Stadtnachrichten

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Die Stadtplanung informiert

Änderung von Flächenwidmungsund Bebauungsplänen: Gemeinderatssitzung vom 26. März 1992 AUFLAGE DER ENTWÜRFE: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/y, Innsbruck, Bereich zwischen Kohlstattgasse 1 und Jahnstraße 5 Um das Bauvorhaben in der Kohlstattgasse 1 zu ermöglichen, werden im Bebauungsplan für die straßenbegleitende Wohnbebauung in Anlehnung an den Bestand geschlossene Bauweise, zwei bis fünf Vollgeschoße und Wandhöhen von 12.0 m bzw. 16.0 m festgelegt. Die Freiflächen werden mittels Bauflucht- bzw. Baugrenzlinien von einer Bebauung freigehalten. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24/z, Mühlau, Bereich Holzgasse, Anton-Rauch-Straße und Oberkoflerweg (2. Entwurf) Im Planungsbereich wird eine Stichstraße über den Oberkoflerweg festgelegt. Im Bereich östlich des "Koreth-Bühels" bzw. nördl. der Anton-Rauch-Straße wird die Baudichte in Teilbereichen angeglichen. Gleichzeitig wird an der Anton-Rauch-Straße 2 bis 6 die Baufluchtlinie geringfügig geändert. Alle übrigen Festlegungen bleiben gegenüber dem 1. Entwurf unverändert. Erlassung einer Bausperre gem. 29 TROG für den Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24/z, Mühlau, Bereich Holzgasse, Anton-Rauch-Straße und Oberkoflerweg (2. Entwurf, ZNr. 3185) Zur Sicherstellung einer geordneten Bebauung im Sinne des aufgelegten 2. Entwurfes wird - wie bereits für den 1. Entwurf - die Erlassung einer Bausperre beantragt. AUFLAGE DER ENTWÜRFE UND BESCHLUSS GEM. 28 (3)a) TROG: Hinsichtlich der folgenden Entwürfe hat der Gemeinderat gleichzeitig (gem. 28 (3) a) TROG) den Beschluß über die den Entwürfen entsprechende Änderung des jeweiligen Planes gefaßt, wobei dieser Beschluß jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum jeweiligen

Entwurf abgegeben wird. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F9, Bereich nordwestlich der Kleingartensiedlung Egerdach, Luigenstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - Fl, ZNr. 2912) Im Flächenwidmungsplan wird die Freilandwidmung aufgehoben und durch die Widmung "Sonderfläche im Freiland - Dauerkleingärten" ersetzt. Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM • F5, Mentlberg, Bereich zwischen Mentlbergstraße 9 und Völser Straße 11 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. S M - F l , ZNr. 2860) Im Flächenwidmungsplan wird die Wohngebietswidmung aufgehoben und durch die Widmung "gemischtes Wohngebiet" ersetzt. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85/ad, Wüten, Bereich zwischen Fritz-Konzert-Strsße und Örleyweg 20 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/aa, ZNr. 3034) Für die Errichtung eines Wohnund Bürogebäudes entlang der Fritz-Konzert-Straße sieht der Bebauungsplan in offener Bauweise ein von Osten nach Westen "geschichtetes" vier- bis sechsgeschoßiges Bauwerk mit Wandhöhen von 13.0 bis 17.5 m bezogen auf die Höhe des Örleyweges vor. Für das am Örleyweg gelegene Gebäude entsprechen die Festlegung (offene Bauweise, IV Vollgeschoße, 13 m Wandhöhe) dem Bestand. Der Hofbereich wird durch Baugrenzlinien weitgehend von einer Bebauung freigehalten. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35/k, Wüten, Klinikbereich Schöpfstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35/e, ZNr. 2536 und Nr. 35/j, ZNr. 3147) Der Bebauungsplan sieht die Aufstockung des Werkstättengebäudes zwischen dem zentralen Versorgungsgebäudes und dem Bettenhaus der Chirurgie in offener Bauweise vor, wobei die Wandhöhe des Versorgungsgebäudes von 18.0 m übernommen wird. Bei der Anatomie wird die Straßenfluchtlinie

an die Grundstücksgrenze verlegt und somit an den Bestand angeglichen. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/an, Igls, Kindergarten Fernkreuzweg 7 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52/ai, ZNr. 2905) Für die Errichtung eines Kindergartens werden im Bebauungsplan offene Bauweise und II Vollgeschoße festgelegt. Die max. Ausdehnung des Gebäudes wird durch Bauflucht- und Baugrenzlinien begrenzt. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23/t, Hötting-West, Bereich Viktor-Franz-Hess-Straße 9 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23/o, ZNr. 2890) Um das das geplante Postamt zu realisieren sieht der Bebauungsplan die Verlegung der Baufluchtlinie vor und legt in Anlehnung an den rechtskräftigen Bebauungsplan offene Bauweise und III Vollgeschoße fest. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/aqu, Arzl, Bereich Kugelfangweg 46 (Hallenbad O-Dorf) (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ad, ZNr. 2395) Im Zuge der Sanierung des durch einen Brand teilweise zerstörten Hallenbad im Olympischen Dorf wird im Bebauungsplan eine Wandhöhe von 10.0 m festgelegt. Alle anderen Festlegungen bleiben

STADT

gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan im wesentlichen unverändert. Entwurf des Erschließungsplanes Nr. 77/s, Innsbruck, Eckbereich Kaiserjägerstraße und Universitätsstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77/n, ZNr. 2744) Im Erschließungsplan wird die Straßenfluchtlinie neu festgelegt. Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung, Wortlaut und Planzeichenerklärung, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes, Falleray erstraße 1, 4. Stock, vom 14. 4. 1992 bis einschließlich 12. 5. 1992 einsehbar. Darüberhinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis 10 Uhr von den zuständigen Sachbearbeitern eingeholt werden. Jeder, dem die Stellung eines Gemeindebewohners zukommt, hat das Recht, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Beschluß: es wurde der Erschließungsplan Nr. AL - B13, Arzl, Bereich General-Feuerstein-Straße zwischen Eggenwaldweg und Lehmweg (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B2, ZNr. 2730) beschlossen.

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- MAI 1992

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