Lebensraum Innsbruck
In Notlagen nicht allein
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Im Leben läuft es manchmal nicht wie gewünscht. Gut, dass es auch in Innsbruck ein soziales Netz gibt, das einen in Krisensituationen auffängt. Hemmungen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, braucht niemand zu haben.
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„Durch Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie wird das soziale Leben vor große Herausforderungen gestellt.“ Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc
ie plötzliche Kündigung, eine Corona-Erkrankung, ein komplizierter Beinbruch oder ein folgenschwerer Unfall – häufig sind es solche und ähnliche Schicksalsschläge, die Menschen vor unüberwindbare Hürden stellen. Sie können die Miete nicht mehr bezahlen, die Waschmaschine nicht reparieren lassen, nicht einkaufen gehen, geschweige denn die Kinder versorgen oder die tägliche Körperhygiene meistern. Menschen, die sich in sozialen Notlagen befinden, werden in Innsbruck nicht alleine gelassen. Das städtische Amt „Soziales“ bietet Unterstützung für Menschen in finanziellen Krisensituationen und für Personen mit verschiedenen Beeinträchtigungen. „Ziel sozialer Leistungen ist es, alle in Innsbruck lebenden Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen“, betont der für Soziales zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. „Besonders in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie spielen soziale Hilfestellungen eine ganz wesentliche Rolle.“ Im Lauf des heurigen Jahres haben bereits 6.291 Personen finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten. Das betrifft unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, von alleinerziehenden 12
INNSBRUCK INFORMIERT
Müttern über Pflegebedürftige bis hin zu BürgerInnen, die plötzlich ihren Arbeitsplatz verlieren.
Finanzielle Sicherheit bieten Innsbruck gewährt nach Überprüfung der vorgebrachten sozialen Notlage unterschiedliche finanzielle Hilfen, etwa um den Lebensunterhalt, die Wohnkosten oder den bei Krankheit auftretenden Bedarf zu decken. Dafür steht zum einen die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ (BMS) zur Verfügung, eine Leistung, die laut dem Amtsleiter für Soziales, Dr. Markus Warger, seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt wird: „Unsere Fallzahlenanalyse zeigt deutlich, dass seit Ausbruch der Pandemie Erstanträge von Personen, die vorher keine Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen mussten, signifikant zugenommen haben. Dabei handelt es sich um eine Größenordnung von 20 Prozent. Wir sind bemüht, allen Bezieherinnen und Beziehern der Mindestsicherung einen niederschwelligen Zugang zur Leistung möglich zu machen, auch wenn uns die aktuelle Situation vor große Herausforderungen stellt.“ Neben der Mindestsicherung übernimmt die Stadt
auch Aufenthaltskosten in Wohn- und Pflegeheimen, wenn die HeimbewohnerInnen dazu selbst nicht in der Lage sind. Personen mit Pflegegeld bis zur Stufe 2 können sich an den Fachbereich Stationäre Pflege im städtischen Amt für Soziales wenden. Für PflegegeldbezieherInnen ab Stufe 3 liegt die Zuständigkeit beim Land Tirol.
Selbstbestimmtes Leben fördern Ebenfalls im Amt für Soziales angesiedelt ist das Referat für Rehabilitation und Behindertenhilfe. Dieses unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Konkret werden Mittel für die Finanzierung von Leistungen auf Grundlage des Tiroler Teilhabegesetzes (TTHG) zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass durch entsprechende Maßnahmen die physischen, psychischen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung entfaltet und erhalten werden können. MD
Sozialroutenplan Einen kompakten Überblick über Sozialleistungen in der Tiroler Landeshauptstadt bietet der Sozialroutenplan für Westösterreich des Vereins unicum:mensch. Darin enthalten ist auch ein Stadtplan von Innsbruck, der in sozialen Notlagen hilft. unicummensch.org , Sozialroutenplan , Sozialroutenplan Innsbruck