Das Förderbuch Thüringen 2011

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Q-S01

Schulbauförderung

Zuweisungen für Schulbauten und Schulsporthallen gem. Schulbauförderrichtlinie

Was wird gefördert? 1. Die Sanierung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle, 2. Neubau eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle, 3. Neubau einer Mehrzwecksporthalle im Rahmen einer Mischfinanzierung mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, 4. Sanierung sowie Neubau von Bestandteilen eines Schullandheims, soweit diese Unterrichtszwecken dienen, 5. Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schule oder Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist, 6. Ausstattung für neu geschaffene Unterrichtsräume oder einer ebensolchen Schulsporthalle mit Geräten, sofern diese im Zusammenhang mit einer der unter Nr. 1 - 5 genannten Maßnahme erfolgt. Wer wird gefördert? Zuwendungen werden den Schulträgern der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen gewährt. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn zu 1. die zuwendungsfähigen Ausgaben 25.000 EUR übersteigen, - wenn zu 3. in den Antragsunterlagen der über den Schulbedarf hinausgehende Mehrbedarf ausgewiesen wird und die Gesamtzuwendung 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigt, - wenn die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen gem. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 ThürLHO vorliegt. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 48/2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt, sie beträgt i. d. R. bei Maßnahmen zu 1. 60% und für alle anderen Maßnahmen 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Kostengruppen 210, 230, 300, 400, 500 außer 525, 600 gem. DIN 276 Stand 1993).

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