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IPPNW forum 166/2021 – Die Zeitschrift der IPPNW

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ATOMENERGIE

35 KM BIS ZÜRICH, 10 KM BIS ZUR DEUTSCHEN GRENZE: DAS AKW BEZNAU

Wie sicher ist das AKW Beznau? Schweizer Landesregierung verhindert Schließung von Pannenmeiler

Nach dem Urteil des Schweizer Bundesgerichts hĂ€tte das AKW Beznau schon 2012 vom Netz gehen mĂŒssen. Seit 2015 fordern Anwohner*innen im aargauischen Döttingen, das Ă€lteste AKW der Welt mĂŒsse endlich abgeschaltet werden.

D

er Vorwurf: Das Atomkraftwerk wĂŒrde einem sehr starken Erdbeben nicht standhalten, es könnte eine gefĂ€hrliche Menge an RadioaktivitĂ€t austreten. In seinem Urteil stellte das Schweizer Bundesgericht am 23. April 2021 fest: Das AKW Beznau hĂ€tte schon 2012 vom Netz genommen werden mĂŒssen, da es im Falle eines Erdbebens der Störfallkategorie 2 den entsprechenden Strahlendosiswert von einem Millisievert nicht eingehalten hĂ€tte. Das ENSI, die Schweizer Atomaufsichtsbehörde, habe „seine ihm gesetzlich ĂŒbertragene Aufgabe, als nukleare Aufsichtsbehörde darĂŒber zu wachen, dass die nukleare Sicherheit bei den bestehenden Kernkraftwerken wĂ€hrend der ganzen Laufzeit gewĂ€hrleistet bleibt (
), ungenĂŒgend wahrgenommen und damit sein technisches Ermessen in bundesrechtswidriger Weise ausgeĂŒbt.“

U

m einer gerichtlichen Schließung des Ă€ltesten AKWs der Welt in Beznau zuvorzukommen, hatte die Schweizer Landesregierung im Februar 2019 die vom ENSI angestrebten Änderungen der Strahlenschutzbestimmungen mittels Revision der Kernenergieverordnung ohne RĂŒcksicht auf den geltenden Bevölkerungsschutz durchgefĂŒhrt. Damit wurden die Grenzwerte im Strahlenschutz bei Atom

unfĂ€llen erheblich verschlechtert und noch legitimiert. Einerseits ist nicht mehr das Risiko fĂŒr die Bevölkerung entscheidend, sondern nur die Ursache der Freisetzung. Diese ist das einzige Kriterium zur gesetzlichen Außerbetriebnahme eines AKWs in der Schweiz. Das sind nach den neuen Regelungen AusfĂ€lle in der GewĂ€hrleistung der KernkĂŒhlung. Andererseits lĂ€sst die neue Verordnung zu, dass Ereignisse mit einer HĂ€ufigkeit von 1:10, also durchschnittlich alle zehn Jahre vorkommen können, zu einer Verstrahlung der Bevölkerung von 100 Millisievert und mehr fĂŒhren dĂŒrfen, sofern sie nicht durch ein Versagen der KernkĂŒhlung verursacht sind. Ansonsten gilt der Höchstwert von 100 Millisievert fĂŒr Ereignisse, wie sie alle 10.000 Jahre vorkommen. (Quelle: Schweizerische Energiestiftung) Eine Verstrahlung der Bevölkerung von 100 Millisievert entspricht einer Notfallexpositionssituation – diese kann die Bevölkerung langfristig – also fĂŒr mehrere Jahrzehnte – treffen und ihr bisheriges Leben unmöglich machen. Wie die UnfĂ€lle von Tschernobyl und Fukushima zeigen, ist der Übergang von einer „Notfallexpositionssituation“ zu einer „bestehenden Expositionssituation“ einzig eine Definitionsfrage. Hier werden die GrundsĂ€tze des Strahlenschutzes (Rechtfertigung, Dosisbegrenzung, Optimierung) und des 18

Vorsorgeprinzips missachtet. Bei einem Störfall wĂ€ren die Konsequenzen europaweit dramatisch. Nach einem Super-GAU der Schweizer Atomreaktoren wĂ€ren laut der Untersuchungsergebnisse des Genfer BiosphĂ€reninstituts ĂŒber hunderttausend Strahlenopfer in Europa zu erwarten – der grĂ¶ĂŸte Teil wahrscheinlich in einem der NachbarlĂ€nder. Die sozialen ökologischen und ökonomischen Folgen wĂ€ren von keinem Staat zu bewĂ€ltigen.

N

ach neuesten epidemiologischen Studien werdem die Auswirkungen der Strahlung im Niedrigdosisbereich auch von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) um den Faktor 10 bis ĂŒber 100 unterschĂ€tzt – eine Überarbeitung der internationalen Schutzrichtlinien ist dringend erforderlich. Auch in der Schweiz wĂ€re die Anerkennung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu ionisierender Strahlung ein wichtiger Schritt – so Claudio KnĂŒsli von der PSR/IPPNW Schweiz anlĂ€sslich des 35. Jahrestages von Tschernobyl.

Claudia Richthammer ist Mitglied des AK Atomenergie.


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