Lebensraum Innsbruck
10 Fragen, 10 Antworten Parken leicht gemacht: Das bedeuten die Markierungen
Mit dem neuen Parkraumkonzept begegnet den Innsbrucker AutofahrerInnen auch eine Vielzahl an Symbolen, Schildern und Markierungen. Doch woran erkennt man die neuen Parkstraßen? Wie werden Kurzparkzonen gekennzeichnet und gibt es eigentlich eigene Parkzonen für AnrainerInnen? KS 1. Was bedeutet eine weiße oder eine weiß strichlierte Linie? Grundsätzlich sind alle Markierungen für den ruhenden Verkehr – und somit für ParkerInnen – weiß und unterbrochen. Nur bei zeitlich eingeschränktem Parken (z. B. in Kurzparkzonen) ist diese Markierung blau. Die Markierungen, egal ob weiß, blau, durchgezogen oder strichliert, sagen nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus. Dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor. Auch ob diese Stellplätze für AnwohnerInnen, zum Laden o. ä. reserviert sind, geht aus der Markierung nicht hervor, sondern aus-
schließlich aus der Beschilderung. Ausnahmen gibt es nur, wenn zusätzliche Hinweise wie z. B. ein Behindertensymbol, Kennzeichnungen für Taxi, Bus, Hotel oder Ähnliches aufgemalt sind. In den Parkstraßen können die Parkspuren weiß strichliert oder nur an den Ecken angezeichnet oder auch gar nicht markiert sein. Die Markierung dient dem geordneten Parken. Auf die Parkregelung und Gebührenpflicht wird bei der Beschilderung, welche rechtlich bindend ist und daher vorhanden sein muss, hingewiesen.
2. Was bedeuten eine weiße und eine blaue Linie zusammen?
Diese Kombination sollte eigentlich nicht vorkommen, sie ist aber möglich, wenn alte, übermalte Markierungen durch Abnützung wieder aufscheinen. Die MitarbeiterInnen der städtischen Straßenverwaltung arbeiten kontinuierlich daran, dies durch rechtzeitige Auffrischung der Markierung zu verhindern.
3. Was bedeutet eine blaue Linie? Ist eine Parkfläche blau markiert, kann man daraus schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt, z. B. bei Kurzparkzonen. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
bedeutet ein 4. Was durchgestrichenes bzw.
überklebtes Schild?
Solch ein Schild ist entwertet und wird zum gegebenen Zeitpunkt durch Entfernen der Streifen aktiviert. So waren beispielsweise viele der neu angebrachten Parkstraßenschilder vor dem Start der neuen Regelung noch überklebt, die Überklebung wurde mit Inkrafttreten der zweiten Parkraum-Phase (10. bzw. 17. November) entfernt. 12
innsbruck informiert