Kompendium Holz Kunz 2016

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Latten

Beschreibung „Latten“ im Sinne der DIN 4074 beschreiben Schnittholz mit einer Dicke bis 40 mm und einer Breite unter 80 mm. In der Praxis werden am häufigsten die folg. Querschnitte 24 x 48, 30 x 50 und 40 x 60 mm verwendet. Die Festigkeit von Latten wird im Gegensatz zur Sortierung von Kanthölzern bzw. Brettern und Bohlen nur in den Sortier­klassen S 10 und S 13 festgehalten. Die für Bretter und Bohlen abgestimmten Kriterien führten bei den kleinen Querschnitten zu einem unberechtigt hohen Aus­schuss­anteil. In der überarbeiteten Fassung der DIN 4074 wurden spezielle Sonderkriterien für Latten aufgenommen. Dachlatten, sofern sie für konstruktive Zwecke (z. B. Dacheindeckungen) benutzt werden, unterliegen der DIN 4074-1 (bei Ausschreibung, Bestellung, Lieferung etc. beachten).

Verwendung

Bei allen anderen Sparrenabständen oder Lattenquer­ schnitten ist ein statischer Nachweis zu führen.

Holzschutz bei Latten Alle baurelevanten Vorschriften und Normen folgen der Maßgabe „baulicher Holzschutz geht vor chemischen Holzschutz“. Dies erreicht man z. B., indem man Bauteile so einsetzt, dass sie der Gebrauchklasse 0 zugeordnet werden können. Insbesondere die Normenreihe DIN 68800 (Holzschutz) verlangt die Ausschöpfung der baulichen Maßnahmen als Normalfall. Abweichungen hiervon sind vom Planer der Holzschutzmaßnahme zu begründen und er hat darzulegen, warum eine besondere Pilz- oder Insektengefährdung gegeben ist, die den Einsatz che­ mischer Holzschutzmittel unumgänglich macht. DIN 68800 führt aus, dass Latten hinter Vorhangfassaden, Dach- und Konterlatten sowie Traufbohlen und Dach­ schalungen der Gebrauchsklasse 0 zuzuordnen sind. Für fachgerecht verlegte, abgedeckte und luftumspülte Dach- und Konterlatten ist eine Schädigung durch holzzerstörende Insekten nicht zu erwarten. Auch die Gefahr eines Pilzbefalls besteht nicht: Aufgrund der hohen Rücktrocknung über einen längeren Zeitraum werden keine Feuchtigkeitswerte oberhalb des Fasersättigungspunktes erreicht. Der Einsatz chemisch behandelter Latten ohne eine Not­wen­digkeit kann einen Verstoß gegen das Kreislauf­ wirtschafts- und Abfallgesetz darstellen. „Im Zweifelsfall sollten ausführende Firmen daher schriftlich Bedenken gegen chemisch behandelte Dachund Konterlatten anmelden, wenn aus den Planungs­ unterlagen nicht hervorgeht, weshalb eine besondere Gefährdung durch holzzerstörende Pilze oder Insekten vorliegt.“ *)

Verwendung von Dachlatten (gem. DIN 4074 und den Regeln der Berufsgenossenschaft)

1) 2)

Nennquerschnitt [mm]

Auflagerabstand Achs-Maß [m]

Sortierklassen nach DIN 4074-11)

Farbliche Kennzeichnung

24/482)

Bis 0,70 m und Dachlattenabstände Bis max. 17 cm zulässig

S 13

Blau

24/60

Bis 0,80

S 13

Blau

30/50

Bis 0,80

S 10

Rot

40/60

Bis 1,00

S 10

Rot

bweichungen v. d. Nennquerschnitten dürfen nach DIN EN 336 nur höchstens -1/+3 mm betragen (bezogen auf A u = 20 %) Nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis max. 17 cm zulässig! (Z. B. für Biberschwanzdoppel­deckung)

Einbaufeuchte Grundsätzlich sind nach der DIN 20000-5 alle Bauhölzer mit einer Holzfeuchte von unter 20 % einzubauen. Desweiteren sind Bauschnitthölzer nach der DIN 4074-1 in der Regel bei einer Messbezugsfeuchte von u = 20 % zu sortieren Dach- und Konterlatten im Bereich von luftumspülten Unterkonstruktionen von Dachdeckungen können aus fachlicher Sicht auch mit Holzfeuchten über 20 % verbaut werden. Gemäß der Forderung der DIN 68800 muss die Rücktrocknung aller Hölzer innerhalb von 3 Monaten nach Einbau erreicht werden. Die Praxis hat gezeigt, dass diese zeitliche Vorgabe zur Rücktrocknung durch die klimatischen Bedingungen an der Dachhaut ohne Probleme eingehalten wurde. Zudem besteht bei Dach- und Konterlatten im luftumspülten Bereich keine Gefahr von eingeschlossener Feuchte im Bauteilquerschnitt. Bei einer nicht luftumspülten und/oder nicht sachgerechten Lagerung von nassen Dach- und Konterlatten kann es je­ doch zu einer optischen Beeinträchtigung durch Bläuepilze kommen.

Kennzeichnung Die frühere Ü-gekennzeichnete Dachlatte S 10 festig­ keitssortiert und stirnseitig rot gekennzeichnet, hat zu einem deutlichen Rückgang der Unfälle geführt. Bei der Festigkeitssortierung von Bauschnitthölzern hat die europäische Norm EN 14081, die Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist, das Ü-Zeichen abgelöst.

Dachlatten sind Bauprodukte, gemäß der EU-Baupro­ duktenverordnung sowie den technischen Baubestim­ mungen. Als Bauschnittholz mit tragender Funktion müssen sie nach DIN EN 14081-1 mit einem CE-Zeichen versehen sein. Seit Dezember 2014 ist es möglich, für Dachlatten ein CE-Zeichen zu vergeben. CE-Dachlatten S 10 TS sind Traglatten auf dem Dach, die den statischen Anforderungen einer Mannlast (Arbeitsplatz des Zimmerers und Dachdeckers) und der erforderlichen Festigkeit – bezogen auf maximale Sparrenabstände und Querschnitte von 80 cm (30/50 mm) bzw. 100 cm (40/60 mm) – genügen. Die Dachlatte mit CE-Zeichen gibt es in den Querschnit­ ten 30 x 50 mm und 40 x 60 mm für die Holzart Fichte/ Tanne. Dachlatten müssen trocken, d. h. mit einer Holz­ feuchte ≤ 20 % geliefert werden. Im CE-Zeichen wird die Sortierung mit „TS“ bzw. ausgeschrieben „trockensortiert“ angegeben. Das CE- Zeichen ist auf dem Lattenbündel gut ersichtlich und lesbar aufzubringen. Zusätzlich sind die Dachlatten an einer Stirnseite farblich zu kennzeichnen, bei der Dachlatte in der Sortierklasse S 10 mit roter Farbe Lat­ ten, z. B. Konterlatten, die nichttragend und vollflächig direkt auf den Sparren aufliegen, müssen diese vorge­ nannten spezifischen tragenden Eigenschaften nicht erfüllen. Diese Latten sind ebenfalls voll maßhaltig in den gleichen Dimensionen wie die CE-Dachlatte verfügbar. Ihre Verwendung ist auch für andere nichttragende Konstruktionen möglich. Die führenden Verbände der Holzwirtschaft und –in­ dustrie, die entsprechenden Handwerkerverbände und der BG Bau halten die ausschließliche Verwendung der CE-Dachlatte für o. a. Anwendungen für verpflichtend (Verbändevereinbarung 11/2015).

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BAUSCHNITTHOLZ & HOBELWARE

Latten werden hauptsächlich für Unterkonstruktionen im Dachbereich verwendet. Da diese gleichzeitig Arbeitsplatz sind, ist erhöhtes Augenmerk auf die richtige Auswahl geeigneter Dachlatten zu legen. Viele Absturzunfälle sind auf den Bruch von Latten zurückzuführen, die als Dachlatten verwendet wurden, aber dafür nicht geeig­ net waren. Ursächlich waren häufig falsche Bestellung, mangelhafte Holzqualität oder nicht ausreichende Querschnitte. Aus Gründen des Arbeitsschutzes sollten deshalb nur CE-gekennzeichnete Dachlatten verwendet werden (siehe „Kennzeichnung“).


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