MandantenJournal 2/2013

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Alpine Dorfmeisterschaft

Überlastung allein reicht als Begründung einer fristlosen Kündigung nicht.

Arbeitsrecht

Wann dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen? Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund setzt in aller Regel eine vorherige vergebliche Abmahnung des Arbeitgebers voraus. So lautet eine kürzlich ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin. Ein Arbeitnehmer hatte wegen massiver Arbeitsüberlastung eine außerordentliche fristlose Kündigung eingereicht und wollte die vereinbarte ordentliche Frist von drei Monaten nicht einhalten. Der Arbeitgeber bestand jedoch auf die Erfüllung des Arbeitsvertrages bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist. Da dieser sich trotzdem weigerte, reichte der Dienstherr Klage ein. Laut Urteilsspruch des Gerichts hat die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis nicht mit sofor-

tiger Wirkung beendet. Die Kündigung entbindet den Beklagten nicht vor Ablauf der regulären Kündigungsdauer von seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, weil ihm ein Recht zur außerordentlichen Kündigung in diesem Fall nicht zusteht.

Zum zweiten Mal fand am 03.03.2013 in Lenggries die alpine Dorfmeisterschaft statt. Es handelt sich um einen Riesenslalom am Weltcuphang. Die Rennmannschaft trug unser Kanzleimotto „Ois is isy“ und bestand aus 2 Damen und 3 Herren. Bei schönstem Wetter und bester Organisation durch den Skiclub Lenggries durften sich ab 11 Uhr die Starter den Parcour hinunter wagen. Die Damen legten dabei unheimlich gute Zeiten vor, die durch zwei der folgenden Herren auch gehalten werden konnten. Ich selbst ließ es eher ruhig angehen. Als Ziel hatten wir uns einen Platz unter den ersten 10 vorgenommen. Dabei lagen wir voll im Plan. Wir belegten nämlich insgesamt Platz 8 von insgesamt 20 Mannschaften. Preisgeld war eine Flasche „Mantler-Wein“. Bei der e ­ inen gewonnenen und umgehend geleerten Flasche blieb es ganz im Vertrauen aber nicht. Wer sich übrigens zukünftig mit uns messen m ­ öchte, hat die nächste Gelegenheit beim Sommerbiathlon in Wackersberg. Michael Greck

Kündigung aus wichtigem Grund

Ein Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Frist nicht zugemutet werden kann. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung

Wir beraten Sie gerne: Tel. 08042/9109 – 0

Von links: Michael Greck, Vroni Leiß, Agnes Riesch, Markus Gäbler, Franz Reiser

A us gab e 2 / 2 013

Mentel & Mentel · Steuerberatung · Wirtschaftsprüfung · Lenggries


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