DIE STADTPLANUNG INFORMIERT
Neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Der Innsbrucker Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Juni bzw. am 19. Juli 2001 die Auflage der Entwürfe folgender Flächenwidmungs- und Bebauungspläne beschlossen. Die Entwürfe, bestehend aus zeichnerischer Darstellung und
Legende, sind während der Amtsstunden in den Schaukästen der Stadtplanung, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, innerhalb der unten angegebenen Fristen einsehbar. Darüber hinaus können weitere Informationen zu den aufgelegten Entwürfen während der Parteienverkehrszeit von 8 bis
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F17, Höttinger Au, Bereich der Gpn. 373,1598/1,1598/2,1596,3741 /3, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F1, ZNr. 2884). Um eine Neunutzung des ehemaligen Linser-Areals zu ermöglichen, wird die Widmung „Mischgebiet, nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen zulässig" festgelegt.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F7, Wilten, Sieglanger - Mentlberg, Bereich zwischen Klosterangerstraße und Völser Straße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F1, ZNr. 2860) Im Vorfeld zur Realisierung für das aus einem Wettbewerb hervorgegangene Wohnbauprojekt sind geringfügige Widmungskorrekturen notwendig. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. SMB10, Wilten, Sieglanger - Mentlberg, Bereich zwischen Klosterangerstraße 5 und 17 (gem. § 56 Abs. 3 TROG). Um die Realisierung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen Wohnbauprojektes zu ermöglichen, wird ein Bebauungsplan mit besonderer Bauweise erstellt.
10 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellung-
nahme zu den Entwürfen abzugeben. Die Fristen für die Planeinsicht und die Abgabe einer Stellungnahme sind vom 31. Juli bis 11. September 2001. Die gesetzliche Frist wurde aufgrund der Urlaubszeit um zwei Wochen verlängert.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F9, Wilten, Bereich Mandels- Nr. AM-F27, Amras, Bereich nördliche bergerstraße, Egger-Lienz-Straße, Ferdinand-Kogler-Straße und westliÖBB und Innrain (als Änderung des che Andechsstraße bis Grabenweg Flächenwidmungs- und Wirtschafts- (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 753 und des Änderungspla- planes Nr. AM-F1, ZNr. 2912 ). Im Hinnes Nr. 93/f, ZNr. 2092) und Entwurf blick auf eine geordnete Entwicklung des des Bebauungsplanes Nr. WI-B7, Wil- Grüngürtels Amras/Pradl wird für den südten, Bereich Mandelsbergerstraße, Eg- lichen 1. Abschnitt der Flächenwidmungsger-Lienz-Straße, ÖBB und Innrain plan vorgelegt. Dabei ist entlang der An(gem. § 56 Abs. 3 TROG). Um Rechtsi- dechsstraße eine gemischte Büro-, Geschäftscherheit im Sinne des TROG zu schaffen, und Wohnbebauung sowie im Bereich der wird der Flächenwidmungs- und Bebau- Dr.-Ferdinand-Kogler-Straße eine Hotel- und ungsplan für das gesamte Straßengeviert Geschäftsnutzung vorgesehen. Westlich anneu bearbeitet, wobei gleichzeitig die ge- grenzend entsteht ein öffentlicher Grünzug. plante Erweiterung der Berufsschule ermöglicht wird.
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. INB9, Innsbruck - Innenstadt, Bereich Herzog-Siegmund-Ufer 7 (gem. §56 Abs. 3 TROG). Für den geplanten Neubau des seit langem leer stehenden Gebäudes Herzog-Siegmund-Ufer 7 werden entspreEntwurf des Flächenwidmungsplanes chende bebauungsplanmäßige BestimmunNr. 8o/jp, Arzl - Olympisches Dorf, Be- gen fixiert. reich zwischen An-der-Lan-Straße, Eisensteckenweg und Kajetan-Sweth- Weiterer Entwurf: Straße (als Änderung des Flächen- Entwurf des Flächenwidmungsplanes widmungsplanes NR. 80/ch, ZNr.2367). Nr. IG-F4, Igls, Bereich Handlhofweg Um die Errichtung des neuen Stadtteilzen- 63 (als Änderung des Flächenwidtrums im Olympischen Dorf zu ermöglichen, mungsplanes Nr. 80/cf, ZNR. 2414). Für wird die Flächenwidmung für das aus einem die Errichtung eines landwirtschaftlichen NeWettbewerb hervorgegangene Projekt bengebäudes wird die entsprechende Sonadaptiert. derflächenwidmung festgesetzt.
INNSBRUCK INFORMIERT - AUGUST 2001
Kajetan-Sweth str.
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