anregende Lektüre!

Ihre Hanne Böckem Partnerin, Department of Professional Practice

Inhalt 1 HGB-Rechnungslegung IDW-Positionspapier zu den Nichtprüfungsleis­tun­ gen aktualisiert

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IDW RS HFA 7 n. F. zur handelsrechtlichen Rech­ nungslegung bei Per­so­nen­ gesellschaften verabschiedet 2 2 IFRS-Rechnungslegung DPR veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2017

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3 Veranstaltungen

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4 Veröffentlichungen

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5 Ansprechpartner

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1HGB-Rechnungslegung IDW-Positionspapier zu den Nichtprüfungsleistungen aktualisiert In die veröffentlichte dritte Auflage des Positionspapiers hat das IDW neue Anwendungshinweise aufgenommen – beispielsweise zur Frage, welche Honorare bei der Ermittlung des CAP als Abschlussprüfungsleistungen zu qualifizieren sind. Hierbei ist laut IDW neben IDW RS HFA 36 n. F. auch die am 6. Oktober 2017

v­ eröffentlichte Verlautbarung Nr. 4 der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu berücksichtigen. Eine Anpassung der Auslegung des Begriffs „Abschlussprüfung“ für Zwecke der handelsrechtlichen Anhangangaben nach IDW RS HFA 36 n. F. an die APAS-Verlautbarung erscheint aufgrund der unterschied­

lichen Zwecksetzung der beiden zugrunde liegenden Regelungen jedoch nicht erforderlich. Weiterhin wurden eine Frage zur indirekten Leistungserbringung aufgenommen und einzelne bestehende Abschnitte aktualisiert. Das Positionspapier ist unter folgendem Link abrufbar.

IDW RS HFA 7 n. F. zur handelsrechtlichen Rechnungslegung bei Personengesellschaften verabschiedet Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 30. Januar 2018 bekannt gegeben, dass die Neufassung der IDW-Stellungnahme Handelsrechtli­ che Rechnungslegung bei Personen­ gesellschaften (IDW RS HFA 7 n. F.) verabschiedet wurde. Die wesentliche Änderung der Neufassung liegt in der bilanziellen Abbildung des Austritts eines Gesellschaf­ ters, wenn er eine (Bar-)Abfindung erhält, die über dem Buchwert

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seines Kapitalanteils liegt. Bisher wurde allein die sogenannte „Aufstockungslösung“ als zulässig erachtet. Nun kann die Bilanzierung alternativ auch nach der sogenannten „Verrechnungsmethode“ erfolgen. Weitere Anpassungen beziehen sich auf das HGB in der BilRuG-Fassung und das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.

Die verpflichtende Anwendung gilt für Abschlüsse, deren Berichtsperiode nach dem 31. Dezember 2018 beginnt. IDW RS HFA 7 n. F. wird in Heft 2/2018 der Zeitschrift IDW Life veröffentlicht.

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2IFRS-Rechnungslegung DPR veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2017 Der Tätigkeitsbericht der DPR für 2017 ist am 25. Januar 2018 ver­ öffent­licht worden. Demnach hat die DPR 99 Prüfungen (Vorjahr: 96) abgeschlossen. Davon waren 91 Stich­probenprüfungen, drei Anlassprüfungen und fünf Prüfungen auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Fehlerquote lag mit 15 Prozent auf einem ähnlichen Niveau wie in den vergangenen drei Jahren.

Die fehlerhaften Anhangangaben betrafen in vier Fällen fehlende ­A ngaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie in drei Fällen unzureichende Segmentberichterstattungen. Die festgestellten Fehler in der Lageberichterstattung bezogen sich im Wesentlichen auf eine nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Wirtschaftsbericht.

Die häufigsten Einzelfehler ­betreffen

Die häufigsten Hinweise betreffen die

–– Anhangangaben (17) –– Lageberichterstattung (11) –– Latente und tatsächliche ­Steuern (4) –– Unternehmenserwerb und ­- verkauf/Goodwill (3).

–– Lageberichterstattung (18) –– Anhangangaben (13) –– Darstellung des Abschlusses (8) sowie den –– Unternehmenserwerb und ­- verkauf/Goodwill (4).

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Bei den Hinweisen zur Lageberichterstattung handelt es sich um präventive Hinweise zur Anwendung des DRS 20 in Bezug auf die Darstellung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die Darstellung alternativer Leistungskennzahlen sowie die Risikoberichterstattung. Die Nachschau für 2016 hat gezeigt, dass die Fehler überwiegend im Folgeabschluss korrigiert wurden. Von insgesamt 35 Unternehmen, denen 2016 Hinweise erteilt worden waren, haben 25 Unternehmen sie umgesetzt. Der Tätigkeitsbericht der DPR für 2017 kann hier heruntergeladen werden.

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3Veranstaltungen TERMIN / VERANSTALTUNGSORT Webinar Mittwoch, 21. Februar 2018 9:30–10.30 Uhr

IFRS 16 – Wie Sie die neuen Anforderungen mit künstlicher Intelligenz meistern Neuer Standard, neue Anforde­ rungen: Um den neuen Standard IFRS 16 zu erfüllen, kommt auf die Unternehmen viel Arbeit zu. Mit­ unter müssen mehrere Hundert­ tausend Leasingverträge erfasst und bilanziert werden. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, braucht es eine Strategie. Welche Leasingdaten werden wann und wie erhoben? Welche IT-Tools brauchen Sie? Inwiefern können Sie künstliche Intelligenz nutzen? In unserem Webinar klären wir diese und weitere Fragen. KPMG-Fachleute zeigen Ihnen außerdem einen in der Praxis erprobten IFRS 16-Gesamtprojektplan. Zudem stellen wir eine von uns entwickelte Lösung vor, wie Sie künftig mit Hilfe von IBM Watson die automatische Vertragsdatenextraktion erledigen. Auf dass Sie die neuen Anforderungen bestmöglich meistern werden! Wir freuen uns, Sie bei unserem Webinar begrüßen zu dürfen.

Zielgruppe Das Webinar richtet sich an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen und Investor Relations, die sich über die Neure­ gelungen und Änderungen der IFRS und deren Auswirkungen informieren wollen. Ihre Ansprechpartnerin Yvonne Ziemer-Popp T 030 2068-2684 yziemerpopp@kpmg.com Teilnahmegebühr Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung Bitte registrieren Sie sich online hier oder senden Sie eine E-Mail an Yvonne Ziemer-Popp. Spätestens einen Tag vor dem Webinar erhalten Sie per E-Mail eine gesonderte Anmeldebestätigung inklusive der Zugangsdaten für das Webinar.

Seminare und Aktuelles zu den Veranstaltungen finden Sie hier. Auch Anmeldungen sind dort online möglich – schnell und unkompliziert.

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4Veröffentlichungen An dieser Stelle informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle KPMG-­Publi­kationen auf dem Gebiet der handels­ rechtlichen und internationalen Rech­nungslegung. Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen: Veröffentlichungen zu HGB CSR

Prüfung der CSR-Berichterstattung durch den Aufsichtsrat

WPg 02/2018, 108–113

Astrid Gundel

IRZ 01/2018, 8–11

Frank Richter

Veröffentlichungen zu IFRS Sonstiges

Zinsen auf unsichere Steuerpositionen

Links zu nationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Update Leases

IFRS 16: Wie Sie bestimmte Prozesse automatisieren

Dieser Artikel aus dem KPMG Klardenker beschreibt, wie relevante Zahlen, Daten und Fakten aus Leasing­ verträgen (Bilanzierung nach IFRS 16) mit IBM Watson automatisiert ausgelesen werden können.

Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Insurance Navigating change – Feedback from insurers on the frontline of IFRS 17 and IFRS 9 implementation

Auf Basis einer weltweiten Umfrage entwickelt die Studie ein Industrie-Benchmark für den Imple­men­ tierungsgrad von IFRS 17 und IFRS 9 in der Ver­sich­e ­ rungsbranche.

Accounting policy

Applying materiality when preparing financial statements

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des IFRS Practice Statement 2: Making Materiality Judge­ ments des IASB und deren Bedeutung bei Ent­schei­ dungen über Wesentlichkeit.

Accounting policy

Accounting policy

Als Reaktion auf die unterschiedliche Anwendung von Bilanzierungs-/Bewertungsmethoden und Schät­ zungen in der Praxis ist in der ersten Hälfte 2018 ein Exposure Draft zu Anpassungen an IAS 8 zu erwarten (retrospektive Anwendung IFRIC).

Insurance, Financial instruments IFRS Disclosures

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Links zu internationalen KPMG-Veröffentlichungen: IFRS Banking Newsletter

The Bank Statement IFRS – Global Banking Newsletter, Q4 2017

Im Fokus der aktuellen Ausgabe des IFRS – Global Banking Newsletters stehen IFRS 9, eine mögliche Reform des LIBOR, die ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2017 und potenzielle Auswirkungen der US-Steuer­ reform für das Abschlussjahr 2017.

Impact of US tax reforms on IFRS financial statements

Neben den wichtigsten Inhalten des US Tax Cuts and Jobs Act (22. Dezember 2017) werden die bisher wichtigsten Fragen zur US-Steuerreform und deren Auswirkungen erläutert.

Sonstiges Accounting policy

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5Ansprechpartner Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

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Johann Schnabel T +49 89 9282-4634 jschnabel@kpmg.com

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Christian Zeitler T +49 30 2068-4711 czeitler@kpmg.com

Dr. Markus Fuchs T +49 30 2068-2992 markusfuchs@kpmg.com

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Wolfgang Laubach T +49 30 2068-4663 wlaubach@kpmg.com

Dr. Hanne Böckem T +49 30 2068-4829 hboeckem@kpmg.com

Dr. Anne Schurbohm T +49 30 2068-4929 aschurbohm@kpmg.com

Ingo Rahe T +49 30 2068-4892 irahe@kpmg.com

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Impressum Herausgeber KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klingelhöferstraße 18 10785 Berlin Redaktion Dr. Hanne Böckem (V. i. S. d. P.) Department of Professional Practice T +49 30 2068-4829 Abonnement Den Newsletter „Accounting News“ von KPMG können Sie unter www.kpmg.de/accountingnews herunter­laden oder abonnieren. Beide Bezugsmöglichkeiten sind für Sie kostenlos. www.kpmg.de www.kpmg.de/socialmedia

Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2018 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Marken­zeichen von KPMG International.


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