Amtsblatt Innsbruck

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Verkehrsregelung für die Fußgängerzone in der Altstadt Die mit Wirksamkeit vom 2. Mai beschlossene Einführung einer Fußgängerzone in der Innsbrucker Altstadt erforderte eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Altstadt und ihrer unmittelbaren Umgebung, die vom gemeinderätlichen Verkehrsausschuß in seiner Sitzung am 17. März beraten und durch eine Verfügung des Amtes oder, soweit dies erforderlich war, durch Gemeinderatsbeschluß in Kraft gesetzt wurden. Für die Fußgängerzone, die den Bereich der gesamten Altstadt, somit jenes Teiles, der vom Marktgraben, Burggraben, Rennweg, Herrengasse, Herzog-Otto-Straße und Innrain begrenzt wird, umfaßt, wurden folgende Regelungen getroffen:

6. Erweiterung des Halteverbotes mit Ladetätigkeit am Burggraben bis zum Stiftskeller (7 bis 18 Uhr). 7. Zeitliche Anpassung der Ladezonen in der Stainerstraße (derzeit 6 bis 20 Uhr) auf 7 bis 18 Uhr. Zusätzliche Kurzparkzonen (durchgehend 8 bis 18 Uhr)

1. Herzog-Otto-Straße ab Badgasse in Richtung Herrengasse, Herrengasse bis Durchgang zum Dom und im Bereich des Bogendurchganges zwischen Hofburg und Dogana.

Verkehrsregelungen im Zonenbereich:

2. Rennweg beidseitig zwischen Herrengasse und Herzog-Otto-Straße. 3. Kleiner Parkplatz nördlich des Landestheaters.

1. Die freie Zufahrt in die Fußgängerzone ist gestattet täglich einschließlich Sonntag von 6 bis 10.30 Uhr. Ab 10.30 Uhr noch im Altstadtbereich befindliche Fahrzeuge werden abgeschleppt.

4. Südseite der Universitätsstraße zwischen Rennweg und Vorplatz Jesuitenkirche, Vorplatz Jesuitenkirche sowie Nordseite zwischen Engstelle und Einfahrt Klosterkaserne.

2. In den Zulieferzeiten kann die Altstadt so wie bisher und hinsichtlich der Straßenführungen unverändert befahren werden. Für Lastkraftwagen der im Altstadtbereich ansässigen Betriebe wird zusätzlich in der Zeit von 16 Uhr bis 17.30 Uhr die Zufahrt ermöglicht. Für Reiseomnibusse ist innerhalb dieser Zeit die Zufahrt ebenfalls gestattet, um Reisegepäck abzuladen oder aufzunehmen.

5. Museumstraße Nordseite ab Nr. 21 bis Haltestellenbereich Haus Nr. 1.

3. Während der Fußgängerzonenzeit von 10.30 bis 6 Uhr früh dürfen außer öffentlichen Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr, Rettung, Straßenräumfahrzeuge) nur Taxis im Schrittempo einfahren zum ausschließlichen Zwecke des Ein- bzw. Aussteigens von Fahrgästen samt Gepäckgut. Die Taxis (ausschließlich Pkw) dürfen hiebei diese Genehmigung in keiner Weise mißbräuchlich ausnützen. 4. Das Schieben von Fahrrädern ist gestattet. Halteverbote bzw. Ladezonen für Zulieferverkehr außerhalb des Zonenbereiches:

1. Halteverbot mit Ladetätigkeit Haus Marktgraben 1 (Ischia).

den

beim

2. Ein- und Ausstiegsstelle für Omnibusse im Bereich der Danklkaserne. 3. Halteverbot im Bereich der Ottoburg mit Ausnahmeregelung für Hochzeitsfahrzeuge (Standesamt) und allgemeiner Ladeverkehr. 4. Halteverbot zwischen Ladezone Ottoburg und Badgasse mit Ladetätigkeit (7 bis 18 Uhr). 5. Abstellzone für Hochzeitsfahrzeuge (Trauungen im Dom) in der Herrengasse im Bereich Durchgang zum Domplatz (an Samstagen von 8 bis 12 Uhr).

Haus beim

6. Adolf-Pichler-Platz beidseitig. 7. Parkfläche zwischen beiden Einbahnen des Innrains zwischen Bürger-

straße und Johanneskirche, ausgenommen an Markttagen. Gebührenpflichtige Parkplätze (durchgehend 8 bis 18 Uhr):

1. Gesamte Fläche Marktplatzes.

des

derzeitigen

2. Parkfläche zwischen den beiden Fahrbahnen des Innrains östlich der Bürgerstraße. Verlegung der Wochenmärkte:

Die Wochenmärkte werden vom Marktplatz auf die Fläche zwischen beiden Einbahnen des Innrains zwischen Bürgerstraße und Johanneskirche verlegt. Sonstige Maßnahmen:

1. Einbahnführung der Stainerstraße und des Adolf-Pichler-Platzes in Richtung vom Marktgraben zur Colingasse. 2. Signalanlage an der Kreuzung Innrain—Bürgerstraße und Koordinierung mit den Signalanlagen bei der Krankenhauskreuzung und am Altstadtring. 3. Verlängerung des Taxistandplatzes bei der Spitalskirche bis zum Haltestellenbereich unter Berücksichtigung der Interessen der Geschäftsanlieger bei gleichzeitiger Auflassung des Taxistandplatzes am Bozner Platz.

Univ.-Dozent Dr. Karl Schadelbauer — 70 Jahre Karl Schadelbauer wurde am 26. März 1902 in Gossensaß als Sohn des dortigen Gemeindearztes Dr. Karl Schadelbauer geboren. Nach Absolvierung der Volksschule in Gossensaß und des humanistischen Gymnasiums in Brixen — Matura mit Auszeichnung — studierte er dem Wunsche seines Vaters entsprechend, an den Universitäten in Graz und Innsbruck Medizin und wurde 1929 in Innsbruck zum Doktor der gesamten Heilkunde promoviert. In den folgenden Jahren lebte Schadelbauer, seit 1930 verehelicht, vor allem seinem eigentlichen Interesse, der Geschichte, und hier wiederum besonders der Tiroler Heimatkunde. Im Jahre 1937 trat er dann als Archivar in den Dienst der Stadtgemeinde Innsbruck, leistete aber seit den unglücklichen Tagen des Bombenkrieges bis zu seiner Pensionierung auch als Arzt im Rahmen des städtischen Gesundheitsamtes unschätzbare Dienste. Neben der Leitung des Stadtarchivs hatte Schadelbauer auch von 1948 bis 1968 die Redaktion des „Amtsblattes der Landeshauptstadt Innsbruck" zu besorgen, in welchem Presseorgan er zahlreiche Artikel veröffentlicht hat. 1950 begründete er die seither unentwegt erscheinenden „Veröffentlichungen aus dem Stadtarchiv Innsbruck", worin er ebenso wie

in den „Veröffentlichungen des Museums Ferdinandeum", in den „SchlernSchriften", im „Schiern" und in anderen Fachzeitschriften sowohl als Verfasser von Aufsätzen, wie auch als Editor von Geschichtsquellen in Erscheinung trat. Auf Grund seiner Arbeiten auf dem Gebiete der Geschichte der Medizin wurde er 1957 von der medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck zum

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