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Rechnungslegungsstandards: Großbritannien geht, EPSAS kommt?

Großbritannien geht, EPSAS kommt?

Über die Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards.

von Dennis Hilgers und Kristin Wagner

Das Projekt der Europäischen Kommission zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor schreitet zügig voran. Die entscheidenden Weichenstellungen sind bereits erfolgt.

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Prof. Dr. Dennis Hilgers ist Leiter des Instituts für Public und Nonprofit Management an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz.

Foto: privat

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Kristin Wagner, M.A. Politics and Public Management, ist Doktorandin am Institut für Public und Nonprofit Management der Johannes Kepler Universität Linz.

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„Das EPSAS-Projekt macht derzeit große Fortschritte.“

Angesichts der laufenden Vorbereitungen für einen Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union und der lauter werdenden Stimmen der EU-Gegner in anderen Mitgliedsstaaten erscheint die Zukunft des europäischen Staatenverbunds ungewiss. Beobachter des Vorhabens zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (EPSAS) könnten diese Entwicklungen dazu veranlassen, sein Scheitern vorauszusagen. Denn eine Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens kann mit Blick auf die hohen Fliehkräfte innerhalb der EU wohl kaum Priorität in Brüssel genießen, geschweige denn gelingen. Doch wäre ein solches Urteil wohl voreilig, denn das EPSAS-Projekt hat unlängst große Fortschritte gemacht.

Seit der Verabschiedung der Richtlinie 2011/85/EU, mit der die Europäische Kommission beauftragt wurde, die Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor IPSAS für die EUMitgliedsstaaten zu prüfen, wurden bereits entscheidende Schritte in der Schaffung eines europäischen Äquivalents unternommen. Die Formulierung neuer Standards schien geboten, da die Prüfung der Kommission zum Ergebnis hatte, dass die IPSAS in ihrer jetzigen Form nicht unmittelbar übernommen werden können. Als Ausgangspunkt für das zu entwickelnde europäische Standardwerk wurden sie jedoch als geeignet erachtet.

Zunächst erhielten zwei Taskforces die Aufgabe, sich mit den zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu den Themen

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2020 2025

Richtlinie 2011/EU/85

Öffentliche Konsultation:

Eignung der IPSAS für die EU-Mitgliedsstaaten

Öffentliche Konsultation:

Zukünftige Prinzipien und Strukturen der EPSAS Governance

Gründung

Taskforce EPSAS Governance

Gründung

Taskforce EPSAS Standards

Gründung

EPSAS Working Group und Arbeitszellen

Vorläufige Schlussberichte Arbeitszellen Geplante

Übernahme des Rahmenkonzepts und der Standards

Geplanter

Abschluss der Einführungsphase

Fördermittel für Modernisierungsprojekte Entwicklung Rahmenkonzept und Standards Konsolidierung (volkswirtschafltiche Gesamtrechnung) Stufenweise Implementierung

Abb. 1: Pfad der EPSASEntwicklung

EPSAS-Governance und EPSAS-Standards auszutauschen. Darüber hinaus hatten Einzelpersonen sowie private und öffentliche Organisationen seit 2012 zwei Mal Gelegenheit, sich im Rahmen von Konsultationsverfahren zu speziellen Fragestellungen zu äußern. Um die Arbeit der Taskforces langfristig fortzusetzen, wurde im September 2015 die EPSAS Working Group gegründet, die als Expertengruppe die Entwicklung, Einführung und Umsetzung der EPSAS begleiten soll. Eine konkrete Befassung mit einzelnen Themen wie der erstmaligen Anwendung doppischer EPSAS, den Grundsätzen der EPSAS Governance und den zugrundeiegenden Rechnungslegungsprinzipien erfolgt in Arbeitszellen. Bereits im Juli 2016 legte die Arbeitszelle zur erstmaligen Anwendung ihren vorläufigen Schlussbericht vor und die Arbeitszelle zur EPSAS-Governance kündigte einen solchen Bericht für das nächste Treffen der Working Group im November 2016 an.

Mithilfe der neu gegründeten Gremien sollen gemäß der Planung von Eurostat, wo das EPSAS-Projekt angesiedelt ist, innerhalb von vier Jahren ein EPSAS-Rahmenkonzept und konkrete Standards entwickelt sowie die Konsolidierung zu einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vorbereitet werden. Am Ende dieser Vorbereitungsphase sollen die EU-Mitgliedsstaaten das Rahmenkonzept wie auch die EPSAS-Standards übernehmen. Auch wenn im Zeitplan von Eurostat keine Jahreszahlen genannt werden, ist davon auszugehen, dass die Einführung der EPSAS zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden soll. Parallel zu der Entwicklung der EPSAS fördert die Europäische Kommission die freiwillige Einführung eines doppischen Rechnungswesens und der IPSAS in den EU-Mitgliedsstaaten. Insgesamt wurden in 2015 zwei Millionen Euro für Projekte zur Vorbereitung der Modernisierung des öffentlichen Rechnungswesens auf Basis der Periodenabgrenzung bereitgestellt. Unter den Empfängern der Gelder sind auch die Landesregierung des Burgendlandes sowie die Salzburger Landesregierung.

Derzeit bereiten neben Salzburg und dem Burgenland auch die sieben anderen Bundesländer sowie 2.100 Kommunen in Österreich die Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens vor. Dieses Reformvorhaben wurde mit dem Erlass der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) in 2015 initiiert. Mit der neuen VRV sind die Länder und Kommunen aufgefordert, bis zum Jahr 2019 bzw. 2020 Voranschläge und Rechnungsabschlüsse auf >

Eine Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens ist notwendig.

der Grundlage eines integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts zu erstellen. Wird der Zeitplan von Eurostat mitberücksichtigt, werden unmittelbar nach der erfolgten Umsetzung der neuen VRV die EPSAS einzuführen sein.

Um den mit den Umstellungen verbundenen Aufwand gering zu halten, ist es unerlässlich, dass die Anforderungen künftiger EPSAS bei der Einführung des neuen Rechnungswesens mitberücksichtigt werden. Eine solche Berücksichtigung ist auch jetzt schon möglich, wenngleich noch keine konkreten EPSAS-Standards existieren. Denn die künftigen Standards werden sich – den bisherigen Entwicklungen nach zu schließen – sehr stark an den IPSAS orientieren und nur in Sonderfällen von diesen abweichen. Stark diskutiert werden gegenwärtig im Rahmen von EPSAS, wie beispielsweise Militär- und

„Die VRV-Umstellung ist der erste Schritt zum Einheitlichen Rechnungswesen .“

Foto: shutterstock Rüstungsgüter bewertet werden sollen, ob und wie Sozialtransferleistungen zu passivieren sind oder wie mit kleinen öffentlichen Einheiten umzugehen ist. Grundsätzlich wird aber eine starke IPSAS Nähe erhalten bleiben.

Wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der IPSAS/EPSAS-Standards, wie eine vollständige Vermögenserfassung und -bewertung sowie der Aufbau einer Anlagenbuchhaltung werden bereits mit dem Abschluss der VRV-Umstellung erfüllt sein. Darüber hinaus müssen jedoch weitere Vorbereitungen getroffen werden, zum Beispiel für den Fall, dass EPSAS für einzelne Arten von Vermögensgegenständen abweichende Bewertungsregeln vorgibt. Vor diesem Hintergrund sollte es möglich sein, in einem bestehenden oder neu einzuführenden IT-System Vermögensgegenstände mit unterschiedlichen Werten abzubilden und unter Berücksichtigung von Wertschwankungen und Abschreibungen fortzuschreiben (SAP erlaubt dies beispielsweise mittels Ledger Lösungen).

Die aktuellen Projekte in Salzburg und dem Burgenland zeigen, dass eine Verknüpfung der VRV-Umsetzung mit den Vorbereitungen für die bevorstehende EPSAS-Einführung sinnvoll ist. Denn mit der Reform seines öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens schafft Österreich bereits wesentliche Voraussetzungen und wichtige Anknüpfungspunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der EPSAS. Um eine optimale Vorbereitung zu gewährleisten, sollte die Diskussion um die Umsetzung der VRV noch näher an den IPSAS ausgerichtet werden.

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