BÜRGERSERVICE
Wo Wohnungssuchende Rat und Hilfe bekommen Alles was mit dem Begriff „Wohnen" zu tun hat, beschäftigt die Menschen an vorderster Stelle. Daher gehört auch das „Wohnungsservice" im Innsbrucker Rathaus zu den meistfrequentierten Ämtern im Innsbrucker Rathaus. Es umfasst die Referate Wohnungsvergabe/Wohnungstausch, Wohnbauförderung/Mietzinsbeihilfe und Schlichtungsstelle.
Wohnungsvergabe Die Zahl der Vormerkungen für eine von der Stadt zu vergebende Wohnung hat vor allem auf Grund der Steigerung bei den Single-Haushalten einen neuen Höchststand erreicht. 2566 Anwärter auf Mietwohnungen und 899 auf Eigentumswohnungen werden mit Stand I. August 2006 verzeichnet. Derzeit können ca. 500 Wohnungen im Jahr vergeben werden. Das heißt, es gibt weit mehr Wünsche, als Wohnungen gebaut werden. Die Wartefrist beträgt zwei bis fünf Jahre. Am stärksten gefragt sind
„Innsbruck informiert" beginnt mit dieser Ausgabe eine neue Serie, in der die wichtigsten städtischen Service-Einrichtungen für die Bürgerinnen vorgestellt werden. Garconnieren und Drei-ZimmerWohnungen. Eine Entlastung in naher Zukunft werden vor allem die Projekte „Tivoli" und „Lohbach II" und „Lodenareal" mit insgesamt 1150 neuen Wohnungen bringen. Um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bürger mit Wohnraum zu gewährleisten und den gesetzlichen Normen zu entsprechen, werden die Richtlinien für die Vormerkfähigkeit und die Bepunktung bei Bedarf immer wieder angepasst. Derzeit muss man für eine Wohnungsvormerkung EUBürger sein und drei Jahre ununterbrochen in Innsbruck leben oder eine sechsjährige Berufstätigkeit in Innsbruck nachweisen. Hauptwohnsitz Innsbruck ist oberste Voraussetzung. Auch muss ein dringender Wohnbedarf nachgewiesen werden können. Für Nicht-EU-
Wer? • Wo? • Was? Für das Wohnungswesen in Innsbruck politisch verantwortlich: Amtsführende Stadträtin D r . M a r i e - L u i s e P o k o r n y - R e i t t e r , Rathaus Maria-Theresien-Straße,
I. Stock (Tel. 5360 1342)
Amtsvorstand des „Wohnungsservice" und Referent für „Wohnbauförderung" und „Mietzinsbeihilfe": Ing. R o n a l d D e p a o l i (Tel. 5360 2188) Referent für die „Wohnungsvergabe/Wohnungstausch": C h r i s t i a n Z a b e r n i g (Tel. 5360 2128) Referent für die „Schlichtungs- und Parifizierungsstelle": F r a n z G e b a u e r (Tel. 5360 21 62) Alle im Rathaus, Bauteil Fallmerayerstraße, 2. Stock; Lift in den RathausGalerien. Die angegebenen Durchwahlnummern entsprechen auch den jeweiligen Zimmernummern. A u s f ü h r l i c h e I n f o r m a t i o n e n i m Internet u n t e r w w w . i n n s b r u c k . a t / B ü r g e r n ä h e / Wohnungsvergabe, Wohnbauförderung, Schlichtungs- und Parifizierungsstelle. Formulare für die Wohnungsvergabe und Wohnbauförderungen können unter www.innsbruck.at/Formulare heruntergeladen werden.
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Bürger hat der Gemeinderat kürzlich ein Ausländerkontingent beschlossen, welches sich an der Quote Inländer/Ausländer orientiert und derzeit ca. zehn Prozent der zu vergebenden Wohnungen beträgt. Hier wird es eine gesetzliche Änderung geben, die bei langer Aufenthaltsdauer eine Gleichstellung der Ausländer mit EUBürgern vorsieht, was natürlich einen immensen Anstieg an Wohnungsvormerkungen zur Folge hätte. Die Wohnungsvergabe erfolgt für alle nach einem Punktesystem, mit dem die Dringlichkeit so exakt und gerecht wie möglich ermittelt wird. Vormerkungen für Miet- und Eigentumswohnungen sowie für Wohnungstausch und Mietrechtseintritte sind bei folgenden Mitarbeiterinnen (Namensschalter) im 2. Stock des Rathauses möglich: A bis F: Peter Unterpertinger (Tel. 5360 2142); G bis K: Andreas Glantschnig(Tel.53602l44);Lbis R: Angelika Steger (Tel. 5360 2124); S bis Z: Michael Huber (Tel. 5360 2122); Parteienverkehr: Mo. bis Fr. 8 bis 12; Di. und Do. auch 14 bis 16 Uhr. Anträge um einen W o h nungstausch können u.a. gestellt werden, wenn eine zu kleine oder zu große Wohnung vorliegt, bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Baumängel oder zu hoher Mietbelastung.
Mietzinsbeihilfe In bestimmten Fällen kann um eine Mietzinsbeihilfe angesucht werden. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Innsbruck. Mietbestätigung, Melde-
zettel und Einkommensnachweis sind mitzubringen. Die Zahl der Ansuchen ist seit 1995 um 250 Prozent gestiegen. Namensschilder: A bis H: Michael Spechtenhauser (Tel. 5360 2150); I bis O: Reinhard Wierer(Tel. 5360 2152); P bis Z: Ing. Bernhard Riedmann (Tel. 5360 2154); Parteienverkehr Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr.
Wohnbauförderung Im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes können im Innsbrucker Rathaus Ansuchen um Förderungen für eine Althaussanierung eingebracht werden. Auch hier ist der Hauptwohnsitz Innsbruck Voraussetzung. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird, hängt auch vom Familieneinkommen ab. Ansprechpartner Ing. Ronald Depaoli (Tel. 5360 2188); Ing. Otto Haas (Tel. 5360 2184) und Ing. Markus Kostner (Tel. 5360 2182). Parteienverkehr Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr. Gebrechliche und behinderte Mitbürgerinnen können bezüglich eines Hausbesuchs anfragen.
Schlichtungsstelle Für Nutzwertfeststellungen, mietrechtliche Verfahren und Prüfungen von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ist die Schlichtungsstelle im Rathaus die richtige Adresse. Eine Befassung der Schlichtungsstelle, bevor man die Gerichte anruft, kann für beide Teile akzeptable Vergleiche bewirken und die Risiken hoher Kosten abwenden. Ansprechpartner: Franz Gebauer (Tel. 5360 2162), Armin Heiser (Tel. 5369 2156) und Daniela Immitzer (Tel. 5360 2158). Parteienverkehr Mo., Mi., Fr. 9 bis 12 Uhr und nach telefonischer Voranmeldung. (WW)
I N N S B R U C K INFORMIERT - SERVICEBEILAGE - SEPTEMBER 2006