Amtsblatt Innsbruck

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Desinfektionsanstalt in Betrieb Am 7. Mai eröffnete Bürgermeister Dr. Lugger in Anwesenheit von Vizebürgermeister Dir. Haidt und Vizebürgermeister Reg.-Rat Obenfeldner und von zahlreichen Vertretern des Gemeinderates und des Stadtmagistrates die soeben fertiggestellte neue Desinfektionsanstalt in der Trientlgasse (Zentralhof). Damit konnte ein wertvolles Instrument der Hygiene in Betrieb genommen werden, das nicht nur der Stadt Innsbruck, sondern dem ganzen Land Tirol zur Verfügung stehen wird und vor allem auch der Tatsache Rechnung trägt, daß Innsbruck und Tirol im Schnittpunkt des internationalen Massen- und Ferntourismus liegen. Wenn auch die Chance der Einschleppung von Infektionskrankheiten dank der Arbeit und Aufsicht der Gesundheitsbehörden in aller Welt gering ist, so galt es doch auch hier mit dem eher Unwahrscheinlichen zu rechnen und für alle Fälle vorzusorgen. Zudem wurde durch den Bau der Desinfektionsanstalt auch im Sinne des vom Bund erlassenen Epidemiegesetzes gehandelt und mit einem Kostenaufwand von 13,3 Millionen Schilling die modernste derartige Anlage in Österreich erstellt. Die neue Desinfektionsanstalt besteht im wesentlichen aus drei Abteilungen: einer Material-, einer Fahrzeug- und einer Personendesinfektion. In der Materialdesinfektion stehen, eingebaut in eine Trennwand zwischen einem „unreinen" und einem „reinen" Raum zwei Desinfektionskessel mit 1 Kubikmeter und 5 Kubikmeter sowie eine Desinfektionswaschmaschine mit 53 Kilogramm Fassungsvermögen. Alle drei Desinfektionsmaschinen werden vom unreinen Raum aus beladen und vom reinen Raum aus entladen. Eine Schleuse in der Trennwand gibt dem Bedienungspersonal die Möglichkeit, ohne die Gefahr einer Übertragung, vom unreinen in den reinen Raum zu gelangen. Nach dem gleichen Prinzip der scharfen Trennung zwischen unrein und rein ist auch die Personendesinfektion ausgelegt. Ob es sich hier etwa um eine Entlausung oder sonst eine gezielte Körperhygiene handelt — der „Patient" passiert nach dem Entkleiden einen Duschraum — es gibt davon mehrere für Frauen 2

und Männer — und kommt in den reinen Raum, wo er durch den Schalter aus dem reinen Raum der Materialdesinfektion die entseuchte Kleidung zurückerhält. Durch diese konsequente Trennungsmethode wird der Kontakt mit Krankheitserregern oder Ungeziefer verläßlich unterbrochen.

Bürgermeister Dr. L u g g e r und Vizebürgermeister tigung der neuen D e s i n f e k t i o n s a n l a g e .

Die Fahrzeugdesinfektion wurde so groß dimensioniert, daß außer Personenkraftwagen, Rettungs- und Krankenwagen auch ganze Reisebusse entseucht werden können. Eine Vorsorge, die in einem Fremdenverkehrsgebiet sehr sinnvoll erscheint!

Abgesehen von den „normalen" Einsätzen der Desinfektionsanstalt, wie etwa die Desinfektion von Krankenwagen oder in allen jenen Fällen, in denen das Gesundheitsamt eine Desinfektion oder Entseuchung anordnet, kann nun ganz allgemein ein privater, hygienischer Dienst angeboten werden. Etwa in der Form einer Desinfektion von Kleidersammlungen, von Matratzen

Regierungsrat O b e n f e l d n e r bei der B e s i c h (Foto: Murauer)

usw. Es können in der neuen Anlage auch Pelze und Lederwaren zuverlässig entseucht werden ohne Schaden zu nehmen, da durch das Vakuum- Dampf- Vakuum -Verfahren in den Desinfektionskesseln keine extrem hohen Temperaturen mehr erreicht werden müssen Fr.

ZWEI GROSSE BESCHLÜSSE IM GEMEINDERAT:

Pflegeheim und Rottedeponie Die Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 9. Mai unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Lugger begann mit einer Reihe von Anfragen und Anträgen durch die Gemeinderäte, wobei im Lichte der letzten Entwicklungen besonders ein neuerlicher Vorstoß bezüglich des Kopfklinik-Projektes zu einer sofortigen Anfragebeantwortung durch Bürgermeister Dr. Lugger führte. (Siehe Seite 3.) Äls folgender Tagesordnungspunkt stand dann ein Entwurf für eine „Ortspolizeiliche Verordnung zur Hintanhaltung des Betteins und Vagabundierens im Bereich der Lan-

deshauptstadt Innsbruck" zur Debatte. Diese Verordnung wurde als notwendig erachtet, da mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzes der Tatbestand des Betteins und Vagabundierens nicht mehr berücksich-

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