Grundlagen Ein feuerbeständiges tragendes raumabschließendes Bauteil mit der Anforderung F90 nach DIN 4102, wird nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3, entweder als R90 (ohne Raumabschluss) oder REI90 (mit Raum abschluss) bezeichnet. Weitere europäische Klassifizierungskriterien nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 und zusätzlichen
Bauaufsichtliche Anforderungen
Nicht brennbar
Angaben dazu sowie die zugehörigen Buchstabenkürzel sind in der Anlage zur Bauregelliste A, Teil 1 dargestellt.
der Geltungsdauer des bisherigen Systems der DIN 4102-Klassen ist zur Zeit nicht abzusehen.
Übergangsregelung
Da beide Klassifizierungssysteme gleichberechtigt gültig sind, ist es wichtig, dass der Planer die Ausschreibungen zweifelsfrei vornimmt, eindeutige Formulierungen verwendet und das ausführende Unternehmen genau auf den Norm-Bezug achtet.
Das europäische Klassifizierungssystem steht gegenwärtig gleichberechtigt neben dem bisherigen Klassifizierungs system nach DIN 4102. Eine zeitliche Begrenzung
Zusatzanforderungen
Europäische Klasse nach DIN EN 13501-1
Deutsche Klasse nach DIN 4102-1
kein Rauch
kein brennendes Abfallen/Abtropfen
+
+
A1
A1
+
+
A2 -s1, d0
A2
+
+
B, C -s1, d0
+
A2, B, C -s2, d0 A2, B, C -s3, d0
Schwer entflammbar
B1
A2, B, C -s1, d1 A2, B, C -s1, d2
+
A2, B, C -s3, d2 +
D -s1/s2/s3, d0 E
Normal entflammbar
D -s1/s2/s3, d1 D -s1/s2/s3, d2 E -d2
B2
Leicht entflammbar
F
B3
Tab. 1: Zuordnung der Klassen zum Brandverhalten von Baustoffen/Bauprodukten gemäß DIN EN 13501-1 bzw. DIN 4102-1 Europäische Klassen A – nicht brennbar B und C – schwer entflammbar, mit B (sehr begrenztem), C (begrenztem) Beitrag zum Brand D und E – normal entflammbar, mit D (hinnehmbarem Beitrag zum Brand), E (hinnehmbarem Brandverhalten) F – leicht entflammbar s – (smoke) Rauchentwicklung s1 – keine/kaum Rauchentwicklung s2 – begrenzte Rauchentwicklung s3 – unbeschränkte Rauchentwicklung
Bauaufsichtliche Anforderungen
d – (droplet) brennendes Abtropfen d0 – kein Abtropfen/Abfallen d1 – begrenztes Abtropfen d2 – starkes Abtropfen
Klassen nach DIN 4102-2 Tabelle 2
Kurzbezeichnung nach DIN 410-2
Feuerhemmend
Feuerwiderstandsklasse F30
F30-B
Feuerhemmend und aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F30 und aus nicht brennbaren Baustoffen
F30-A
Feuerwiderstandsklasse F60 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
F60-AB
Feuerwiderstandsklasse F60 und aus nicht brennbaren Baustoffen
F60-A
Feuerbeständig
Feuerwiderstandsklasse F90 und in den wesentlichen Teilen 1) aus nicht brennbaren Baustoffen
F90-AB
Feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F90 und aus nicht brennbaren Baustoffen
F90-A 2)
1)
Hochfeuerhemmend
Tab. 2: Begriffsbestimmung nach Bauregelliste A, Teil 1(Auszug) 1)
Hierzu zählen:
2)
a) Alle tragenden oder aussteifenden Teile, bei nichttragenden Bauteilen auch jene, welche deren Standsicherheit gewährleisten. b) Bei raumabschließenden Bauteilen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht, die bei der Prüfung nach dieser Norm nicht zerstört werden darf. Bei Decken muss diese Schicht eine Gesamtdicke von mind. 50 mm besitzen. [...]. Einige Länder fordern in bestimmten baurechtlichen Verwaltungsvorschriften hierfür F120.
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