Innsbruck informiert (Juni 2021)

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Stadtleben

Parkraumbewirtschaftung für Sieglanger Seit 1. Juni gilt nun auch im Südwesten von Innsbruck die Parkraumbewirtschaftung. Im Stadtteil Sieglanger/ Mentlberg wird der ruhende Verkehr ab sofort durch eine Parkstraße geregelt.

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Achtung BesucherInnen Die Beachtung der Gebührenpflicht ist vor allem für BesucherInnen wichtig. Es gelten teilweise gesetzliche Parkverbote und das Parken auf privaten Grundstücken ist untersagt. Wer trotzdem hier parkt, riskiert empfindliche Geldstrafen bzw. eine Abschleppung.

m Jahr 2013 wurde in der Tiroler Landeshauptstadt das neue Parkraumkonzept eingeführt. Ziel war es durch vereinfachte Zonen und einheitliche Preise die Parkplatzsituation in der Landeshauptstadt langfristig zu entspannen. Wie im restlichen Stadtgebiet werden nun auch die Bereiche Sieglanger/Mentlberg/ Klosteranger in Form einer Parkstraße bewirtschaftet. KR

Was ändert sich konkret?

© STADT INNSBRUCK

Seit dem 1. Juni 2021 gilt die neue gebührenpflichtige Parkstraßenregelung für Sieglanger/Mentlberg (Zone Z) jeweils Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr. Die Tarife liegen bei einem Euro pro 30 Minuten bzw. acht Euro für den ganzen Tag.

Öffentlicher Verkehr Eine Alternative zum Auto sind die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Linie M und der Linie C erreicht man den Stadtteil Sieglanger/­Mentlberg bequem und umweltbewusst.

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