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KLÖNSCHNACK-SERVICE

Der Steuertipp Once again – Grundsteuerreform

Die unterschiedliche Umsetzung der Grundsteuerreform in den Bundesländern ist insbesondere für Grundstückseigentümer eine Herausforderung, die nicht nur mehrere Immobilien ihr Eigen nennen, sondern die auch noch in unterschiedlichen Bundesländern liegen. Welche Informationen im jeweiligen Bundesland beschafft werden müssen, ist zum einen abhängig von dem jeweils umgesetzten Modell und zum anderen von der jeweiligen Landesfinanzverwaltung hinsichtlich der von diesen zur Verfügung gestellten Informationen. Die Mehrzahl der Bundesländer setzen die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Hierzu gehören die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Die Bundesländer Sachsen und Saarland wenden das Bundesmodell in leicht abgewandelter Form an. Hier werden die Steuermesszahlen für Wohngrundstücke im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, sodass Wohnimmobilien im Verhältnis zu anderen Arten von Grundstücksnutzungen begünstigt werden.

Zu den „Abweichlern“ vom Bundesmodell gehören die Bundesländer Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen. Glücklich schätzen dürfen sich Immobilienbesitzer in BadenWürttemberg. Baden-Württemberg wendet eine modifizierte Bodenwertsteuer auf der Grundlage von lediglich zwei Komponenten an (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert). Durch Multiplikation der beiden Werte, ohne Berücksichtigung ob unbebaut oder bebaut, ergibt sich der Grundstückswert.

Bayern wendet ein einfaches Flächenmodell an, bei dem die Wohnlage oder ein Lage-Faktor

Michael Debus (li.) und Jürgen Keßler, Steuerberater, Tel. 866 61 61-0

keine Rolle spielen. Entscheidend sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Der Wert des Grundstücks (Bodenrichtwert) spielt keine Rolle. Flächenmodelle mit Lage-Faktor wenden die Bundesländer Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren) und Niedersachsen (Flächen-LageModell) an. Unbeachtet bleiben sollte auch nicht, dass mit der Grundsteuerreform für die einzelnen Gemeinden die Möglichkeit geschaffen wurde, wieder eine „Baulandsteuer“ einzuführen (Grundsteuer C). Über einen gesonderten, höheren Hebesatz sollen Spekulationen mit für den Wohnungsbau geeigneten Grundstücken verhindert (sog. baureife Grundstücke, § 73 BewG) und gezielt die Wohnungsbauaktivität im Interesse der städtebaulichen Entwicklung gefördert werden. Soweit ersichtlich, wird es nur in Bayern keine Grundsteuer C geben und Hessen beschränkt den Hebesatz auf das Fünffache des ansonsten für Grundstücke geltenden Hebesatzes. Damit sich der Lenkungseffekt bemerkbar machen wird, dürfte insbesondere in Ballungszentren mit einem deutlich höheren Hebesatz zu rechnen sein. 2024 werden wir diesbezüglich mehr wissen, wenn die Gemeinden den ab 1.1.2025 geltenden Hebesatz festgelegt haben werden. Schließlich gilt es zu bedenken: Würden alle ca. 36 Mio. Steuererklärungen durch Steuerberater erstellt, müsste jede einzelne Kanzlei in Deutschland pro Tag etwa acht Steuererklärungen erstellen. Kapazitätsengpässe sind vorprogrammiert.

Allgemein

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht

Arbeitsrecht

RA Tobias Burgmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze

Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de

Arbeitsrecht • Familienrecht

Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft

Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg Tel. 040 / 39 84 74 0, E-Mail: info@bmrm.de, www.bmrm.de

Erbrecht • Familienrecht

RA und Notar Maximilian Fischer M.A.

Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Kai-Jürgen Aßmann

Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de

Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de

Familienrecht • Scheidungsrecht

RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Grundstück • Vermögensübertragung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht

Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de

Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut

Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Verkehrsrecht

RA Tobias Burgmann

RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de

Kommentar im Juni Ehescheidung: So vermeiden Sie ein langes Verfahren!

Scheidungsverfahren verlaufen häufig streitig und dauern nicht selten mehrere Jahre. Das kostet nicht nur Kraft und Nerven, sondern kann auch erhebliche Kosten verursachen.

Wenn nun im Rahmen der Eheschließung oder später versäumt wurde, zwecks Vermeidung von Streitigkeiten einen Ehevertrag zu schließen oder aber der geschlossene Ehevertrag z. B. wegen einseitiger Lastenverteilung unwirksam oder anzupassen ist, sollte bei einer Trennung zunächst versucht werden, eine einvernehmliche, auf die individuellen Bedürfnisse der Eheleute zugeschnittene Regelung in allen Familiensachen, d. h. insbesondere in den Bereichen Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Umgangs- und Sorgerecht, Nutzung der Ehewohnung und Teilung der Haushaltsgegenstände in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erzielen.

Wenn auch dies scheitert und die Scheidungsfolgen streitig vor dem Familiengericht verhandelt werden, führt vor allem eine streitige Auseinandersetzung zum ehelichen Güterrecht/Zugewinnausgleich häufig wegen der unterschiedlichen Stufen

des Zuge winn aus gleichs verfahrens (Auskunft, Zahlung) und Bewertungsfragen (Gutachten zu Immobilien und anderen Vermögenswerten) bereits in erster Instanz vor dem Familiengericht zu Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft, Fachanwälte für Arbeits- und Familienrecht langjährigen Verfahren. Hier hat der Gesetzgeber auch für den ausgleichspflichtigen Ehegatten eine Möglichkeit geschaffen, bei einer Trennungszeit von mindestens drei Jahren eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu verlangen. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein. Mit vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft, welche das Familiengericht per Beschluss feststellt, ist das streitige Zugewinnausgleichsverfahren aus dem Scheidungsverbund herauszutrennen und im Rahmen eines selbstständigen Verfahrens zu entscheiden. Meist sind zu diesem Zeitpunkt die ggf. anhängigen weiteren Folgesachen schon entscheidungsreif, so- dass das Familiengericht nun die Ehe scheiden kann. Unsere Rechtsanwälte Ernst Mayer, Fachanwalt für Familienrecht seit 2003, und Marc Wenzel, Fachanwalt für Familienrecht seit 2006, beantworten Ihnen alle Fragen zum Familienrecht und stehen Ihnen mit ihrem umfangreichen Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung gern zur Seite. Informieren Sie sich gern auch über unsere Internetseite www.bmrm.de. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 39 84 74-0 oder per E-Mail an info@bmrm.de.

Der Finanztipp Entspannt beim Zahnarzt

Zum guten Aussehen gehört auch ein schönes Lächeln, gesunde Zähne sind wie die Visitenkarte des Menschen. Auch wer regelmäßig Zähne putzt, Zahnseide benutzt sowie Vorsorgetermine konsequent wahrnimmt, kann nicht ausschließen, dass es zu teuren Eingriffen des Zahnarztes kommt. Wenn eine Krone, Brücke oder ein Implantat fällig wird, kommt auf einen Schlag eine hohe Rechnung. Um sich davor zu schützen, ist eine Zahnzusatzversicherung wie der Haspa ZahnSchutz empfehlenswert. Diese Zahnzusatzversicherung wurde wiederholt von der Stiftung Warentest mit der Note „sehr gut“ bewertet.

Wenn ein Zahn ersetzt werden muss, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Selbst bei Standard bleiben also 40 Prozent Eigenanteil. Wenn das Bonusheft mindestens fünf Jahre lang lückenlos gepflegt ist, gibt es 70 Prozent, bei mehr als zehn Jahren 75 Prozent. So weit, so gut – in der Theorie.

In der Praxis kann das anders aussehen. Beispiel: Für die gesetzliche Krankenkasse reicht als Zahnersatz eine Brücke aus einer Metall-Legierung. Wer aus ästhetischen oder gesundheitlichen Gründen lieber hochwertigeren Zahnersatz möchte, zahlt viel drauf: Auf 4.213 Euro beläuft sich die Zahnarzt-Rechnung für ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone (Kostenbeispiel: Finanztest 4/2021). Die Kasse zahlt selbst beim Höchstbonus nur 576 Euro Zuschuss. Verbleiben also 3.637 Euro als Eigenanteil für den gesetzlich Versicherten.

Wer rechtzeitig den Haspa ZahnSchutz abgeschlossen hat, kann sich entspannen: Dieser übernimmt zusätzlich bis zu 3.216 Euro als Leistung und die Eigenbeteiligung schmilzt auf übersichtliche 421 Euro.

Mit dem Haspa ZahnSchutz ist man auf der sicheren Seite: Bei der Regelversorgung werden bis zu 100 Prozent des Eigenanteils erstattet. Bei privatzahnärztlicher Versorgung mit Verwendung von höherwertigen Materialien sowie für Inlays und Implantate werden zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrags übernommen. Den Haspa ZahnSchutz gibt es für Erwachsene schon ab 23,58 Euro pro Monat.“

Bei Abschluss bis zum 30.06.2022 entfallen sogar die sonst üblichen Wartezeiten. Das bedeutet, dass man – sobald der Versicherungsschutz gilt – zum Zahnarzt gehen kann.

Weitere Infos und OnlineAbschluss finden Sie unter haspa.de/zahnschutz.

Ich informiere Sie auch gern über weitere Finanzthemen. Sie erreichen mich unter Tel. 3578-95047 oder per E-Mail an thomas.sobania@haspa.de.

Thomas Sobania, Filialdirektor Blankenese

Klönschnack – eine Welt für sich …

Allgemein

Eick & Partner GbR, Dipl.-Kfm. Eckard Eick und Max Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung, Testamentsvollstreckung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: eick@eick.de, Internet: www.eick.de

Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater

Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 E-Mail: office@bd-partner.de

Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH

Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Blankeneser Bahnhofstraße 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de

Der Sachverständige §

Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com

Geben Sie Kindern eine Zukunft

Kinder leiden am meisten unter den Folgen von Umwelt zerstörung und Klimawandel. terre des hommes setzt sich deshalb dafür ein, dass für Kinder das Recht auf eine gesunde Umwelt verwirklicht wird.