D-K05
Denkmalpflege und Kultur
Förderung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete
Was wird gefördert? Zuwendungen zu Maßnahmen und Projekten, die der Erhaltung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete, der Weiterentwicklung und Pflege der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge, der Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung von Aufgaben, die sich aus der Eingliederung der Vertriebenen ergeben, und der Betreuung von Spätaussiedlern dienen. Gefördert werden können insbesondere: A) Personal-, Betriebs- und Sachausgaben B) grenzüberschreitende Projekte C) Wissenschaft und Forschung D) kulturelle Breitenarbeit E) Jugend- und Bildungsarbeit Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger sind der BdV - Bund der Heimatvertriebenen e. V., Landesverband Thüringen, als Dachverband von Vertriebenenverbänden in Thüringen sowie die Sudetendeutsch Landsmannschaft e. V. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Zuwendungsempfänger für die Verwaltung der Landesmittel geeignet ist und die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist, - wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Hinweis: Fördergrundsätze treten in Kraft Quelle: Information des TMSFG Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Wo und wie wird beantragt? Die Anträge sind schriftlich zu stellen beim: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 24 Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3798340 zusätzlich für Anfragen: Tel.: 0361 - 3798352 161