Innsbruck informiert (Mai 2016)

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Innsbruck gratuliert

Ein großes Familienfest zum Ehrentag

© D. HOFER

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Insgesamt 65 rote Rosen bekam Ingeborg zum Eisernen Hochzeitsjubiläum – für jedes gemeinsame Ehejahr eine. Auch Bürgermeisterin Oppitz-Plörer gratulierte ihren Nachbarn in Sieglanger.

ls sich Ingeborg und Egon Schuchter vor genau 65 Jahren das Eheversprechen gaben, konnten sie sich wahrscheinlich kaum vorstellen, welch große Familienschar sich an ihrem Eisernen Hochzeitsjubiläum um sie sammeln würde. Insgesamt vier Generationen der Familie Schuchter machten es sich am prächtig gedeckten Tisch in der Stube im Stadtteil Sieglanger gemütlich und ließen sich den von Ingeborg Schuchter selbst gebackenen Kuchen schmecken.

Auch Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer, die das Ehepaar persönlich kennt und in direkter Nachbarschaft wohnt, mischte sich unter die GratulantInnen. „Man merkt, sie haben nichts aus ihrer aktiven Zeit als Gastronomin verlernt, der Kuchen schmeckt ausgezeichnet“, lobte sie die Roulade. Gemeinsam mit ihrem Mann führte Inge Schuchter jahrelang das Birgitzköpflhaus und das Café Anni im Sieglanger. Im Stadtteil sind die beiden also bestens bekannt. DH

Paare mit Jubelhochzeit bitte melden

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ochzeitsjubiläen gehören gefeiert, besonders wenn zwei Menschen seit 50, 60 oder mehr Jahren Seite an Seite durchs Leben gehen – dies sieht auch die Stadt Innsbruck so. Traditionell lädt die Stadt Innsbruck Jubelpaare zur offiziellen Hochzeitsjubiläumsfeier. „Im Rahmen der Feiern können wir den Ehepaaren seitens der Stadt jene Glückwünsche und Hochachtung entgegenbringen, die sie verdienen“, freut sich Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Damit solche Feiern unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes zustande kommen, sind die angesproche-

nen Paare herzlich dazu eingeladen, sich im Rathaus bei Petra Kodera zu melden: E-Mail Petra.Kodera@magibk.at oder telefonisch +43 512 5360 2349, Maria-Theresien-Straße 18, 2. Stock, Zi.Nr. 2.349.

Jubiläumsgabe des Landes Andauernder Zusammenhalt wird auch seitens des Landes Tirol mit einer Jubiläumsgabe entsprechend gewürdigt. Um eine solche in Empfang nehmen zu können, ist es erforderlich einen Antrag zu stellen, da nicht alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen. Jubiläumspaare werden daher aufgefordert, sich bei oben

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genannter Ansprechperson zu melden. Nach dem Ausfüllen des Antrags wird dieser an das Amt der Tiroler Landesregierung weitergeleitet. Die österreichische Staatsbürgerschaft beider Eheleute, ein gemeinsamer Wohnort in Tirol seit mindestens 25 Jahren bis zur Jubelhochzeit und eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft sind Voraussetzungen für den Erhalt der Jubiläumsgabe. Die Jubiläumsgabe des Landes Tirol beträgt anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (50 Jahre) 750 Euro, der „Diamantenen Hochzeit“ (60 Jahre) 1.000 Euro, der „Gnadenhochzeit“ (70 Jahre Ehe) 1.100 Euro.

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