VIS-À-VIS - EINE KULINARISCHE UNTERSUCHUNG

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Um den Umsatz zu steigern, setzen viele Hersteller auf Themen wie Wellness, Fitness, Harmonie, ländliche Idylle und versehen ihre Verpackungen mit frischen Zutaten. Doch was steckt wirklich dahinter?

Ein bekannter Teehersteller wirbt beispielsweise für einen Tee — Ge-

schmacksrichtung Mirabelle & Birnen — mit einem »kleinen Ausflug aufs Land«. Hier verspricht der Erzeuger »ursprünglichen Genuss vertrauter Früchte, die noch in Ruhe heranreifen können«. Die Verpackung verstärkt diese Assoziationen mit ansprechenden Aufnahmen von Birnen und goldgelben Mirabellen. Ein Blick auf die Hauptzutaten reißt uns aus der beschaulichen Illusion. »Wie bei den allermeisten Früchtetees sind Äpfel, Hibiskus und Hagebutte die primären billigen Standard-Zutaten.«61 »Die namensgebende Mirabelle ist offenbar nicht eimal enthalten. Um ihren Geschmack zu imitieren, müssen nicht näher definierte ›natürliche Aromen‹ herhalten.«62 Diesen Etikettenschwindel vermarktet der Hersteller für vier Euro pro 100 Gramm — das entspricht dem Dreifachen dessen, was ein NoName-Früchtetee kostet.

»Die beim Bundesernährungsministerium angesiedelte Lebensmittel-

buch-Kommission erlaubt es (...), auf Verpackungen Bilder von Früchten zu zeigen, die ein Tee nicht enthält. Laut ›Leitsatz für aromatisierte teeähnliche Erzeugnisse‹ müssen Produktnamen und Abbildungen nur die ›Geschmacksrichtung‹ beschreiben.«63

Der nachfolgende Birnen-Holunder-

Sirup auf Seite 213 besteht dementsprechend aus Zucker, Apfelsaftkonzentrat, Wasser, dem Säuerungsmittel Citronensäure, 1,6% Birnensaftkonzertrat, Süßstoffen, Natriumcyclamat, Acesulfam-K, Aroma und dem Konservierungsstoff Kaliumsorbat. Der Sirup beinhaltet somit nur geringfügige Spuren von Birnen — Holunder ist darin überhaupt nicht enthalten.

Der Produzent des Birnen-Holunder-Sirups weist in einer Stellungnah-

me darauf hin, dass neben dem Produktnamen nur der ausdrückliche Hinweis auf einen bestehenden Birne-Holunderblüten Geschmack abgedruckt ist. Auch durch die Verkehrsbezeichnung * »Sirup zur Zubereitung von Erfrischungsgetränken mit Birne-Holunderblüten-Geschmack, mit einer Zuckerart und Süßungsmittel« wird laut Hersteller deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nur um ein entsprechend schmeckendes Produkt handelt. Weiterhin rechtfertigt sich der Hersteller damit, dass dieser Geschmack bei dem zubereiteten Getränk auch deutlich erkennbar sei und somit keine Täuschung vorliege.

* Dies ist ein rechtlich festgelegter Begriff, welcher es dem Verbraucher ermöglicht, ein Produkt ausreichend zu erkennen, Rückschlüsse auf dessen Zusammensetzung zu zie‑­ hen und von anderen zu unterscheiden.

ETIKETTENSCHWINDEL


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