Hlz kompendium stoellger 2016

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Parkett

Wissenswertes vor der Verlegung Was ist Parkett? Diese Frage ist angesichts der heute auf dem Markt angebotenen Vielfalt an Holzfußböden nicht immer eindeutig zu beantworten. Die wichtigsten Parkettarten sind genormt. Darüber hinaus werden von einzelnen Herstellern nicht genormte Parkettelemente angeboten, die aber aufgrund ihres Aufbaus eindeutig dem Parkett zuzuordnen sind. Hierzu zählen Hochkant­ lamellenparkett (Mehrzweckparkett, auch „Industrieparkett“), das so genannte 10­mm­Massivparkett (Lamparkett) sowie dessen Abkömmlinge mit Dicken zwischen 7 und 15 mm.

Die einzelnen Parkettarten Die einzelnen Parkettarten bestehen aus unter­ schiedlich dimensionierten Einzelelementen, die das Oberflächenbild des Parkettbodens mitbestimmen. Beim Hochkantlamellenparkett werden z. B. 8 mm breite und maximal 165 mm lange Holzlamellen aneinander gereiht. Sie ergeben einen anderen optischen Eindruck als Einstab­Parkettdielen von 180 mm Breite und 2,20 m Länge. Zwischen diesen Extremgrößen liegen die Verlegeeinheiten von Mosaikparkett, das klas­ sische Stabparkett, und nicht zuletzt die Vielzahl der Mehrschichtparkett­Elemente mit einer Oberfläche aus 1, 2 oder 3 Stäben pro Element.

Normen-/Vorschriftenumfeld Seit 2003 gelten die neuen EN­Normen, welche die nationalen Normen DIN 280­1, ­2 und ­5 ersetzt haben. Zwischenzeitlich wurden diese bereits teilweise aktuali­ siert. Gegenüber der DIN 280 wurden weitere, bis dato nicht erfasste Parkettarten genormt.

DIN EN 13226:2009 Holzfußböden, Massivholz­Elemente mit Nut und/oder Feder. Merkmale von Massivholz­Elementen mit Nut und/oder Feder für die Verwendung als Fußbodenbelag in Innenräumen. Sortierregeln, Feuchtegehalt, Maße, Grenzabweichungen

DIN EN 13227:2009 (1. berichtigte Fassung) Holzfußböden ­ Massivholz­Lamparkettprodukte. Erfasst Lamparkett (10 mm Massivparkett) sowie „Parquet Tapis“, beide Parkettarten mit glatter Seitenfläche, ohne N+F.

DIN EN 13228:2011 Holzfußböden ­ Massivholz­Overlay­Parkettstäbe ein­ schließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem. Diese europäische Norm legt die Merkmale für die Verwendung als Fußbodenbelag in Innenräumen fest. Für in Deutschland (bisher) nicht übliche massive Parkettstäbe mit Nut­ und Federverbindung mit einer Dicke von 8 bis 14 mm oder so genannte „Blöcke“ mit einer Dicke ab 13 mm.

DIN EN 13488:2003 Holzfußböden ­ Mosaikparkettelemente. U. a. Verlege­ einheiten und –muster und zusammengesetzte, fertig versiegelte Mosaikparketttafeln mit Nut­ und Feder­ verbindung, Regeln für die meist verwendeten Holzarten.

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HQ Landhausdiele „Eiche Safari“

DIN EN 13489:2003 Holzfußböden ­ Mehrschichtparkettelemente. Unbehandelte und werksseitig endbehandelte Mehrschichtelemente mit freien Abmessungen und Mindestdicke der Nutzschicht von 2,5 mm. Mind. die Nutzschicht muss aus Massivholz bestehen, die übrigen Schichten können sowohl aus Holz als auch Holzwerkstoffen (z. B. HDF, MDF) bestehen. Sämtliche Schichten müssen miteinander verleimt sein.

DIN EN 13629:2012 Massive Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen­Elemente. Dielenelement mit profilierten Stirn­ undSeitenflächen (Nut­ und Federverbindung) aus Einzelriemen mit Schwalbenschwanzverzinkung und Verleimung.

DIN EN 13756:2003 Holzfußböden ­ Terminologie

DIN EN 13990:2004 Holzfußböden ­ Massive Nadelholz­Fußbodendielen

DIN EN 14342:2008 (Norm­Entwurf DIN EN 14342:2011) Holzfußböden ­ Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung. Definiert und legt für Produkte für Parkett und Holzfußböden die betreffenden Eigenschaften, Anforderungen und entsprechenden Prüfverfahren fest.

DIN EN 14761:2008 Holzfußböden ­ Massivholzparkett ­ Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz.

ABZ und CE-Konformität Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die Forderung ist auf „Aufenthaltsräume“ begrenzt. In der Praxis fal­ len nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Schlaf­, Wohn­ und Esszimmer sowie Büros, darunter. Auf europäischer Ebene schützt das CE­Kennzeichen den Verbraucher, das aber nur unzureichende Vorgaben zu den zulässigen Produktemissionen enthält. Um diese Lücke zu schließen, fordert das DIBT die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Im Fokus steht dabei die Abgabe an flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten, kurz VOC (Volatile Organic Compounds). Darüber hinaus werden die Rezepturen aller eingesetzten Stoffe offengelegt und vom DIBT unter gesundheitlichen Aspekten bewertet. Für CE­gekennzeichnete Bauprodukte sind Leistungs­ erklärungen (DoP) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen. Leistungserklärungen für bei HolzLand geführte Bauprodukte stellt Ihnen Ihr HolzLand­ Fachhandelspartner zur Verfügung. Die Zulassungspflicht für Parkette wurde auf Parkettklebstoffe und Parkettoberflächenbehandlungs­ mittel erweitert. So bedürfen Klebstoffe und Lacke, die dazu eingesetzt werden, Parkette oder Holzfußböden vor Ort zu beschichten, zu behandeln und/oder zu verkleben ebenfalls einer bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassungspflicht gilt auch bei der Renovierung. Wird z. B. ein altes Parkett durch ein neues ersetzt oder komplett abgeschliffen und neu versiegelt, so müssen auch im Altbau die dabei verwendeten Parkette, Oberflächenbeschichtungen und Kleber eine DIBt­Zulassung haben. Aunahmen gelten nur für die Ausbesserung geringer Flächen.


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