Das Förderbuch Thüringen 2012/2013

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AP-B04

Bundesprogramme, Sonderprogramme

Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund, die - Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder - Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder - arbeitsuchend gemeldet sind. Darüber hinaus können Personen teilnehmen, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn die Teilnahme an Maßnahmen zur Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit notwendig ist (Freistellung und Lohnfortzahlung für die Dauer der Maßnahme durch den Arbeitgeber). Die Maßnahmen sind auf eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts mit nachgewiesenem Eigeninteresse an den Qualifizierungsmaßnahmen, - lokale Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen, wobei ausschl. der Antragsteller für die Gesamtdurchführung und -verwaltung der Projekte verantwortlich ist (mit allen Partnern sind Kooperationsvereinbarungen abzuschließen). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn durch die Förderung der Maßnahmen keine nationalen öffentlichen Mittel ersetzt werden (Additionalitätsprinzip), - wenn keine weiteren Mittel der EU eingesetzt werden (Ausschluss von Doppelförderung), - wenn ein detaillierter Finanzierungsplan vorliegt, in dem die Gesamtfinanzierung des Vorhabens dargestellt wird (Höhe und Anteil der ESF-Mittel, der Ko-Finanzierungsmittel und des angemessenen Anteils der Eigenmittel), - wenn ein zuverlässiges System zur Erfassung aller finanziellen und statistischen Daten hinsichtlich der Projektdurchführung vorhanden ist, - wenn die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Hinweis: Das Wettbewerbsverfahren für den Förderzeitraum 2010 bis Ende 2013 wird in sechs einzelnen Aufrufen durchgeführt. Hierzu hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bundesgebiete in so genannte Fördergebiete eingeteilt. Die Liste der Wettbewerbsaufrufe ist im Internet unter http://www.bamf.de zu finden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 191 vom 20.12.2011

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