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bebauungspl äne
die landeshauptstadt informiert die landeshauptstadt Innsbruck hat in ihrer sitzung am 05. dezember 2013 die auflage der folgenden entwürfe beschlossen:
E
AL-B
HA-Ö UND HA-F
AL-B
AM-B
© STADT INNSBRUCK (4)
ntwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL-B43, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und nördlich ÖBB (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Für die geplante Neuerrichtung einer Wohnanlage mit ca. 40 Wohnungen wird der Bebauungsplan mit geringfügigen Änderungen nochmals aufgelegt. Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HAÖ34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002) (gem. § 32 TROG 2011) und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F38, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753) (gem. § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011) Für die Teilumnutzung eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes zur Errichtung von zwei Wohneinheiten sollen das Örtliche Raumordnungskonzept und der Flächenwidmungsplan geändert werden. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B44, Arzl, Bereich Teilfl äche der Gp. 1740 KG Arzl (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, womit einer Stellungnahme, die zu einem vorausgehenden Bebauungsplanentwurf eingegangen ist, entsprochen wird. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AM-B19, Amras, Bereich Amraser-SeeStraße 56c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B10 und Nr. AMB10/1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) Für die Erweiterung des Möbelmarktes Ikea soll der Bebauungsplan geändert werden. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 13.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014.
Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8:00 Uhr – 10:00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
beschlossen wurden in der sitzung am 21. november 2013: • Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI-B19 • Bebauungsplan Nr. PR-B8 • Bebauungsplan Nr. PR-B9
Für den Gemeinderat Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)