Innsbruck informiert (Dezember 2023)

Page 22

Aus dem Stadtsenat vom 8. November Karmeliterkloster als Stromlieferant Die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) hat auf dem Dach des Karmeliterklosters, welches sich im Eigentum der Stadt Innsbruck befindet, eine Photovoltaik (PV)Anlage errichtet. Um das Dach zur Stromerzeugung nutzen zu können, sprach sich der Stadtsenat einstimmig für eine Vermietung an die IISG samt notwendiger Begleitmaßnahmen wie der Verlegung von Anschlussleitungen oder der Installation der erforderlichen Schalt- und Messanlagen

Innsbr

aus. Das Mietrecht kann von der IISG an die Innsbrucker Immobilien Gesellschaft (IIG), an die Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. und an die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs GmbH weitergegeben werden. Das Mietentgelt beträgt in den ersten fünf Jahren zehn Prozent des jährlichen Einspeiseertrages und nach den ersten fünf Jahren 25 Prozent des jährlichen Einspeiseertrages, mindestens jedoch jährlich 910 Euro. Die Kosten der notwendigen Sa-

2024 t l h ä w uck

Wahlsprengel und Wahllokale Aktuell werden im Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung in Vorbereitung auf die Gemeinderatswahl und die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin am 14. April 2024 Fragen zum Thema Wahlsprengel und Wahllokale geklärt. Nach § 2 Abs. 2 Innsbrucker Wahlordnung darf ein Wahlsprengel nicht weniger als 30 und nicht mehr als 1.000 Wahlberechtigte umfassen. Dies ist auch in der Tiroler Wahlordnung so geregelt. Die Nationalratswahlordnung sieht zudem vor, dass am Wahltag durchschnittlich höchstens 70 Personen in der Stunde abgearbeitet werden. Aus heutiger Sicht wird man in Innsbruck für die kommende Wahl bei der bisherigen Einteilung der Wahlsprengel bleiben. Eine Änderung ist frühestens für das Jahr 2025 angedacht. Auch in Bezug auf die Zugänglichkeit der Wahllokale werden bereits jetzt Vorarbeiten angegangen. Hintergrund ist die diesjährige Novelle zur Nationalratswahlordnung, die vorsieht, dass bis 1. Jänner 2027 alle Wahllokale barrierefrei erreichbar sein müssen. In Innsbruck sind derzeit ca. 90 Prozent der Wahllokale barrierefrei. Damit ist die Landeshauptstadt gar nicht so schlecht aufgestellt. In Salzburg sind ca. 70 Prozent der Wahllokale barrierefrei, in Linz rund 85 Prozent und Graz liegt bei 87 Prozent. Aktuell werden in Innsbruck insbesondere jene Wahllokale überprüft, die nicht barrierefrei sind. Ziel ist, eine entsprechende Verbesserung anbieten zu können. Die Suche nach Lösungen ist aber nicht ganz einfach, da ein großer Teil der Wahllokale in Gebäuden untergebracht ist, die nicht der Stadt Innsbruck gehören. Weitere bzw. aktuelle Informationen zum Thema finden sich unter www.innsbruck.gv.at/wahlen. KR 22

INNSBRUCK INFORMIERT

nierung des Kupferdaches und die Entfernung der defekten Solaranlagen in Höhe von rund 13.000 Euro brutto werden von der IISG vorfinanziert und bis zur vollständigen Refinanzierung mit dem jährlichen Mietentgelt verrechnet. Die PV-Anlage wird zunächst der Markthalle zugunsten der Betriebskosten für voraussichtlich zwei Jahre überlassen. Zusätzlich werden zur Entlastung der Betriebskosten der Markthalle noch eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage am Dach der Markthalle und am Dach der benachbarten Markthallen-Hochgarage durchgeführt.

Maßnahmen gegen Teuerung Zur Abfederung der teils massiven Teuerungen hat die Stadt Innsbruck ein Maßnahmenpaket, unter anderem zur Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, geschnürt. Mit einstimmigem Beschluss beteiligt sich die Stadt Innsbruck mit einem Anteil von 10.000 Euro an der Errichtung eines Fonds „Tiergesundheit“ von Land Tirol und vom Tierschutzverein Tirol. Insgesamt sind in diesem Paket Unterstützungsmöglichkeiten für Gemeinnützige aus allen Bereichen vorgesehen.

Änderung der Förderrichtlinien von PV-Anlagen Die Stadt greift beim Umstieg auf Wärmeenergie durch Solaranlagen bzw. klimafreundliche Heizsysteme mittels der 2013 ins Leben gerufenen Sanierungsförderung „Innsbruck fördert: EnergiePlus“ unter die Arme. Nun wurden die Änderungen in den Ausführungsbestimmungen der Förderung „Innsbruck fördert: EnergiePlus“ zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen ab Anfang 2024 geändert. Die verpflichtende Energieberatung, welche bis jetzt für positive Förderzusagen notwendig ist, entfällt künftig. Hinsichtlich der Förderung von Dämmstoffen mit nachwachsenden Rohstoffen werden Mindestanforderungen definiert. MD


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.