Innsbruck informiert (Dezember 2016)

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Rathausmitteilungen

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Es ist eine gesamthafte Umstrukturierung, Weiterentwicklung und VerdichSchützenstra ßeUm mit der Umsetzung tung geplant. des nach einem MieterInnenbeteilie traßzweistugungsverfahren und aus einem atzers Pontl figen Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangenen Projektes tzenstraße OD-B9 beginnen zuSchükönnen, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F12, Reichenau, Bereich westlich der Andechsstraße, südlich der OD-B9 Gumpstraße (als Änderung der Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F7) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2016 und Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B13, Reichenau, Bereich Andechs56

INNSBRUCK INFORMIERT

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in den Schaukästen der Magistratsabteilung III /Stadtplanung, 4. Stock, vom 25. November bis einschließlich 23. PR-B19 2016, einsehbar. Dezember

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straße 72ff (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016) Modell

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ntwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B19, Pradl, Bereich zwischen Hunoldstraße, Hörmannstraße, Knollerstraße und Anzengruberstraße (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016) nstraße Hörm an

nstraße Hörm an Hunoldstraße

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 17. November 2016 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

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Die Stadtplanung informiert

RE-F12 und RE-B13

Es ist die Errichtung eines Wohnbauprojektes mit durchmischter Erdgeschosszonennutzung geplant. Das Projekt umfasst 70 Prozent geförderte RE-F12 und RE-B13Wohnungen sowie die öffentliche Nutzung im Bereich des angrenzenden Grünzuges. Für dieses aus einem Städtebau- und Architekturwettbewerb hervorgegangene Projekt sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. OD-B9, Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße 20 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD-B4 und Nr. OD-B4/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016) Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses und die dafür erforderliche geringfügige Adaptierung der Baufluchtlinie. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck

OD-B9

Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben. Weiters wurden beschlossen: • Flächenwidmungsplan WI-F27 • Bebauungsplan Nr. WI-B25 • Bebauungsplan Nr. HW-B13 • Bebauungsplan Nr. HW-B11 Für den Gemeinderat Dr. Robert Schöpf e.h. (Baudirektor)

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