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Meiko-Stiftung

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Fotonachweise

Fotonachweise

Im Fokus: Das Wohl von Mensch und Unternehmen

Schon in den 1960er Jahren hatten Oskar Meier – er starb 1965 – und seine Frau Rosel darüber nachgedacht, wie die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen nach ihrem Tode geregelt werden sollten. Bei diesen Überlegungen spielte eine wesentliche Rolle, dass Otto, das einzige Kind der Meiers, nicht mehr aus dem Krieg zurückgekommen war.

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Als Rosel Meier, die Frau des Firmenmitgründers und zuletzt Alleineigentümerin, am 7. Juni 1979 gestorben war, hatte sie in ihrem Testament, das sie bereits zwei Jahre zuvor verfasst hatte, eine weitreichende Entscheidung getroffen: Das Unternehmen Meiko sollte von

einer nur dem Mitarbeiter- und Firmenwohl verpflichteten Stiftung weitergeführt werden. Juristisch war das insbesondere im Zusammenhang mit der Frage zu sehen, ob eine noch nicht gegründete Stiftung als Erbe eingesetzt werden könne. Die Rechtsprechung sah dies, aus der Sicht der Meiko-Mitarbeiter glücklicherweise, als zulässig an.

Rosel Meier hatte mit diesem Schritt, wie es in der Präambel der Stiftungssatzung formuliert wurde, das „Kapital der Meiko-Werke entpersonalisiert und neutralisiert“. Der Wille der Stifterin ging dahin, dass die Meiko-Werke als wirtschaftliche und soziale Einrichtung den darin beschäftigten Mitarbeitern „erhalten bleiben müssen“, dass also beispielsweise „die Firma nicht ganz oder teilweise verkauft werden kann“.

Knapp 400 Mitarbeiter waren 1979 von dieser Entscheidung betroffen und das Unternehmen, und seine inzwischen mehr als 2.000 Mitarbeiter profitieren auch künftig davon. Kein Erbenstreit um Geld, um Anteile oder Mitspra-

cherechte, keine Entnahmen der Eigentümer, sondern die Möglichkeit zu soliden Investitionen im Sinne des Unternehmenswachstums. Doch auch diese vorausschauende Entscheidung kostete Geld: Mehr als 23 Millionen D-Mark an Erbschaftssteuer fielen an.

Diese Zahlen kamen aber nicht überraschend. Herbert Herp, der langjährige Direktor und mit Inkrafttreten der Stiftung dann Geschäftsführer des Unternehmens, hatte schon seit Mitte der siebziger Jahre ausgesprochen kostenbewusst gewirtschaftet. Noch heute wird im Unternehmen die Geschichte erzählt, wie sein Nachfolger in der Geschäftsführung, Dr. Ulf Starke,, begleitet von einem „Bodyguard“, zum Finanz-

Gewinne: Mindestens 85 Prozent müssen reinvestiert werden Meiko darf weder ganz noch teilweise verkauft werden

amt nach Freiburg gefahren sei und die Steuerschuld mit einem Barscheck bezahlt habe.

Zu Testamentsvollstreckern wurden der Rechtsanwalt Dr. Ernst Sachs und der ehemalige Notariatsdirektor Otto Busam bestellt. Die Stiftungssatzung wurde wesentlich von der Kanzlei Sachs erarbeitet und kurz vor Weihnachten 1983 verabschiedet. Nach Ablauf der Testamentsvollstreckung 2004 übernahm der Stiftungsvorstand die ihm zugeschriebene Rolle als „handelnder Eigentümer“. Dem ersten voll verantwortlichen Stiftungsvorstand gehörten ab 2004 neben Dr. Ulf Starke noch der Rechtsanwalt Dr. Gerd Sachs, Sohn und Nachfolger des ursprünglichen Testamentsvollstreckers, und Richard Bruder, damaliger Vorstandsvorsitzender der Volksbank Off enburg, an.

Die Stiftung wird von einem Vorstand geführt. Vorstandsvorsitzender ist derzeit der ehemalige Meiko-Geschäftsführer Burkhard Randel. Weitere Mitglieder sind Markus Kaufmann, geschäftsführender Gesellschafter des Druckhauses Kaufmann in Lahr, und der Rechtsanwalt Dr. Michael Borchard, von der Kanzlei Stangier, Regel, Borchard aus Baden-Baden.

Das Gremium ist in seiner Kontrollfunktion einem Aufsichtsrat vergleichbar. Das Regierungspräsidium Freiburg achtet im Rahmen seiner Rechtsaufsicht darauf, dass die Tätigkeit der Stiftungsorgane den Gesetzen und der Stiftungssatzung entspricht.

Rosel Meier Oskar Meier

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