129-131 Steuer+Recht+Finanz.qxp_kloen 23.08.16 17:40 Seite 129
S E R V I C E R E C H T S A N W Ä LT E
Der Steuertipp
Der Rechtsberater
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018
Allgemein
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RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht
m 12. Mai 2016 hat der Bundestag ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Die Neuregelung zu den Abgabefristen gilt aber entgegen den vorläufigen Planungen, welche auch in vielen Artikeln bereits publik gemacht wurden, nicht für die Steuererklärungen 2016, sondern erst für alle Steuererklärungen ab Carola Gerhardt und Marco Meyer, Steuerberater, Telefon 86 60 130 2018. Die Abgabefristen von Steuererklärungen verschieben sich künftig dann jeweils um 2 Monate. Somit verlängert sich für Steuerpflichtige die Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli des Folgejahres und für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Fristverlängerungsanträge können über den 31. Juli hinaus gestellt werden. Diese sollten mit einer plausiblen Begründung in den meisten Fällen auch problemlos bis zum 30. September gewährt werden. In allen anderen Fällen werden Fristverlängerungen ohne außergewöhnliche Tatbestände grundsätzlich nicht anerkannt. Im Gegenzug für die Verlängerung der Fristen werden die Strafen für eine verspätete Abgabe der Steuererklärungen ab 2018 verschärft. Für jeden Monat, in dem die Steuererklärungen zu spät eingehen werden, soll automatisch ein Zuschlag von 0,25 Prozent der jeweils festgesetzten Steuer erhoben werden, mindestens aber 25 Euro. Des Weiteren wird durch das Gesetz das gesamte Steuerverfahren digitaler und moderner. Immer mehr Steuererklärungen sollen nur noch vom Computer und nicht mehr von Finanzbeamten bearbeitet werden. Das Finanzamt kann elektronische Datenabgleiche von den über die steuerliche Identifikationsnummer bereitgestellten Informationen des Steuerpflichtigen automatisch durchführen. Der Steuerzahler braucht künftig grundsätzlich auch keine Belege mehr – nur noch auf Nachfrage des Finanzamtes – einreichen. Wer jedoch seine private Steuererklärung weiterhin handschriftlich ausfüllt, kann dies ohne Sanktionen tun. Für betriebliche Steuererklärungen, Gewinnermittlungen und Bilanzen besteht bereits eine Pflicht zur elektronischen Einreichung. Wir bzw. viele Steuerberater arbeiten bezüglich der Datenübermittlung mit den sichersten DATEV-Leitungen, womit wir Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit garantieren können. Haben Sie Fragen, brauchen Sie eine Fristverlängerung? Dann wenden Sie sich an uns oder Ihren Steuerberater. Es lohnt sich.
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RA ANDREAS ULEMAN, www.elbanwalt.de Wedeler Landstraße 27, 22559 Hamburg Telefon 040 / 822 45 70-0, Fax 040 / 822 45 70-15 Miet-, Wohnungseigentums-, Familien- und Erbrecht
Arbeitsrecht burgmann Rechtsanwaltskanzlei RA Tobias Burgmann – Fachanwalt für Arbeitsrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 59 42, www.raburgmann.de RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze Zirkusweg 4, 20359 Hamburg und Hobökentwiete 2a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68877944 und 040 / 306822329 E-Mail: info@lotze-ra.de RA Ralph Sendler, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozietät Steffen & Coll., Eggersallee 19, 22763 Hamburg Telefon 040 / 390 87 11, Fax 040 / 390 87 13 www.kanzlei-steffen.de
Arbeitsrecht ● Medizinrecht as-law, Ahner Societas, 22767 Hamburg Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Peter Ahner und Michael Nau Fachanwalt für Medizinrecht Michael Nau Telefon 040 / 3899890, www.as-law.de
Außergerichtliche Streitlösung Anwalts- und Mediationskanzlei, Ina Brinkmann, LL.M. (London) Rechtsanwältin, Solicitor of England & Wales und Mediatorin Rissener Landstraße 85, 22587 Hamburg Telefon 0174 / 661 43 96, www.kanzlei-inabrinkmann.de
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Klönschnack 9 · 2016
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