Innsbruck informiert (März 2015)

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Rathausmitteilungen

Die Stadtplanung informiert Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 19. und 22. Jänner 2015 die Auflage der folgenden Entwürfe beschlossen:

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INNSBRUCK INFORMIERT

© STADT INNSBRUCK (4)

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ntwurf des Bebauungsplanes Nr. WI-B21, Wilten, Bereich westlich Pastorstraße zwischen IVB-Betriebsgebäude, Basilika Wilten, Prämonstratenserweg, Duilestraße und A 12 Inntal Autobahn Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung, die künftige Bebauung wird mit Dichte- und Höhenfestlegungen geregelt. Darüber hinaus werden für die Erweiterung der Pädagogischen Hochschule Tirol die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Ziele des Bebauungsplanes werden über die Erlassung einer Bausperre gesichert. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HAB28, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg, Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse Für die Errichtung eines Wohnbauprojektes mit ca. 50 Wohnungen für eine besondere Wohnform (Generationen-Wohnen) sowie öffentlichen Nutzungen im Erdgeschoss wird der Bebauungsplan erstellt. Das Projekt ist als Sieger aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F11, Reichenau, Bereich Sportplatz Egerdachstraße Die Stadt Innsbruck plant den Sportplatz Reichenau zu erweitern. Um diese Nutzung raumplanerisch zu sichern, erfolgt die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 06.02.2015 bis einschließlich 06.03.2015. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 die Auflage des folgenden Entwurfes beschlossen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HAB29, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 66, 68, 70 77a Für die Ermöglichung der gekuppelten

WI-B21

RE-F11

HA-B28

HA-B29

Bauweise und für die Errichtung einer den Fürstenweg überspannenden Brücke zur Verbindung bestehender und künftiger Betriebsgebäude wird der Bebauungsplan geringfügig geändert. Der Entwurf ist während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III / Stadtplanung einsehbar. Die Auflegung erfolgt vom 27.02.2015 bis einschließlich 27.03.2015. Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Beschlossen wurden in der Sitzung am 22. Jänner 2015: Bebauungsplan Nr. OD-B7, Bebauungsplan Nr. PR-B13, Flächenwidmungsplan Nr. IN-F21 und Erlassung einer Bausperre im Bereich des Bebauungsplanes Nr. WI-B21 Beschlossen wurden in der Sitzung am 19. Februar 2015: Flächenwidmungsplan Nr. HÖ-F26, Bebauungsplan Nr. HA-B27 und Ergänzender Bebauungsplan Nr. HA-B27/1, Bebauungsplan Nr. DH-B10 und Bebauungsplan Nr. SM-B12, Aufhebung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. 23/u.

Für den Gemeinderat Dipl. Ing. Maizner e.h. (Baudirektor)


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