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Orgelbroschüre
Die Königin der Instrumente
Eine neue Broschüre gibt Überblick über alle Orgel-Konzerte bis Weihnachten.
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Die Orgelmusik hat in Innsbruck einen hohen Stellenwert. In der Tiroler Landeshauptstadt befinden sich die meisten historischen Orgeln österreichweit. Wissenswertes zu den einzelnen Orgeln und Kirchen als historische Orte sowie einen Überblick über rund 50 Orgel-Konzerte bis 17. Dezember 2021 gibt die übersichtliche, zweisprachige Broschüre „Orgelstadt Innsbruck – Innsbruck, city of organs“.
Orgeln in neun Kirchen
Professionelle Innsbrucker OrganistInnen, aber auch internationale Gäste bringen die Orgeln mit einem abwechslungsreichen Programm zum Klingen. Der Konzertreigen führt in den Dom zu St. Jakob, in die Stiftskirche und in die Basilika Wilten, in die Hofkirche, in die Georgskapelle, in die Pfarrkirchen Mariahilf, St. Nikolaus und Igls oder auch in die Stiftsbasilika Stams. Im April und Mai können insgesamt sieben Konzerte besucht werden (coronabedingte Änderungen vorbehalten). Viele Konzerte finden bei freiem Eintritt bzw. freiwilligen Spenden statt.
Interessanter Überblick
Die vom Kulturamt der Stadt Innsbruck in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen VeranstalterInnen verfasste Broschüre ist online auf www.innsbruck.gv.at , Bildung | Kultur , Kulturprojekte , Orgelstadt Innsbruck als PDF abrufbar. Sie liegt ab Ende April kostenlos bei den Veranstaltungsorten, im Bürgerservice (Rathaus) sowie in der Innsbruck Information (Burggraben 5) auf und kann im städtischen Kulturamt (Herzog-Friedrich-Str. 21/2. Stock) abgeholt werden. AS

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Hunde in der Stadt
Einen Hund im städtischen Umfeld zu halten, ist herausfordernd. Für ein harmonisches und konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Tier in der Stadt sind einige wichtige Regeln und Vorschriften zu beachten. RK
Mit Leine ODER Maulkorb
Hunde sind im gesamten Stadtgebiet an der Leine oder mit dem Maulkorb zu führen. Ausgenommen sind nur die ausgewiesenen Hundefreilaufzonen.
Leinen- UND Maulkorbpflicht
Unbedingte Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde gilt bei größeren Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen, Einkaufszentren und Märkten.
Naherholungsraum
Auf den Wegen in die Naherholungsgebiete auf der Nordkette wie auch im Süden Innsbrucks besteht Leinenpflicht. Eine Übersicht über alle Wege steht online unter www.innsbruck.gv.at , Amt | Verwaltung , Städtische Vorschriften , A-05-02 Leinenzwang für Hunde Anlage 2 und Anlage 3 zum Nachlesen bereit.
Ausbildung für HundeErstbesitzerInnen:
Seit 1. Oktober 2020 müssen HundeErstbesitzerInnen bei der Anmeldung ihres Hundes einen Nachweis über eine theoretische Ausbildung vorlegen. Damit tragen die HundebesitzerInnen zur Sicherheit bei.
Mikrochip für Hunde
Seit Beginn des Jahres 2020 wird die Anmeldung zur verpflichtenden Hundesteuer über den seit 2010 eingesetzten Mikrochip überprüft. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Hundeanmeldung unter www. innsbruck.gv.at , Leben | Soziales , Tierhaltung , Hundesteuer. Spielplätze
Hunde sind an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Ebenso müssen sich Hunde von Spielgeräten, Rasen, Pflanzungen, Grünflächen, Sandkästen und Brunnen fernhalten.
Parkanlagen
Leinen- oder Maulkorbpflicht besteht in allen Parkanlagen im Innsbrucker Stadtgebiet. Hunde sind von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fernzuhalten.
Landwirtschaftliche Flächen
Hunde sind im Bereich landwirtschaftlicher Flächen im Zeitraum vom 1. März bis einschließlich 15. Oktober an der Kurzleine zu führen, auf nicht abgeernteten Flächen gilt dies bis 15. November.
Hundekotsackerl
Zur Beseitigung von Hundekot sind im gesamten Stadtgebiet rund 180 Hundekotsackerlspender aufgestellt und es gibt auch spezielle Abfallbehälter. Auch in den städtischen Bauhöfen und im Bürgerservice in den RathausGalerien können die Hundekotsackerl gratis bezogen werden.
Hundefreilaufzonen/Hundewiesen
Innsbruck bietet sieben Hundewiesen mit einer Gesamtfläche von rund 9.200 Quadratmetern an. In diesen Hundefreilaufzonen können sich die Vierbeiner tagsüber austoben und mit den anderen Hunden spielen. Eine Übersicht der Standorte der Hundewiesen ist unter www.innsbruck.gv.at/tierhaltung/hundewiesen zu finden.
Strafen
Das Nichteinhalten der Verordnungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern zum Teil mit empfindlichen Geldstrafen verbunden. Die geltenden Regelungen werden von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) kontrolliert.