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Bebauungspl äne
Die Landeshauptstadt informiert Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2014 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
IN-B27
RO-F4
DH-B8
SM-F10
IN-B28
E
ntwurf des Bebauungsplanes Nr. IN-B27, Innsbruck Innenstadt, Bereich Museumstraße Nr. 20, 22, 24, 26, 28, Meinhardstraße Nr. 4, 6, 8, 10 und Wilhelm-Greil-Straße Nr. 7 (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) Nach Stellungnahmen zum vorausgehenden Planentwurf wird der Bebauungsplan geändert nochmals aufgelegt. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RO-F4, Rossau, Valiergasse 33, Gp. 792/3, KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F23) gem. § 36 TROG 2011, Fa. Sonepar vertreten durch DI Andrea Lichtblau, Flächenwidmungsplanänderung Für einen geplanten Handelsbetrieb werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DHB8, Dreiheiligen, Bereich Weinhartstraße 4 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DH-B5 und Nr. DH-B5/2) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Die „Ferrarischule“ soll um ein Geschoß aufgestockt werden. Dafür wird der Bebauungsplan entsprechend geändert. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F10, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Völser Straße 11, Teilfläche der Gp. 1717/1, KG Wilten (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F5) gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011 Aufgrund der Notwendigkeit der einheitlichen Widmung von Bauplätzen wird
der Flächenwidmungsplan geringfügig adaptiert. Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B28, Innsbruck – Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße 12–14 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2/18) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Es ist vorgesehen, das ehem. Hotel „Tourotel Breinössl“ in einen Beherbergungsgroßbetrieb umzubauen. Dabei sollen das straßenseitige Bestandsgebäude umgebaut und die hofseitigen Bauteile abgebrochen und sechsgeschoßig, mit Hochpunkt (neungeschoßig) neu errichtet werden. Nachdem der Flächenwidmungsplan bereits aufgelegen war, sollen nunmehr die bebauungsplanmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung einsehbar.
Die Auflegung erfolgt vom 07.03.2014 bis einschließlich 04.04.2014. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.
Beschlossen wurden zudem: • Bebauungsplan Nr. IN-B25 • Bebauungsplan Nr. PR-B10 Die Bausperre im Bereich Badhausstraße 1, Igls ist außer Kraft getreten. Für den Gemeinderat Dipl.-Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)
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