INNSBR
Innsbrucker Friedhöfe: Orte der Stille und des Gedenkens Die Stadtgemeinde Innsbruck besitzt sieben Friedhöfe, wovon zwei als Hauptfriedhöfe (Ost- und Westfriedhof) und weitere fünf als Sonderfriedhöfe (Amras, Igls, Hötting, Mühlau und Arzl) geführt werden. Während die Sonderfriedhöfe den Bewohnern der jeweiligen Stadtteile vorbehalten sind, gibt es bei den Hauptfriedhöfen keine Einschränkung. Mit einer Gesamtfläche von 115.000 Quadratmetern stellen die Innsbrucker Friedhöfe auch eine „grüne Lunge" mitten im Stadtgebiet dar. Derzeit gibt es auf diesen sieben Friedhöfen rund 32.000 Gräber, der überwiegende Teil sind Erdgräber. Pro Jahr werden etwa 1.100 Beisetzungen durchgeführt. Da der Anteil der Feuerbestattungen inzwischen bei ca. 28 % liegt, wurden in den letzten Jahren auch viele Urnengräber (Nischen) errichtet. Die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung der Friedhofsanlagen gehört in den Aufgabenbereich der Stadt. Die Friedhofsverwaltung sorgt auch für reibungslose Verabschiedungen und Beisetzungen, soweit dies nicht in den Tätigkeitsbereich der Bestatter fällt. Etwa 30 Mio. S werden für diese Aufgaben jährlich aufgewendet, rund 20 Mio. S können aus Einnahmen durch Gebühren abgedeckt werden. Somit bleibt ein Aufwand von ca. 10 Mio. S der seitens der Stadt Innsbruck finanziert wird.
Infrastruktur verbessert Viele Investionen entfallen auf die Bereiche Verbesserungen, Instandhaltung und Ausbau der Friedhofsanlagen. Im Frühjahr dieses Jahres wurde der Urnenhain am Ostfriedhof um 310 Urnennischen erweitert. Mit einem Kostenaufwand von etwa zwei Mio. S wurden am Westfriedhof die Dachabdeckungen saniert, und die Einsegnungshalle frisch gestrichen. Des weiteren wurde eine behindertengerechte Friedhofstoilette im August in Betrieb genommen. Rund 8 Mio. S werden die Baukosten für eine neue Aufbahrungsund Einsegnungshalle in Igls betragen. Mit den Aushubarbeiten wurde Mitte September begonnen. Voraussichtlich Ende des Jahres wird die neue Aufbahrungshalle für den Igler Friedhof fertiggestellt sein.
Kriegsgräberanlagen Die Stadt Innsbruck betreut drei Kriegsgräberfriedhöfe. Am Westfriedhof sind Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde beerdigt, am Ostfriedhof werden in einer Krypta die Gebeine von Toten aus dem 1. Weltkrieg aufbewahrt, das Bombenopfergrab aus dem 2. Weltkrieg befindet sich ebenfalls am Ostfriedhof. Hier sind 108 Innsbrucker Bombenopfer beigesetzt. Die Kosten für die Betreuung dieser drei Anlagen werden an das Land Tirol, bzw. den Bund weiterverrechnet.
Ehren- und Sondergräber 42 Ehrengräber und 70 Sondergräber, die als solche in Anerkennung der Verdienste namhafter Persönlichkeiten eingestuft sind, werden am Allerheiligentag von der Stadtgemeinde Innsbruck mit Kränzen geschmückt.
Armengräber Die Pflege und einheitliche Gestaltung dieser Gräber, die sich alle am Ostfriedhof befinden, obliegt der Stadt. Die Kosten für die Beisetzung mittelloser Personen werden aus Sozialhilfemitteln finanziert.
Grabbeniitzungsrecht Die Stadt hat die Verpflichtung, für alle in Innsbruck wohnhaften bzw. verstorbenen Bürger eine Grabstätte zur Verfügung zu stellen. Durch Bezahlung der Grabgebühren erhält ein Angehöriger das Grabbenützungsrecht. Ein bestehendes Grabbenützungsrecht berechtigt auch zur Beisetzung von außerhalb der Stadtgemeinde lebenden An-
INNSBRUCK INFORMIERT - NOVEMBER 1996
Am Pradlei Friedhof
(Foto B Stmgl)
gehörigen. In diesem Fall werden jedoch erhöhte Grab- und Beisetzungsgebühren (100 %-iger Zuschlag) verrechnet. Ausnahme: der zuletzt Beigesetzte war Innsbrucker Bürger. Das Grabbenützungsrecht kann vom gesetzlichen Erben übernommen werden und berechtigt zur Beisetzung von Verwandten bis zum 4. Grad. Grabreservierungen sind nicht möglich, ein Benützungsrecht wird im jeweiligen Anlaßfall eingeräumt.
Beerdigungs- und Grabgebühren Die von der Friedhofsverwaltung vorgeschriebenen Beerdigungsgebühren umfassen neben den obligatorischen Erfordernissen wie Aufbahrungshalle, Einsegnungshalle und Graböffnung auch die Beisetzungs- und Nachlegungsgebühr. Die Beerdigungsgebühren betragen im Einzelfall durchschnittlich 9000 S bei Körperbestattungen, bzw. 7000 S bei Urnenbeisetzungen. Die Grabgebühren werden in der Regel für 10 Jahre (Dauer der gesetzlichen Ruhefrist) eingehoben und betragen Fortsetzung Seite 16
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