Das Förderbuch Thüringen 2011

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Q-A07

Berufliche Aus- und Fortbildung

Förderung von Maßnahmen der Fortbildung von Mitarbeitern in sozialen Tätigkeitsfeldern Was wird gefördert? - Maßnahmen der Fortbildung mit wesentlichen sozialpädagogischen Inhalten für hauptamtliche Fachkräfte in Sozialstationen, Hospizen, der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der häuslichen Pflege und in sozialen Beratungsdiensten, wenn diese zu einer Vertiefung und Spezifizierung der für die Tätigkeit notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Fachkräfte führen, - Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für hauptamtliche Fachkräfte im Rahmen von Modellversuchen. Wer wird gefördert? Freie und öffentliche Träger. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn grundsätzlich die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung 15 nicht unterschreitet, - wenn die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Fortbildungsmaßnahme bei freien Trägern 1.250 EUR und bei öffentlichen Trägern 2.000 EUR übersteigen, - wenn die Maßnahmen vorrangig in Thüringen stattfinden, - wenn ein Teilnehmerbeitrag zu den zuwendungsfähigen Ausgaben geleistet wird. Der Träger soll die geplante Maßnahme bis zum 30. November des Vorjahres mit einer Kostenkalkulation beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit anzeigen. Quelle: Fördergrundsätze des TMFSG Wie viel wird gefördert? Zuwendungsfähige Ausgaben sind: - Honorare für Bildungsreferenten auf der Grundlage einer verbindlichen Honorarstaffelung, - Unterkunft und Fahrkosten für Referenten und sonstige Mitarbeiter nach den Regelungen des Thüringer Reisekostengesetzes, - notwendige, angemessene Sachausgaben. Die Höhe der Zuwendung soll grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie Reisekosten der Teilnehmer sind nicht zuwendungsfähig.

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