Innsbruck informiert (Dezember 2023)

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Lebensraum Innsbruck

Mitbestimmen, mitgestalten, mithelfen

E

ine Demokratie lebt von Beteiligung. Alle sollen die Möglichkeit haben, mitzubestimmen und sich einzubringen. Damit werden breite Kreise der Bevölkerung einbezogen. Wie und in welcher Form Beteiligung möglich ist, findet sich hier kurz zusammengefasst. In Bezug auf die Mitgestaltung am Lebensraum Stadt finden sich zudem viele Ansatzpunkte auf den Seiten 6 bis 19 in diesem Heft. Für kleinere Problemstellen sind die Bürgermeldungen die ideale Plattform. Auch via Social Media bzw. über die Feedback-Funktion der städtischen Website www.innsbruck.gv.at kann mit dem Magistrat Kontakt aufgenommen werden. KR

Wahlen

Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. In Österreich wurde das allgemeine Wahlrecht 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt. Bei Wahlen wird zwischen aktivem Wahlrecht, das ist das Recht der Wahlberechtigten, zu wählen und dem passiven Wahlrecht, das ist das Recht zu einer Wahl anzutreten, unterschieden. Das aktive Wahlalter liegt in Österreich bei 16 Jahren, das passive Wahlalter bei 18 Jahren (ausgenommen die Wahl zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten). In der Landeshauptstadt Innsbruck wird das nächste Mal am 14. April 2024 die Zusammensetzung des Gemeinderates bzw. der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gewählt. Mehr dazu siehe Seite 22.

Volksbegehren

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge aus dem Volk. Damit kann ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat eingeleitet werden. Im ersten Schritt benötigt ein Volksbegehren eine gewisse Anzahl an Unterstützungserklärungen. Wurde die benötigte Anzahl erreicht, wird das Volksbegehren eingeleitet und es kann im zweiten Schritt unterschrieben werden. Werden hierbei 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Volksbegehren im Nationalrat behandelt werden. Eine Unterstützungserklärung zählt automatisch auch als Unterschrift für das Volksbegehren. 8

INNSBRUCK INFORMIERT

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung wird das gesamte Volk darüber befragt, ob ein vom Parlament (Nationalrat) beschlossenes Gesetz in Kraft treten soll oder nicht. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend, d. h. das Gesetz kann nur dann in Kraft treten, wenn das Volk zugestimmt hat. Bisher gab es in Österreich erst zwei Volksabstimmungen, nämlich zur Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf und zum EU-Beitritt Österreichs. Eine Volksabstimmung muss zwingend abgehalten werden, wenn eine Gesamtänderung der Bundesverfassung in Kraft treten soll. Weiters kann Gegenstand einer Volksabstimmung die von der Bundesversammlung gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin sein.


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