Rathausmitteilungen
Die Stadtplanung informiert Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 23. April 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:
E
und des Bebauungsplanes. Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B31, InnsbruckInnenstadt, Bereich Universitätsstraße 1 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B8/2, Nr. IN-B10 und Nr. IN-B10/1) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Für die Errichtung des „Hauses der Musik“ am Areal der derzeitigen Stadtsäle, wird der Bebauungsplan geändert. Das Projekt ist als Sieger aus einem zweistufigen Architekturwettbewerb hervorgegangen. Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. INB32, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
© STADT INNSBRUCK (4)
ntwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F48, Arzl, Bereich der Gp. 2381 KG Arzl (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds) (gem. § 36 Abs. 2 TROG 2011) und Entwurf des Bebauungsplanes Nr. AL-B49, Arzl, Bereich der Gpn. 1112/1, 1112/2, 1112/3 sowie Teilfläche der Gp. 2381 alle KG Arzl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B1) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2011) Um eine temporäre Nutzung von drei Schrebergärten mit Gartenhäuschen weiterhin zu ermöglichen, erfolgt die Änderung des Flächenwidmungsplanes
AL-F48
AL-B49
Amraser Straße 2-4 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B26) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011) Für die Realisierung der Bebauung des Bereiches Amraserstraße 2-4 sind seit Juli 2014 der Flächenwidmungsplan und der Bebauungsplan rechtskräftig. Nunmehr wird der Bebauungsplan aufgrund der Konkretisierung des Projektes geringfügig adaptiert. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 04.05.2015 bis einschließlich 01.06.2015. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08:00 bis 10:00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben. Beschlossen wurden zudem: • Bebauungsplan Nr. HA-B28, • Flächenwidmungsplan Nr. RE-F11, • Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B30, • Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HU-B2
Für den Gemeinderat Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor) IN-B32
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IN-B31
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