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Etwas Positives für Israel bewirken
from neuland 63
by kklschweiz
neuland im Gespräch mit Ronny Siev, zuständiger Koordinator für Testamente und Nachlässe des KKL-JNF Schweiz. Ein Portrait.

Lieber Ronny Siev. Was macht eigentlich ein Koordinator für Testamente und Nachlässe?
Es gibt viele Leute, die ihren Nachlass oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Stiftung oder einem Hilfswerk, welches Ihre Werte lebt, hinterlassen wollen. Sie wollen sicher gehen, dass ihr Nachlass exakt dem Zweck dienen soll, der Ihnen am Herzen liegt. Es ist meine Aufgabe, gemeinsam mit dem Nachlassgeber oder der Nachlassgeberin genau herauszufinden, wie seine oder ihre Wünsche und Werte mit dem KKL JNF weiterleben können. Dann stelle ich sicher, dass alles genau nach diesen Wünschen umgesetzt wird.
Wie kann man sich Ihre Unterstützung vorstellen?
Die meisten Menschen machen sich erst Gedanken über Ihren Nachlass, wenn das Pensionsalter bereits näher rückt, manche sogar einiges später. Idealerweise machen sie dafür eine Aufstellung ihrer Sachwerte, Konti und Investitionen, sowie aller Personen und Organisationen, die begünstigt werden sollen. Einige haben ein Testament vor Jahren geschrieben und benötigen Anpassungen infolge des neuen Erbrechts oder veränderter Gegebenheiten. Ich höre vor allem zu, was die Wünsche und Bedürfnisse sind. Daraus erarbeiten wir dann gemeinsam eine Lösung, die rechtlich einwandfrei ist und zu 100% den Wünschen der Vermächtnisgeberin oder des Testamentgebers entspricht.
Welche Wünsche haben die Vermächtnisgeber?
Das ist sehr unterschiedlich. Glücklicherweise ist der KKL-JNF sehr breit aufgestellt und kann viele Ideen umsetzen. Einige wollen in ihrem Namen einen Spielplatz oder einen Park in einer bestimmten Region Israels finanzieren, andere wollen benachteiligte oder traumatisierte Kinder und Jugendliche unterstützen, wieder andere wollen die Forschung im Bereich Wasserrecycling fördern. Oftmals wird auch die Anbringung einer sichtbaren Plakette an einem vollendeten Projekt im Vermächtnis erwähnt.
Wie setzen Sie das um?
Man muss bedenken, dass das Ableben oft erst viele Jahre nach dem Verfassen des Testaments eintritt. Einige Projekte, die zum Zeitpunkt des Verfassens des Testaments aktuell waren, sind dann schon lange umgesetzt. Aus diesem Grund sollte der im Testament angeführte Projektzweck immer so generell wie möglich definiert sein. So kann man beispielsweise den Bereich «Jugend und Bildung» innerhalb des KKL-JNF berücksichtigen oder bestim- men, dass der Nachlass zugunsten der Umsetzung eines Projekts im Kampf gegen den Klimawandel verwendet werden soll. Dasselbe gilt für Projekte im Wasserbereich oder in der Forschung und Entwicklung. Auch ein Park, ein Picknick- oder ein Spielplatz kann auf diese Art errichtet werden. In all diesen Bereichen wird es bei KKL-JNF immer aussergewöhnliche Projekte geben. Es ist auch möglich, schon zu Lebzeiten eine Schenkung vorzunehmen. Das hat den Vorteil, dass eine Gönnerin oder ein Gönner das Projekt laufend verfolgen, besuchen und sogar einweihen kann.
Was gefällt ihnen besonders an Ihrer Aufgabe?
Ich bin eine sehr offene und kommunikative Person und freue mich, Leute mit spannenden Lebensgeschichten kennenzulernen und ihre Wünsche zu verstehen und umzusetzen. Dabei kann ich die Beziehung zu den Vermächtnisgebern mit jedem Treffen etwas vertiefen. Und natürlich freue ich mich auf die Umsetzung von Projekten und Programmen, die in ihrem Namen entstehen. Weiters bin ich stolz, Teil des KKL-JNF zu sein, der seit 1901 schon so viel erreicht hat. Ich kann voll und ganz hinter dessen Zielen und deren Umsetzung stehen. Ausserdem macht es mir Spass, mit unserem tollen Team zusammenzuarbeiten.
Was möchten Sie beim KKL-JNF erreichen?
Dass sich die Menschen Gedanken darüber machen, was mit ihrem Nachlass, ihrem Lebenswerk, geschehen soll, und was sie damit bewirken können. Ich möchte aufzeigen, wie wichtig es ist, ein Testament zu schreiben. Wenn sich Personen mit ihrem Testament auseinandergesetzt haben und gute Lösungen für sich und ihre Liebsten und ihre Wünsche erwirkt haben, können sie den Lebensabend viel besser geniessen. Ich möchte ausserdem den KKLJNF und seine Projekte bekannter machen.
Was ist Ihre Verbundenheit mit Israel?
Als Kind verbrachte ich meine Sommerferien bei meiner Grossmutter in Netanya. Später arbeitete ich als freiwilliger Erntehelfer in einem Kibbutz. Mein Vater ist als Kind mit seinen Eltern nach Israel geflohen und in Tiberias in einem Flüchtlingslager aufgewachsen. Mir ist deshalb stets bewusst, dass Israel nicht nur ein jüdischer Staat, sondern auch Zufluchtsort für alle Juden ist, die aus ihrem Land fliehen müssen. Leider ist das auch heute wieder der Fall, denn jedes Jahr werden Tausende jüdischer Menschen vom grassierenden Antisemitismus zur Auswanderung nach Israel gezwungen. Vor diesem Hintergrund spenden auch viele Personen, die keinen familiären Bezug zu Israel haben, für den KKL-JNF. Es geht darum, ein schönes und lebenswertes Land aufzubauen für den Fall, dass die nachfolgenden Generationen nach Israel werden umziehen müssen.
Was ist Ihre Beziehung zum KKL-JNF?
Als Kind wurde ich beauftragt, in meinem Quartier jüdische Personen zu besuchen und die berühmte «Blaue Büchse» des KKL-JNF zu leeren. Das war für mich nicht ganz einfach, denn ich kannte diese Spenderinnen und Spender ja nicht. Durch diese Aufgabe war ich schon als Kind mit den Ideen und Zielen des KKL-JNF verbunden und blieb es dann auch. Aber auch hier in der Schweiz habe ich mich für den Umweltschutz eingesetzt.
…deshalb sind Sie auch einer ökologischen Partei beigetreten…
Genau. Und so kam mein Bedürfnis auf, mich auch politisch zu betätigen. Seit 2017 sitze ich im Gemeinderat der Stadt Zürich. In den ersten 5 Jahren war ich Mitglied der Kommission, die für Parks und Wälder, Wasserversorgung, Energie, Wärme und Entsorgung zuständig ist. Dadurch konnte ich viel über Themen lernen, die eng verwandt sind mit den Zielen, die der KKL-JNF in Israel verfolgt. Seit 2022 bin ich Mitglied der Sozialkommission.
Haben Sie selbst auch schon ein Testament verfasst?
Noch nicht. Aber seit ich hier arbeite, mache ich mir vermehrt Gedanken darüber. Ich habe gemerkt, dass das Verfassen eines Testaments ein Prozess ist, der einiges an Zeit und Gedankengänge benötigt. Ich bin derzeit in diesem Prozess.
Kurzbiografie Ronny Siev
Ronny Siev ist Politikwissenschaftler (lic. phil), arbeitete in jungen Jahren in Ecuador und Spanien, absolvierte Praktika beim UNO-Sekretariat in New York und beim EDA in Bern, war dann 10 Jahre in der Finanzindustrie und 4 Jahre als Dozierender für International Management an der Fachhochschule ZHAW tätig. Danach arbeitete er als Geschäftsführer der GLP Schweiz. Seit 2017 sitzt er im Gemeinderat der Stadt Zürich. Seit 2022 gehört er zum Team von KKL-JNF Schweiz als Koordinator für Testamente und Nachlässe.
Das neue Erbrecht
Das neue Schweizer Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Darin bleibt der Anteil von gesetzlichen Erben wie Kindern, Enkeln und Urenkeln sowie Ehepartnern oder eingetragenen Partnern geschützt, die Pflichtteile wurden aber teilweise reduziert. Wenn sie ein Testament schreiben, können Erblasserinnen und Erblasser neu über mindestens die Hälfte ihres Vermögens frei verfügen. Das gibt ihnen viel mehr Freiheit bei der Nachlassplanung. Das neue Erbrecht bietet also die Möglichkeit, in einem grösseren Mass ihre Lieblingsorganisation zu begünstigen, damit ihre Werte, ihre Interessen und Wünsche weiterleben.
Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: ĺ Die gesetzlichen Pflichtteile für die Nachkommen wurden von drei Viertel auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils gekürzt. ĺ Die Pflichtteile der Ehepartner und eingetragenen Partner verbleiben bei 50%. ĺ Der Pflichtteil an die Eltern wurde ganz aufgehoben.
Wenn die Erblasserin oder der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Die gesetzliche Erbfolge hat sich im neuen Erbrecht nicht verändert.
Das revidierte Schweizer Erbrecht wird den heute vielfältigen Lebensformen (wie Patchwork-Familien und Konkubinaten) gerechter. Durch die Senkung der Pflichtteilsquoten haben Erblasserinnen und Erblasser einen grösseren Spielraum, ihren Nachlass zielgerichteter und nach eigenen Wünschen zu vererben, wenn sie ein Testament verfassen.
Bisherige Testamente und Erbverträge bleiben grundsätzlich gültig. Wenn Sie dazu Fragen haben, stehen ich Ihnen für ein vertrauliches Gespräch gerne zur Verfügung. Rufen Sie unverbindlich zu den gängigen Bürozeiten an oder schreiben Sie eine E-Mail. Sie können auch gerne gleich die Rückantwortkarte verwenden, die diesem Magazin beigelegt ist.
Telefon 044 225 88 00 nachlass@kklschweiz.ch