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Gut zu Wissen
Gut zu wissen
Wie oft können die einzelnen Leistungen genutzt werden? Der Leistungsumfang der beiden Kartentypen variiert . Das Basispaket der Silvretta Card ermöglicht pro Tag einmalig die Berg- und Talfahrt mit den geöffneten Seil- und Sesselbahnen in einem Ort der Wahl (Galtür, Ischgl, Kappl, See oder Samnaun) . Der Biketransport ist ausgenommen . Die unlimitierte Nutzung des öffentlichen Verkehrs zwischen Landeck und der Bielerhöhe (mautpflichtig) sowie dem Zeinisjoch ist ebenso möglich .
Besitzer des Premiumpakets der Silvretta Card können zusätzlich zu den Leistungen des Basispakets folgende Leistungen nutzen: • unlimitierte Nutzung aller geöffneten Bergbahnen im Paznaun und Samnaun | Biketransport inklusive • Maut für die Silvretta Hochalpenstraße (ausgenommen Anreise) • Eintritt in die Frei- und Hallenbäder in Ischgl und Galtür sowie beim Badesee in See • Eintritt in das Alpinarium Galtür und das Seilbahnmuseum Ischgl • Teilnahme am Kinder- & Jugendprogramm (ausgewählte Programmpunkte) • unlimitierte Nutzung aller geöffneten Bergbahnen im Montafon • unlimitierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Paznaun und Montafon Diese Leistungen des Premiumpakets können ohne Einschränkung genutzt werden .
Zudem gibt es folgende Rabatte bei diesen Partnerbetrieben: Skyfly Ischgl: -50% (einmalig) Bergführerbüro: -10% auf Klettersteigtouren Silvretta Bike Academy: -10% auf alle Touren Bike Skull: -10% auf alle Touren H2O Adventure: -20% auf alle Touren
Der Karteninhaber – unabhängig ob Basis- oder Premiumpaket – erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner witterungs- und saisonbedingt nicht mit dem gesamten Zeitraum der Card-Saison decken . Bei manchen Betrieben kann es aus Kapazitätsgründen auch zu längeren Wartezeiten kommen . Die Inhaber der Karte erklären sich mit den angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen und mit den Auslastungshinweisen der Partnerbetriebe einverstanden . Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt oder ohne Verschulden der Leistungsträger die angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden . Die Leistungsträger behalten sich vor, dass eine Mehrfachnutzung auch kostenpflichtig gemacht werden kann . Darüber hinaus besteht keine Haftung für allenfalls mitgeführte Garderobe oder sonstige mitgeführte Wertgegenstände .