AF-E10
Leistungen gem. SGB III an Arbeitgeber für SGB III und SGB II
Förderung der Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer gem. § 417 SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II Quelle: Informationsmaterial der BA, des BMAS Wie viel wird gefördert? Es werden Weiterbildungskosten erstattet und im Einzelfall ein Zuschuss zur notwendigen auswärtigen Unterbringung gezahlt. Der Zuschuss wird zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber erbracht. Er kann bis zur Höhe des Betrages erbracht werden, der sich als anteiliges Arbeitsentgelt einschl. des darauf anfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für Zeiten ohne Arbeitsleistung während der Teilnahme an der Maßnahme errechnet. Wo und wie wird beantragt? für ++ : bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit für ## : beim zuständigen Träger der Grundsicherung
88