Botschaft des Islam

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Botschaft des Islam

Und befiehlt die Hilfeleistung in Notsituationen und wenn man darum gebeten wird. Allah () sagt: Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl. (Qur´an 8:72) Und verbietet es, Hilfebedürftigen den Rücken zu kehren. Der Gesandte Allahs () sagte: “Es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle enttäuscht, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle enttäuscht, wo er Seine Unterstützung braucht. Und es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle unterstützt, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle unterstützt, wo er Seine Hilfe braucht.” (Sunan Abi Dawud, Hadith Nr.4884) 31) Die islamische Religion enthält ein geregeltes Erb‐ System, welches das Erbgut auf (nach dem die Schulden der Gestorbenen abbezahlt wurden) die Erbschaftsmitglieder, die das Recht auf das Erbgut haben, jung, alt, männlich oder weiblich, auf eine zufrieden stellende und gerechte Weise verteilt. Niemand hat das Recht dieses Erbgut nach eigenem Willen, Lust oder Laune zu verteilen. Ein Vorteil in diesem System ist, dass das Vermögen zerkleinert wird, auch wenn es sehr groß ist. Dadurch wird die Möglichkeit, dass jemand viel Vermögen besitzt fast ausgeschlossen. Im Qur´an ist ausdrücklich erwähnt und erklärt, welche Anteile den Söhnen, Töchtern, den Ehegatten und den Geschwistern zustehen (Sūra Al‐Nisaa: 11‐12,176). 122


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