Das Hukm über Blut, Besitz und Ehre der Kuffar

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Das Hukm 端ber Blut, Besitz und Ehre der Kuffar Das Blut, der Besitz und die Ehre der Kuffar sind grundlegend halal


Dies geht aus folgenden Beweisen hervor: ‫قاتلوا الذين ل يؤمنون بالله ول باليوم الخر ول يحرمون ما حرم الله ورسوله ول يدينون دين الحق من الذين أوتوا‬ 9:29] ‫ وهم صاغرون‬.‫]الكتاب حتى يعطوا الجزية عن يد‬ Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. <‫ه لله فإن انتهوا فإن الله بما يعملون بصير‬C‫وقاتلوهم حتى ل تكون فتنة< ويكون الدين كل‬ [8:39] Und kämpft gegen sie, damit keine Verführung mehr stattfinden kann und (kämpft,) bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist. Stehen sie jedoch (vom Unglauben) ab, dann, wahrlich, sieht Allah sehr wohl, was sie tun. ‫فإن تابوا وأقاموا الصلة وآتوا الزكاة فإخوانكم في الدين‬ [9:11] Bereuen sie aber und verrichten sie das Gebet und entrichten sie die Zakah, so sind sie eure Brüder im Glauben. Der hadith überliefert von Ibn Umar der Prophet sas sagte: Mir wude befohlen die Menschen solange zu bekämpfen bis sie La ilaha ill-Allah bezeugen. Wenn sie dies bezeugen dann ist ihr Blut und Besitz geschützt.. Und der Hadith: Wer unser Gebet betet und sich zur Qiblah wendet von unserem geschlachteten isst, dann ist er ein Muslim der den Schutz von Allah und den Schutz von seinem Gesandten hat…(al-bukhari) Eine Sache die in der Sharia eindeutig ist, ist das jede Person die zum Islam übertritt damit ihr Blut und ihren Besitz geschützt hat. Der Gesandte sas sagte: Wer La ilaha ill-Allah sagt und ungläubig ist an das was neben Allah angebtet wird, dann ist sein Besitz und Blut geschützt. (Muslim) Shaykh Muhammad ibn Abdul Wahhab rahimahullah kommentiert den hadith wie folgt: „Die Aussage, ..und ungläubig ist an das was neben Allah angebetet wird, ist eine Betonung für die Ablehnung. Deshalb wird sein Blut und Besitz nicht geschützt auser damit. Wenn er zweifelt oder zögert (am Islam) dann ist sein Blut und Besitz nicht geschützt. (Ad-Durar as-Saniyyah: Risalat asl din al-islam) Und diese Aussagen von Sheikh ul islam sind eine klare bestätigung für diese Regel Ibn Taymiyyah sagt während er über die Riddah (abtrünnigkeit) spricht: Weil derjenige der zum Murtad wird, wir töten ihn nur weil er seinen Diin gewechselt hat, fals er wieder zum wahren Diin zurückkehrt, dann ist das was sein Blut halal gemacht hat aufgehoben, genauso wie das was das Blut eines ursprünglichen kafir erlaubt aufgehoben wird bei seinem Eintritt in den Islam. (as-saram al-maslul ala shatim ar-rasul 368-369) Ibn Hajar sagt: Die Erlaubnis des Blut von einem Thimmi ist ein falsches Verständnis da sein kufr das ist was sein Blut halal macht. Aber der Tribut (Thimmah) ist ein Vertrag und dies schützt ihn vor seiner Tötung obwohl der Grund (für die erlaubnis seines Blut) weiter existiert (nämlich der kufr). (Fath al-Bari 12/326) Daraus versteht man das der Grund für die Erlaubnis seines Blut der kufr ist doch gibt es Arten von Sicherheit (Aman) was sein Blut und Besitz trotzdem schützen kann. Diese sind folgende Die sicherheit (aman) aufgrund der Tributzahlung (Thimmah) ‫قاتلوا الذين ل يؤمنون بالله ول باليوم الخر ول يحرمون ما حرم الله ورسوله ول يدينون دين الحق من الذين أوتوا‬ ‫ وهم صاغرون‬.‫الكتاب حتى يعطوا الجزية عن يد‬ [9:29] Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. Wenn der Gesandte Allahs sas einen Amir wählte unterrichtete er ihn und sagte ihm unter anderem,“…dann lege ihnen die jizyah auf wenn sie es akzeptieren dann nimm es von ihnen an und lass sie. (Muslim und Ahmad) [1]


ash-Shafi sagt: Allah sagt Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben und Allah sagt über die anderen als die Ahl al-Kitab: Bekämpft sie bis es keine fitnah mehr gbt und die anbetung auschließlich für Allah. So schützt Allah das Blut derer die dem Diin der Ahl al-kitab folgen durch Iman (indem sie muslime werden) oder durch das zahlen der Jizyah. (Kitab al-Umm 4/405) Ibn Qudamah sagt,“ Wenn man einen Vertrag mit den Thimmah eingeht dann liegt es an ihm sie vor den Muslimen und muharibin (menschen von darulharb) zu schützen, denn dies ist er mit diesem Vertrag eingegangen, Ali ra sagte: Wahrlich sie zahlen nur die Jizyah damit ihr Blut wie unser Blut wird und ihr Geld wie unser Geld (also geschützt). (al-Mughni 12/828) Die sicherheit durch Jawar (informieren über den Islam) ‫وإن أحد< من المشركين استجارك فأجره حتى يسمع كلم الله ثم أبلغه مأمنه ذلك بأنهم قوم< ل يعلمون‬ [9:6] und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind. Ibn Kathir sagt: Er subhanahu wa ta ala sagt zu seinem Propheten sas: und wenn einer der Götzendiener … diejenigen die er ihm befohlen hat zu bekämpfen und ihre Sklaven und geld halal gemacht hat; .. bei dir Schutz sucht… mit anderen Worten er sucht Aman (Sicherheit) von dir, …dann gewähre sie ihm bis er die Worte Allahs hört…, in anderen Worten den Quran. Du musst es ihm vorlesen und ihm den Diin erklären damit vollziehst du die Hujjah (beweis,aufklärung) über ihn; … hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen… mit anderen Worten er ist sicher bis er sein Land erreicht. …Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind. mit anderen Worten: Wir gewähren ihnen nur Sicherheit damit sie von der Religion Allahs erfahren und die Dawah unter seinen Dienern verbreitet wird. Sicherheit durch Hudnah Hudnah bedeutet das man einen Friedensvertrag macht und auf Krieg gegen die Kuffar für eine bestimmte Zeit verzichtet wie Ibn Qudama es erklärt hat. ‫وإن جنحوا للسلم فاجنح لها‬ [8:61] Und wenn sie jedoch zum Frieden geneigt sind, so sei auch du ihm geneigt Und der Prophet sas hat so einen Vertrag abgeschlossen, der Vertrag von hudhaybiyah in der für 10 Jahren frieden geschlossen wurde, weil die Muslime zu der Zeit noch schwach waren, das war eine Gelegenheit an Stärke zu gewinnen. Doch im Normafall ist es nicht erlaubt vom Jihad abzulassen ausser in Zeiten der Schwäche wo es einen Vorteil hat weil Allah swt sagt: ‫فلا تهنوا وتدعوا إلى السلم وأنتم الأعلون والله معكم ولن يتركم أعمالكم‬ [47:35] So lasset (im Kampf) nicht nach und ruft nicht zum Waffenstillstand auf, wo ihr doch die Oberhand habt. Und Allah ist mit euch, und Er wird euch eure Taten nicht schmälern. Ash-Shafi sagt ein einer längeren Aussage: … dann ist die Sicherheit für ihr Geld und ihr Blut ungültig und es ist halal für den Amir ul-Muminin, genauso wie das Geld und Blut der Muharibin halal ist. (Kitab al-Umm 4/280) Der Aman der Botschafter: Ibn Masud al-ashjai berichtet das der Gesandte Allahs sas ungefähr zu den zwei Botschaftern von Musaylamah al-Kadhab sagte als sie den Brief von Musaylamah vorlasen,“ Was sagt ihr zwei dazu? Sie sagten,“ Wir sagen das was er (Musaylamah) sagt. Er sas sagte,“ Bei Allah, wäre es nicht so man das man die Botschafter nicht tötet, ich würde auf eure Nacken schlagen (also töten) (AbuDawud) Muslime in Dar ul-Harb: ash-Shafi sagte während er darüber spricht:…wenn sie ihm (muslim) keine Sicherheit garantiert haben oder ein Vertrag für ihre eigene Sicherheit vor ihm genommen haben dann kan er von ihren Frauen und Kinder nehmen wieviel er schafft. ..Es ist für ihn erlaubt sie zu töten und soviel von ihrem Besitz zu nehmen oder zu zerstören wie er kann. (Kitab al-Umm 4/353) [2]


Ibn Qudamah spricht über den muslimischen gefangenen in Dar ul-Harb und sagt: Wenn sie ihn freilassen und ihm Sicherheit gewähren dann haben sie genauso auch ein Recht auf sicherheit vor ihm (dem muslim) denn dies resultiert von der Sicherheit die sie ihm gewähren. Wenn es ihm möglich ist zum Dar al-Islam zu reisen dann muss er das machen. Wenn ihm das aber nicht möglich ist dann bleibt er dort und für ihn gilt dasselbe wie für den der den Islam in Dar al-Harb annimt. Aber wenn sie ihn freilassen ohne ihm Sicherheit zu gewähren dann ist es an ihm soviel wie er kann von ihnen zu nehmen und zu stehlen und dann zu flüchten, denn er hat ihnen keinen Aman gegeben und sie ihm auch nicht (Al-Mughni 13/185) Ahmad ibn ibrahim ad-dumyati, bekannt als Ibn An-Nahhas sagt: Wenn sie einen Gefangenen freilassen ohne Bedingungen dann ist es an ihm sie bis zum Tod zu bekämpfen und von ihren Frauen und Kinder und ihren Besitz zu nehmen. Und das ist der Mathhab von Ahmad. Wenn sie ihn aber freilassen und ihm Sicherheit gewähren dann hat er einen Aman und es ist haram für ihn sie zu töten Die Kuffar in In den heutigen islamischen Ländern: Was ist jetzt mit den Kuffar die in den sogenannten islamischen Ländern sind die von Murtadun regiert werden? Die Sicherheit welche die Murtadherscher diesen kuffar zugestimmt haben ist für uns nicht gültig und batil, da die Murtadherrscher keinerlei Autorität für die Muslime darstellen deshalb haben auch ihre Vertrage für uns keine Gültigkeit. Shaykh Abdul Qadir ibn Abdul Aziz sagt: Die Kuffar die islamische Länder betreten welche aber heutzutage kufr und riddah sind, betreten es mit einem Dokument von derjeweiligen Autorität dieses Landes. Doch dies gilt nicht als Aman für ihn welches sein Blut und Besitz schützt, da dies von einem Kafir-Murtad ausgestellt wurde der dieses Recht nicht hat und keine Autorität für die Muslime ist. Ein Vertrag von einem Kafir mit einem anderen Kafir ist für den Muslim nicht gültig. Der Muharib und der Muahad Der Unterschied zwischen diesen beiden ist das der Kafir der einen Sicherheitsvertrag mit den Muslimen hat ein Muahad ist während der kafir der keinen Sicherheitsvertrag mit den Muslimen hat ein Muharib oder Harbi ist. Selbst wenn der Muharib nicht wirklich im Krieg mit den Muslimen steht so ist trotzdem sein Blut und Besitz halal da er keinen Vertrag hat was es schützt. Die Einteilung Zivilist oder nicht-Zivilist gibt es in der Shariah nicht. Der Shaykh Nasir ibn Hamad al-Fahd sagt (diese Worte muss man mit Gold schreiben),“ Es gibt in der Sharia keine Einteilung in Zivilist oder nicht-Zivilist. Sondern Muharib oder Muahad. Und die Muharibun von den Kuffar darf man uneingeschränkt töten auser den alten Mann und die Frauen und Kinder. Einen männlichen Kafir Muharib darf man töten selbst wenn er von den Leuten als sogenannter Zivilist eingestuft wird. Und Shaykh Abdul Qadir ibn Abdul Aziz erklärt wer ein Muharib ist und sagt,“ Der Muharib mit anderen Worten, der keinen Vertrag hat… Shaykh Abdul Qadir Awdah sagt über den Muharib: Das worüber Einstimmigkeit herrscht ist das man das Blut von einem Harbi ungestraft vergießen darf (mahdur ad-Damm). Wenn einer ihn tötet oder verletzt, dann hat er einen getötet oder verletzt von dem es erlaubt ist und es gibt keinerlei tadel für diese erlaubte Tat. …Der harbi ist einer dessen Blut erlaubt ist so bleibt sein Blut auch erlaubt nachdem man ihn gefangen genommen hat.(At-tashri al-Jinai 1/533) Shaykh Abdul Qadir ibn Abdul Aziz sagt:...Es ist erlaubt diese leute dieses Staates zu bekämpfen wann immer die Muslime wollen, deshalb wird es auch Dar Harb genannt. Shaykh Abdul Qadir Awdah sagt: Und wenn die Harbis keinen Vertrag mit dem Dar al-Islam haben dann sollen sie es nicht betreten. Denn wenn einer von ihnen es betretet dann ist sein Blut und Besitz erlaubt. Was auch eindeutig ist, ist das was Ibn al-Qayyim von seinem Lehrer Ibn Taimiyyah überliefert,“ Unser Shaykh (ibn Taymiyyah) sagte,“ Und das ist der klare Qiyas weil das Blut erlaubt ist ohne einen Vertrag. (Ahkam ahl ath-thimmah 3/1354) subhanallah und das sagt sheikh ul islam ibn Taymiyya!! das heist für den Kafir folgendes: Kein vertrag, kein Schutz! Ghanima und al-Fay [3]


Es gibt zwei Wege wie man ihr Blut vergießt und ihren Besitz nimmt, einmal das was durch Kampfhandlungen geschiet, was man dadurch erbeutet hat fällt unter Ghanima (Kriegsbeute). Alles was außerhalb vom Krieg von ihnen genommen wird ohne kampfhandlungen wird Al-Fay genannt. Wie es mit den Bani An-Nadhir der Fall war sie sind geflohen aus Angst vor den Muslimen und alles was man von ihnen dann genommen hat wurde al Fay genannt, weil es von dem kafir, der es gar nicht verdient hat zurück zu dem Muslim gekommen ist der es am ehesten verdient. Shaykh al-islam ibn Taymiyyah erklärt es folgerndermaßen: Für al-Fay gilt folgendes Urteil was Allah swt in Surat al-Hashr gegeben hat in bezug auf die Bani An-Nadhir: [59:6] Und was Allah Seinem Gesandten als Beute von ihnen gegeben hat – ihr brauchtet weder Pferde noch Kamele dazu aufzubieten; aber Allah gibt Seinen Gesandten Gewalt über wen Er will; und Allah hat Macht über alle Dinge. Was Allah Seinem Gesandten gegeben hat, das ist für Allah und für den Gesandten und für die Verwandten und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges, damit es nicht nur bei den Reichen unter euch umläuft. Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen.(Dies ist) für die armen Auswanderer, die aus ihren Heimstätten und von ihren Besitztümern vertrieben wurden, während sie nach Allahs Huld und Wohlgefallen trachteten und Allah und Seinem Gesandten beistanden. Diese sind die Wahrhaftigen.[59:9] Und jene, die vor ihnen in der Behausung (des Islam) wohnten und im Glauben heimisch geworden sind, lieben jene, die bei ihnen Zuflucht suchten, und hegen in sich kein Verlangen nach dem, was ihnen gegeben wurde, sondern sehen (die Flüchtlinge gern) vor ihnen selbst bevorzugt, auch wenn sie selbst in Dürftigkeit leben. Und wer vor seiner eigenen Habsucht bewahrt ist – das sind die Erfolgreichen.Und diejenigen, die nach ihnen kamen, sagen: „Unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorangingen, und laß in unsere Herzen keinen Groll gegen die Gläubigen. Unser Herr! Du bist wahrlich Gütig, Barmherzig.“ Er subhanahu wa ta ala erwähnt die Muhajirin und Ansar und alle die nach ihnen kommen und unter die Beschreibung fallen. In der dritten Kategorie fällt jeder bis zum Jüngsten Tag auf den die Rede Allahs zutrifft: [8:75] Und die, welche hernach glauben und auswandern und (für Allahs Sache) an eurer Seite kämpfen werden – und Allah sagt: [9:100] und jene, die ihnen auf die beste Art gefolgt sind und Allah sagt: 62:3] und anderen von ihnen, die sie noch nicht eingeholt haben. Und Er ist der Erhabene, der Allweise. Und die Bedeutung von:..ihr brauchtet weder Pferde noch Kamele dazu aufzubieten. Die Fuqaha sagen: Die Fay ist was von den Kuffar ohne zu kämpfen genommen wurde, denn das aufbieten von Pferen und Kamelen bedeutet das kämpfen. Und es wird Fay genannt denn Allah afaahu an die Muslime. Mit anderen Worten er gab es ihnen von den Kuffar zurück. Denn die grundlegende Regel ist das Allah das Geld nur erschaffen hat damit es hilft bei der Ibada an ihn subhana. Diejenigen die also ungläubig an ihn sind, und ihn nicht anbeten und ihren Besitz nicht für die Anbetung an ihn verwenden, das dies dann für seine gläubigen Sklaven fällt die ihn subhana anbeten und Er ta ala gab ihnen zurück was sie verdienen.(as-siyasah ash-shariyyah fi islah ar-rai war-raiyyah 46-47) Was Ibn Taymiyyah hier erklärt sind die Gründe für diese Regel, denn Allah ta ala hat den Besitz nur als Hilfsmittel für die Anbetung an ihm erschaffen und die Seelen hat er nur erschaffen das sie ihn anbeten, und die Kuffar nutzen nichts von dem für was es eigentlich erschaffen wurde, sie verlieren damit das Recht dies zu besitzen, und dies geht dann an die Muslime. Imam Ahmad wurde über ein Schiff der Römer gefragt welches in Tarsus strandete und die Leute von Tarsus die Männer töteten und ihr Besitz nahmen. So sagte er drauf,“ Das ist Fay für die Muslime, welches Allah ihn gab.. Und er wurde gefragt über einen (Harbi) der sich verläuft und dann eine Stadt betritt die den Muslimen gehört und die muslimischen Einwohner ihn angreifen. Er sagte,“ Er fällt den Leuten der Stadt zu, sie können sich es dann teilen. In As-Siyar al-Kabir von ash-shaybani wird berichtet: Das ein Man von Ashjaa zum Prophetn sas kam und ihn nach was fragte. So sagte er sas Sei geduldig. Dann ging der Mann und nahm Ghanimah von den Feinden und er kam damit zum Propheten sas. Und er sas machte es halal für ihn. Und dann wurde die aya offenbart: und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg 65:3] und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet.

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Aussagen der Mathhab: Hanafi: Imam as-sarkhasi fragte Abu Hanifa über einen Mann der von den Feinden gefangen genommen wird ob man ihn töten oder zum Imam bringen soll? Er sagte: Beides ist gut, weil das man ihn als Gefangenen nimmt hebt nicht die Erlaubnis für sein Blut auf, so kann der Imam ihn töten, wie auch der, der ihn gefangen genommen hat. Shafi: ash-Shafi sagte:.Wenn sie ihm keine Sicherheit garantiert haben oder ein verrtrag für ihre eigene Sicherheit vor ihm genommen haben dann kan er von ihren Frauen und Kinder nehmen wieviel er schafft. ..Es ist für ihn erlaubt sie zu töten und soviel von ihrem Besitz zu nehmen oder zu zerstören wie er kann. (Kitab al-Umm 4/353) Hanbali: Ahmad ibn ibrahim ad-dumyati, bekannt als Ibn An-Nahhas sagt: Wenn sie einen Gefangenen freilassen ohne Bedingungen dann ist es an ihm sie bis zum Tod zu bekämpfen und von ihren Frauen und Kinder und ihren Besitz zu nehmen. Und das ist der Mathhab von Ahmad. Wenn sie ihn aber freilassen und ihm Sicherheit gewähren dann hat er einen Aman und es ist haram für ihn sie zu töten. (Mashari al-ashwaq ila masai al-ushaq 2/1053) Ein eindeutiger Beweis ist auch die Geschichte von Abu Basir die man in Al-Bukhari nachlesen kann als er unabhängig von dem Prophetn sas zur Küste floh und dort die Karavaen der Quraisch angriff die Mushirkin tötete und ihr besitz erbeutete, und viele Sahaba aus Mekka schlossen sich ihm dann an, das zeigt das dass Blut und Besitz der Harbis halal ist. Und der Autor von Al-Mughni sagt im Zusammenhang mit der Geschichte von Abu Basir: Basierend darauf, ist es erlaubt für einen der zum Islam übertritt und von den Kuffar war, zu einem abgelegenen Gebiet zu gehen und soviele Kuffar wie er kann zu töten und ihr Besitz zu nehmen. (Al-Mughni 10/525) Shubuhat: Jetzt bringen einige Leute in der heutigen Zeit verschiedene Scheinargumente sie bringen folgende ayat vor: [6:151] und ihr sollt niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht geschieht. Dabei verdrehen sie völlig die grundlegenden Regeln, hier sagt Allah doch dessen leben Allah unverletzlich gemacht hat und das Leben der Harbis ist eben nicht unverletzlich, deshalb ist das in diesem Zusammenhang kein Beweis. Das Leben von Muslimen ist geschützt oder von Ahlu Thimma oder von Kuffar mit denen ein gültiger Friedensvertrag besteht aber nicht von den Muharibun. Und man muss ausdrücklich betonen das man sehr vorsichtig sein muss in diesem thema wenn man das Blut von Menschen absichtlich vergießt dessen Blut geschützt ist dann ist das eine große Sache und der Gesandte Allahs sas hat ausdrücklich davor gewarnt. Eine andere Shubha: Das Blut und der Besitz der Kuffar ist nur am Schlachtfeld halal Dies ist nicht richtig weil es nicht der Kampf ist was ihr Blut und Besitz halal macht sondern ihr Kufr, wie ibn Hajar in fath al bari erklärt hat. Im Schlachtfeld ist dies natürlich am häuftigsten der Fall doch heist das nicht das es außerhalb des Schlachtfeldes haram ist. Denn diese Regel gilt ja im Asl also schon grundlegend unabhängig ob Krieg oder Frieden. nächste Shubha: Die Regel von Blutvergießen und Besitznehmen von Kuffar gilt nur bei Selbstverteidigung Wenn man sowas sagt dann leugnet man den offensiven Jihad (Jihad Talab). Der Prophet sas hat die Araber bekämpft und dann seine Soldaten zum Kampf gegen die Römer nach Tabuk geschickt. Und er sas kämpfte 19 Schlachten und er selbst nahm an acht Schlachten teil. Die Sahaba haben danach die Perser, Römer, Turkvölker, Kopten, Barbaren und viele andere bekämpft, und diese Völker sind nicht zur arabischen Halbinsel gekommen sodass es nur deffensiv war sondern die Sahaba sind zu ihnen gegangen in ihre Länder also offensiv.

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Zusammenfassung: Das grundlegende Urteil über das Blut und der Besitz des kafir ist halal. Das gilt allgemein erstmal, geschützt ist es wenn der Kafir zb jizyah zahlt dann gehört er zu den Ahlu Thimmah und sein Blut und Besitz sind haram. Oder er hat einen Friedensvertrag mit den Muslimen dann ist sein Blut und Besitz geschützt. Wenn er keine Jizyah zahlt oder keinen Vertrag mit den Muslimen hat so ist er ein harbi und sein Blut und Besitz sind halal für den Muslim.

In unserer heutigen Zeit sieht es so aus die meisten Muslime die nach Europa gekommen sind sind mit einem Dokument gekommen das ihnen Sicherheit gewährt das heist im Normalfall das der Muslim dem Staat und seinen Einwohnern dann auch Sicherheit gewähren muss. Doch die Verträge haben auch ihre Bedingungen es gibt ein Konsens das wenn der Vertragsparnter den Islam angreift das der Vertrag ungültig wird und die vertragsbedingungen nicht mehr gültig sind. Das ist ein andres komplexes Thema wo es viel darüber zu sagen gibt. Doch genau das ist heute der Fall diese Staaten in Europa sind alle am Krieg gegen den islam beteiligt, ihre Medien feinden den Islaam an und beleidigen den Propheten sas und die Medien werden vom Staat kontrolliert und der Staat legt fest wie weit die Medien gehen dürfen. Die heutigen demokratischen Staaten geben ihren Medien die Freiheit den islam zu beschimpfen. Nur dieser Punkt reicht volkommen als Vertragsbruch! Der jude Kaab ibn al-ashraf hatte auch einen Friedensvertrag mit dem Propheten sas aber als Kaab sich über den Propheten sas lustig machte wurde dieser Vertrag ungültig und der Prophet sas machte sein Blut und Besitz halal. Dazu kämpfen die Soldaten dieser Länder gegen Muslime und besetzen die islamischen Länder, das ist eine offene kriegserklärung. Unter solchen Bedingungen kann es keinen gültigen Vertrag geben. ‫وإن نكثوا أيمانهم من بعد عهدهم وطعنوا في دينكم فقاتلوا أئمة الكفر إنهم ل أيمان لهم لعلهم ينتهون‬ [9:12] Wenn sie aber nach ihrem Vertrag ihre Eide brechen und euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer des Unglaubens – sie halten ja keine Eide -, so daß sie (davon) ablassen. Genau das ist heutzutage der Fall.

www.Islamic-Hacker-Union.org http://attibyaan.wordpress.com

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