101-103 Termine+Recht+Finanz
22.08.2008
16:51 Uhr
Seite 102
SERVICE RECHTSANWÄLTE
Der Rechtsberater
§ Der Kommentar
Erbrecht / Immobilienrecht / Steuerstrafrecht Wilms & Ivens, Rechtsanwaltskanzlei Schillerstr.45, 22767 Hamburg Telefon: 040 - 38 99 28 0, Fax: 040 - 38 99 28 28 Kostenlose Information unter: www.dr-ivens.de
Erbrecht / Vermögen / Testamentsvollstreckung Andreas Ackermann, Web: www.ackermann-keller.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Tel.: 040/32 35 00 Fax:040/32 36 66, Mail: ackermann@ackermann-keller.de
Familienrecht / Scheidungsrecht RAin Dr. Sabine Kramer Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM) Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg Tel. 040 / 411 89 38 61, www.elblaw.de RAin Angelika Mossdorf, Fachanwältin für Familienrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht/Erbrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg-Blankenese Telefon: 040-86 60 60 60, Fax: 040-86 60 60 99 RAin Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht Caprivistr. 33, 22587 Hamburg-Blankenese Telefon: 040-86 66 31 09, Fax: 040-86 66 29 04 Kostenl. Broschüre zu Scheidung und Trennung auf Anfrage
Familienrecht / Vermögensstreit RA Andreas Ackermann, Sozietät Ackermann & Keller Grimm 12, 20457 Hamburg; Tel.: 040/32 35 00 Fax: 040/32 36 66, Web: www.ackermann-keller.de E-Mail: ackermann@ackermann-keller.de
Mietrecht / Wohnungseigentum / Nachbarrecht Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut Blankeneser Landstraße 39 a, 22587 Hamburg Tel. 040/86 55 58, Fax: 040/866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de
Versicherungsrecht Jochen Schnelle, Fachanwalt für Versicherungsrecht Sozietät Husack Schnelle Uthoff-Schnelle Goetheallee 6, 22765 Hamburg-Altona Tel. 389 35 36, Fax: 38 75 38, www.adjur.de
Keinen Klönschnack bekommen?
Tel. 0800 86 86 006 kostenlose Hotline!
Bitte rufen Sie an, wenn der Klönschnack nicht regelmäßig in Ihrem Briefkasten steckt! Unsere Verteiler sind angewiesen, in Briefkästen mit dem Hinweis „keine Werbung“ keinen Klönschnack zu hinterlassen. Möchten Sie dennoch einen erhalten, bekommen Sie bei uns im Verlag diesen Aufkleber
www.kloenschnack.de
102 Klönschnack 9 · 2008
§
Der Kommentar des Monats von Rechtsanwältin Astrid Weinreich Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Telefon: 86 66 31 09 Thema:
Mediation – Vermittlung bei Trennung und Scheidung Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das in den 60er- und 70er-Jahren in den USA entwickelt wurde und dort in vielen Lebensbereichen angewendet wird. Wörtlich übersetzt heißt „mediation“ „Vermittlung“. Gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte. Es handelt sich dabei um ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das gerade im familienrechtlichen Bereich sinnvoll eingesetzt werden kann. Die Konfliktparteien sollen mit Hilfe eines Mediators eine einvernehmliche Lösung ihrer regelungsbedürftigen Trennungs- und Scheidungsfolgen erarbeiten. In der Regel sind mehrere Sitzungen erforderlich, um eine den Interessen der Parteien entsprechende Problemlösung zu erreichen. Ziel ist es, dass die Konfliktparteien mit Hilfe des Vermittlers einen abschließenden Vertrag über alle regelungsbedürftigen Bereiche z.B. Regelungen zum Unterhalt, zum Sorge- oder Umgangsrecht, zur künftigen Wohnsituation, zur Vermögensaufteilung unterzeichnen und umsetzen. Im Gegensatz zum traditionellen Scheidungsverfahren streiten im Mediationsverfahren nicht zwei Anwälte stellvertretend für die Durchsetzung der Interessen einer Partei, sondern die Konfliktparteien sind selbst gefordert. Der Mediator unterstützt und begleitet die Konfliktpartner
durch das Mediationsverfahren. Er hat als Vermittler dafür zu sorgen, dass die Verhandlungen konstruktiv und fair verlaufen. Er hört sich die Anliegen der Beteiligten an, lässt sie ihre Gefühle ausdrücken und hilft bei der Klärung der eigentlichen Interessen der Konfliktparteien. In zunehmendem Maße stellt er wieder eine direkte Verbindung zwischen den Streitenden her. Die Kontrahenten erfahren durch diese Vorgehensweise, welches die eigentlichen Probleme, Gefühle und Interessen der anderen Seite sind. Dabei können Verständnis und neues Vertrauen zueinander schließlich dazu führen gemeinsam Lösungsalternativen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Kinder, der eigenen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten angemessen sind. Der abschließende Mediationsvertrag bildet die Grundlage für das einverständliche, gerichtliche Scheidungsverfahren. Scheiden tut weh – daran ändert auch die Mediation nichts. Aber mit Mediation besteht die Chance, die emotionalen und materiellen Beeinträchtigungen, die jede Scheidung mit sich bringt, für Eltern und Kinder möglichst gering zu halten. Mediation ist daher für alle geeignet, die eine faire, eigenverantwortliche Regelung für ihre Trennung erreichen wollen und bereit sind, sich zu diesem Zweck mit dem Partner konstruktiv auseinanderzusetzen.
Nächster gewerblicher Anzeigenschluss
15. September 2008 www.kloenschnack.de